Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 450

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 450 (NJ DDR 1989, S. 450); 450 Neue Justiz 11/89 Dokumentation In der DDR gewährleistet: Gerechte Bestrafung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit In der Zeit vom 12. bis 25. September 1989 fand vor dem 1. Strafsenat des Bezirksgerichts Rostock unter Vorsitz von Bezirksgerichtsdirektorin Inge Kersten der Prozeß gegen den ehemaligen Angehörigen des faschistischen Werkschutzes Jakob Holz statt. Erstmals wurde in einem Verfahren vor einem Gericht der DDR die Rolle des Werkschutzes im System des Nazi-Terrorregimes herausgearbeitet. Holz war angeklagt, während der faschistischen Okkupation Polens als stellvertretender Wachführer des 1. Wachzuges im Werkschutz der Waffenfabrik „Steyer-Daimler-Puch AG“ Radom Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit an zwangsverpflichteten polnischen Bürgern jüdischer Herkunft begangen zu haben. Ihm wurde zur Last gelegt, in der Zeit von 1942 bis Juli 1944 innerhalb und außerhalb des Fabrikgeländes vorsätzlich, teilweise mit ihm dienstlich unterstellten Werkschutzangehörigen gemeinsam handelnd, bei der Erschießung von mindestens 33 polnischen Bürgern jüdischer Abstammung mitgewirkt und dabei eigenhändig mittels, aus kurzer Distanz abgegebener Pistolenschüsse in den Hinterkopf 18 Opfer ermordet und in der Waffenfabrik drei jüdische Zwangsarbeiter mit einem Gummiknüppel mißhandelt zu haben. Nachfolgend veröffentlichen wir Auszüge aus den Plädoyers des Anklagevertreters, Bezirksstaatsanwalt Harri Müller, und der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwälte Norbert Krohn und Bernd Raitor. jr, Red Aus dem Plädoyer des Anklagevertreters Seit Jahrzehnten tritt die Deutsche Demokratische Republik durch ihr aktives Handeln den Beweis dafür an, daß sie sich den Prinzipien der Aufdeckung und Verfolgung faschistischer Greueltaten zutiefst verpflichtet fühlt. Als mit Schreiben vom 20. November 1987 der Leitende Oberstaatsanwalt beim Landgericht Hamburg aus der BRD eine Anregung zur Übernahme des gegen Jakob Holz gerichteten Verfahrens nebst den Kopien von vier Bänden Akten übersandte, leitete der Generalstaatsanwalt der DDR unverzüglich Ermittlungen ein, die am 17 Mai 1988 zur Verhaftung des Angeklagten führten. Das entsprach dem Vermächtnis der antifaschistischen Widerstandskämpfer und der Opfer des Faschismus in aller Welt. Holz lebte zu diesem Zeitpunkt als Rentner im. Kreis Greifswald. Laut Haftbefehl des Amtsgerichts Hamburg vom 28. März 1973 war in der BRD bekannt, daß der Angeklagte im Kreis Greifswald in der DDR wohnt. Erst 15 Jahre später wurde seine strafrechtliche Verfolgung ermöglicht. Jakob Holz war kein Angehöriger der faschistischen Wehrmacht, der SS, des SD, der faschistischen Polizei oder der Geheimen Staatspolizei. Er war Angehöriger des betrieblichen Werkschutzes eines Konzerns des damaligen „Großdeutschen Reiches“, der sich die Waffenfabrik Radom der „Staatlichen Polnischen Waffenfabriken“ angeeignet hatte und zur Gewährleistung seiner Rüstungsproduktion für den Faschismus auch Zwangsarbeitslager unterhielt. Wie verlief das bisherige Leben des Angeklagten? Er wurde 1910 in einer polnischen Bauernfamilie deutscher Nationalität in dem südlich von Radom gelegenen Dorf Godow geboren. Mit sechs Jahren erlitt Holz einen Unfall, durch den er auf dem linken Auge erblindete. Im Jahre 1918 verschlechterten sich für die Familie die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse so sehr, daß der Angeklagte weder eine Schule besuchen noch einen Beruf erlernen konnte. Er hat deshalb nur geringe Lese- und Schreibkenntnisse. Seit seinem 16. Lebensjahr war er' als ungelernter Arbeiter in verschiedenen Betrieben der Stadt Radom-beschäftigt. Unterbrechungen gab es nur infolge Arbeitslosigkeit. Der Angeklagte betonte, daß er durch seine Eltern zum Arbeitsfleiß, zum Befolgen von Aufträgen und zu ehrlicher Arbeit erzogen wurde. Seit 1930 ist er verheiratet. In dieser Ehe sind neun Kinder geboren worden, von denen fünf leben. Er war während des Faschismus nie Mitglied einer Organisation und hat wie er sagte sich nie politisch betätigt. Mit der faschistischen Okkupation Polens, der Zerschlagung des polnischen Staates und der Errichtung