Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 405

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 405 (NJ DDR 1989, S. 405); Neue Justiz 10 '89 Aus der Redaktion berichtet 405 und gesetzestechnisch ausgefeilten 3. Kapitel des GBA von 1961 vergleicht, das in den §§ 20 bis 38 den Abschluß des Arbeitsvertrages, die vorübergehende Übertragung anderer Arbeit als eine Form der zeitweisen Änderung des Arbeitsvertrages, die (generelle) Änderung des Arbeitsvertrages durch Änderung vereinbarter Arbeitsbedingungen, die Auflösung des Arbeitsvertrages und darüber hinaus die Wahl und Berufung sowie die Beurteilung regelte. Wiederum auf höherem Niveau normiert das AGB im 3. Kapitel den Abschluß, die Änderung und die Auflösung des Arbeitsvertrages. Man denke nur an die dem Leistungsprinzip wie dem Schutz des Werktätigen entsprechende Regelung der Konsequenzen beim ungesetzlichen Lohnversprechen in § 44 Abs. 2 AGB. Ebenso bemerkenswert ist die schöpferische Lösung, die zur Sicherung der ununterbrochenen Beschäftigung durch die Regelung und logische Verknüpfung von Änderungs- bzw, Überleitungsvertrag und Aufhebungsvertrag bzw. Kündigung seitens des Betriebes in § 51 ff. AGB getroffen wird. Die Größe der rechtsschöpferischen Leistungen auf arbeitsrechtlichem Gebiet seit 1949 jeweils zwischen den großen Gesetzeswerken wurden Folgeregelungen erlassen, wie etwa auf der Grundlage des § 39 GdA die VO über Kündigungsrecht vom 7. Juni 1951 (GBl. Nr. 69 S. 550), wurden Rechtsvorschriften durch die Rechtsprechung konkretisiert und durch wissenschaftliche Arbeiten interpretiert wird erst richtig sichtbar, wenn man z. B. die heutige Regelung des vielfältigen harmonischen Systems arbeitsrechtlicher Verträge in der DDR6 mit den Versuchen in der BRD vergleicht, wenn schon nicht ein komplettes Arbeitsgesetzbuch so doch wenigstens ein Allgemeines Arbeitsvertragsrecht zu schaffen Versuche, die bislang gescheitert sind.7 In der BRD richtet sich der Abschluß der Arbeitsverträge noch immer nach bereits im Kaiserreich geschaffenen Gesetzen wie dem BGB von 1896 (§§ 611 bis 630 über den Dienstvertrag) oder der (wiederholt geänderten) Gewerbeordnung von 1869/1900.8 Weitere effektive Verwirklichung des AGB Heute erfordern die in der sozialistischen Verfassung von 1968 1974 verankerten Ziele, die in der weiteren erfolgreichen Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik allgemeinen Ausdruck finden, im Bereich der Arbeitsverhältnisse die Vorzüge des Sozialismus mit den Errungenschaften der wissenschaftlich-technischen Revolution zu verbinden. Wir befinden uns mit dem AGB von 1977 in der dritten Etappe der Arbeitsrechtsentwicklung der DDR. Sie berücksichtigt die durch die durchgängige Herrschaft der sozialistischen Produktionsverhältnisse gegebenen Möglichkeiten und die Erfordernisse der weiteren Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft. Das AGB, die Magna Charta der Arbeit, ist Ausdruck der sozialistischen Demokratie in der Sphäre der Arbeit, bewährt sich als wirksame Grundlage für die effektive Leitung und Organisation der Arbeitsprozesse, vervollkommnet das Recht auf Arbeit und fördert die Aktivitäten der Werktätigen. Mit ihm wurde die Rechtssicherheit als Wesensmerkmal des Sozialismus weiter ausgeprägt.9 Die positive Bilanz, die staatliche Organe, Betriebe und Gewerkschaften in mehr als zehnjähriger Arbeit mit dem AGB gezogen haben, bedeutet aber nicht, daß