Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 4

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 4 (NJ DDR 1989, S. 4); 4 5. Strafrechtsänderungsgesetz . Weiterentwicklung der rechtlichen Mittel zur Verhütung und Bekämpfung der Kriminalität Die planmäßige Ausgestaltung unseres sozialistischen Rechtsstaates und seiner Rechtsordnung als komplexe Aufgabe schließt die Weiterentwicklung der rechtlichen Mittel zur Verhütung Und konsequenten Bekämpfung der Kriminalität ein. Auch wenn unsere Republik seit vielen Jahren zu den Ländern mit der geringsten Kriminalitätsbelastung in der Welt gehört, zeigen sich verschiedentlich neue Erscheinungsformen der Kriminalität. Es ist notwendig, ihnen wirksam und differenziert entgegenzutreten. Damit wachsen die Anforderungen an die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen. Diesem Anliegen soll das 5. Strafrechtsänderungsgesetz dienen, dessen Entwurf Ihnen vorliegt. * Der Gesetzentwurf beruht auf Analysen der Rechtsprechung und auf den Erfahrungen der Strafverfolgungsorgane bei der Kriminalitätsbekämpfung. Er enthält Vorschläge zur Änderung und Ergänzung von Strafbestimmungen, die der Erfüllung von Verpflichtungen aus völkerrechtlichen Verträgen, dem Schutz des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft Sowie dem Schutz von Staatsgeheimnissen und dem Umweltschutz dienen. Das System der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit soll weiter vervollkommnet werden, um eine noch bessere Differenzierung der Strafen und sonstigen Maßnahmen zu ermöglichen. Der Gesetzentwurf hat zum Ziel, die gesellschaftlichen Anstrengungen zur Vorbeugung und Bekämpfung von Straftaten zu verstärken sowie die Bürger noch wirksamer vor Straftaten zu schützen. Zugleich mit den der obersten Volksvertretung der DDR vorliegenden internationalen Konventionen werden die entsprechenden Regelungen für das innerstaatliche Strafrecht zur Beschlußfassung unterbreitet, mit denen völkerrechtliche Verpflichtungen aus diesen Konventionen erfüllt werden. Damit wird dem hohen Stellenwert, den die Verwirklichung der Menschenrechte im gesellschaftlichen Leben der DDR hat, auch durch das Strafrecht Rechnung getragen. * Die innerstaatlichen Strafbestimmungen werden mit mehreren internationalen Konventionen zur Terrorismusbekämpfung in Übereinstimmung gebracht, z. B. der Konvention zur Sicherheit von völkerrechtlich geschützten Personen. Daran wird erneut die Grundposition der Politik .der DDR deutlich, terroristische Akte jeglicher Art, unabhängig von ihrer Erscheinungsform und Motivation, entschieden zu verfolgen. Für die Datensicherheit wurden neue Tatbestände erarbeitet, durch die das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft, das persönliche Eigentum sowie persönliche Daten der Bürger und andere Daten geschützt werden sollen. Die neuen Strafbestimmungen erfassen auch solche schuldhaften Handlungen, durch die Daten bzw. Programme gelöscht oder in anderer Weise unbrauchbar gemacht werden. Weitere Regelungen des Gesetzes sind auf eine bessere Differenzierung der Maßnahmen zur Verfolgung und Ahndung von Straftaten gerichtet. Dazu werden z. B. die Möglichkeiten für die' Anwendung der Geldstrafe erweitert. Eine größere Anzahl von Delikten soll nur dann straf- Neue Justiz 1/89 rechtlich verfolgt werden, wenn der Geschädigte das ausdrücklich verlangt. Die durch solche Straftaten geschädigten Bürger können entscheiden, ob sie den Vorfall und die Wiedergutmachung der dadurch entstandenen Folgen mit dem Rechtsverletzer selbst klären oder die Strafverfolgungsorgane in Anspruch nehmen wollen. Bei Rückfallstraftaten soll eine bessere Differenzierung der Strafen dadurch erreicht werden, daß die Schwere der verursachten Schädigung, die Schuld des Täters und seine Persönlichkeit stärker in ihrem Zusammenhang betrachtet und der Verurteilung zugrunde gelegt werden. Der Entwurf des 5. Strafrechtsänderungsgesetzes entspricht insgesamt der gewachsenen Bereitschaft der Bürger, insbesondere der Arbeitskollektive, an der Verhütung und Bekämpfung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen mitzuwirken. Schadenersatzvorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger Ausdruck des Humanismus * Auch der vorliegende Gesetzentwurf über die staatliche Vorauszahlung von Schadenersatz an durch Straftaten geschädigte Bürger ist Bestandteil der Maßnahmen zum weiteren Ausbau der sozialistischen Rechtsordnung. Er bringt in einer spezifischen Form die Fürsorge des sozialistischen Staates für seine Bürger zum Ausdruck, Durch eine umfassende Sozialpolitik und ein soziales Versicherungssystem sind in der DDR medizinische Betreuung und materielle Sicherstellung im Schadensfall für unsere Bürger zur Selbstverständlichkeit geworden. Besondere Unterstützung wird nunmehr jenen Bürgern gegeben, die durch Straftaten geschädigt wurden. Trotz intensiver Bemühungen der Rechtspflegeorgane sind durch gerichtliche Entscheidungen zuerkannte Schadenersatzansprüche gegen Straftäter nicht in jedem Fall durchsetzbar. Der Gesetzentwurf sieht die Möglichkeit vor, eine Vorauszahlung des Schadenersatzes aus staatlichen Mitteln zu gewähren. Im Vordergrund steht dabei~ die Leistung an diejenigen Bürger, die durch schwere Gesundheitsschäden in ihren bisherigen Lebensverhältnissen erheblich beeinträchtigt wurden. Aber auch jene Bürger sollen besonders geschützt werden, die sich verantwortungsbewußt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit eingesetzt und dabei durch kriminelle Handlungen Schäden erlitten haben. Über Anträge auf Gewährung einer staatlichen Vorauszahlung wird im gerichtlichen Verfahren entschieden. Antragsberechtigt sind DDR-Bürger, Ausländer und Staatenlose, die durch eine Straftat auf dem Staatsgebiet der Deutschen Demokratischen Republik geschädigt wurden. Die vorgesehene Regelung ist auch unter internationalen Aspekten von Bedeutung. Sie geht über vergleichbare Regelungen, wie sie derzeit in einigen kapitalistischen Staaten bestehen, weit hinaus. Der Gesetzentwurf ist Ausdruck des Humanismus und der Gewährleistung der Menschenrechte durch die sozialistische Gesellschaft in der DDR. Verehrte Abgeordnete! Ich schlage vor, die Gesetze zur gerichtlichen Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen sowie das 5. Strafrechtsänderungsgesetz am 1. Juli 1989 und da§ Schadenersatzvorauszahlungsgesetz am 1. März 1989 in Kraft zu setzen. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um die Gerichte und Verwaltungsorgane sorgfältig darauf vorzubereiten.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 4 (NJ DDR 1989, S. 4) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 4 (NJ DDR 1989, S. 4)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch-operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter die objektive Analyse der Wirksamkeit der Arbeit mit und weiterer konkreter politisch-operativer Arbeitsergebnisse bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die wirksame vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Jugendlicher in bezug auf die bevorstehende Aktion oder die abzusichernde Veranstaltung ergebenden Aufgabenstellungen herauszuarbeiten.

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