Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 379

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 379 (NJ DDR 1989, S. 379); Neue Justiz 9/89 379 Senkung der Quote bei Arbeitsunfällen von 25,85 Prozent auf 5,5 Prozent erreicht. Diese Senkung erbrachte gleichzeitig eine Verminderung der Ausfallzeiten durch Arbeitsunfälle um 69 Prozent. Die Produktion wurde in diesen Jahren bis auf 126 Prozent und die Arbeitsproduktivität bis auf nahezu 125 Prozent gesteigert. Dieses beachtliche Ergebnis resultiert namentlich auch daraus, daß Ordnung, Disziplin und Sicherheit fester Bestandteil der Leitungstätigkeit sind und die Fähigkeiten der Leiter zur Durchsetzung dieser Erfordernisse ausgeprägt wurden. An der Bekämpfung von Unfällen und Havarien, die auf Mängel hinsichtlich der technischen Sicherheit von Maschinen und Anlagen zurückzuführen sind, haben die bereichsbezogen arbeitenden Schutzgütekommissionen, angeleitet und kontrolliert durch eine zentrale Schutzgütekommission beim Direktor für Technik, wesentlichen Anteil. Nicht immer konnte jedoch bei den teilweise überalterten Ausrüstungen speziell in den metallurgischen Bereichen Schutzgüte erreicht werden, so daß in unerwünscht hohem Maße mittels Schutzvorrichtungen und durch die Festlegung von Verhaltensvorschriften die Arbeitssicherheit gewährleistet werden mußte. Weiterhin war es nicht möglich, alle in den Bereichen vorhandenen Gefährdungen für die Werktätigen bzw. die Produktionssicherheit umfassend zu erkennen. Aus diesem Grund hat der Betriebsdirektor 1981 begonnen, mit Gefährdungsanalysen zu arbeiten. Es erfolgte eine entsprechende Aufteilung in Produktionsund Instandhaltungsabschnitte, und es wurden interdisziplinär zusammengesetzte Gruppen berufen, die tiefgründige Untersuchungen Vornahmen und terminisierte Maßnahmepläne zum Abbau erkannter Restgefährdungen erarbeiteten. Die Verwirklichung der Maßnahmen wurde Bestandteil der jährlich in den Arbeitsbereichen aufzustellenden Pläne zur Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit und der vierteljährlichen Berichterstattungen. Ein weiterer Schritt auf diesem Gebiet war die Bildung interdisziplinär zusammengesetzter Eigenkontrollgruppen. Sie überprüften im Zeitraum von drei Jahren alle Produktionsstätten hinsichtlich der technischen Sicherheit, der Einhaltung gesetzlicher bzw. betrieblicher Vorschriften durch die zuständigen Leiter, kontrollierten Verhaltensweisen der Werktätigen vor Ort und ihre Kenntnisse über den Gesundheits-, Ar-beits- und Brandschutz, den technologischen Prozeß und ihre Handlungsbereitschaft entsprechend den Antihavariedokumenten sowie die effektive Durchführung des Antihavarietrainings. Die Kontrollergebnisse wurden dokumentiert und erforderliche Veränderungen in Maßnahmepläne aufgenommen. Analysen über die nach den Kontrollen eingeleiteten Maßnahmen ergaben, daß Unfälle und Havarien, die auf Mängel bei der technischen Sicherheit zurückzuführen waren, spürbar zurückgingen. Ungünstiger ist dagegen die Entwicklung der Anzahl von Unfallereignissen und Schäden, die aus fehlerhaften Verhaltensweisen und Nichteinhaltung der technologischen Disziplin resultierten. Die bislang keinesfalls vernachlässigte Einflußnahme auf ein vorschriftsmäßiges Verhalten der Werktätigen mußte also verstärkt und die Wirksamkeit des Informations- und Erziehungsprozesses noch effektiver gestaltet werden. Dabei mußte speziell die mittlere Leitungsebene stärker befähigt und motiviert werden, prophylaktisch tätig zu sein, unnachgiebig auf die genaue Einhaltung der Sicherheitsvorschriften durch die Werktätigen hinzuwirken und für Pflichtverletzungen die rechtliche Verantwortlichkeit konsequent geltend zu machen. Eine sehr gute Grundlage hierfür bildete ein Material über gesetzliche Möglichkeiten der Betriebe im Kampf gegen Verletzung der Arbeitsdisziplin. Es wurde im Rahmen des Tages des Meisters, der im halbjährlichen Zyklus an der Betriebsakademie durchgeführt wird, unter Mitwirkung des Staatsanwalts des Kreises intensiv und praxisbezogen genutzt. Die lebhaften Diskussionen in diesem Rahmen vertieften das Wissen der Meister brachten eine höhere Sicherheit bei ihren Entscheidungen und stärkten ihre Autorität in den Arbeitskollektiven. Der konsequente Einsatz der rechtlichen Möglichkeiten wurde durch weitere zielgerichtete Anleitung, aber auch intensivere Kontrolle gefördert. Neben der bereits seit langem durchgeführten 3-Stufen-Kontrolle* wurde im Jahre 1986 der monatliche Tag für Ordnung, Sicherheit, Sauberkeit, Disziplin und Gesetzlichkeit eingeführt. Daran sind die Fachdirektoren und die Bereichsleiter unmittelbar beteiligt. Ein zentral vorgegebenes Arbeitsmaterial, dem eine regelmäßige betriebliche Analyse der Schwachstellen in den Produktionsbereichen zugrunde liegt, vermittelt ihnen Hinweise für ihre Kontrollpläne. Begonnen wird dieser Tag mit der Kontrolle der Arbeitszeiteinhaltung. Er setzt sich entsprechend der Thematik des Kontrollplans fort. Über diesen Tag ist jeweils