Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 5

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 5 (NJ DDR 1989, S. 5); Neue Justiz 1/89 5 überd ie gesellschaftliche Funktion - ' / des Verwaltungsrechts in der DDR v Prof. Dr. sc. GERHARD SCHULZE, . . 1. Prorektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR ' i . ■■ - Das Verwaltungsrecht ist innerhalb des einheitlichen sozialistischen Rechtssystems der DDR derjenige Rechtszweig, der untrennbar mit dem Wirken des Staatsapparates als Instrument der Volksvertretungen verbunden ist und dem bei der Gestaltung vertrauensvoller Beziehungen zwischen den Staatsorganen und den Bürgern besondere Bedeutung zu-, kommt. Im Hinblick auf die wachsenden Aufgaben, die von den Organen des Staatsapparates beider Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft zu lösen sind, wird das Verwaltungsrecht von einer hohen Dynamik seiner Entwicklung und seines Einflusses auf nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche geprägt. Einen hohen Stellenwert haben dabei die Verwaltungsentscheidungen, mit denen wesentliche Bedingungen für die Entwicklung sozialistischer Persönlichkeiten, für die Ausprägung ihrer Individualität geschaffen werden. Ein Großteil der mehr als 4 000 in der DDR geltenden Rechtsvorschriften ist verwaltungsrechtlicher Natur oder regelt für“ bestimmte gesellschaftliche Prozesse verwaltungsrechtliche Beziehungen. Dazu, gehören solche die Interessen der Bürger unmittelbar berührenden Regelungen wie die zur Bearbeitung von Anträgen und Rechtsmitteln, zur Wohnraumlenkung und. zur Errichtung von Bauwerken für die Bevölkerung, zur Versorgung mit Konsumgütern und Dienstleistungen, zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes und der sozialen Betreuung, zu Entschädigungsansprüchen gegenüber Organen des Staatsapparates in gesetzlich vorgesehenen Fällen (z. B. bei notwendigen verwaltungsrechtlichen Eingriffen in das persönliche Eigentum) u. a. m. Auch die Erweiterung der Möglichkeiten zur gerichtlichen Nachprüfung bestimmter Verwaltungsentscheidungen unterstreicht die aktuelle Bedeutung des Verwaltungsrechts. Das Verwaltungsrecht als staatliches Leitungsinstrument Ausgehend vom Staatsrecht, das die Volkssouveränität als tragendes Prinzip des Staatsaufbaues und Grundlage der Staatlichen Machtausübung bestimmt (Art. 47 Abs. 2 der Verfassung), regelt das Verwaltungsrecht diejenigen gesellschaftlichen Verhältnisse, die durch die Tätigkeit des Staatsapparates zur Leitung der politischen, ökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft und zur Gewährleistung ihres Schutzes gestaltet werde Das betrifft insbesondere die Einflußnahme auf die Gestaltung des' gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses und die Verteilung und Umverteilung von Nationaleigentum in gesamtstaatlichem Interesse sowie die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit. Die Volksvertretungen als die vom Volk gewählten staatlichen Machtorgane und der Staatsapparat, der den Ministerrat, die Ministerien und anderen zentralen Staatsorgane, die örtlichen Räte und ihre Fachorgane sowie die Gerichte, die Staatsanwaltschaft und die Schutz- und Sicherheitsörgane umfaßt, bilden in unserem sozialistischen Staat eine untrennbare Einheit.1 Der Staatsapparat ist Instrument der Volksvertretungen zur Verwirklichung der Aufgaben des sozialistischen Staates, insbesondere zur Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die Erfüllung der staatlichen Aufgaben hängt in hohem Maße davon ab, daß der Staatsapparat einwandfrei und zuverlässig arbeitet, daß er s'trikt Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit im Umgang mit den Bürgern Wahrt, daß er rechtzeitig die richtige Lösung der heranreifenden gesellschaftlichen Probleme in Angriff nimmt und dazu die umfassende Mitwirkung der Bürger fördert Die Notwendigkeit einer gut organisierten Arbeit des Staatsapparates nimmt zu, je vielfältiger, komplexer und komplizierter die Wechselbeziehungen zwischen den Zweigen und Bereichen der Volkswirtschaft und des gesamten gesellschaftlichen Lebens werden und je mehr sich die sozialistische ökonomische Integration vertieft. Vor allem die Verbindung der wissenschaftlich-technischen Revolution mit den Vorzügen des Sozialismus erfordert eine größere Planmäßigkeit, Langfristigkeit und Komplexität in der staatlichen Arbeit und die Gestaltung