Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 354

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 354 (NJ DDR 1989, S. 354); 354 Neue Justiz 9/89 terklasse im Staatsapparat, die Ausübung der Staatsmacht durch die Werktätigen und ihre entscheidende Teilnahme an der staatlichen Verwaltung, der demokratische Zentralismus, die sozialistische Gesetzlichkeit und die Planung in der staatlichen Verwaltung gezählt wurden. So entstand für die DDR zum ersten Mal ein geschlossenes System der neuen Verwaltungsrechtswissenschaft, das seinem Umfange nach den sog. Allgemeinen Teil des Verwaltungsrechts umfaßte. Zu Karl Bönningers Hinweis auf die weitere Entwicklung des Verwaltungsrechts ist noch folgendes zu ergänzen: Das Bestreben der Babelsberger Konferenz, eine starre Trennung von Staats- und Verwaltungsrecht zu überwinden, ging einher mit der Absicht, die dem sozialistischen Staat wesenseigene Einheit von Beschlußfassung, Durchführung und Kontrolle besser zu erfassen. Jedoch erwies sich der Verzicht auf die Verwaltungsrechtswissenschaft insofern als sehr nachteilig, als die notwendige konkrete Analyse spezifischer verwaltungsrechtlicher Fragen, der Rechtsbeziehungen zwischen Bürger und Verwaltung unterblieb. Erst Anfang der 70er Jahre wurde die wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts wieder intensiviert. Ungeachtet aller Konflikte und Widersprüche stand die Verwaltungsrechtswissenschaft in der DDR immer vor der Aufgabe, keine Abstraktion des Rechts von der gesellschaftlichen Entwicklung und der staatlichen Praxis zuzulassen, die juristischen Formen nicht von den gesellschaftlichen Inhalten zu trennen. Stets hat sich die einfache Wahrheit bestätigt, daß die Wirksamkeit der sozialistischen Verwaltungsrechtswissenschaft wesentlich davon bestimmt wird, wie sie es vermag, zur Vervollkommnung der rechtlichen Regelungen für den Staatsapparat beizutragen und mit den Mitteln des Verwaltungsrechts die Entwicklung des Sozialismus zu fördern. K. Bönninger: Und wie sie es versteht, zur Sicherung der subjektiven Rechte der Bürger und damit zur Entfaltung der sozialistischen Persönlichkeit beizutragen. Genau das war es,/ was in unserer Vorlesungskonzeption von 1951 fehlte. M. Posch: Im Zivilrechtskollektiv beschäftigten uns u. a. theoretische Kontroversen sowjetischer Rechtswissenschaftler, deren Bedeutung sich uns nicht immer voll erschloß. So wurden seinerzeit z. B. erbitterte Auseinandersetzungen um die Unterscheidung der rechtserheblichen Tatsachen, um die Unterscheidung zwischen Gegenstand, Objekt und Inhalt des Zivilrechtsverhältnisses, um die richtige Bestimmung des Wesens der juristischen Person ausgetragen. Diese Diskussionen traten aber in unserer eigentlichen Arbeit mehr oder weniger (so über den Gegenstand des Zivilrechts) in den Hintergrund unseres Interesses, das sich zunächst auf die richtige Interpretation und Anwendung unseres geltenden Rechts zu richten hatte. Da sich aber das Normensystem des damals geltenden Rechts, insbesondere des BGB, als der eigentliche Gegenstand unserer Darstellung in fast jeder Hinsicht vom sowjetischen Recht unterschied, waren wir nicht nur um eine autonome Interpretation, sondern auch um eine autonome Weiterentwicklung unseres sozialistischen Zivilrechts bemüht. Hierbei half uns die Analyse des geltenden Rechts, seiner Genesis, seiner Besonderheiten und die Orientierung für seine Neuordnung an Hand der Werke von Marx und Engels. Das Studium dieser Werke prägte auch unser methodisches Denken entscheidend, was ich rückschauend für mich persönlich als wesentlichen Gewinn in jener Zeit des ständigen und systematischen Wechsels zwischen Phasen individueller und kooperativer Produktion sowie kollektiver Analyse der Ergebnisse werte. Aus dem eingangs genannten Artikel von Bernhard Graefrath wissen wir, daß „die Arbeit dieses Lehrgangs im ganzen so erfolgreich war“, daß es dem Autor „notwendig und nützlich“ erschien, die Erfahrungen zu publizieren und zu verallgemeinern. K.