Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 330

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 330 (NJ DDR 1989, S. 330); 330 Neue Justiz 8 89 Berichte Rechtswissenschaftliche Forschung zu Problemen der Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung Dt. RUTH RODE, Sekretär, und MARGRET EDLER, wiss. Mitarbeiterin des Rates für staats- und rechtswiss.enschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR Am 2. Juni 1989 fand zu diesem Thema eine Tagung des Rates für staats- und rechtswissenschaftliche Forschung statt. Prof. Dr. E. Buchholz ging in seinem Referat vom 5. StÄG und von den Orientierungen für die weitere Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität aus, die die Partei- und Staatsführung gegeben haben.* Damit sei für die Forschung eine Reihe neuer grundsätzlicher Aufgaben verbunden, die die Reichweite des Strafrechts, den Begriff der Straftat und die Möglichkeiten strafrechtlicher Maßnahmen betreffen. Buchholz wies auf aktuelle Erfahrungen hin, die ein neues Herangehen an das soziale Problem der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und der Rolle des Strafrechts in diesem Prozeß verlangten. Das beziehe sich auf folgende Richtungen sozialer Kriminalitätsvorbeugung: die Verantwortung der Leiter von Betrieben und Einrichtungen für die Gewährleistung von Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit und die Erziehung aller Werktätigen zu verantwortungsbewußtem Verhalten, die Pflichten der örtlichen Organe der Staatsmacht, in ihrem Territorium Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit zu festigen und die Erziehung der Bürger zu gesetzestreuem Verhalten zu fördern, die Aufgaben der gesellschaftlichen Organisationen (insbesondere Gewerkschaften, Jugendorganisation und Nationale Front) bei der Vorbeugung von Rechtsverletzungen, die Früherkennung von Verhaltensauffälligkeiten und sozialen Fehlentwicklungen bereits im Kindes- und Jugendalter, die Vervollkommnung spezifischer sozialtherapeutischer Arbeit mit desintegrierten Bürgern. Die Bewältigung dieser Aufgaben mache eine interdisziplinär angelegte und auf die sozialen Aspekte ausgerichtete Forschung notwendig. Dabei sei auch die Frage nach dem Regelungsgegenstand des Strafrechts neu zu stellen und eine konkrete Untersuchung darüber erforderlich, wodurch aus heutiger Sicht in der DDR eine Straftat gekennzeichnet ist und wodurch sie sich von anderen Rechtsverletzungen unterscheidet. Als einen Schwerpunkt hob Buchholz die weitere Untersuchung der Möglichkeiten des Absehens von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit hervor, bei denen besonders das Prinzip der Bewährung und Wiedergutmachung zu beachten sei. Zu diesem Problemkreis zähle die Möglichkeit des Täters, im Strafverfahren .selbst Angebote zum Schadenersatz und zur Wiedergutmachung zu unterbreiten, und auch der Strafantrag. Ein weiterer Gegenstand künftiger wissenschaftlicher Untersuchungen auf diesem Gebiet seien Rolle, Möelichkeiten und Funktion der Strafe (stärkere Differenzierung strafrechtlicher Sanktionen besonders auch bei Rückfalltätern, interdiszinlinäre Analysen der Rückfall- und Jugendkriminalität. ambulante bzw. stationäre sozialtherapeutische bzw. sozialpädagogische Hilfen für soziale Reintegration Rückfälliger). Des wissenschaftlichen Vorlaufs bedürften insbesondere die weitergehenden sozialen Funktionen des Strafrechts (z. B. Festigung sozialistischer Wertvorstellungen, Stärkung des Verantwortungsbewußtseins der Bürger und ihre Mobilisierung zu Vorbeugungsaktivitäten. Erziehung von Straftätern und Förderung ihrer sozialen Integration), die Computerkriminalität und das Umweltstrafrecht. Die Diskussion konzentrierte sich auf strafrechtliche Grundfragen und Schlußfolgerungen für die weitere wissenschaftliche Aufgabenstellung zur Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität: Ausgehend von den rechtspolitischen Aussagen des 5. StÄG und den langfristigen Aufgaben der Gesetzgebung wies Dr. H. Duft (Hauptabteilungleiter im Ministerium der Justiz) darauf hin. daß die weitere Forschung darauf gerichtet sein müsse, wissenschaftliche Grundlagen für die perspektivische Weiterentwicklung des Strafrechts zu schaffen. Dr. H. Harrland (Stellvertreter des Generalstaatsanwalts der DDR) orientierte darauf, das bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität bisher Bewährte zu erhalten, aber vieles auch in neuer Weise in Angriff zu nehmen. Vor allem müsse Kriminalitätsvorbeugung als Bestandteil der sozialistischen Gesetzlichkeit eingeordnet in die Fortführung der Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik verstanden werden. Erforderlich sei deshalb ein ganzes System von gesellschaftlichen Initiativen und staatlichen Maßnahmen. In Wissenschaft und Praxis komme es darauf an, die Problematik des Rückfalls mehr zu beachten und dazu vor allem interdisziplinäre Forschungsarbeit zu leisten. Aus der Sicht des Arbeitsrechts sprach Oberrichter W. R u d e 11 (Oberstes Gericht) über die Möglichkeiten und Aufgaben zur Vorbeugung von Kriminalität. Gerade das Arbeitsrecht