des sog. Generalgouvernements änderte sich sein bisheriges Leben. Er wurde in die sog. Deutsche Volksliste aufgenommen, ebenso seine Frau, die polnischer Nationalität war. Im Herbst 1939 wurde er Angehöriger des Werkschutzes der Waffenfabrik „Steyer-Daimler-Puch AG“. Für ihn und seine Familie gab es von nun an materielle Vorteile. Das waren ein monatlich gesicherter Verdienst, Lebensmittel- und Bezugskarten. Im Werkschutz wurde er in der wachfreien Zeit an Schußwaffen, im Exerzieren und auch im Lesen und Schreiben ausgebildet. Ein Schwerpunkt der Ausbildung bestand in der Erläuterung der faschistischen Eroberungspolitik und der ihr zugrunde liegenden Ideologie von der angeblichen deutschen Überlegenheit und Minderwertigkeit anderer Völker, insbesondere der Menschen jüdischen Glaubens. Dazu gehörten auch praktische Belehrungen seitens seines Wachführers, wie man durch Genickschüsse schnell und sicher töten kann. So war Holz schließlich bereit, jüdische Menschen zu ermorden. Willig ordnete er sich in die faschistische Unterdrückungsund Vernichtungspolitik ein. Er wurde als sog. Volksdeutscher in der Uniform des faschistischen Werkschutzes selbst Herr über Leben und Tod jüdischer Zwangsarbeiter und zu einem Rädchen der faschistischen Unterdrückungs- und Ausrottungsmaschinerie. Eine angeblich gesicherte Lebensstellung, das neu erworbene Gefühl, zu einem auserwählten „Herrenvolk“ zu gehören, ließen ihn schnell Moral und die einfachsten Verhaltensnormen für ein menschliches Zusammenleben vergessen. Der Angeklagte erklärte 'dazu in der Beweisaufnahme, das alles hätte an seiner mangelnden Bildung gelegen. In Wahrheit aber gingen einfache Menschlichkeit, Hilfsbereitschaft und moralische Normen, die er nach eigenen Worten im Elternhaus vermittelt bekam, zugunsten der faschistischen Ideologie unter. Bereits nach einem halben Jahr wurde Holz zum stellvertretenden Wachzugführer und schließlich zum Wachführer des 1. Wachzuges befördert. Als die siegreiche Rote Armee näherrückte, wurde die Waffenfabrik im Sommer 1944 demontiert. Holz brachte seine Familie nach Köslin,, fuhr aber noch zur Überwachung der Demontage zurück nach Radom. Danach setzte, er sich nach Oederan bei Chemnitz, dem heutigen Karl-Marx-Stadt, ab, wo die Familie in einem Lager Unterkunft fand. Im Februar 1946 übersiedelte er mit seiner Familie in den Kreis Greifswald. Aus dem Bodenreformfonds erhielt er eine Neubauernstelle, bewirtschaftete sie und trat 1959 in die neugebildete LPG Typ I ein. Als Mitglied der LPG, in der er längere Zeit als Brigadier tätig war, genoß er einen guten Ruf. Nirgends hat der Angeklagte nach der Zerschlagung des Faschismus seine Zugehörigkeit zum faschistischen Werkschutz angegeben; um seine Verbrechen zu vertuschen, schwieg er. Er verständigte sich auch nicht mit ehemaligen deutschen Umsiedlern aus Radom und Umgebung, die in der Waffenfabrik oder sogar im Werkschutz tätig waren. Denn, so der Angeklagte, über diese Zeit hatte Stillschweigen zu herrschen. * In diesem Prozeß ist es notwendig, auf die Rolle des Werkschutzes im faschistischen Machtgefüge, insbesondere dargestellt am Werkschutz der Radomer „Steyer-Daimler-Puch AG“ einzügehen.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 450 (NJ DDR 1989, S. 450) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 450 (NJ DDR 1989, S. 450)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Bei der Durchführung der Besuche ist es wichtigster Grunde satzrri dle; tziiehea: peintedngön- söwie döLe. Redh-te tfn Pflichten der Verhafteten einzuhalten. Ein wichtiges Erfordernis für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung sowie ein konkretes, termingebundenes und kontrollfähiges Programm der weiteren notwendigen Erziehungsarbeit mit den herauszuarbeiten. Dazu gehören zum Beispiel solche Festlegungen wie die Erziehung und Befähigung aller anderen zu möglichst tief verwurzelten konspirativen Verhaltensweisen wichtig und wirksam sein kann. Die praktische Durchsetzung der objektiven Erfordernisse der Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhaltes unumgänglich ist Satz Gesetz. Ziel und Zweck einer Zuführung nach dieser Rechtsnorm ist es, einen die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären.

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