-H. Schöneburg: Durch kollektive Arbeit, in der jedes Kollektivmitglied täglich zur Hergabe seines Wissens und Könnens gefordert wurde, gelang es, bis zum Beginn des Studienjahres im September 1951 Grundmanuskripte der Vorlesungen Geschichte und Theorie des Staates und Rechts, Zi- vilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht einschließlich der entsprechenden, dann vom Staatssekretariat für Hochschulwesen offiziell in Kraft gesetzten Vorlesungsprogramme fertigzustellen. Die Lehrgangsteilnehmer wurden ab Herbst 1951 als beauftragte Dozenten und zum Teil als kommissarische Institutsdirektoren an den juristischen Fakultäten in Jena (Hochbaum, Posch), Halle (Arlt, Eva und John Lekschas, Schöneburg), Leipzig (Arzinger, Bönninger, Dornberger, Krüger, Renneberg) und Berlin (Kleine, Klenner) eingesetzt; Gerhard Schulze blieb' an der Verwaltungsakademie in Forst Zinna. Der Jüngste von uns zählte damals 23 Jahre eine für heute schier unglaubliche Jugendlichkeit. Wir kamen in juristische Fakultäten, in denen bürgerliche Ordinarien 1950/51 ihre Lehrstühle und die DDR verlassen hatten. Es waren aber in allen Fakultäten auch bürgerlich-demokratische Rechtswissenschaftler verblieben, die uns junge, wissenschaftlich noch Unbedarfte zunehmend angenommen und kollegial unterstützt haben. Die Namen Ja-cobi, Buchda, Schubart-Fickentscher stehen dabei für andere. Die Beibehaltung der Kollektivität zwischen den einstigen Lehrgangsteilnehmern war auch nach der Übernahme von Lehrfunktionen an den verschiedenen Universitäten eine unbedingte Notwendigkeit. Die gegenseitige Hilfe unter uns war Bedingung, um. vor den Studenten und den Kollegen wissenschaftlich bestehen zu können. Es bedurfte täglicher angestrengter intellektueller Arbeit, um den nächsten Vorlesungstag möglichst qualifiziert bestreiten zu können. Unsere Lehrtätigkeit war ständig durch die Einheit von Erziehung der Studenten, Erziehung der Erzieher durch die Studenten und Selbsterziehung der Erzieher charakterisiert. Neben Lehre, Forschung und Leitungstätigkeit als Institutsdirektoren haben die jungen Wissenschaftler zwischen 1951 und 1955 ihre Dissertationen geschrieben und öffentlich verteidigt. Es gab dafür auch dies ist hervorzuheben keine Freistellung. Viele dieser Dissertationen erschienen in der ersten Hälfte der 50er Jahre z. T. in überarbeiteter Form als Monographien in der Schriftenreihe des damaligen Instituts für Rechtswissenschaft. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Herausbildung unserer marxistisch-leninistischen Rechtswissenschaft geleistet. K.-H. Schöneburg: Ja, zu den ersten Publikationen gehörten Hermann Klenners Arbeiten über Formen und Bedeutung der Gesetzlichkeit sowie über das Wesen des Rechts, die 1953 und 1954 erschienen. Große Bedeutung erlangten auch so anspruchsvolle Arbeiten wie die von Hans Kleine zur historischen Bedingtheit der Abstraktion von der causa oder die von Martin Posch über die Rechtsfähigkeit von Kapitalassoziationen und die Dogmatik der juristischen Person. Ich beschäftigte mich seinerzeit mit Problemen der richterlichen Unabhängigkeit in der BRD (publiziert 1955) und mit dem Verhältnis von Naturrecht und staatlichem Gesetz in der neuthomistischen Rechtsphilosophie. Später erschienen die ersten Lehrbücher bzw. Grundrisse. Hier sind neben dem bereits von Karl Bönninger erwähnten Grundriß des Verwaltungsrechts die Lehrbücher zum Allgemeinen Teil des Zivilrechts (unter der Leitung von Hans Kleine) und zum Sachenrecht (unter der Leitung von Martin Posch) zu nennen. G. Schulze: In unserem damaligen Publikationen wie in unserer Lehrtätigkeit zeigte sich sehr bald, daß für eine qualifizierte Vermittlung der Theorie des Verwaltungsrechts die Verbindung von marxistisch-leninistischen Erkenntnissen und fundierten Rechtskenntnissen mit soliden Praxiserfahrungen unerläßlich ist. Besonders auf dem für den revolutionären Umwälzungsprozeß so wichtigen Gebiet des Verwaltungsrechts war die Verbindung zur Staatspraxis nicht nur für den Unterricht erforderlich, sondern auch notwendige Bedingung für eine planmäßige wissenschaftliche Forschung. Uns jungen Kadern aber, die wir damals in Forst Zinna mit der verwaltungstheoretischen Arbeit begannen, fehlten gerade hinsichtlich der Praxiserfahrungen wesentliche Voraussetzungen. Erst nach und nach konnte diese Situation;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 354 (NJ DDR 1989, S. 354) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 354 (NJ DDR 1989, S. 354)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der Erfordernisse der Wachsamkeit. Geheimhaltung und Konspiration sowie durch den differenzierten Einsatz dafür, geeigneter operativer Kräfte. Mittel und Methoden realisiert werden.

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