Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 312

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 312 (NJ DDR 1989, S. 312); 312 Neue Justiz 8/39 Aus der Arbeit der Vereinigung der Juristen der DDR 40 Jahre VdJ Bilanz und Ausblick Aus dem Referat des Präsidenten der Vereinigung der Juristen der DDR, Dr. Günter Sarge, Präsident des Obersten Gerichts, auf der Festveranstaltung des Zentralvorstandes der VdJ anläßlich des 40. Jahrestages der Gründung der VdJ Der 40. Jahrestag der Gründung der Vereinigung der Juristen der DDR wurde am 14. Juli 1989 mit einer festlichen Veranstaltung des Zentralvorstandes der VdJ begangen. An ihr nahmen das Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED Egon Krenz, Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Dr. h. c. Hans-Joachim Heusinger, der Generalstaatsanwalt der DDR, Günter Wendland, der Ehrenpräsident der VdJ, Dr. Dr. h. c. Heinrich Toeplitz, und weitere Persönlichkeiten aus der DDR sowie Repräsentanten der Juristenorganisationen der CSSR und der Volksrepublik Polen teil. Demokratisierung der Justiz durchzuführen“.! Mit den von der Gründungskonferenz gestellten Aufgaben nahm die Vereinigung an der revolutionären Umwälzung teil, entwickelte sie sich zu einer demokratischen Kraft. Die Vereinigung gewann die für ein demokratisches Rechtsleben wirkenden Juristen und machte sich stets die Aufgaben der Staats- und Rechtsentwicklung zu eigen, mit denen die Kämpfe um Demokratie und Sozialismus ausgefoch-ten wurden. Alles Progressive in der langen Rechtsgeschichte ist in unserem sozialistischen Rechtsleben bewahrt. Dazu gehört auch die Große Französische Revolution mit ihren Idealen „Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit“, die heute genau vor 200 Jahren ihren Anfang nahm. Immer war die gesellschaftliche Arbeit der VdJ mit der Entwicklung unseres Rechtsstaates verbunden. Stets ging die VdJ davon aus, daß mit unserer sozialistischen Ordnung die entscheidenden politischen, sozialen und geistigen Bedingungen für die Verwirklichung und den Ausbau umfassender Bürgerrechte geschaffen werden. Heute, wenige Wochen vor dem 40. Jahrestag der Gründung der Deutschen Demokratischen Republik, können wir Von links nach rechts: Dr. Erika Planitzer (Tochter Hilde Neumanns), Siegfried Heger. Dr. Friedrich Wolff, Dr. Ulrich Rocht, Egon Krenz, Günter Wendland, Dr. h. c. Hans-Joachim Heusinger, Ursula Jung, Dr. Heinrich Toeplitz, Prof. Dr. Edith Oeser, Prof. Dr. Joachim Hemmerling, Dr. Gregor Gysi (Foto: Gisela Harich) Egon Krenz überbrachte die Grußadresse des Zentralkomitees der SED und zeichnete im Aufträge des Generalsekretärs des Zentralkomitees der SED und Vorsitzenden des Staatsrates der DDR, Erich Honecker, die Vereinigung der Juristen mit dem Vaterländischen Verdienstorden in Gold aus. Die Festansprache hielt der Präsident der VdJ, Dr. Günter Sarge, Präsident des Obersten Gerichts. Das Mitglied des VdJ-Bezirksvorstandes Neubrandenburg Ute Eickmann, Oberrichter am Bezirksgericht Neubrandenburg, und der Vorsitzende der Zentralen Revisionskommission der VdJ, Dr. Heinz Hugot, Direktor des Stadtgerichts Berlin, richteten Grußworte an die Teilnehmer der Veranstaltung. Rechtsanwalt Dr. Friedrich Wolff, Vizepräsident der VdJ, rief die Erinnerung an die Mitbegründerin der VdJ Hilde Neumann wach. Erstmals wurde der Hilde-Neumann-Förder-preis (vgl. NJ 1989, Heft 3, S. 93) an zwei junge Juristen verliehen: an Trautlinde Sanden, Direktor des Kreisgerichts Riesa und Vorsitzende der VdJ-Kreisgruppe, sowie an Jörg Hühnlein, Staatsanwalt beim Staatsanwalt des Bezirks Rostock und Vorsitzender der VdJ-Kreisgruppe Rostock-Stadt. Zum Abschluß der Veranstaltung verabschiedeten die Teilnehmer eine an Erich Honecker gerichtete Willenserklärung. Fast auf den Tag genau fand vor 40 Jahren in Berlin die Gründungskonferenz der Vereinigung Demokratischer Juristen Deutschlands statt. Sie ist mit den Namen hervorragender antifaschistischer Juristen verbunden: wie Hilde Benjamin, Hildegard Heinze, Hilde Neumann, Max Fechner, Rolf Helm, Max Berger, Arthur Baumgarten und Karl Polak. Ende Oktober 1949 nahm eine Delegation der VDJD am IV. Kongreß der Internationalen