Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 325

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 325 (NJ DDR 1989, S. 325); Neue Justiz 8/89 325 Neue Rechtsvorschriften überblick über die Gesetzgebung im II. Quartal 1989 Der nachstehende Beitrag erstreckt sich auf im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 9 bis 12 und Teil II Nr. 4 und 6 sowie im GBl.-Sdr. Nr. 1316 veröffentlichte Rechtsvorschriften. In diesem Quartal sind wiederum Rechtsvorschriften zur Vervollkommnung der Volkswirtschaftsplanung sowie der Planung in den Kombinaten und Betrieben erlassen worden. Mit der AO Nr. 3 über die Quartals- und Monatsplanung sowie über die Freisetzung und effektive Verwendung materieller Fonds vom 30. März 1989 (GBl. I Nr. 9 S. 123) wird die staatliche Planauflage „Lohnfonds der Arbeiter und Angestellten“ ab sofort in die Quartalsplanung der volkseigenen Wirtschaft einbezogen. Die Vorschläge für die Aufteilung sind in Abstimmung mit anderen staatlichen- Planauflagen und dem Arbeitszeitfonds sowie unter Berücksichtigung der in den Lohnkonzeptionen der Betriebe enthaltenen Maßnahmen auszuarbeiten. Die AO Nr. 6 über die Ergänzung der Ordnung der Planung der Volkswirtschaft der DDR 1986 bis 1990 vom 4. April 1989 (GBl. I Nr. 9 S. 124) enthält Änderungen in der Nomenklatur der staatlichen Plankennziffern. Neben Streichungen werden 27 Kennziffern in die Verantwortung der Generaldirektoren der zentralgeleiteten Kombinate der Industrie und des Bauwesens übertragen. Für den Bereich der Industrie wird eine neue staatliche Plankennziffer eingeführt, die das Entwicklungsverhältnis von Arbeitsproduktivität und Durchschnittslohn betrifft. Weitere Änderungen stehen mit der Einführung des Staatsplanes Investitionen und der vorhabenkonkreten Planung von Ausrüstungen und Anlagen für Investitionen sowie von Zulieferungen für den Anlagenexport im Zusammenhang. Hervorzuheben ist außerdem die Ausgestaltung des Verfahrens, wie volkswirtschaftlich notwendige Aufgaben des Umweltschutzes in die Planung einbezogen werden. Mit der AO Nr. 4 über die Ergänzung der Rahmenrichtlinie für die Planung in den Kombinaten und Betrieben der Industrie und des Bauwesens vom 4. April 1989 (GBl. I Nr. 9 S. 139) werden die notwendigen Festlegungen getroffen, die sich aus der veränderten Volkswirtschaftsplanung für die Betriebsplanung ergeben. * Für den Export und Import mit den Mitgliedsländern des RGW ist von Bedeutung, daß gemäß der Bekanntmachung der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW 1968 1988 (ALB RGW 1968/1988)“ vom 31. März 1989 (GBl. II Nr. 4 S. 41) durch Beschluß des Ministerrates diese vom Exekutivkomitee des RGW auf seiner 129. Sitzung gebilligten präzisierten Allgemeinen Bedingungen auf alle Verträge über Warenlieferungen anzuwenden sind, die ab 1. Juli 1989 mit den zur Durchführung von Außenhandelsoperationen berechtigten Organisationen der RGW-Mitgliedsländer abgeschlossen werden. Der Text der ALB,RGW 1968/1988 ist an gleicher Stelle abgedruckt. Nach der Bekanntmachung über die Anwendung der „Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Mitgliedsländer des RGW 1968 1988 (ALB RGW 19681988)“ bei Warenlieferungen zwischen den Organisationen der Sozialistischen Republik Vietnam und der anderen Mitgliedsländer des RGW vom 15. Juni 1989 (GBl. II Nr. 6 S. 112) sind diese Bestimmungen gemäß einem Beschluß des Ministerrates ebenfalls auf alle Verträge anzuwenden, die ab 1. Juli 1989 mit den entsprechenden Organisationen der SRV abgeschlossen werden. Im Rahmen des internationalen Warenaustausches gewinnt die Qualität der Erzeugnisse immer mehr an Bedeutung. Die bisherige Gesetzgebung zur Verbesserung der Erzeugnisqualität! wird durch die 3. DB zur VO über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse Zertifizierung der Qualitätssicherungssysteme der Betriebe vom 14. April 1989 (GBl. I Nr. 10 S. 147) fortgesetzt. Durch die Erteilung des Zertifikats wird bestätigt, daß ein Qualitätssicherungssystem des Betriebes, einzelner Betriebsteile, Produktionsbereiche oder in sich geschlossener technologischer Prozesse den internationalen Anforderungen entspricht. Damit wird die Fähigkeit, in stabiler Qualität Erzeugnisse herzustellen und Leistungen zu erbringen (Qualitätsfähigkeit), bescheinigt. Die Zertifizierung wird durch das ASMW im Ergebnis einer systematischen, unabhängigen Untersuchung vorgenommen. * Mit der AO zur Gewährleistung der Datensicherheit vom 23. Februar 1989 (GBl.