Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 311

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 311 (NJ DDR 1989, S. 311); Neue Justiz 8/89 311 die Urteile. Auch die Wiedergabe allgemeiner theoretischer Anforderungen an die Erfüllung eines Tatbestandes (sozusagen zur Selbstverständigung) ist nicht geeignet, die Richtigkeit der Entscheidung zu belegen und ihre Überzeugungskraft zu erhöhen. Anzustreben ist eine kurze, auf die entscheidenden Probleme zugeschnittene Fassung eines Urteils. Wir müssen uns dieser Forderung stellen, um die Verständlichkeit und Überzeugungskraft unserer Entscheidungen, bezogen auf den Anklagevorwurf, weiter zu erhöhen. In den Urteilsbegründungen sollte auf Urteile insbesondere des Obersten Gerichts Bezug genommen werden, um eine von einheitlichen Grundsätzen bestimmte Rechtsprechung zu sichern. Aus der Analyse der Rechtsprechung zur weiteren Umsetzung der 3. Plenartagung des Obersten Gerichts ergeben sich generelle Orientierungen, mit denen die erreichten positiven Arbeitsergebnisse stabilisiert und dauerhaft gestaltet werden können. Darauf ist die Leitungstätigkeit der Direktoren der Kreisgerichte und der Rechtsmittelsenate der Bezirksgerichte verstärkt auszurichten.u Regelmäßig ist die Rechtsprechung auf diesem Gebiet einzuschätzen mit dem Ziel, noch vorhandene qualitative Unterschiede zwischen den einzelnen Kreisgerichten im jeweiligen Bezirk zu überwinden und das Niveau im Sinne der Anforderungen der 3. Plenartagung des Obersten Gerichts weiter zu erhöhen. Die Forderung nach konsequentem Reagieren auf vorsätzliche Körperverletzungen bedeutet keine generelle Strafverschärfung, sondern schließt Differenzierung bei der Anwendung von Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit.ein. Dabei sind alle gesetzlichen Möglichkeiten der Bestrafung entsprechend der konkreten Tatschwere und der Täterpersönlichkeit auszuschöpfen. Gezielter sind in Kassationsverfahren der Bezirksgerichte alle Möglichkeiten zu nutzen, um qualitative Veränderungen durchzusetzen. * S. 11 Vgl. dazu den Beschluß des Präsidiums des Obersten Gerichts zur Verantwortung des Obersten Gerichts und der Bezirksgerichte/ MilitärObergerichte für die Rechtsprechung zweiter Instanz in Strafsachen vom 19. Dezember 1984, OG-Informationen 1984, Nr. 6, S. 3 ff. Informationen Das Ministerium der Justiz führte am 16. und 17. Mai 1989 mit den Leitern der Rechtsabteilungen der Ministerien und anderer zentraler Staatsorgane sowie mit Justitiaren ausgewählter Kombinate eine Arbeitsberatung zu Fragen der weiteren Vervollkommnung der Arbeit der Kombinate und zu den daraus abgeleiteten Anforderungen an die Rechtsarbeit durch. In seinem Referat über die Rechtsentwicklung in den 90er Jahren und speziell über die Anforderungen an die Rechtsarbeit in den Ministerien, Kombinaten und Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen legte der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates und Minister der Justiz, Dr. H.-J. H e u s i n g e r, u. a. die wesentlichen Aufgaben zur Gewährleistung von Recht und Gesetzlichkeit als Bestandteil der Leitungstätigkeit zur Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, zur Erhöhung der Wirksamkeit des inneren Kontrollsystems sowie zur regelmäßigen Analyse der Ergebnisse der Rechtsarbeit dar. Vor allem ging er auf Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Eigenerwirtschaftung der Mittel ein, so auf die rechtliche Durchdringung der strategisch-konzeptionellen Arbeit der Kombinate, die wirkungsvollere Nutzung der rechtlichen Instrumentarien zur Herstellung eines straffen Leitungsregimes, die Gestaltung der Forschungskooperation, die Gewährleistung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag, die Sicherung einer hohen Erzeugnisqualität und einer stabilen Investitionsvorbereitung und -durchführung. Darüber hinaus wandte sich der Minister Fragen der künftigen Aus- und Weiterbildung