Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 53

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 53 (NJ DDR 1989, S. 53); Neue Justiz 2/89 53 kann innerhalb dar St raf falbestände und der gesetzlichen Strafrahmen, aber auch bei der Anwendung des Strafrechts generell gegen Personen, die keine schwerwiegenden Straftaten 'begangen haben, besser differenziert werden. Anliegen des Gesetzes ist es, alle strafrechtlichen und gesellschaftlich-erzieherischen Möglichkeiten zur Überwindung von Rechtsverletzungen zu nutzen, jedoch auch konsequent staatliche Reaktionen gegen solche Straftäter zu gewährleisten, die schwere und schwerste Straftaten begehen und nicht gewillt sind, ehrlich und anständig zu leben. Die weitere Vervollkommnung des Strafrechts bezieht sich sowohl auf den Schutz der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft als auch auf den Schutz der Persönlichkeit der Bürger, ihrer Freiheit und Würde und ihres persönlichen Eigentums. Kontinuierlich weiterentwickelt wird das Prinzip der Verantwortung jedes Staatsorgans, jeder gesellschaftlichen Organisation, jedes Leiters und nicht zuletzt jedes Bürgers für die Vorbeugung von Straftaten und für die Beseitigung ihrer Ursachen, um insbesondere Ordnung, Disziplin und Sicherheit in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu gewährleisten und die Einflußnahme auf die Erziehung von. Rechtsverletzern zu aktivieren. Die Ausprägung dieser Grundprinzipien des Strafrechts der DDR und die breite Entfaltung sozialistischer Demokratie in der Rechtsprechung sind wesentliche Voraussetzungen für eine hohe Rechtssicherheit, die unser sozialistischer Rechtsstaat seinen Bürgern garantiert Die planmäßige Weiterentwicklung der strafrechtlichen Grundprinzipien wird besonders an folgenden Regelungen des 5. Strafrechtsänderungsgesetzes deutlich: 1. Beachtung völkerrechtlicher Vereinbarungen im Strafrecht der DDR Grundlegende Anforderungen, die bei der Entwicklung und Vervollkommnung des Strafrechts der DDR zu berücksichtigen waren, ergeben sich aus völkerrechtlichen Vereinbarungen, denen die DDR in den 70er und 80er Jahren beigetreten ist. Das betrifft z. B. Anforderungen aus der Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung vom 10. Dezember 1984, der Konvention gegen Geiselnahme vom 18. Dezember 1979, der Konvention über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten vom 14. Dezember 1973. Die sowohl im Strafgesetzbuch als auch im Gesetz über die Luftfahrt vom 27. Oktober 1983 (GBl. I Nr. 29 S. 277) mit dem 5. Strafrechtsänderungsgesetz neu aufgenommenen Straftatbestände sind Ausdruck der Bereitschaft der DDR, die Verpflichtungen aus internationalen Abkommen und zur internationalen Zusammenarbeit konsequent zu erfüllen. Damit soll zugleich die Friedens- und Dialogpolitik der DDR und anderer Staaten wirksam unterstützt werden. Der hohe Stellenwert, den die Verwirklichung der Menschenrechte im gesellschaftlichen Leben der DDR hat, wird so auch durch das Strafrecht noch besser gesichert. 2. Schutz der Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums Unter den Bedingungen der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Produktionsverhältnisse und der Entwicklung der Produktivkräfte ergeben sich neue Anforderungen bei der Ausgestaltung der Strafbestimmungen zum Schutz der Volkswirtschaft und des sozialistischen Eigentums. Die Änderungen und Ergänzungen dieser Regelungen beziehen sich auf die Gewährleistung höherer Sicherheit bei der intensiv erweiterten Reproduktion. Dabei geht es vor allem um die wirksame Bekämpfung von Havarien und anderen Störungen, durch die volkswirtschaftliche Verluste schuldhaft verursacht werden. Diese Aufgabe, die auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED mit aller Eindringlichkeit betont wurde2 5, führte insbesondere zur Erweiterung der Tatbestände der Wirtschaftsschädigung. Die Ergänzung des Tatbestands der Falschmeldung soll dazu beitragen, die Staatsdisziplin in den Ledtungs- und Informationsbeziehungen weiter zu erhöhen. Der wirksame Schutz unserer natürlichen Umwelt gewinnt zunehmend an Bedeutung. Es wurde daher notwendig, neben einer Reihe von Maßnahmen zur konsequenteren Durchsetzung der Umweltpolitik, die Wirksamkeit der Maßnahmen der individuellen rechtlichen Verantwortlichkeit (einschließlich der strafrechtlichen) für die schuldhafte Verursachung von Umweltschäden bzw. -beeinträchtigungen zu erhöhen. Zur Gewährleistung des Geheimnisschutzes wurde die strafrechtliche Ahndung der Verletzungen von Pflichten zur