Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 448

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 448 (NJ DDR 1989, S. 448); 448 Neue Justiz 11/89 Die den Prozeßparteien vom Gericht vermittelten Erkenntnisse sind gerade in Eheverfahren, sofern es um Möglichkeiten der Aussöhnung oder der Gestaltung eines sachlichen Umgangs der Beteiligten nach Scheidung geht, ihrem Charakter nach ein Angebot. Inwieweit es akzeptiert und tatsächlich auch umgesetzt wird, hängt wesentlich davon ab, ob Aufgeschlossenheit erzeugt und auf der Grundlage wirklichkeitsnaher Sachverhalte verhandelt werden konnte. Die richterliche Funktion nur in der Entscheidungstätigkeit zu sehen, würde den Interessen und Konflikten im Familienrechtsverfahren nicht gerecht. Andererseits kann die Aufgabe des Gerichts nicht in der therapeutischen Konfliktverarbeitung gesehen werden. Damit ist generell die Frage nach den Inhalten rechtlicher Tätigkeit auf diesem Gebiet gestellt, ist eine weitere Verständigung über das Problem des gesellschaftlichen Anspruchs an die Funktion des Eheverfahrens unerläßlich. In der skizzierten Aufgabenstellung des Eheverfahrens finden sich gewisse Parallelen zu Aufgaben der Ehe- und Familienberatung. Eine wichtige Besonderheit des gerichtlichen Verfahrens besteht vergleichsweise jedoch darin, daß die Konflikte in der Regel bereits verhärtet sind. Aus der Sicht der Prozeßparteien ist überdies die Beendigung der Ehe in den meisten Fällen angestrebt. Die Aufgabe des Gerichts, im Verlaufe des Verfahrens die Bereitschaft der Ehegatten zur offenen Darstellung der Ehesituation, ihrer Probleme und Schwierigkeiten, Interessen und Vorstellungen hinsichtlich der Partnerschaft zu erschließen, um auf dieser Grundlage über die wirklichen realen Vorgänge mit den hierbei auftretenden Konflikten beraten zu können, ist deshalb ungleich schwieriger. Im Stadium der Klageaufnahme durch den Sekretär des Gerichts bzw. einen Rechtsanwalt sollte deshalb unbedingt beachtet werden, daß ein Bestreben von Prozeßparteien, im Interesse der beabsichtigten Scheidung nichts vorzutragen, was sie in der zurückliegenden Zeit oder auch gegenwärtig noch verbindet, abgebaut wird. Wenngleich das Stadium der Klageaufnahme im Hinblick auf die zentrale Rolle der mündlichen Verhandlung nicht überbewertet werden darf, gilt es bereits hier, auf eine sachliche, die Würde der Persönlichkeit des anderen Ehegatten achtende Darstellung des Eheverlaufs hinzuwirken und damit Einstellungen der Prozeßparteien für den weiteren Verfahrensablauf zu entwickeln. Die Gestaltung der mündlichen Verhandlung im Eheverfahren im Sinne eines echten Dialogs mit den Prozeßparteien stellt hohe Ansprüche an die beruflichen Fähigkeiten des Richters. Muß er doch lediglich auf der Grundlage der Kenntnis von Schriftsätzen bei einer in der Regel erstmaligen persönlichen Begegnung mit den Prozeßparteien die individuell angemessene Form der Kommunikation finden. Der Richter ist auf die unmittelbare Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit den Prozeßparteien angewiesen, um den Sachverhalt zu ergründen. Er muß Tendenzen der Prozeßparteien, bestimmte Problemkreise in der Verhandlung auszusparen, dann einfühlsam entgegenwjrken, wenn gerade solche Bereiche zu den tieferen Ursachen des Konflikts führen. Denn nicht in jedem Fall sind mit der Scheidung sämtliche Beziehungen zwischen den Beteiligten beendet, namentlich, dann nicht, wenn Kinder vorhanden sind. Ein förmlich beendeter, aber inhaltlich nicht bewältigter Konflikt wird in der Regel von den Betroffenen nicht aufgearbeitet. Er bricht sich Bahn, unter Umständen erfolgt auch eine Konfliktverlagerung (z. B. bei der Klärung des Umgangs des Nichterziehungsberechtigten mit dem Kind), Das Beraten der Konflikte bringt, auf Dauer gesehen, eine befriedigendere Lösung für die Beteiligten. Dabei sind wir uns der begrenzten Wirkungsmöglichkeiten des gerichtlichen Verfahrens durchaus bewußt. Nicht unterbleiben sollten jedenfalls im Interesse der Beteiligten Bemühungen um einvernehmlich erarbeitete und von ihnen innerlich bejahte Vereinbarungen, wo immer dafür geeignete Ansatzpunkte und Voraussetzungen gegeben sind. Unsere Darlegungen sollten deutlich machen, daß es in der familienrichterlichen Tätigkeit und insbesondere in Ehescheidungsverfahren nicht nur um juristische Sachkunde geht, sondern auch psychologische Qualitäten erforderlich sind. Diese Informationen Am 29. September 1989 eröffnete der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates der DDR und Minister der Justiz, Dr. H.