ein Protokoll anzufertigen. Festgestellte Unzulänglichkeiten führen zu terminisierten Maßnahmen und ggf. zu Disziplinarverfahren. Das erwähnte Material gab auch eine gute Anleitung für die Durchsetzung der Schadenersatzpflicht gegenüber Werktätigen bei Verletzung der Arbeitsdisziplin. Gemäß einer Anweisung des Betriebsdirektors ist in allen Fällen von Arbeitsbummelei und sonstigen Disziplinverstößen die' Möglichkeit der Geltendmachung materieller Verantwortlichkeit zu prüfen und ggf. mit einem Antrag an die zuständige Konfliktkommission durchzusetzen. Durch entsprechende Schulungen der staatlichen Leiter und Erfahrungsaustausche der Vorsitzenden der Konfliktkommissionen mit dem Justitiar des Betriebes wurde mit Unterstützung des Staatsanwalts des Kreises ein einheitliches Vorgehen bei der Anwendung der arbeitsrechtlichen Verantwortlichkeit erreicht. Hieraus resultiert eine hohe erzieherische Wirkung. In der Auswertung der Verteidigungen der Kollektive im Kampf um den Staatstitel „Kollektiv der sozialistischen Arbeit“, an die strenge Maßstäbe gelegt werden, in der innerbetrieblichen Wettbewerbsführung sowie im Kampf der Kollektive um die Anerkennung als „Bereich der vorbildlichen Ordnung, Disziplin und Sicherheit“ spiegelt sich das Bemühen wider, positive Einstellungen zum sozialistischen Recht verstärkt zu fördern. Die Stimulierung guter Leistungen hinsichtlich des Unfall-, brand- und havariefreien Arbeitens ergänzt diesen Erziehungsprozeß. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Maßnahmen insgesamt bedarf es immer wieder neuer Impulse. Sie gehen insbesondere von der Kontrolle der Erfüllung festgelegter Maßnahmen aus. Eine wichtige Grundlage hierfür ist die vom Bereichsleiter Sicherheit monatlich zu erarbeitende Vorlage „Entwicklung des Unfallgeschehens und des Brand- und Ha-varieschutzes“. Sie wird in allen Leitungsebenen behandelt. Spezielle Schwerpunkte daraus gehen in die monatlichen Rechenschaftslegungen des Betriebsdirektors vor den staatlichen Leitern und BGL-Vorsitzenden ein. Dazu werden die Leiter, in deren Verantwortungsbereich Unzulänglichkeiten bei Ordnung, Disziplin und Sicherheit festgestellt wurden, hinzugezogen. Zu ausgewählten Sicherheitsproblemen findet monatlich vor dem Sicherheitsaktiv des Betriebsdirektors ein Sonderrapport statt. In diesem geht es z. B. um die Durchsetzung der Schlüsselordnung und Giftordnung, um die Absicherung der Ordnungsbereiche und um andere Sicherheitsfragen. Diese Rapporte werden durch Leitungsentscheidungen des Betriebsdirektors zu anstehenden Fragen beendet. Darüber hinaus werden in den Bereichen, in denen sich bestimmte negative Ereignisse häufen, Sicherheitskonferenzen, in der Regel in Anwesenheit des Fachdirektors und des Bereichsleiters Sicherheit gemeinsam mit der Gewerkschaft, organisiert. Aus diesen Sicherheitskonferenzen resultiert die Erkenntnis, daß dort, wo die Leitungen aller Ebenen mit dem Arbeitsrecht ausreichend vertraut und auch Willens sind, es konsequent unter Nutzung disziplinarischer und materieller Stimuli durchzusetzen, die besten Ergebnisse bei der Entwicklung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit zu verzeichnen sind. Diese und weitere Erfahrungen auf dem Gebiet von Ordnung und Sicherheit stellt der Betrieb sowohl im Rahmen der territorialen Rationalisierung als auch außerhalb des Territoriums zur Verfügung. Viele Betriebe, auch über die Bezirksebene hinaus, nutzen den Erfahrungsaustausch mit dem VEB EHW Thale. SIEGFRIED KRAUS, Staatsanwalt des Kreises Quedlinburg HORST HERING, Direktor für Produktion des VEB Eisenhüttenwerk Thale Vgl. D. Guse, „Dreistufige Arbeits- und Brandschutzkontrolle sowie Schutzgüteregelungen im Bauwesen“, NJ 1977, Heft 4, S. 114 ff. Berichterstattung zur Wirksamkeit des AGB im Bezirk Dresden Der Beschluß des Ministerrates der DDR vom 19. Mai 1988 zum Bericht über die Wirksamkeit des Arbeitsgesetzbuchs (vgl. NJ 1988, Heft 7, S. 265 ff.) war für den FDGB-Bezirks-vorstand Dresden Veranlassung, in Wahrnehmung seiner Informations- und Kontrollrechte (§ 292 Abs. 2 AGB) vom Rat des Bezirks Dresden einen Bericht über den Stand der Arbeit mit dem Arbeitsrecht in den Betrieben und Einrich-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet geht übereinstimmend hervor, daß es trotz der seit dem zentralen Führungsseminar unternommenen Anstrengungen und erreichten Fortschritte nach wie vor ernste Mängel und Schwächen in der Arbeit mit übertragenen Aufgaben Lind Verantwortung insbesondere zur Prüfung der - Eignung der Kandidaten sowie. lärung kader- und sicherheitspolitischer und ande r-K-z- beachtender Probleme haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Unter-s traf tans lal ltm fes Staatssicherheit weise ich an: Verantwortung für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und während des gesamten Vollzuges der Untersuchungshaft im HfS durch die praktische Umsetzung des Dargelegten geleistet werden.

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