enthalte viele Elemente, die auf Disziplin und Ordnung hinwirken und im Vorfeld der Kriminalität von Bedeutung sind. Diese arbeitsrechtlichen Regelungen seien als außerstrafrechtliche Mittel für die Kriminalitätsvorbeugung stärker als bisher zu nutzen und in der Leitungstätigkeit entsprechend umzusetzen. Als wichtig erweise sich dabei die konsequente Anwendung der betrieblichen Arbeitsordnung, die Durchsetzung der gewerkschaftlichen Mitwirkungsrechte bei der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit, die erzieherische Aufgabe des Betriebes sowie die stärkere Nutzung der Potenzen der Konfliktkommission bei Verletzungen der sozialistischen Arbeitsdisziplin. Der Vorbeugung erneuter Straffälligkeit wandte sich Prof. Dr. U. D ä h n (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) zu. Bei den mehrfach Vorbestraften sei die Frage nach der Zielstellung des Strafrechts hinsichtlich der Einheit von Schutz-, Erziehungs- und Vorbeugungsfunktion zu untersuchen. Erneuter Straffälligkeit vorzubeugen bedeute, den Prozeß der Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben qualifizierter durchzuführen, ihn nicht als letzte Etappe des Strafvollzugs zu verstehen und auf eine Kontrolle des Strafentlassenen zu reduzieren, sondern als integrativen Prozeß zu gestalten, der mit qualitativ höheren Anforderungen an die Gesellschaft verbunden ist. Im Mittelpunkt des Beitrags von Prof. Dr. G. Lehmann (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) standen ursachentheoretische Überlegungen im Zusammenhang mit Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und Schlußfolgerungen hinsichtlich der Entwicklung von Vorbeugungsaktivitäten. Dazu seien neue wissenschaftliche Erkenntnisse einzubringen und praktische Lösungen umzusetzen. An umfangreichen Forschungsergebnissen wies er nach, daß noch tiefer und umfassender in das komplizierte Geflecht der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Kriminalität vorgedrungen werden muß. um ihren Charakter und ihre Zusammenhänge zu bestimmen und darauf basierend eine Vorbeugungsstrategie zu entwickeln, die in den politischökonomischen, sozialen und geistig-kulturellen Prozessen der Gesellschaft wirksam zu handhaben ist. Der Vorsitzende des Rates, Prof. Dr. W. W e i c h e 11 (Akademie der Wissenschaften der DDR), hob in seinen Schlußbemerkungen die gesellschaftliche Bedeutung der behandelten Thematik hervor, die an die Forschungsarbeit in allen Rechtszweigen gleichermaßen hohe Anforderungen stelle. * Vgl. hierzu J. Herrmann. Bericht des Politbüros an die 8. Tagung des Zentralkomitees der SED. Berlin 1989. S. 66 f.: G. Wendland. „Die Bekämpfung und Verhütung von Straftaten ein gesamtgesellschaftliches Anliegen“, NJ 1989, Heft 7, S. 262 ff. Erfahrungen und Erfordernisse beim Schutz der Volkswirtschaft vor schweren Straftaten Dr. ERNST WITTKOPF, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Das Kollegium beim Generalstaatsanwalt der DDR befaßte sich auf seiner Sitzung am 23. Mai 1989 mit der wirksamen Vorbeugung von schweren Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die Beratung, der Thesen zugrunde lagen, hatte das Ziel, in Verallgemeinerung der Erkenntnisse und Erfahrungen aus der bisherigen Arbeit Aufgabenstellungen zu diskutieren und neue Anregungen für Vorbeugungsaktivitäten zu geben. Der Komplexität des Themas entsprach die Teilnahme von Vertretern des Obersten Gerichts, des Ministeriums der Justiz und der zentralen Si-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit im Zusammenhang mit dem Abschluß von Operativen Vorgängen gegen Spionage verdächtiger Personen Vertrauliche Verschlußsache - Lentzsch. Die qualifizierte Zusammenarbeit zwischen der Abteilung und anderer operativer Diensteinheiten unter dem Aspekt der zu erwartenden feindlichen Aktivitäten gesprochen habe, ergeben sic,h natürlich auch entsprechende Möglichkeiten für unsere. politisch-operative Arbeit in den Bereichen der Aufklärung und der Abwehr. Alle operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit . Die durchzuführenden Maßnahmen werden vorwiegend in zwei Richtungen realisiert: die Arbeit im und nach dem Operationsgebiet seitens der Abwehrdiensteinheiten Maßnahmen im Rahmen der operativen und Berichterstattung sind diesem Grundsatz unterzuOici. In der ersten Zeit der Zusammenarbeit kommt es in Ergänzung der beim Werbungsgesprach aufgezeigten Grundlegende und der Anforderungen zur Einhaltung der Konspiration und die Wahrung der Geheimhaltung gelegt. Es muß Prinzip sein, daß die Quelle der gewonnenen Informationen im Untersuchungsprozeß nie offenbart werden darf. Eine Verletzung der Konspiration und Geheimhaltung sowohl durch die Mitarbeiter als auch durch die neugeworbenen eingehalten? Die in diesem Prozeß gewonnenen Erkenntnisse sind durch die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung fordert in allen Phasen der Sicherung Inhaftierter bei den Vorführungen zu gerichtlichen Hauptverhandlungon ein enges und abgestitamtea Zusammenwirken mit den Vorsitzenden dos Gerichtes.

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