Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 463

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 463 (NJ DDR 1989, S. 463); Neue Justiz 11/89 463 und zwar wegen der gleichgearteten Voraussetzungen für beide Tätigkeiten (Alter, Wohnsitz, geistige Fähigkeit). Die Tatsache jedoch, daß man selbst etwas unternehmen muß, um als Wähler registriert zu werden, bedeutet, daß die Listen im allgemeinen zu viele Weiße, zu viele Männer, zu viele Bürger aus den mittleren und höheren Einkommensgruppen und mit überdurchschnittlichem Bildungsniveau als registrierte Wähler aufführen. Andere Listen mit in Frage kommenden Personen zeigen gleiche Einseitigkeiten oder stehen den Gerichtsbeamten nicht zur Verfügung (z. B. Listen der Inhaber von Führerscheinen, Listen der registrierten Kraftwagen, der Volkszählung oder der Sozialversicherung). Obwohl die zweite Stufe des Auswahlprozesses, die Benennung einer Gruppe von geeigneten Personen (venire), aus deren Mitte die tatsächlichen Geschworenen auf der Grundlage der Gesamtliste ausgewählt werden, gewöhnlich durch irgendeine vom Zufall bestimmte Auswahltechnik charakterisiert wird, z. B. durch das Ziehen von Zetteln mit Namen aus einem Behälter oder durch Einsatz von Computern, kommt es auch hier zu nicht repräsentativen Ergebnissen bei der Auswahl der Geschworenen. Da viele Einzelstaaten den Angehörigen mancher Berufszweige die Ablehnung des Geschworenenamtes gestatten, sind in diesen Auswahlgruppen Freiberufliche und Selbständige nicht ausreichend vertreten. Die Tendenz geht gegenwärtig dahin, solche Ausnahmen nicht mehr zuzulassen, um eine repräsentativere Kandidatenliste für das Geschworenenamt zu bekommen. In der dritten Stufe schließlich können die Anwälte beider Seiten die Liste mit den potentiellen Geschworenen (veniremen) durchsehen und eine bestimmte Anzahl von ihnen ohne Angabe von Gründen streichen. Die Zahl der Anfechtung potentieller Geschworener ist nach dem Recht des Einzelstaates unterschiedlich und hängt von der Schwere des Falles ab. Die Kandidaten können auch durch die Anwälte einer Befragung unterzogen werden, um alle Gründe für mögliche Vorurteile zu beseitigen. In einem Falle, wo der Beschuldigte unter Umständen mit einer Todesstrafe rechnen muß, kann die Befragung eines einzigen Kandidaten bis zu einer Stunde dauern, und es kann Vorkommen, daß mehrere hundert Kandidaten befragt werden. Die endgültige Entscheidung darüber, ob jemand für das Geschwo-rehengremium eines bestimmten Verfahrens ausgewählt wird oder nicht, liegt beim Richter. Es ist offensichtlich, daß die dritte Stufe des Auswahlprozesses, die „voir dire“ genannt wird, von einem Anwalt ausgenutzt werden kann, um solche Geschworenen aussuchen zu lassen, die eine für „seine“ Prozeßpartei günstige Entscheidung treffen würden, oder um potentielle Geschworene zu beeinflussen. Sozialwissenschaftler haben Methoden entwickelt, die das Profil des idealen Geschworenen für einen konkreten Prozeß bestimmen sollen.3* Solange der Anwalt seine Entscheidung auf die Merkmale des einzelnen Ge-schworenenanwärtets gründet, befindet er sich im Einklang mit dem Gesetz; sobald er aber einen Kandidaten wegen dessen Zugehörigkeit zu einer bestimmten Menschengruppe (z. B. Rasse oder Geschlecht) ablehnt, können Gründe für einen Protest oder eine Rücknahme der Entscheidung entstehen. Obwohl es keine eindeutigen Beweise dafür gibt, daß die Befragung eines Kandidaten für das Geschworenenamt tatsächlich die Aufnahme befangener Personen in ein bestimmtes Geschworenengremium verhindert, liegt es auf der Hand, daß die Gerichte durch dieses Verfahren finanzielle Mittel in großer Höhe ausgeben; nicht selten dauert das „voir dire“ länger als der eigentliche Prozeß.34 35 Die Forderung, daß Kandidaten für das Geschworenenamt dem Gericht zum Zwecke der möglichen Wahl in die Jury für einen Zeitraum von zwei oder vier Wochen zur Verfügung stehen müssen, stellt eine große Belastung dar. Abgesehen davon, daß die Kandidaten ihrer üblichen Tätigkeit nicht nachgehen können, sind sie gezwungen, in einem Raum zu sitzen, der oft unbequem ist und in dem Lärm herrscht. Das Wissen um diese Probleme führt manche Bürger dazu, der Tätigkeit als Geschworener aus dem Wege zu gehen. Es gibt obwohl das durch empirische Forschungen noch Prof. em. Dr. Walther Neye 24. Juli 1901 - 12. August 1989 Mit Prof. em. Dr. Walther Neye verlieren wir einen verdienstvollen Hochschullehrer. Walther Neye, der viele Jahre lang als Rechtsanwalt und Notar tätig gewesen war, nahm im Herbst 1946 eine Lehrtätigkeit an der damaligen Juristischen Fakultät der Berliner Universität auf, zunächst als Lehrbeauftragter, dann als Professor mit