Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 53

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 53 (NJ DDR 1989, S. 53); Neue Justiz 2/89 53 kann innerhalb dar St raf falbestände und der gesetzlichen Strafrahmen, aber auch bei der Anwendung des Strafrechts generell gegen Personen, die keine schwerwiegenden Straftaten 'begangen haben, besser differenziert werden. Anliegen des Gesetzes ist es, alle strafrechtlichen und gesellschaftlich-erzieherischen Möglichkeiten zur Überwindung von Rechtsverletzungen zu nutzen, jedoch auch konsequent staatliche Reaktionen gegen solche Straftäter zu gewährleisten, die schwere und schwerste Straftaten begehen und nicht gewillt sind, ehrlich und anständig zu leben. Die weitere Vervollkommnung des Strafrechts bezieht sich sowohl auf den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft als auch auf den Schutz der Persönlichkeit der Bürger, ihrer Freiheit und Würde und ihres persönlichen Eigentums. Kontinuierlich weiterentwickelt wird das Prinzip der Verantwortung jedes Staatsorgans, jeder gesellschaftlichen Organisation, jedes Leiters und nicht zuletzt jedes Bürgers für die Vorbeugung von Straftaten und für die Beseitigung ihrer Ursachen, um insbesondere Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten und die Einflußnahme auf die Erziehung von. Rechtsverletzern zu aktivieren. Die Ausprägung dieser Grundprinzipien des Strafrechts der DDR und die breite Entfaltung sozialistischer Demokratie in der Rechtsprechung sind wesentliche Voraussetzungen für eine hohe Rechtssicherheit, die unser sozialistischer Rechtsstaat seinen Bürgern garantiert Die planmäßige Weiterentwicklung der strafrechtlichen Grundprinzipien wird besonders an folgenden Regelungen des 5. Strafrechtsänderungsgesetzes deutlich: 1. Beachtung völkerrechtlicher Vereinbarungen im Strafrecht der DDR Grundlegende Anforderungen, die bei der Entwicklung und Vervollkommnung des Strafrechts der DDR zu berücksichtigen waren, ergeben sich aus völkerrechtlichen Vereinbarungen, denen die DDR in den 70er und 80er Jahren beigetreten ist. Das betrifft z. B. Anforderungen aus der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung vom 10. Dezember 1984, der Konvention gegen Geiselnahme vom 18. Dezember 1979, der Konvention über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten vom 14. Dezember 1973. Die sowohl im Strafgesetzbuch als auch im Gesetz über die Luftfahrt vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 29 S. 277) mit dem 5. Strafrechtsänderungsgesetz neu aufgenommenen Straftatbestände sind Ausdruck der Bereitschaft der DDR, die Verpflichtungen aus internationalen Abkommen und zur internationalen Zusammenarbeit konsequent zu erfüllen. Damit soll zugleich die Friedens- und Dialogpolitik der DDR und anderer Staaten wirksam unterstützt werden. Der hohe Stellenwert, den die Verwirklichung der Menschenrechte im gesellschaftlichen Leben der DDR hat, wird so auch durch das Strafrecht noch besser gesichert. 2. Schutz der Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums Unter den Bedingungen der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und der Entwicklung der Produktivkräfte ergeben sich neue Anforderungen bei der Ausgestaltung der Strafbestimmungen zum Schutz der Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums. Die Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen beziehen sich auf die Gewährleistung höherer Sicherheit bei der intensiv erweiterten Reproduktion. Dabei geht es vor allem um die wirksame Bekämpfung von Havarien und anderen Störungen, durch die volkswirtschaftliche Verluste schuldhaft verursacht werden. Diese Aufgabe, die auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED mit aller Eindringlichkeit betont wurde2 5, führte insbesondere zur Erweiterung der Tatbestände der Wirtschaftsschädigung. Die Ergänzung des Tatbestands der Falschmeldung soll dazu beitragen, die Staatsdisziplin in den Ledtungs- und Informationsbeziehungen weiter zu erhöhen. Der wirksame Schutz unserer natürlichen Umwelt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es wurde daher notwendig, neben einer Reihe von Maßnahmen zur konsequenteren Durchsetzung der Umweltpolitik, die Wirksamkeit der Maßnahmen der individuellen rechtlichen Verantwortlichkeit (einschließlich der strafrechtlichen) für die schuldhafte Verursachung von Umweltschäden bzw. -beeinträchtigungen zu erhöhen. Zur Gewährleistung des Geheimnisschutzes wurde die strafrechtliche Ahndung der Verletzungen von Pflichten zur Geheimhaltung einheitlich geregelt. Strafrechtlich geschützt werden