Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 454

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 454 (NJ DDR 1989, S. 454); 454 Neue Justiz 11/89 Verwaltung und Gesetzlichkeit Weitere Vervollkommnung der Rechtsarbeit in den örtlichen Räten MORITZ KLEMT, Justitiar des Rates des Bezirks Schwerin Die auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED getroffene Feststellung, daß „die Politik unserer Partei darauf gerichtet (ist), die Rechtsarbeit in den staatlichen Organen weiter zu qualifizieren, die Rechtskenntnisse der Staatsfunktionäre weiter zu vervollkommnen, Streitfälle zwischen Bürgern und einzelnen Verwaltungsorganen durch eine den Rechtsvorschriften entsprechende Entscheidung zu lösen und den wirksamen Rechtsschutz für den Bürger planmäßig auszubauen“!, war für den Rat des Bezirks Schwerin Anlaß, vielfältige Maßnahmen zur Qualifizierung der Rechtsarbeit der örtlichen Räte im Territorium zu ergreifen. Im Zusammenhang damit steht die Notwendigkeit, in stärkerem Maße als bisher die Qualität der Rechtsanwendung zu analysieren und aus den dabei gewonnenen Ergebnissen und Erfahrungen entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen sowie die Zusammenarbeit mit den Rechtspflegeorganen und der Vereinigung der Juristen der DDR weiter zu vertiefen. Eingeordnet in das Bemühen um eine Erhöhung des Niveaus der Rechtsarbeit in den Räten war die Erläuterung der Rechtsvorschriften über die Erweiterung der Zuständigkeit der Gerichte für die Nachprüfung bestimmter Verwaltungsentscheidungen vom 14. Dezember 1988. Dabei galt es, die Staatsfunktionäre aller territorialen Ebenen insbesondere mit dem rechtspolitischen Anliegen und dem Inhalt des Gesetzes über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen (GNV) sowie mit den Anforderungen und Konsequenzen vertraut zu machen, die sich aus den neuen Rechtsvorschriften für die Vorbereitung, das Treffen und die Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen ergeben. Unterstützt wurde diese Aufgabenstellung durch präzise Festlegungen der Leiter der Fachorgane des Rates des Bezirks und der Räte der Kreise. Zu den vielfältigen Aktivitäten in diesem Zusammenhang zählen auf den jeweiligen Aufgabenbereich zugeschnittene Qualifizierungsmaßnahmen, gemeinsame Beratungen von Ratskollektiven mit Vertretern der Kreisgerichte über Ergebnisse analytischer Untersuchungen der Arbeit mit Rechtsvorschriften und Erfahrungsaustausche mit Volksvertretern. In der Mehrzahl der Räte der Kreise wurden geeignete Kader als Justitiare gewonnen. Das politische Anliegen der Aufgaben klären Fortschritte in der Rechtsarbeit der örtlichen Räte werden vor allem dort erreicht, wo deren politisches Anliegen gründlich durchdacht und erläutert wird. Einerseits schließt das die Erkenntnis ein, daß die Qualifizierung der Rechtsarbeit in den örtlichen Räten selbstverständlich nicht nur diejenigen Ratsbereiche betrifft, die in besonderem MaßeTnit den Anliegen und Anfragen der Bürger befaßt sind, sondern alle Bereiche angesprochen werden und daß die Rechtsarbeit unmittelbar im Zusammenhang mit der wachsenden Verantwortung für die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung im Territorium entsprechend dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen steht. Das erfordert aber auch Klarheit darüber, daß bei allen Entscheidungen, die Bürger betreffen (Anträge, Rechtsmittel, Sanktionen), Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit zu wahren, die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf Gehör und die aktive Mitwirkung der Bürger zu verwirklichen sind. Das bedeutet Rechtssicherheit für den Bürger. Der wachsenden Bedeutung exakter verwaltungsrechtlicher Entscheidungen für die Gewährleistung der Rechtssicherheit der Bürger Rechnung tragend, wurde für die Fach-orgäne des Rates des Bezirks und die Räte Uer Kreise die Aufgabe begründet, die Bearbeitung der Rechtsmittel zu überprüfen und eine qualifizierte Entscheidung zu gewährleisten. Das gilt nicht nur, aber besonders für jene Verwaltungsentscheidungen, für die der Gerichtsweg zur Nachprüfung zulässig ist. Ergebnisse und Erfahrungen bei der Anwendung von Rechtsvorschriften analysieren und verallgemeinern Erfahrungen bestätigen, daß dort ein Zuwachs an Qualität . in der Arbeit erreicht wird, wo nicht nur allgemein auf höhere Anforderungen hingewiesen, sondern eine konkrete Anleitung für die Anwendung von Rechtsvorschriften organisiert wird. So veranstaltete das Bezirksbauamt Schwerin in Zusammenarbeit mit dem Justitiar des Rates einen Erfahrungsaustausch über die Arbeit mit der VO über Bevölkerungsbauwerke vom 8. November 1985 (GBl. I Nr. 36 S. 433) unter besonderer Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Regelungen. Daran nahmen Bürgermeister von Städten