Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 453

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 453 (NJ DDR 1989, S. 453); Neue Justiz 11/89 453 zum Hohne auch aller fortschrittlichen Juristen in der BRD, mit seinen Handlungen identifiziert. Eine derartige Verteidigerpraxis ist für uns unmoralisch. Aus Anlaß des 40. Jahrestages des Nürnberger Prozesses fand im November 1985 eine internationale Konferenz in Nürnberg statt, in deren Ergebnis eine Verpflichtung der Juristen verabschiedet wurde, in der sich auch und insbesondere Rechtsanwälte dem Aufruf angeschlossen haben, das ihrige dafür zu tun, „in unserer beruflichen Arbeit wie als Staatsbürger für die wirksame Anwendung der Prinzipien von Nürnberg einzutreten, damit Handlungen, die diese Prinzipien des internationalen Rechts verletzen, als Verbrechen strafbar werden ob verübt von einem Staatsoberhaupt, einfachen Soldaten oder Zivilisten, auf staatlichen Befehl oder nicht , und dafür einzutreten, daß Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Durchsetzung des internationalen Rechts bestraft, verhindert und verfolgt werden müssen“ (NJ 1986, Heft 2, S. 47). Hiervon gehen wir aus, wenn wir vor diesem hohen Gericht verteidigen. Wir denken, daß diese unsere Position moralisch ist, weil die Völker der Welt es als rechtens auf geschrieben haben, daß exemplarisch in den Nürnberger Prozessen auf vorrangige Initiative der Sowjetunion verwirklicht auch die Verteidigung des Kriegsverbrechers eine vor-nehmliche Aufgabe ist, um gegenüber dem Angeklagten unter keinen Umständen Unrecht zuzulassen. Der Angeklagte ist zu wesentlichen Anklagekomplexen geständig, andererseits hat er zu einer Reihe von Vorwürfen zum Ausdruck gebracht, derartige Handlungen nicht begangen zu haben oder sich an solche nicht erinnern zu können. Das bestimmt Art und Umfang der Verteidigung. Wir haben gesehen, wie notwendig insoweit die Verteidigung ist. Sie ist auch zu den vom Angeklagten gestandenen Sachkomplexen keinesfalls überflüssig. Es ist u. E. in Anbetracht des schweren strafrechtlichen Vorwurfs und der angedrohten Höchststrafe keinesfalls würdelos, wenn der Angeklagte um Einzelheiten debattiert und die Verteidiger diesbezüglich nachfra-gen. Das Gesamtgeschehen wird nun einmal durch die Einzelheiten bestimmt, die konkret aufzuklären sind. Hiervon geht auch das Gesetz aus, das mit dem IMT-Statut geschaffen worden ist, weil es in mehrerer Hinsicht der besonderen Situation gerecht wird, daß Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Unternehmen zu verfolgen sind und die Einzeltatschuld in der gesamten Tragödie auch dann zweifelsfrei bewiesen werden muß, wenn die menschliche Erinnerung des Angeklagten und von Zeugen nach Ablauf mehrerer Jahrzehnte in bestimmten Punkten unzulänglich oder tatsächlich erloschen ist. *' Hohes Gericht! Wir bitten Sie nicht einfach darum, Gnade vor Recht ergehen und Milde gegenüber einem Menschen walten zu lassen, der sich unter dem Einfluß einer raffinierten und zügellosen demagogischen Ideologie, die den Juden als Ursache allen Übels des deutschen Volkes und als minderwertigen Menschen propagierte, in faschistische Verbrechen verstricken ließ, indem er ihm erteilte Tötungsbefehle vollstreckte. Wir bitten jedoch, ein auch vom Angeklagten als gerecht empfindbares Urteil zu treffen. Unser Antrag lautet daher, den Angeklagten zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu verurteilen. BRD-Justiz verschleppte Ermittlungen gegen Kriegsverbrecher Anmerkungen zum Strafverfahren gegen Jakob Holz In der Beweisaufnahme des 1. Strafsenats des Bezirksgerichts Rostock wurde' offenbar, daß die Justizorgane der BRD die Verantwortung dafür tragen, daß sich Jakob Holz viele Jahre der Gerechtigkeit entziehen konnte. Auf der Grundlage von Aussagen ehemaliger Insassen des Zwangsarbeitslagers Radom, die nach dem Krieg in anderen Staaten, so in den USA und in Israel, vernommen wurden, hatte das Amtsgericht Hamburg am 28. März 1973 wegen des dringenden Tatverdachts des mehrfachen Mordes Haftbefehl erlassen. Die Hamburger Justiz verfügte über die vollständigen Personalien des Beschuldigten, einschließlich seiner Wohnanschrift im Kreis Greifswald. Durch einen Beschluß vom 8. März 1973 blockierte der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit der Übertragung der Zuständigkeit für die „Untersuchung und Entscheidung der Sache“ an das Amtsgericht Hamburg jedoch die Übergabe der Ermittlungsergebnisse an die DDR, Gleichermaßen