Vereinigung Demokratischer Juristen (IVDJ) in Rom teil, auf dem unsere Vereinigung als nationale Sektion in den Kreis der in der IVDJ zusammengeschlossenen antifaschistischen, demokratischen Juristen aufgenommen wurde. Sie trat als Juristendelegatiön der soeben gegründeten Deutschen Demokratischen Republik auf. Entschlossen, das antifaschistische Vermächtnis zu verwirklichen, schufen die Gründungsmitglieder mit der Juristenvereinigung eine einheitliche gesellschaftliche Organisation, mit der sie ihre staats- und rechtspolitischen Ziele, ihre beruflichen Interessen und Formen ihres öffentlichen Wirkens verwirklichen wollten. Im Zentrum stand die Aufgabe, „alle demokratischen Juristen zusammenzufassen, um die als sozialistische Organisation der Juristen mit Stolz und Freude feststellen, daß wir mit Entschlossenheit, festem Klassenstandpunkt, mit beruflichem Einsatz und Können und mit großem Engagement in der gesellschaftlichen Arbeit der VdJ zur guten Bilanz der DDR beigetragen haben. Stets haben sich die Juristen unseres Landes und ihre Vereinigung als aktive Mitgestalter der Staats- und Rechtsordnung der DDR verstanden, sich für die Interessen der Arbeiter-und-Bauern-Macht und ihrer Bürger eingesetzt und die sozialistische Ordnung gegen alle Anfeindungen verteidigt. Bestrafung der Naziverbrechen Kampf gegen Neonazismus Wir kommen auf unseren antifaschistischen Anfang immer wieder zurück, weil unser Weg und unsere Haltung als Juristen der DDR davon geprägt sind und uns die Gegenwart mahnt, die historischen Erfahrungen zu beherzigen. Unser Staat ist seiner völkerrechtlichen und politisch-moralischen Verantwortung in Übereinstimmung mit dem Potsdamer Abkommen gerecht geworden. Dazu stellte der damalige Generalstaatsanwalt Josef Streit, ein Kämpfer gegen den Faschismus und ehemaliger Häftling in den KZ Dachau und Mauthausen, in seinem Bericht vor dem Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer am 19. Juni 1969 fest: „Seit der ersten Stunde der Befreiung wurde die Verfolgung und Bestrafung der Nazi- und Kriegsverbrecher auf unserem Territorium als eine eigene selbstverständliche Pflicht des deutschen Volkes empfunden und in Übereinstimmung mit den Prinzipien und Normen des Völkerrechts vollzogen. “2 Es entsprach der antifaschistischen Grundposition unserer Juristenvereinigung, daß sie mit aller Konsequenz bei der Entlarvung der Nazi- und Kriegsverbrecher mitwirkte, die in Justiz- und anderen Staatsämtern der BRD fast nahtlos aus Machtstellungen des faschistischen Systems übernommen worden waren. Mit antifaschistischen Juristen aus vielen Ländern 1 1 H. Neumann in ihrem Referat auf der Gründungskonferenz, zitiert nach: H. Loch, „Die I. interzonale Tagung der Vereinigung demokratischer Juristen“, NJ 1949, Heft 7, S. 166 ff. (167). 2 J. Streit in: Verfolgung und Bestrafung der Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit völkerrechtliche Pflicht für alle Staaten, Materialien der Volkskammer der DDR, Heft 14, Berlin 1969, S. 11.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 312 (NJ DDR 1989, S. 312) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 312 (NJ DDR 1989, S. 312)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit unverzüglich einbezogen werden kann. Wird über die politisch-operative Nutzung des Verdächtigen entschieden, wird das strafprozessuale Prüfungsverfehren durch den entscheidungsbefugten Leiter mit der Entscheidung des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, daß sich im Ergebnis der durchgefDhrten Prüfung entweder der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens absehen, wenn nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches von Maßnahmen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit abgesehen wird. Solange diese von uns vorgeschlagene Neuregelung des noch nicht existiert, muß unseres Erachtens für gegenwärtig von nicht getragene Entscheidungen des Absehens von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß abgeschlossen, auch wenn im Ergebnis des Prüfungsverfahrens die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erarbeitet wurden.

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