Geheimhaltung einheitlich geregelt. Strafrechtlich geschützt werden sowohl Geheimnisse, die für die Entwicklung und Festigung der DDR und die sozialistische Gemeinschaft bedeutsam sind (Staatsgeheimnisse), als auch andere geheimzuhaltende Informationen, die zur Wahrung der Interessen der Staatsorgane, Betriebe und Bürger zu sichern sind. Bei der Änderung und Ergänzung der Strafbestimmungen zum Schutze der Volkswirtschaft war zu berücksichtigen, daß die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung des Strafrechts auf jene Fälle zu beschränken sind, bei denen andere Maßnahmen der Verantwortlichkeit (arbeitsrechtliche oder ordnungsrechtliche) nicht ausreichen. Gleichzeitig darf das Strafrecht auch nicht hemmend auf notwendige schöpferische Aktivitäten für den wissenschaftlich-technischen Fortschritt wirken.6 Unter dem Aspekt der Gewährleistung des Schutzes der Volkswirtschaft, des sozialistischen und persönlichen Eigentums und von Persönlichkeitsrechten der Bürger wurden Straftatbestände zur Ahndung krimineller Angriffe auf die - Datensicherheit geschaffen. Diese neuen Anforderungen an das Strafrecht der DDR ergeben sich aus der beschleunigten Entwicklung und umfassenden Nutzung von Schlüsseltechnologien, speziell der modernen Computertechnik und deren verstärkter Anwendung.7 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß mit dem 5. Strafrechtsänderungsgesetz auch eine wirksamere Reaktion auf Verletzungen von Rechten und Interessen der Bürger gewährleistet wird, indem für Spekulation und Bestechlichkeit sowie Glücksspiele und Zinswucher die Voraussetzungen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit exakt geregelt sind. Die bisherigen Tatbestände der spekulativen Warenhortung und Bestechung wurden dazu entsprechend modifiziert und ein neuer Tatbestand (§ 249 a unzulässige Glücksspiele und Wetten) in das Strafgesetzbuch eingefügt. 3. Differenzierung im unteren Grenzbereich des Strafrechts, der Rückfallstraftaten und Antragsdelikte Weitere Regelungen des Gesetzes sind auf das Prinzip der Differenzierung bei der Verfolgung und Ahndung von Straftaten unter Berücksichtigung der Schuld und der Persönlichkeit des Täters und des durch ihn verursachten Schadens sowie auf die bessere Abgrenzung der Straftat von der Nichtstraftat gerichtet. Durch die Vervollkommnung der Rückfallregelungen im Strafgesetzbuch kann differenzierter auf Rückfallstraftaten reagiert und dabei den Gesamtumständen der erneuten Straftat, insbesondere der konkreten Tatschwere, besser Rechnung getragen werden. In einer Reihe weiterer Straftatbestände wurde als Strafart die Geldstrafe vorgesehen (z. B. zur Bestrafung von wiederholt begangener Hehlerei, Begünstigung oder bei Fälschungen von Geldzeichen). In mehreren Strafbestimmungen wurde mit dem 5. Strafrechtsänderungsgesetz die Strafverfolgung auf Antrag des Geschädigten neu eingeführt (z. B. Verletzung des Briefgeheimnisses). Von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit kann nunmehr abgesehen werden, wenn beispielsweise bei Herbeiführung eines schweren Verkehrsunfalls (§ 196 StGB) eine erhebliche Schädigung der Gesundheit oder der Tod eines nahen Angehörigen verursacht wurde. Derartige Handlungen mußten bisher als Straftat verfolgt werden. 5 K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die" 6. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1988, S. 69. 6 Vgl. dazu D. Seidel, „Risiko und sozialistisches Recht44, Deutsche Zeitschrift für Philosophie 1986, Heft 10, S. 894 ff. 7 Vgl. dazu den Beitrag von E. Buchholz/H. Pompoes in diesem Heft.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 53 (NJ DDR 1989, S. 53) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 53 (NJ DDR 1989, S. 53)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie einen wirksamen Beitrag zum Kampf gegen den Feind, zur Ausschaltung von Überraschungen und zur Gewährleistung von Stabilität, Sicherheit und Ordnung im Innern geleistet. Eingeordnet in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise ihrer Realisierung und der Bedingungen der Tätigkeit des Untersuchungsführers werden die besonderen Anforderungen an den Untersuchungsführer der Linie herausgearbeitet und ihre Bedeutung für den Prozeß der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung benötigen. werden gegeben - durch Dienstvorgesetzte, durch Leiter der selbst. Abteilung und Abteilungen der in Wahrnehmung ihrer Verantwortung auf Linie, durch die Verantwortlichen für die Federführung.

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