Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 464

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 464 (NJ DDR 1989, S. 464); 464 Neue Justiz 11/89 einschätzungen vorlag: Nach der Belehrung durch den Richter verstanden z. B. nur 50 Prozent der Geschworenen, daß der Beschuldigte nicht den Nachweis seiner Unschuld zu erbringen hat.33 Spätere Untersuchungen haben dieses Ergebnis bestätigt, aber auch deutlich gemacht, daß durch eine qualifiziertere richterliche Belehrung das Verständnis bei den Geschworenen verbessert werden kann.36 37 Verbunden mit der Skepsis gegenüber der Fähigkeit der Geschworenen, die Probleme u begreifen, sind Bedenken in bezug auf den Prozeß der Entscheidungsfindung im Beratungsraum. In den USA stellt die Jury die Schuld ganz allgemein fest (general verdict), d. h., sie entscheidet die Frage der Schuld im Strafverfahren und die Frage der Verantwortlichkeit im Zivilprozeß. Man verlangt keine Erklärung für die Entscheidung der Jury, noch weniger eine Darstellung der Argumentation, die zu ihrem Schluß führte. Da es eine strikte Vorschrift über die Geheimhaltung während der Beratung gibt, ist es Wissenschaftlern nicht möglich, die Entscheidungsfindung durch Geschworenengremien zu beobachten. Nach der Verhandlung ist es den Geschworenen gestattet, über das Zustandekommen ihrer Entscheidung zu diskutieren, aber die so gewonnene Information ist Stückwerk und durch individuelle Wahrnehmung und Erinnerung gefärbt. Es hat Versuche gegeben, die Entscheidungsfindung der Geschworenen mit Hilfe von „ Schattenjuries“ zu untersuchen: Wissenschaftler veranlassen Kandidaten für das Geschworenenamt, die nicht für eine bestimmte Verhandlung ausgewählt werden, aber an ihr als Zuhörer teilnehmen, nach Abschluß der Verhandlung in Gegenwart der Wissenschaftler über den Fall zu beraten. Obgleich diese Forschungsmethode nützliche Informationen zu erbringen vermag, mangelt es ihr offensichtlich an einer wissenschaftlichen Konzeption. Ungewißheit besteht über den Grad, in dem sich Geschworene eher durch ihr Gefühl als durch verstandesmäßige Analyse des Falles leiten lassen. Unklar ist der Einfluß irrelevanter Faktoren auf die Entscheidungsfindung der Geschworenen, wie z. B. die mehr oder weniger starke Anziehungskraft des Angeklagten oder die persönlichen Eigenschaften der Anwälte. Man weiß auch nicht, ob in Fällen, in denen der Schuldspruch vom Rechtsgrundsatz abzuweichen scheint, die Geschworenen das Gesetz einfach mißverstanden oder sich bewußt darüber hinweggesetzt haben. Unter den entschiedensten Gegnern der Petit Jury befindet sich der unlängst in den Ruhestand getretene Chefrichter des Obersten Gerichts der USA, Warren Burger. Er wies im Jahre 1979 auf die Belastungen für die Geschworenen hin, die sich aus dem zunehmend komplexen Charakter der Prozesse ergeben, ünd schlug vor, Untersuchungen durchzuführen zu möglichen „Alternativen zum Geschworenenprozeß für langwierige Verhandlungen solcher Probleme, die nur die wenigsten Geschworenen nicht in Verwirrung bringen“.38 Die meisten Wissenschaftler, die das Geschworenensystem analysieren, verlangen jedoch nicht die Abschaffung der Petit Jury. Vielmehr suchen sie nach Möglichkeiten, wie die Einbeziehung von Laien in die Rechtsprechung verbessert werden kann. Mit der vorliegenden Darstellung der Kontroversen um das Geschworenensystem in den USA ist die Liste der Probleme nicht erschöpft. Die Zahl der Kritiker wird immer größer. Sollte es sich erweisen, daß die von den Kritikern hervorgehobenen Mängel so gravierend sind, daß die Grand Jury und die Petit Jury ihre Funktionen nicht erfüllen können, wird eine grundlegende Änderung des Gerichtssystems erforderlich werden. Die Aussichten auf eine solche Reform sind jedoch begrenzt; denn die Voraussetzung dafür wäre eine Änderung der Verfassung der USA, die die Einbeziehung der Grand Jury auf Bundesebene und der Petit Jury für bundesstaatliche und für einzelstaatliche Gerichte vorschreibt. (Originalbeitrag für „Neue Justiz“; Übersetzung von Dr. Ilse W o If f , Berlin; redaktionell leicht gekürzt.) 36 Vgl. D. U. Strawn'R. W. Buchanan, „Jury Confusion: A Threat to Justice“, Judicature, Mai 1976, S. 481. 37 L. J. Severance/E. F. Loftus, „Improving the Ability of Jurors to Comprehend and Apply Criminal Jury Instructions“, Law and Society Review 1982, Heft 1, S. 153 ff. 38 Vgl. W. E. Burger, a. a. O., S. 10. Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im III. Quartal 1989 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 13 bis 17 veröffentlichte Rechtsvorschriften.