-Sdr. Nr. 1316) wird dieser Komplex erstmalig in einer einheitlichen Rechtsvorschrift geregelt. Bisherige Festlegungen der Minister und Leiter zentraler Staatsorgane auf diesem Gebiet sind aufzuheben oder mit der AO in Übereinstimmung zu bringen. Datensicherheit betrifft den Datenverarbeitungsprozeß mit seinen Bestandteilen sowie die volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufgaben, die mittels Rechentechnik beeinflußt werden können. Sie schließt ausdrücklich den Schutz von Daten der Bürger in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften ein. Die AO regelt die Verantwortung der Leiter für die Gewährleistung der Datensicherheit, angefangen bei der Vorbereitung neuer Vorhaben der elektronischen Datenverarbeitung bis zur konkreten Organisation der Arbeit. Sie haben dazu entsprechend den spezifischen Anforderungen Regelungen und Weisungen zu erlassen und deren Durchsetzung im Verantwortungsbereich zu kontrollieren. Die Datensicherheit ist in die technologischen Regime zu integrieren. Sofern die Sicherheitserfordernisse es verlangen, sind Sicherheitsstufen festzulegen und Maßnahmen zu treffen, die Software, Hardware und die Datenbestände zuverlässig schützen. Exakte Festlegungen sind für den Umgang mit Datenbeständen und Datenträgern sowie für die Nachweisführung getroffen worden. Auch die Anforderungen an die Gewährleistung der Datensicherheit bei der Datenübertragung wurden präzise ausgestaltet. * Der Naturschutz hat sich als fester Bestandteil der Umweltpolitik entwickelt. Mit dem Ziel, die Einheit von rationeller Nutzung und Schutz der Natur noch wirksamer zu sichern, wurde die 1. DVO zum Landeskulturgesetz Schutz und Pflege der Pflanzen- und Tierwelt und der landschaftlichen Schönheiten (NaturschutzVO) vom 18. Mai 1989 (GBl. I Nr. 12 S. 159) neugefaßt. Sie berücksichtigt dabei solche gesellschaftlichen Bedingungen wie die fortgeschrittene Entwicklung der Produktivkräfte, die umfassende Intensivierung der Bodennutzung und die Gründung einer Naturschutzorganisation im Kulturbund der DDR. Konzeption und Gestaltung der NaturschutzVO verdeutlichen unter den Bedingungen zunehmender Umweltbelastung den engen Zusammenhang zwischen der Bewahrung der Mannigfaltigkeit der Arten einerseits und der Stabilität und Ertragsfähigkeit biologi- * 1 1 Zur VO über die Entwicklung und Sicherung der Qualität der Erzeugnisse vom 1. Dezember 1983 (GBl. I Nr. 37 S. 405) sowie zur 1. und 2. DB dazu vom gleichen Tage (GBl. I Nr. 37 S. 412. 416) vgl. die Gesetzgebungsübersicht in NJ 1984, Heft 2. S. 61. Fortsetzung von S. 323 verbände“ und neonazistische Gruppierungen in der BRD zu verbieten.-'*'5 * Wenngleich nach wie vor die Integrationsfähigkeit der traditionellen berufsständischen Juristenorganisationen sehr weitreichend ist die überwiegende Mehrheit der Juristen ist in diesen Verbänden organisiert , zwingt doch das aktive gesellschaftspolitische Handeln einer wachsenden Zahl von Juristen die systemstützenden Organisationen zu neuartigen Einsichten und Haltungen. So mußte der Deutsche Richterbund in seinen 1983 verabschiedeten „Grundsätzen zur Äußerung von Richtern und Staatsanwälten in der Öffentlichkeit“ feststel'len: „Richter und Staatsanwälte können sich engagiert und in deutlicher Sprache in der Diskussion rechtspolitischer und allgemein politischer Fragen beteiligen.“3'* So ist auch zu verstehen, daß innerhalb des Deutschen Richterbundes Widerspruch laut wird gegen rechtspolitische Projekte der konservativen Kräfte, die auf eine Verschärfung der Repression gerichtet sind.-’*5 Die staatsmonopolistischen Entwicklungsprozesse in der BRD und ihre rechtlichen Bewegungs- und Ausdrucksformen führen somit ein Richterbild in der Gegenwart ad absurdum, das den Richter als ein von sozialen und politischen Bezügen entfernt handelndes Individuum fordert. 33 34 35 33 Vgl. NJ 1986, Heft 2, S. 49. 34 Deutsche Richterzeitung 1984. Heft 3. S. 116. 35 Vgl. Deutsche Richterzeitung 1988, Heft 4, S. 152 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 325 (NJ DDR 1989, S. 325) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 325 (NJ DDR 1989, S. 325)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit in Ermittlungsverfahren mit Haft bearbeiteten Personen hat eine, wenn auch differenzierte, so doch aber feindlieh-negative Einstellung. Diese feindlich-negative Einstellung richtet sich gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteter Haltungen. Unterschriftenleistungen zur Demonstrierung politisch-negativer. Auf fassungen, zur Durchsetzung gemeinsamer, den sozialistischen Moral- und Rechtsauffassungen widersprechenden Aktionen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X