-J. Heusinger, die Ausstellung „40 Jahre Volks-justiz“ im Gebäude des Ministeriums. Mit dieser dem 40. Jahrestag der Gründung unserer Republik gewidmeten Exposition wird an Etappen, Ereignisse und Persönlichkeiten aus der Justizgeschichte der DDR erinnert. Die Exponate dokumentieren und illustrieren vor allem zwei Wesenszüge unserer sozialistischen Justiz: ihren konsequent antifaschistischen Charakter und ihre Volksverbundenheit. Minister. Dr. Heusinger betonte, daß die Ausstellung, die für die Mitarbeiter der Justizorgane bis zum 17. November 1989 zugänglich sein wird, auch einen Beitrag zur Auseinandersetzung mit den Praktiken der Klassenjustiz in der BRD leistet. Am Eröffnungsrundgang nahmen E. Heinrich, Mitglied des Zentralkomitees der SED und Vorsitzender des Verbandes der Journalisten der DDR, S. Heger, Sektorenleiter in der Abteilung Staats- und Rechtsfragen des Zentralkomitees der SED, N. Kulik, Sekretär des Zentralrates der FDJ, und Dr. U. Roehl, 1. Vizepräsident und Generalsekretär der Vereinigung der Juristen der DDR, teil. Am Vorabend des 40. Jahrestages der Gründung der DDR legten der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Dr. H.-J. Heusinger, sowie leitende Funktionäre des Ministeriums der Justiz und der Bezirksgerichte in ehrendem Gedenken an den letzten Ruhestätten verdienstvoller Juristen Blumengebinde nieder. werden nicht automatisch mit dem juristischen Diplom erworben. Die Absolventen sind auf Fragen der Verhandlungsführung, auf die spezielle Verfahrensgestaltung in Ehesachen, eine dem Gegenstand gemäße Art der Gesprächsführung und dgl. kaum praktisch vorbereitet worden. Insofern sollten Möglichkeiten gesucht werden, die vorwiegend auf diesem Gebiet tätigen Juristen durch Maßnahmen der Weiterbildung zu unterstützen. Die kognitive Wissensaneignung ist dabei ein unabdingbarer, aber noch nicht hinreichender Schritt. Erforderlich sind zugleich Methoden, mit denen notwendige Fähigkeiten entwickelt und verbessert werden können. In diesem Zusammenhang sollte auch eine Qualifizierung der Richter durch Entwicklung geeigneter Formen des sozialpsychologischen Verhaltenstrainings geprüft werden eine Methode, die in anderen Berufsgruppen bereits seit längerer Zeit zur Praxis der Weiterbildung zählt, mit dem Ziel, wesentliche, populationsspezifische Anforderungen besser bewältigen zu können/* Ansatzpunkte dafür sehen wir z. B. im spezifischen Einsatz eines Programmtyps zum Training der Gesprächsführüng in kon-flikthaltigen Situationen.4 5 Dieses Training setzt sich zum Ziel, die Gesprächsführung’ in schwierigen Gesprächssituationen durch erlernte effektive Verhaltensstrategien zu optimieren. Es handelt sich um eine Methode personeller Befähigung, situativ bestimmten Anforderungen gerecht zu werden. Wichtig ist aber weiterhin, durch Training Einsicht in die jeweiligen Anforderungen selbst zu gewinnen, um sein Verhalten funktional darauf beziehen zu können und eigene Handlungsmöglichkeiten und deren Wirkung auf den Verlauf der gerichtlichen Verhandlung hinsichtlich der angezielten Ergebnisse zu erkunden und zu erweitern. Darin liegen Möglichkeiten, die Leistungsfähigkeit und die psychische Stabilität in kooperativen Anforderungen zu erhöhen. 4 Zu bisherigen Erfahrungen und künftigen Orientierungen für Anforderungsanalysen und Trainingsprogramme vgl. T. Alberg, „Entwicklungen zum sozialpsychologischen Verhaltenstraining“, Psychologie für die Praxis 1988, Heft 2, S. 99 ff. 5 Vgl. J. Schmidt, Programm zum Training der Gesprächsführung in konflikthaltigen Situationen (Sozialpsychologisches Verhaltenstraining), Leipzig 1985. Dieses Programm wurde speziell für Leitungskader in der sozialistischen Industrie erarbeitet, ist in seiner Anlage jedoch für verschiedene Populationen anwendbar.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 448 (NJ DDR 1989, S. 448) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 448 (NJ DDR 1989, S. 448)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen festgelegt, auch an Leiter anderer Diensteinheiten herausgegeben. Diese Leiter haben die erhaltene in ihrer Planvorgabe zu verarbeiten. Es wird nach längerfristigen Planorientierungen und Jahresplanorientierungen unterschieden. Planung der politisch-operativen Arbeit gedankliche Vorbereitung und das vorausschauende Treffen von Entscheidungen über die konkreten politisch-operativen Ziele, Aufgaben und Maßnahmen im jeweiligen Verantwortungsbereich, den Einsatz der operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten. Die Bedingungen eines künftigen Krieges erfordern die dezentralisierte Entfaltung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten unter Beibehaltung des Prinzips der zentralen politisch-operativen Führung. Unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes haben die Leiter der Diensteinheiten die politisch-operative Führung aus operativen Ausweichführungsstellen und operativen Reserveausweichführungsstellen sicherzustellen. Die Entfaltung dieser Führungsstellen wird durch Befehl des Ministers für Staatssicherheit getroffenen Festlegungen sind sinngemäß anzuwenden. Vorschläge zur Verleihung der Medaille für treue Dienste in der und der Ehrenurkunde sind von den Leitern der Haupt- abteilungen selbständigen Abteilungen und rksverwa tungep. an den Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit einzureichen. Der Leiter der Abteilung Finanzen Staatssicherheit hat diese qe?y nach Abstimmung mit dem Leiter der Hauptabteilung und den Leitern anderer Diensteinheiten des Hinsichtlich der materiellen Verantwortlichkeit der sind die Bestimmungen der Wiedergutmachungsordnung Staatssicherheit anzuwenden.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X