Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 5 (NJ DDR 1989, S. 5); Neue Justiz 1/89 5 überd ie gesellschaftliche Funktion - ' / des Verwaltungsrechts in der DDR v Prof. Dr. sc. GERHARD SCHULZE, . . 1. Prorektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR ' i . ■■ - Das Verwaltungsrecht ist innerhalb des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR derjenige Rechtszweig, der untrennbar mit dem Wirken des Staatsapparates als Instrument der Volksvertretungen verbunden ist und dem bei der Gestaltung vertrauensvoller Beziehungen zwischen den Staatsorganen und den Bürgern besondere Bedeutung zu-, kommt. Im Hinblick auf die wachsenden Aufgaben, die von den Organen des Staatsapparates beider Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösen sind, wird das Verwaltungsrecht von einer hohen Dynamik seiner Entwicklung und seines Einflusses auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche geprägt. Einen hohen Stellenwert haben dabei die Verwaltungsentscheidungen, mit denen wesentliche Bedingungen für die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten, für die Ausprägung ihrer Individualität geschaffen werden. Ein Großteil der mehr als 4 000 in der DDR geltenden Rechtsvorschriften ist verwaltungsrechtlicher Natur oder regelt für“ bestimmte gesellschaftliche Prozesse verwaltungsrechtliche Beziehungen. Dazu, gehören solche die Interessen der Bürger unmittelbar berührenden Regelungen wie die zur Bearbeitung von Anträgen und Rechtsmitteln, zur Wohnraumlenkung und. zur Errichtung von Bauwerken für die Bevölkerung, zur Versorgung mit Konsumgütern und Dienstleistungen, zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und der sozialen Betreuung, zu Entschädigungsansprüchen gegenüber Organen des Staatsapparates in gesetzlich vorgesehenen Fällen (z. B. bei notwendigen verwaltungsrechtlichen Eingriffen in das persönliche Eigentum) u. a. m. Auch die Erweiterung der Möglichkeiten zur gerichtlichen Nachprüfung bestimmter Verwaltungsentscheidungen unterstreicht die aktuelle Bedeutung des Verwaltungsrechts. Das Verwaltungsrecht als staatliches Leitungsinstrument Ausgehend vom Staatsrecht, das die Volkssouveränität als tragendes Prinzip des Staatsaufbaues und Grundlage der Staatlichen Machtausübung bestimmt (Art. 47 Abs. 2 der Verfassung), regelt das Verwaltungsrecht diejenigen gesellschaftlichen Verhältnisse, die durch die Tätigkeit des Staatsapparates zur Leitung der politischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und zur Gewährleistung ihres Schutzes gestaltet werde Das betrifft insbesondere die Einflußnahme auf die Gestaltung des' gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses und die Verteilung und Umverteilung von Nationaleigentum in gesamtstaatlichem Interesse sowie die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Die Volksvertretungen als die vom Volk gewählten staatlichen Machtorgane und der Staatsapparat, der den Ministerrat, die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte und ihre Fachorgane sowie die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Schutz- und Sicherheitsörgane umfaßt, bilden in unserem sozialistischen Staat eine untrennbare Einheit.1 Der Staatsapparat ist Instrument der Volksvertretungen zur Verwirklichung der Aufgaben des sozialistischen Staates, insbesondere zur Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Erfüllung der staatlichen Aufgaben hängt in hohem Maße davon ab, daß der Staatsapparat einwandfrei und zuverlässig arbeitet, daß er s'trikt Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit im Umgang mit den Bürgern Wahrt, daß er rechtzeitig die richtige Lösung der heranreifenden gesellschaftlichen Probleme in Angriff nimmt und dazu die umfassende Mitwirkung der Bürger fördert Die Notwendigkeit einer gut organisierten Arbeit des Staatsapparates nimmt zu, je vielfältiger, komplexer und komplizierter die Wechselbeziehungen zwischen den Zweigen und Bereichen der Volkswirtschaft und des gesamten gesellschaftlichen Lebens werden und je mehr sich die sozialistische ökonomische Integration vertieft. Vor allem die Verbindung der wissenschaftlich-technischen Revolution mit den Vorzügen des Sozialismus erfordert eine größere Planmäßigkeit, Langfristigkeit und Komplexität in der staatlichen Arbeit und die Gestaltung effektiver Wechselbeziehungen zwischen der ökonomischen und der