* Die VO über die volkseigenen Außenhandelsbetriebe AHB-VO vom 29. Juni 1989 (GBl. I Nr. 14 S. 183) ist eine auf die Außenhandelsbetriebe (im folgenden AHB genannt) bezogene, in sich geschlossene organisationsrechtliche Regelung, die unabhängig von der VO über die volkseigenen Kombinate, Kombinatsbetriebe und volkseigenen Betriebe vom 8. November 1979 (GBl. I Nr. 38 S. 355) die Stellung, die Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie den Beginn, die Beendigung der Rechtsfähigkeit und andere Änderungen dieser besonderen volkseigenen Betriebe bestimmt. Sie löst die VO über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der volkseigenen Außenhandelsbetriebe vom 10. Januar 1974 (GBl. I Nr. 9 S, 77) ab. Soweit in Rechtsvorschriften nichts anderes geregelt ist, gilt sie auch für die AHB, die nicht den Status eines volkseigenen Betriebes haben. Die VO enthält die qualitativ neuen Anforderungen, die sich für die AHB aus der gewachsenen volkswirtschaftlichen Eigenverantwortung der Kombinate für alle Phasen ihres Reproduktionsprozesses bislang ergeben, und berücksichtigt zugleich außenhandelspolitische Erfordernisse der Tätigkeit auf den äußeren Märkten. Das staatliche Außenhandelsmonopol als wesentlicher Bestandteil der sozialistischen Planwirtschaft in der DDR bleibt gesichert. Der AHB ist juristische Person, führt einen eigenen Namen, der die Bezeichnung „Volkseigener Außenhandelsbetrieb“ enthalten muß, und haftet für die Erfüllung seiner Verbindlichkeiten mit seinem Vermögen. Er hat die mit der Fondsinhaberschaft im Rahmen der Rechtsvorschriften und des Plans verbundenen Rechte und Pflichten. Sein Statut wird veröffentlicht. Seine volkswirtschaftliche Verantwortung, die in der VO umfassend charakterisiert wird, bezieht sich auf sein Erzeugnis- und Leistungsprogramm. Die VO definiert den AHB als Absatzorgan eines oder mehrerer Kombinate sowie anderer Wirtschaftseinheiten auf den äußeren Märkten sowie als Importbezugsorgan für die Bedarfsträger der Volkswirtschaft, beides entsprechend seinem Erzeugnis- und Leistungsprogramm. Der AHB ist doppelt unterstellt: sowohl dem Ministerium für Außenhandel als auch dem anderen zentralen Staatsorgan, dem der AHB zugeordnet ist, bzw. dem Generaldirektor des Kombinats, wenn der AHB einem Kombinat zugeordnet ist. Die doppelte Unterstellung wird im einzelnen durch gemeinsame Verfügung des Ministers für Außenhandel und des Leiters des zuständigen anderen zentralen Staatsorgans ausgestaltet. Ist der AHB jedoch ausschließlich als Importbezugsorgan, für Dienstleistungen oder für immaterielle Leistungen im Außenhandel vorgesehen (z. B. Industrieanlagen-Import, intercoop), ist er allein dem Ministerium für Außenhandel unterstellt. * Zu der in dieser Übersicht nicht erwähnten 2. VO über die Verantwortung der Räte der Gemeinden, Stadtbezirke und Städte bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung 2. VO über Bevölkerungsbauwerke vom 13. Juli 1989 (GBl. I Nr. 15 S. 191) vgl. H. Berg/H.-J. Döring'H. Tamick, „Änderung und Ergänzung der VO über Bevölkerungsbauwerke“, NJ 1989, Heft 10, S. 426 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 464 (NJ DDR 1989, S. 464) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 464 (NJ DDR 1989, S. 464)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Zentralen Koordinierungsgruppe vorzunehmen und nach Bestätigung durch mich durchzusetzen. Die Informationsflüsse und -beziehungen im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen von den Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitwegen; Abwicklung des Antrags- und Genehmigungsverfahrens für Aus- und Einreisen und der Kontrolle der Einreisen von Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin und ihres Aufenthaltes in der und der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten mißbraucht. Das geschieht insbesondere durch Entstellungen, falsche Berichterstattungen, Lügen und Verleumdungen in westlichen Massenmedien und vor internationalen Organisationen. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Strafverfahrens die Notwendigkeit ihrer Aufrechterhaltung ständig zu prüfen. Die entscheidende zeitliche Begrenzung der Dauer der Untersuchungshaft Strafverfahren der ergibt sich aus der Tatsache, daß -sicl der neueingestellte Angehörige anif Anforderungen Probleme einstelJ muß, die sich aus dem Charakter der Verpflichtung als Berufssoldat r? ergeben.

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