effektiver Wechselbeziehungen zwischen der ökonomischen und der sozialen Entwicklung. Ebenso wachsen die Anforderungen an verwaltungsrechtliche Einzelentscheidungen, mit denen unmittelbar Einfluß auf die Festigung des Vertrauensverhältnisses zwischen Staat und Bürgern genommen wird. * Die auf die Durchführung von Gesetzen, anderen Rechtsvorschriften und Beschlüssen der Volksvertretungen gerichtete Tätigkeit des Staatsapparates, die sich von anderen Arten der staatlichen' Leitung wie der Gesetzgebung der Volkskammer und der Rechtsetzung anderer dazu befugter Staatsorgane, der Rechtsprechung der Gerichte und der Gesetzlichkeitsaufsicht der Staatsanwaltschaft unterscheidet, wird als vollziehend-verfügende Tätigkeit bezeichnet.1 2 Diese Tätigkeit ist ein einheitlicher und komplexer Prozeß, der sich auf alle Phasen des staatlichen Leitungsprozesses erstreckt. Die mit vollziehend-verfügender Tätigkeit betrauten Staatsorgane sind im Rahmen ihrer Kompetenz berechtigt und verpflichtet, denjenigen, auf die sich ihre Leitung erstreckt also Nachgeordneten Staatsorganen, Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften, Einrichtungen ünd Bürgern , Aufgaben zu stellen, Rechte zu gewähren sowie Pflichten zu begründen und deren Einhaltung mit staatlichen Mitteln zu gewährleisten. Eine wichtige Rolle spielen dabei die kollektiven Entscheidungen der Räte sowie die staatlichen Einzelentscheidungen von Organen des Staatsapparates oder dazu bevollmächtigten Leitern, die dem Adressaten Rechte einräumen (z. B. die Erteilung von Zustimmungen, Erlaubnissen oder Genehmigungen), ihm Pflichten übertragen (z. B. Hand-lungs-, Duldungs- oder Unterlassungspflichten) oder gegen ihn bei Verletzungen von Rechtspflichten verwaltungsrechtliche Sanktionen verhängen. Das Verwaltungsrecht ist ein Instrument des sozialistischen Staates, mittels dessen eine volksverbundene, wissenschaftlich begründete und rationell organisierte Arbeitsweise der Organe des Staatsapparates verwirklicht wird. Es dient der Durchsetzung einer hohen Staats- und Plandisziplin und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, vor allem in den Beziehungen der Staatsorgane zu den Bürgern. Die Praxis zeigt, daß die Bürger den Stand und das Niveau der sozialistischen Gesetzlichkeit im allgemeinen nach der Qualität der vollziehend-verfügenden Tätigkeit der Organe des Staatsapparates beurteilen. t* Besonderheiten des Verwaltungsrechts Das Verwaltungsrecht wirkt in zwei grundlegende Richtungen: Es dient der komplexen Regelung gesellschaftlicher Prozesse im Interesse dynamischen Wirtschaftswachstums und stetiger Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen des Volkes. 1 Vgl. dazu M. Benjamin/W. Weichelt, „Unsere sozialistische Staatsmacht Fundament gesellschaftlichen Fortschritts und realer Demokratie“, Einheit 1988, Heft 8, S. 684 ff.; M. Benjamin/G. Seiler, „Volksvertretungen und Staatsapparat“, Einheit 1988, Heft 10, S. 884 ff. 2 Vgl. Verwaltungsrecht, Lehrbuch, 2. Auf!., Berlin 1988, S. 30 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 5 (NJ DDR 1989, S. 5) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 5 (NJ DDR 1989, S. 5)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksver-waltungen und dem Leiter der Abteilung Besuche Straf gef angener werden von den Leitern der Hauptabteilungen, selbständigen Abteilungen zur Wahrnehmung ihrer Federführung für bestimmte Aufgabengebiete erarbeitet, vom Minister seinen Stellvertretern bestätigt und an die Leiter der und, soweit in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit erfolgt nach den gleichen Grundsätzen und auf den gleichen rechtlichen Grundlagen wie der Untersuchungshaftvollzug in der außerhalb Staatssicherheit . Die aufgeführten Besonderheiten im Regime des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen. Die Entscheidung dazu ist vom Leiter der Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Verhafteten kann in Abhängigkeit vom Stand des Verfahrens, von der Zustimmung der verfahrensdurchführenden Organe und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der in der Arbeit dar gestellten Ihttersuehfimgeergehnisse weitere Maßnahmen zur Beseitigung beziehungsweise Einschränkung Geffihvdtmgssehwerpunlc-ten beziehungsweise begifcuJtigendcn Bedingungen und Umstände für mögliche feindliehe Angriffe notwendig.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X