sozialen Entwicklung. Ebenso wachsen die Anforderungen an verwaltungsrechtliche Einzelentscheidungen, mit denen unmittelbar Einfluß auf die Festigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Staat und Bürgern genommen wird. * Die auf die Durchführung von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften und Beschlüssen der Volksvertretungen gerichtete Tätigkeit des Staatsapparates, die sich von anderen Arten der staatlichen' Leitung wie der Gesetzgebung der Volkskammer und der Rechtsetzung anderer dazu befugter Staatsorgane, der Rechtsprechung der Gerichte und der Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft unterscheidet, wird als vollziehend-verfügende Tätigkeit bezeichnet.1 2 Diese Tätigkeit ist ein einheitlicher und komplexer Prozeß, der sich auf alle Phasen des staatlichen Leitungsprozesses erstreckt. Die mit vollziehend-verfügender Tätigkeit betrauten Staatsorgane sind im Rahmen ihrer Kompetenz berechtigt und verpflichtet, denjenigen, auf die sich ihre Leitung erstreckt also Nachgeordneten Staatsorganen, Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften, Einrichtungen ünd Bürgern , Aufgaben zu stellen, Rechte zu gewähren sowie Pflichten zu begründen und deren Einhaltung mit staatlichen Mitteln zu gewährleisten. Eine wichtige Rolle spielen dabei die kollektiven Entscheidungen der Räte sowie die staatlichen Einzelentscheidungen von Organen des Staatsapparates oder dazu bevollmächtigten Leitern, die dem Adressaten Rechte einräumen (z. B. die Erteilung von Zustimmungen, Erlaubnissen oder Genehmigungen), ihm Pflichten übertragen (z. B. Hand-lungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflichten) oder gegen ihn bei Verletzungen von Rechtspflichten verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängen. Das Verwaltungsrecht ist ein Instrument des sozialistischen Staates, mittels dessen eine volksverbundene, wissenschaftlich begründete und rationell organisierte Arbeitsweise der Organe des Staatsapparates verwirklicht wird. Es dient der Durchsetzung einer hohen Staats- und Plandisziplin und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, vor allem in den Beziehungen der Staatsorgane zu den Bürgern. Die Praxis zeigt, daß die Bürger den Stand und das Niveau der sozialistischen Gesetzlichkeit im allgemeinen nach der Qualität der vollziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates beurteilen. t* Besonderheiten des Verwaltungsrechts Das Verwaltungsrecht wirkt in zwei grundlegende Richtungen: Es dient der komplexen Regelung gesellschaftlicher Prozesse im Interesse dynamischen Wirtschaftswachstums und stetiger Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen des Volkes. 1 Vgl. dazu M. Benjamin/W. Weichelt, „Unsere sozialistische Staatsmacht Fundament gesellschaftlichen Fortschritts und realer Demokratie“, Einheit 1988, Heft 8, S. 684 ff.; M. Benjamin/G. Seiler, „Volksvertretungen und Staatsapparat“, Einheit 1988, Heft 10, S. 884 ff. 2 Vgl. Verwaltungsrecht, Lehrbuch, 2. Auf!., Berlin 1988, S. 30 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 5 (NJ DDR 1989, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 5 (NJ DDR 1989, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. sstu. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter ergeben; sich aus verschiedenen Rechtsnormen: Verfassung der - Strafprozeßordnung Gemeinsame Anweisung des GeneralStaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit bei. Der politisch-operative Untersuchungshaftvollzug umfaßt-einen ganzen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen, die unter strikter Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der konsequenten Durchsetzung der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit sowie der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit im Interesse der Lösung uer Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten hat, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen känp, -sk?;i. Aus dieser und zli . Auf gabenstellung ergibt sich zugleich auch die Verpflichtung, die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Zentren der politisch-ideologischen Diversion und den Geheimdiensten erzeugt oder aufgegriffen und über die Kontaktpol jUk Kontakt-tätigkeit, durch Presse, Funk und Fernsehen massenwirksam oder durch Mittelsmänner verbreitet.

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