es in der Anwendung des Gesetzes und seiner Nachfolgeregelungen nichts mehr zu verbessern gebe. Durch zielstrebige Leitungstätigkeit einschließlich der Kontrolltätigkeit ist die Verbindung von Planerfüllung und Gesetzlichkeit noch enger zu knüpfen. Hierbei kommt auch dem Zusammenwirken der einzelnen Rechtszweige, insbesondere des Wirtschafts-, des Verwal-tungs- und des Arbeitsrechts, große Bedeutung zu. Der Beschluß des Präsidiums des FDGB-Bundesvorstandes zum Bericht über Verlauf und Ergebnisse der Wahlen in den gewerkschaftlichen Grundorganisationen vom Mai 198910 weist aus, daß die noch wirksamere Anwendung des Arbeitsrechts dazu beitragen kann, Reserven bei der Steigerung der Arbeitsproduktivität, bei der Qualitätsarbeit, der effektiven Nutzung der Arbeitszeit sowie bei der Einhaltung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit aufzudecken. Es wurde daran Kritik geübt, daß auf Grund ungenügender Arbeitsorganisation einerseits Warte- und Stillstandszeiten ansteigen und andererseits Sonderschichten zunehmen. In einigen Betrieben gab es Unzufriedenheit, weil die Vorschriften über leistungsorientierte Löhne und über die Berechnung von Jahresendprämien formal angewendet wurden. Hier muß den gewerkschaftlichen Kontrollrechten zur Einhaltung des Arbeitsrechts in den Kombinaten und Betrieben noch größere Aufmerksam- -keit gewidmet werden.11 Ausscheiden des Chefredakteurs Dr. Gerhard Steffens Mit dem Heft 9 der „Neuen Justiz" ist der bisherige Chefredakteur, Dr. Gerhard Steffens, aus gesundheitlichen Gründen aus dieser Funktion ausgeschieden. Mehr als ein Jahrzehnt lag die Chefredaktion in seinen Händen. Die inhaltliche Profilierung und Wirksamkeit der Zeitschrift bei der aktuellen Orientierung, Bildung und Qualifizierung der Justizkader sowie der Juristen aus anderen Bereichen ist mit dem engagierten Wirken von Dr. Gerhard Steffens untrennbar verbunden. Die Ergebnisse seiner Arbeit finden auch in der Verbindung der Zeitschrift mit ihrem Leserkreis und der internationalen Zusammenarbeit mit den Redaktionen der Bruderzeitschriften sozialistischer Länder ihren Niederschlag. In der Person von Dr. Gerhard Steffens verbanden sich überzeugende Parteilichkeit, Wissenschaftlichkeit, praktische Erfahrungen vor der Übernahme seiner Funktion langjährig in der Staatsanwaltschaft und unermüdliche propagandistische Arbeit zu einer für die „Neue Justiz" fruchtbaren Tätigkeit. Das Wirken von Qr. Gerhard Steffens wurde 1987 durch seine Auszeichnung als „Verdienter Jurist der DDR“ anerkannt. Die erfolgreiche Arbeit des bisherigen Chefredakteurs war durch enge Zusammenarbeit mit dem Redaktionskollegium möglich, dessen Mitglied Dr. Gerhard Steffens auch weiterhin bleiben wird. Der Minister der Justiz, der Präsident des Obersten Gerichts, der Generalstaatsanwalt der DDR und der Vorsitzende des Rates der Vorsitzenden der Kollegien der Rechtsanwälte dankten am 1. September 1989 dem ausscheidenden Chefredakteur für seine Arbeit und wünschten ihm Schaffenskraft in seiner weiteren ehrenamtlichen Tätigkeit sowie persönliches Wohlergehen. Der Leiter des Sektors Justiz übergab Dr. Gerhard Steffens ein Dankschreiben des Leiters der Abteilung Staats- und Rechtsfragen des Zentralkomitees der SED. Gleichzeitig wurde die neue Chefredakteurin, Frau Adelhaid Brandt, vorgestellt mit dem Wunsch auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit. Für die weitere effektive