vollem Lehrauftrag und schließlich als ordentlicher Professor für Zivilrecht. Von 1950 bis 1952 wirkte er als Dekan der Juristischen Fakultät. In den Jahren 1952 bis 1957 hat Walther Neye als gewählter Rektor Leitungsverantwortung getragen. Engagiert setzte er sich dafür ein, zunehmend sozialistische Bildungsinhalte zu vermitteln, die materiellen Kriegsfolgen zu überwinden und feindlichen Aktionen an der Universität keinen Raum zu geben. In seiner Eigenschaft als Mitglied des Kollegiums des damaligen Staatssekretariats für Hochschulwesen unterstützte er die Gestaltung des gesamten Hochschulwesens der DDR. Walther Neye nahm aber auch über den Rahmen des Hochschulwesens hinaus auf die gesellschaftliche Entwicklung Einfluß. Als Präsident der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands in den 50er Jahren, als Mitglied des Präsidiums der Gesellschaft zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenrttnisse und des Deutschen Friedensrates stellte er seine Einsatzbereitschaft für die Interessen unserer Gesellschaft unter Beweis, Den bürgerlichen Juristen Walther Neye führte die antifaschistische Gesinnung an die Seite der Arbeiterklasse, der er beispielhaft gedient hat. Seine Leistungen wurden mit hohen staatlichen Auszeichnungen gewürdigt, so u. a. mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold. Wir werden Prof. em. Dr. Walther Neye stets ein ehrendes Andenken bewahren. nicht eindeutig bewiesen ist Anzeichen dafür, daß Entscheidungen, die Geschworene am Ende ihrer Tätigkeitsperiode treffen, durch Erfahrungen beeinflußt werden können, die sie früher in diesem Amt gemacht haben. Um dies zu vermeiden, experimentieren Einzelstaaten zur Zeit mit kürzeren und deshalb weniger belastenden Amtsperioden für die Geschworenen. Die persönliche Fähigkeit für das Geschworenenamt Die entscheidende Frage für die Auswahl von Kandidaten für das Geschworenenamt besteht darin, ob die Betreffenden in der Lage sind, die in der Beweisaufnahme dargebotenen Informationen richtig aufzunehmen, die Argumentation der Anwälte zu verstehen und den Inhalt der Rechtsgrundsätze und Gesetze, die sie bei der Urteilsfindung anwenden müssen, zu begreifen. Untersuchungen, die zu diesem Problem angestellt wurden, sind alles andere als ermutigend. So zeigte eine Analyse des Rechtsverständnisses von Geschworenen, daß bei diesen ein erschreckend hoher Grad von rechtlichen Fehl- 34 Vgl. M. Covington, „State-of-the-art in Jury Selection Techni-ques“, Trial, September 1983, S. 84 ff. 35 Einige Gerichtsbezirke verwenden in weniger bedeutenden Fällen eine Auswahlmethode, die als „zusammengestrichene Jury“ (struck jury) bezeichnet wird. Kandidaten für das Geschworenenamt (veniremen) werden vom Richter mit dem Ziel befragt, solche Personen herauszufinden und auszuschalten, die in Vorurteilen befangen sein könnten, also z. B. Verwandte der Prozeßparteien oder Personen, die Opfer eines, ähnlichen Verbrechens waren usw. Dann wird durch Zufallsentscheidung eine Gruppe von Personen ausgewählt, die zahlenmäßig derjenigen entspricht, die für das endgültige Geschworenengremium benötigt wird, zuzüglich der Anzahl von Kandidaten, die die Anwälte ohne Angabe von Gründen ablehnen können. Danach lehnen die Anwälte abwechselnd Kandidaten ab, bis das endgültige Gremium übrigbleibt. So ein Verfahren geht schnell und dauert gewöhnlich weniger als zwanzig Miinuten. /;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit wesentlich dazu bei, die Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik zu erhöhen und die Errungenschaften der werktätigen Menschen in unserem Staate. Zu schützen. Zuständigkeit., Vorgesetzte. U;. Haftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte bei ständiger Berücksichtigung der politisch-operativen Lage im Verantwortungsbereich, Koordinierung aller erforderlichen Maßnahmen zur Durchsetzung des politisch-operativen Untersuchungshaftvollzuges, die Absicherung von Schwerpunktinhaftierten, Besonderheiten, die sich aus der jeweiligen Planstelle Dienststellung ergeben und schriftlich fixiert und bestätigt wurden. sind die Gesamtheit der wesentlichen, besonderen funktionellen Verantwortungen, notwendigen Tätigkeiten und erforderlichen Befugnisse zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind wichtige Komponenten zur Erzielung einer hohen Wirksamkeit an Schwerpunkten der politisch-operativen Arbeit. Da die Prozesse der Gewinnung, Befähigung und des Einsatzes der höhere Anforderungen an die Leitung- und Organisation der Zusammenarbeit mit . Sie erfordert ein neues Denken und Herangehen von allen Leitern und operativen Mitarbeitern.

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