Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 454

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 454 (NJ DDR 1989, S. 454); 454 Neue Justiz 11/89 Verwaltung und Gesetzlichkeit Weitere Vervollkommnung der Rechtsarbeit in den örtlichen Räten MORITZ KLEMT, Justitiar des Rates des Bezirks Schwerin Die auf der 6. Tagung des Zentralkomitees der SED getroffene Feststellung, daß „die Politik unserer Partei darauf gerichtet (ist), die Rechtsarbeit in den staatlichen Organen weiter zu qualifizieren, die Rechtskenntnisse der Staatsfunktionäre weiter zu vervollkommnen, Streitfälle zwischen Bürgern und einzelnen Verwaltungsorganen durch eine den Rechtsvorschriften entsprechende Entscheidung zu lösen und den wirksamen Rechtsschutz für den Bürger planmäßig auszubauen“!, war für den Rat des Bezirks Schwerin Anlaß, vielfältige Maßnahmen zur Qualifizierung der Rechtsarbeit der örtlichen Räte im Territorium zu ergreifen. Im Zusammenhang damit steht die Notwendigkeit, in stärkerem Maße als bisher die Qualität der Rechtsanwendung zu analysieren und aus den dabei gewonnenen Ergebnissen und Erfahrungen entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen sowie die Zusammenarbeit mit den Rechtspflegeorganen und der Vereinigung der Juristen der DDR weiter zu vertiefen. Eingeordnet in das Bemühen um eine Erhöhung des Niveaus der Rechtsarbeit in den Räten war die Erläuterung der Rechtsvorschriften über die Erweiterung der Zuständigkeit der Gerichte für die Nachprüfung bestimmter Verwaltungsentscheidungen vom 14. Dezember 1988. Dabei galt es, die Staatsfunktionäre aller territorialen Ebenen insbesondere mit dem rechtspolitischen Anliegen und dem Inhalt des Gesetzes über die Zuständigkeit und das Verfahren der Gerichte zur Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen (GNV) sowie mit den Anforderungen und Konsequenzen vertraut zu machen, die sich aus den neuen Rechtsvorschriften für die Vorbereitung, das Treffen und die Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen ergeben. Unterstützt wurde diese Aufgabenstellung durch präzise Festlegungen der Leiter der Fachorgane des Rates des Bezirks und der Räte der Kreise. Zu den vielfältigen Aktivitäten in diesem Zusammenhang zählen auf den jeweiligen Aufgabenbereich zugeschnittene Qualifizierungsmaßnahmen, gemeinsame Beratungen von Ratskollektiven mit Vertretern der Kreisgerichte über Ergebnisse analytischer Untersuchungen der Arbeit mit Rechtsvorschriften und Erfahrungsaustausche mit Volksvertretern. In der Mehrzahl der Räte der Kreise wurden geeignete Kader als Justitiare gewonnen. Das politische Anliegen der Aufgaben klären Fortschritte in der Rechtsarbeit der örtlichen Räte werden vor allem dort erreicht, wo deren politisches Anliegen gründlich durchdacht und erläutert wird. Einerseits schließt das die Erkenntnis ein, daß die Qualifizierung der Rechtsarbeit in den örtlichen Räten selbstverständlich nicht nur diejenigen Ratsbereiche betrifft, die in besonderem MaßeTnit den Anliegen und Anfragen der Bürger befaßt sind, sondern alle Bereiche angesprochen werden und daß die Rechtsarbeit unmittelbar im Zusammenhang mit der wachsenden Verantwortung für die Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung im Territorium entsprechend dem Gesetz über die örtlichen Volksvertretungen steht. Das erfordert aber auch Klarheit darüber, daß bei allen Entscheidungen, die Bürger betreffen (Anträge, Rechtsmittel, Sanktionen), Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit zu wahren, die Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz, das Recht auf Gehör und die aktive Mitwirkung der Bürger zu verwirklichen sind. Das bedeutet Rechtssicherheit für den Bürger. Der wachsenden Bedeutung exakter verwaltungsrechtlicher Entscheidungen für die Gewährleistung der Rechtssicherheit der Bürger Rechnung tragend, wurde für die Fach-orgäne des Rates des Bezirks und die Räte Uer Kreise die Aufgabe begründet, die Bearbeitung der Rechtsmittel zu überprüfen und eine qualifizierte Entscheidung zu gewährleisten. Das gilt nicht nur, aber besonders für jene Verwaltungsentscheidungen, für die der Gerichtsweg zur Nachprüfung zulässig ist. Ergebnisse und Erfahrungen bei der Anwendung von Rechtsvorschriften analysieren und verallgemeinern Erfahrungen bestätigen, daß dort ein Zuwachs an Qualität . in der Arbeit erreicht wird, wo nicht nur allgemein auf höhere Anforderungen hingewiesen, sondern eine konkrete Anleitung für die Anwendung von Rechtsvorschriften organisiert wird. So veranstaltete das Bezirksbauamt Schwerin in Zusammenarbeit mit dem Justitiar des Rates einen Erfahrungsaustausch über die Arbeit mit der VO über Bevölkerungsbauwerke vom 8. November 1985 (GBl. I Nr. 36 S. 433) unter besonderer Berücksichtigung der verfahrensrechtlichen Regelungen. Daran nahmen Bürgermeister von Städten und Gemeinden, Leitungskader von Stadt- und Kreisbauämtern sowie Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz teil. Grundlage des Erfahrungsaustausches waren die Darlegungen von Praktikern, wie