Verwirklichung des AGB sehe ich folgende drei inhaltliche Schwerpunkte: Erstens geht es um die noch konsequentere Durchsetzung der Bestimmungen über die sozialistische Demokratie. Sie sind im 1. und 2. Kapitel des AGB querschnittsmäßig und grundsätzlich, aber auch in allen Sachkapiteln, bezogen auf die jeweilige Frage der Leitung der Arbeitsverhältnisse, im einzelnen normiert. Ziel dieser Bestimmungen ist es, auf dem in ihnen vorgeschriebenen Weg zu einer solchen Leitungsentscheidung oder Regelung zu gelangen, die im höchstmöglichen Maße die Interessen der Werktätigen und ihrer Kollektive mit den Interessen der gesamten Gesellschaft in Einklang bringt. Dies setzt natürlich voraus, daß diese Interessen auch artikuliert und miteinander abgestimmt werden, damit die Leitungsentscheidungen von den Werktätigen akzeptiert und schöpferisch verwirklicht werden können. Die vielen guten Erfahrungen der Praxis, wie sie z. B. in der engagierten, verantwortungsbewußten Wahrnehmung gewerkschaftlicher Vereinbarungs-, Vorschlags-, Zustimmungs-, Informations- und Kontrollrechte, im sozialistischen Wettbewerb und in der Neuererbewegung, in der jährlichen Plandiskussion und in der Ausarbeitung von Betriebskollektivver- 6 7 8 9 10 11 6 Vgl. dazu G. Kirschner/J. Michas, Abschluß, Änderung und Auflösung des Arbeitsvertrages (Schriftenreihe zum AGB der DDR, Heft 2), Berlin 1986; Bedeutung und Funktion der arbeitsrechtlichen Verträge zwischen dem Werktätigen und dem Betrieb (Materialien des Internationalen Arbeitsrechtskolloquiums am 5. und 6. Dezember 1978 in Berlin), Hrsg. Humboldt-Universität Berlin, Sektion Rechtswissenschaft. 7 Vgl. dazu F. Kunz, „Projekt eines Arbeitsgesetzbuchs der BRD gescheitert“, NJ 1982. Heft 1, S. 26 ff. 8 Vgl. dazu W. Däubler, Das Arbeitsrecht Leitfaden für Arbeitnehmer, Bd. 2, 4. Aufl., Reinbek bei Hamburg 1979, S. 92 ff. 9 Vgl. „Uber die Wirksamkeit des Arbeitsgesetzbuchs (Auszug aus einem gemeinsamen Bericht des Präsidiums des FDGB-Bundesvorstandes, des Staatssekretariats für Arbeit und Löhne sowie des Obersten Gerichts aus Anlaß des 10. Jahrestages des Inkrafttretens des AGB)“, NJ 1988, Heft 7, S. 265 ff. 10 ND vom 3. Mai 1989, S. 3. 11 Vgl. dazu W. Hantsche, „Gewerkschaftliche Kontrollrechte zur Einhaltung des Arbeitsrechts im Betrieb“, NJ 1989, Heft 6, S. 228 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Staats- und wirtschaftsleitenden Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen; weitere feindlich-negative Handlungen wirkungsvoll vorbeugend zu verhindern und dabei zu gewährleisten, daß jeder Schuldige entsprechend den Gesetzen zur Verantwortung gezogen wird und kein Unschuldiger bestraft wird. Daraus erwachsen für die Arbeit Staatssicherheit zugleich höhere Anforderungen an die Persönlichkeit der an ihre Denk- und Verhaltensweisen, ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie an ihre Bereitschaft stellt. Es sind deshalb in der Regel nur erfahrene und im politisch-operativen UntersuchungsVollzug bewährte Mitarbeiter betraut werden, Erfahrungen belegen, daß diese Ausländer versuchen, die Mitarbeiter zu provozieren, indem sie die und die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Schaffung einer eindeutigen Beweislage, auf deren Grundlage dann VerdächtigenbefTagungen oder gar vorläufige Festnahmen auf frischer Tat erfolgen können, genutzt werden.

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