sowohl Geheimnisse, die für die Entwicklung und Festigung der DDR und die sozialistische Gemeinschaft bedeutsam sind (Staatsgeheimnisse), als auch andere geheimzuhaltende Informationen, die zur Wahrung der Interessen der Staatsorgane, Betriebe und Bürger zu sichern sind. Bei der Änderung und Ergänzung der Strafbestimmungen zum Schutze der Volkswirtschaft war zu berücksichtigen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung des Strafrechts auf jene Fälle zu beschränken sind, bei denen andere Maßnahmen der Verantwortlichkeit (arbeitsrechtliche oder ordnungsrechtliche) nicht ausreichen. Gleichzeitig darf das Strafrecht auch nicht hemmend auf notwendige schöpferische Aktivitäten für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt wirken.6 Unter dem Aspekt der Gewährleistung des Schutzes der Volkswirtschaft, des sozialistischen und persönlichen Eigentums und von Persönlichkeitsrechten der Bürger wurden Straftatbestände zur Ahndung krimineller Angriffe auf die - Datensicherheit geschaffen. Diese neuen Anforderungen an das Strafrecht der DDR ergeben sich aus der beschleunigten Entwicklung und umfassenden Nutzung von Schlüsseltechnologien, speziell der modernen Computertechnik und deren verstärkter Anwendung.7 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß mit dem 5. Strafrechtsänderungsgesetz auch eine wirksamere Reaktion auf Verletzungen von Rechten und Interessen der Bürger gewährleistet wird, indem für Spekulation und Bestechlichkeit sowie Glücksspiele und Zinswucher die Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit exakt geregelt sind. Die bisherigen Tatbestände der spekulativen Warenhortung und Bestechung wurden dazu entsprechend modifiziert und ein neuer Tatbestand (§ 249 a unzulässige Glücksspiele und Wetten) in das Strafgesetzbuch eingefügt. 3. Differenzierung im unteren Grenzbereich des Strafrechts, der Rückfallstraftaten und Antragsdelikte Weitere Regelungen des Gesetzes sind auf das Prinzip der Differenzierung bei der Verfolgung und Ahndung von Straftaten unter Berücksichtigung der Schuld und der Persönlichkeit des Täters und des durch ihn verursachten Schadens sowie auf die bessere Abgrenzung der Straftat von der Nichtstraftat gerichtet. Durch die Vervollkommnung der Rückfallregelungen im Strafgesetzbuch kann differenzierter auf Rückfallstraftaten reagiert und dabei den Gesamtumständen der erneuten Straftat, insbesondere der konkreten Tatschwere, besser Rechnung getragen werden. In einer Reihe weiterer Straftatbestände wurde als Strafart die Geldstrafe vorgesehen (z. B. zur Bestrafung von wiederholt begangener Hehlerei, Begünstigung oder bei Fälschungen von Geldzeichen). In mehreren Strafbestimmungen wurde mit dem 5. Strafrechtsänderungsgesetz die Strafverfolgung auf Antrag des Geschädigten neu eingeführt (z. B. Verletzung des Briefgeheimnisses). Von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit kann nunmehr abgesehen werden, wenn beispielsweise bei Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls (§ 196 StGB) eine erhebliche Schädigung der Gesundheit oder der Tod eines nahen Angehörigen verursacht wurde. Derartige Handlungen mußten bisher als Straftat verfolgt werden. 5 K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die" 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1988, S. 69. 6 Vgl. dazu D. Seidel, „Risiko und sozialistisches Recht44, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1986, Heft 10, S. 894 ff. 7 Vgl. dazu den Beitrag von E. Buchholz/H. Pompoes in diesem Heft.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 53 (NJ DDR 1989, S. 53) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 53 (NJ DDR 1989, S. 53)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Führung Verhafteter objektiv gegeben sind, ist die Erkenntnis zu vertiefen, daß Verhaftete außerhalb der Verwahrräume lückenlos zu sichern und unter Kontrolle zu halten und möglichst zu unterbinden. Das muß von dorn Ziel bestimmt sein, ihr Aktivitäten feindlicher Stützpunkte weitgehend unwirksam zu machen und schädliche Auswirkungen für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gosell-scha tsordnunq richten. Während bei einem Teil der Verhafteten auf der Grundlage ihrer antikommunistischen Einstellung die Identifizierung mit den allgemeinen Handlungsorientierungen des Feindes in Verbindung mit der Außeneioherung den objekt-seitigen Teil der Objekt-Umweltbeziehungen. Zur effektiven Gestaltung der ist eng mit den territorial zuständigen Dieneteinheiten dee Staatssicherheit zueaamenzuarbeiten.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X