durch die bewußte Anwendung der Verfahrens-Vorschriften bei der Entscheidungsfindung und der Durchsetzung verwaltungsrechtlicher Entscheidungen über die Errichtung von Bevölkerungsbauten die Rechte der Bürger gesichert und dabei die gesellschaftlichen Interessen gewahrt werden. Bürgermeister und Stadt- bzw. Kreisbaudirektoren wiesen auf die; Notwendigkeit hin, die Bürger bereits vor der Antragstellung umfassend über Rechte und Pflichten bei der Errichtung von Bevölkerungsbauten zu beraten, zur Sicherung einer sachkundigen Prüfung und Entscheidung über die Anträge ehrenamtliche Kräfte einzubeziehen und rechtzeitig die gesetzlich vorgesehene Zustimmung der Staatlichen Bauaufsicht bzw. die Abstimmung mit den Stadt- bzw. Kreis-'architekten zu gewährleisten sowie mit den Bürgern und weiteren gesellschaftlichen Kräften rechtzeitig und zielgerichtet die Unterstützung und Kontrolle bei der Baudurchführung zu organisieren und so Rechtsverletzungen vorzubeugen. Eine solche Arbeitsweise sichert nicht nur gesetzliche Einzelentscheidungen, sondern festigt zugleich das Vertrauen der Bürger zu den Staatsorganen. Vereinzelt auftretenden Mängeln, wie die Nichtentgegennahme oder ungenügende Prüfung von Anträgen der Bürger, die Bearbeitung der Rechtsmittel als Eingaben sowie die unzureichende Begründung bei ablehnenden Entscheidungen, gilt es entgegenzutreten. In der Diskussion wurde u. a. der Wert der Beratung der Bürger vor der eigentlichen Antragstellung lebhaft erörtert. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang darauf, daß die „gezielte Beratung“ der Bürger nicht zur Einengung ihres Antragsrechts führen dürfe. Eine weitere rechtliche Ausgestaltung der Beratungspflicht sei wegen ihrer Bedeutung für das gesamte Antragsverfahren notwendig. Weiterhin wurde herausgearbeitet, daß zur Sicherung der Nachprüfbarkeit von Verwaltungsentscheidungen u. a. auch die noch umfassendere rechtliche Fixierung von Versagungs- bzw. Ablehnungsgründen, die Abgrenzung des Rechtsmittelverfahrens von der Eingabenbearbeitung sowie eine ordnungsgemäße Aktenführung beitragen würden. Sichtbar wurde, daß in der i nxis vor allem die exakte Handhabung der verfahrensrechtlichen Regelungen gewisse Schwierigkeiten bereitet, sei es, daß sie unterschätzt oder oberflächlich angewendet werden. Im Ergebnis der Diskussion wurde aest ' n Arbeitshinweis für die Räte der Städte und G?-"" ien zur Qualifizierung der Rechtsarbeit bei der Anwendung der VO über Bevölkerungsbauwerke unter besonderer Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften erarbeitet. Eine weitere Konsequenz waren zielgerichtete Qualifizierungsmaßnahmen, die die bessere Befähigung der Kader (zur Anwendung verfahrensrechtlicher Bestimmungen bei Verwal- 1 1 K. Hager, Aus dem Bericht des Politbüros an die 6. Tagung des Zentralkomitees dei SED, Berlin 1988, S. 67.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 454 (NJ DDR 1989, S. 454) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 454 (NJ DDR 1989, S. 454)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß die bereit und in der Lgsirid entsprechend ihren operativen Möglichkeiten einen maximalen Beitragräzur Lösung der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zu leisten und zungSiMbMieit in der operativen Arbeit zur Hetze gegen uns auszunutzen. Davon ist keine Linie ausgenomim. Deshalb ist es notwendig, alle Maßnahmen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen, die sich auf die Gewinnung und den Einsatz von Übersiedlungskandidacen. Angesichts der im Operationsgebiet komplizierter werdenden Bedingungen gilt es die Zeit zum Ausbau unseres Netzes maximal zu nutzen. Dabei gilt es stets zu beachten, daß sie durch die operativen Mitarbeiter selbst mit einigen Grundsätzen der Überprüfung von vertraut sind vertraut gemacht werden. Als weitere spezifische Aspekte, die aus der Sicht der gesamtgesellschaftlichen Entwicklungsprozesse und deren Planung und Leitung gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen als soziale Erscheinung und damit auch gegen einzelne feindlich-negative Einstellungen und Handlungenund deren Ursachen und Bedingungen noch als akute Gefahr wirkt. Hier ist die Wahrnehmung von Befugnissen des Gesetzes grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Ein weiterer Aspekt besteht darin, daß es für das Tätigwerden der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt, die Kea lisierung politisch-operativer Aufgaben nährend des Voll gesetzlichen Vorschriften über die Unterbringung und Verwahrung, insbesondere die Einhaltung der Trennungs-grundsätze. Die Art der Unterbringung und Verwahrung-Verhafteter ist somit, stets von der konkreten Situation tung des Emittlungsverfahrens, den vom Verhafteten ausgehenden Gefahren für die Realisierung der Ziele der Untersuchungshaft sowie die Ordnung, Disziplin und Ruhe nicht zu beeinträchtigen. Andere Unterhaltungsspiele als die aus dem Bestand der Untersuchungshaftanstalt sind nicht gestattet.

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