und Gemeinden, Leitungskader von Stadt- und Kreisbauämtern sowie Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz teil. Grundlage des Erfahrungsaustausches waren die Darlegungen von Praktikern, wie durch die bewußte Anwendung der Verfahrens-Vorschriften bei der Entscheidungsfindung und der Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen über die Errichtung von Bevölkerungsbauten die Rechte der Bürger gesichert und dabei die gesellschaftlichen Interessen gewahrt werden. Bürgermeister und Stadt- bzw. Kreisbaudirektoren wiesen auf die; Notwendigkeit hin, die Bürger bereits vor der Antragstellung umfassend über Rechte und Pflichten bei der Errichtung von Bevölkerungsbauten zu beraten, zur Sicherung einer sachkundigen Prüfung und Entscheidung über die Anträge ehrenamtliche Kräfte einzubeziehen und rechtzeitig die gesetzlich vorgesehene Zustimmung der Staatlichen Bauaufsicht bzw. die Abstimmung mit den Stadt- bzw. Kreis-'architekten zu gewährleisten sowie mit den Bürgern und weiteren gesellschaftlichen Kräften rechtzeitig und zielgerichtet die Unterstützung und Kontrolle bei der Baudurchführung zu organisieren und so Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine solche Arbeitsweise sichert nicht nur gesetzliche Einzelentscheidungen, sondern festigt zugleich das Vertrauen der Bürger zu den Staatsorganen. Vereinzelt auftretenden Mängeln, wie die Nichtentgegennahme oder ungenügende Prüfung von Anträgen der Bürger, die Bearbeitung der Rechtsmittel als Eingaben sowie die unzureichende Begründung bei ablehnenden Entscheidungen, gilt es entgegenzutreten. In der Diskussion wurde u. a. der Wert der Beratung der Bürger vor der eigentlichen Antragstellung lebhaft erörtert. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang darauf, daß die „gezielte Beratung“ der Bürger nicht zur Einengung ihres Antragsrechts führen dürfe. Eine weitere rechtliche Ausgestaltung der Beratungspflicht sei wegen ihrer Bedeutung für das gesamte Antragsverfahren notwendig. Weiterhin wurde herausgearbeitet, daß zur Sicherung der Nachprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen u. a. auch die noch umfassendere rechtliche Fixierung von Versagungs- bzw. Ablehnungsgründen, die Abgrenzung des Rechtsmittelverfahrens von der Eingabenbearbeitung sowie eine ordnungsgemäße Aktenführung beitragen würden. Sichtbar wurde, daß in der i nxis vor allem die exakte Handhabung der verfahrensrechtlichen Regelungen gewisse Schwierigkeiten bereitet, sei es, daß sie unterschätzt oder oberflächlich angewendet werden. Im Ergebnis der Diskussion wurde aest ' n Arbeitshinweis für die Räte der Städte und G?-"" ien zur Qualifizierung der Rechtsarbeit bei der Anwendung der VO über Bevölkerungsbauwerke unter besonderer Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften erarbeitet. Eine weitere Konsequenz waren zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen, die die bessere Befähigung der Kader (zur Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen bei Verwal- 1 1 K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die 6. Tagung des Zentralkomitees dei SED, Berlin 1988, S. 67.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 454 (NJ DDR 1989, S. 454) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 454 (NJ DDR 1989, S. 454)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendliche. Zum gegnerischen Vorgehen bei der Inspirierung und Organisierung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher sowie zu wesentlichen Erscheinungsformen gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und offensiven Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Prozeß der Vorbeugung und Bekämpfung von Versuchen des Gegners zur Konspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der Forschungsergebnisse, Vertrauliche Verschlußsache Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Potsdam Zank, Donner, Lorenz, Rauch Forschungsergebnisse zum Thema: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von bei Transitmißbrauchshanclüngen auf frischer Tat festgenomraePör ßeschuldigter Potsdam, Juristisch Fachs lußa Vertrauliche Verschlußsache schule, Errtpgen und Schlußfolgerungen der Äf;Ssfeerlin, bei der ziel gerttchteten Rückführung von Bürgern der die Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , unter konsequenterWahrung der Rechte Verhafteter und Durch- Setzung ihrer Pflichten zu verwirklichen. Um ernsthafte Auswirkungen auf die staatliche und öffentliche Ordnung Ausgehend von den Bestrebungen des Gegners, Zusammenrottungen und andere rowdyhafte Handlungen als Ausdruck eines angeblichen, sich verstärkenden politischen Widerstandes in der hochzuspielen, erfolgte von der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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