verheimlichten die Justizorgane der BRD ihre Erkenntnisse gegenüber der Volksrepublik Polen, dem Staat, auf dessen Territorium die Verbrechen begangen wurden. Erst 14 Jahre später, am 20. November 1987, erlangten die Organe der DDR davon Kenntnis. Mit dem Ermittlungsstand von 1973 übersandte die Staatsanwaltschaft Hamburg Kopien ihrer Ermittlungsakten mit der „Anregung“, das Verfahren zu übernehmen. Nach der Prüfung der Unterlagen und der Identifizierung des 'Jakob Holz erfolgte hier dessen unverzügliche Verhaftung. Aus den Aussagen der Zeugen ging hervor, daß diese den Beschuldigten auf der Grundlage einer Bildmappe identifiziert hatten. Dieses wichtige Beweismittel war jedoch nicht Bestandteil der übersandten Unterlagen. Hätten die Justizorgane der BRD gemäß ihrer völkerrechtlichen Pflicht ihre Erkenntnisse bereits nach dem Abschluß ihrer Untersuchungen im Jahre 1973 der DDR zugeleitet, wäre nicht nur den Opfern bedeutend zeitiger Gerechtigkeit geschehen, sondern auch die Beweisführung wäre weniger kompliziert gewesen und der Angeklagte nicht erst im Alter von 79 Jahren seiner gerechten Strafe zugeführt worden. Die Mehrzahl der ehemaligen Insassen des Zwangsarbeitslagers, die 1973 noch als Zeugen zur Verfügung gestanden hätten, ist inzwischen verstorben bzw. aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr reisefähig. Nicht zuletzt wurden durch diese Verfahrensverschleppung die Chancen zur Ermittlung von Mittätern, so des im Prozeß mehrfach genannten Vorgesetzten des Werkschutzes, der die Mordbefehle erteilt hatte, erheblich reduziert. Die auf Schonung von Schuldigen an Nazi verbrechen gerichteten Praktiken sind völkerrechtswidrig. Sie sind grobe Verstöße gegen das Potsdamer Abkommen sowie die ln zahlreichen UN-Resolutionen immer wieder! bekräftigten Grundsätze zur universellen und unbefristeten Verfolgung und Bestrafung von Nazi Verbrechern. Im Jahre 1973, als die Staatsanwaltschaft Hamburg beschloß, die Ermittlungen ruhen zu lassen, verabschiedete die UN-Vollversammlung mit der Resolution 3074 (XXVIII) die „Grundsätze für die internationale Zusammenarbeit bei der. Ermittlung, Festnahme, Auslieferung und Bestrafung von Personen, die schuldig sind, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben “. Durch Ziff. 4 der Resolution werden die Staaten verpflichtet, „sich gegenseitig zu unterstützen, um Personen, die unter Verdacht stehen, solche Verbrechen verübt zu haben, zu ermitteln, festzunehmen,1 sie der Justiz zu übergeben und, wenn ihre Schuld erwiesen ist, sie zu bestrafen“.1 . Der Prozeß gegen Jakob Holz hat bewiesen, welchen hohen Stellenwert die internationale Zusammenarbeit bei der wirksamen Verfolgung der Nazi verbrechen hatte und hat. Die DDR hat bereits in § 2 des Gesetzes über die Nichtverjährung von Nazi- und Kriegsverbrechen vom 1. September 1964 festgeschrieben: „Bei der Verfolgung von Verbrechen gegen den Frieden, die Menschlichkeit und von Kriegsverbrechen ist anderen Staaten Rechtshilfe zu gewähren. “2 Das vor dem Bezirksgericht Rostock durchgeführte Strafverfahren gibt zugleich Anlaß,' mit Nachdruck darauf zu verweisen, daß auch von den Justizbehörden der BRD erwartet werden muß, daß sie sich entsprechend der erwähnten, am 3. Dezember 1973 mit der Stimme des BRD-Vertreters beschlossenen UN-Resolution bei der Ahndung von Nazi verbrechen verhalten. H R 1 2 1 Resolutionen zur Abrüstung und zur Kodifizierung des Völkerrechts (Die Vereinten Nationen und ihre Spezialorganisationen, Dokumente, Bd. 3, Teil I), Berlin 1981, S. 318 ff. 2 Vgl. GBl. I Nr. 10 S. 127.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 453 (NJ DDR 1989, S. 453) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 453 (NJ DDR 1989, S. 453)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften werden in der Regel vom Untersuchungsführer nach vorheriger Abstimmung mit den Leitern der Abteilung und der Abteilung zusammenzuwirken. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen, dem Leiter der Abteilung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts, die unter Beachtung rechtspolitischer Erfordernisse sachverhaltsbezogen bis hin zu einzelnen komplizierten Entscheidungsvarianten geführt wird, kam es den Verfassern vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch feindliche Kräfte erfordert, die Hintermänner, die als Inspiratoren und Organisatoren wirken, umfassend aufzuklären. Gegen sie muß der Hauptschlag geführt werden.

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