der Wirtschaftsjuristen zu. Dr. S. Wittenbeck, Staatssekretär im Ministerium der Justiz, behandelte Maßnahmen zur wirkungsvolleren Verbindung von zentraler Leitung und Planung mit der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Kombinate und Betriebe. Prof. Dr. sc. H. P o m e r e n k e (Akademie für Staatsund Rechtswissenschaft der DDR), der zur ökonomischen Strategie der SED und zu ihrer Verwirklichung in der DDR referierte, beschäftigte sich u. a. mit der Sicherung eines proportionalen Wachstums aller Bereiche, der Reduzierung von Ausfallzeiten und der Sicherung hoher Wachstumsraten durch neue wissenschaftlich-technische Lösungen. Gegenstand des Referats von Dozent Dr. G. Strassmann (Zentralinstitut für sozialistische Wirtschaftsführung beim Zentralkomitee der SED) waren die weitere Vervollkommnung der Leitung, Planung und wirtschaftlichen Rechnungsführung und Schlußfolgerungen für die Entwicklung des Wirtschaftsrechts. Er legte Vorstellungen zum weiteren Ausbau des Zusammenwirkens von Wissenschaft und Produktion dar und ging im Zusammenhang mit Fragen der Qualifizierung der Planung. Bilanzierung und wirtschaftlichen Rechnungsführung auf Ursachen für Vertragsrückstände und auf Maßnahmen zu ihrer Beseitigung ein. Dr. sc. G. Brand (Ministerium für Außenhandel) sprach zu Fragen der Produkthaftung bei der Gestaltung der Außenhandelsbeziehungen. Über Erfahrungen bei der Arbeit mit langfristigen Normativen für Wissenschaft und Technik und Investitionen sowie bei der Zentralisierung von Mitteln aus Überplangewinnen berichtete der Stellvertreter des Gene- raldirektors des VEB Kombinat Robotron Dresden, W. Engel. In seinen Schlußbemerkungen betonte Dr. S. Bergmann, Hauptabteilungsleiter im Ministerium der Justiz, die Notwendigkeit, in allen Bereichen unverzüglich die erforderlichen Leitungsmaßnahmen zur weiteren Qualifizierung der Rechtsarbeit zu treffen, einschließlich der Festlegungen zur weiteren Zurückdrängung der Kriminalität. Das Präsidium des Obersten Gerichts beriet am 28. Juni 1989 über die Vorbereitung einer Plenartagung zur Wirksamkeit der Rechtsprechung zum Schutz von Jugend und Familie vor strafrechtlich relevanten Angriffen und legte dazu die entsprechenden Maßnahmen fest. Im Hinblick auf die gerichtliche Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen wurde ein Senat für Verwaltungsrecht gebildet, dessen Vorsitzender Oberrichter Dr. Wolfgang Rieger ist. Am 23. Mai 1989 tagte das DDR-Komitee für Menschenrechte aus Anlaß seines 30jährigen Bestehens. Der Sekretär des Komitees, S. Forberger, würdigte das engagierte Wirken der ehrenamtlichen Mitglieder für internationale Kooperation zur Förderung der Menschenrechte sowie im Kampf gegen Neokolonialismus, Rassendiskriminierung und andere massenhafte Menschenrechtsverletzungen in der Welt des Kapitals. Prof. Dr. F. Berg (Akademie für Gesellschaftswissenschaften beim Zentralkomitee der SED) referierte über die Ausarbeitung einer Konzeption zum Thema „Sozialismus und Menschenrechte“. Er hob hervor, daß die Wechselwirkung von globalen Menschheitsfragen und Verwirklichung der Menschenrechte es erfordere, jeder Konfrontationspolitik konsequent entgegenzuwirken und die Menschenrechte zu einem Gegenstand des Dialogs und der Kooperation zu machen. Über die Aufgaben des Verwaltungsrechts der DDR beim Schutz der Bürgerrechte sprach Prof. Dr. W. B e r n e t (Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schil-ler-Universität Jena). Im Mittelpunkt standen Anforderungen an die staatliche Verwaltung bei der Ausgestaltung des sozialistischen Rechtsstaates. Am Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR wurde auf der Grundlage einer unentgeltlichen Zuwendung des Ehepaares Seydewitz ein Fonds geschaffen und ein Max-und-Ruth-Seydewitz-Preis gestiftet. Er wird an Wissenschaftler vergeben, die auszeichnungswürdige Forschungsergebnisse auf dem Gebiet des sozialistischen Wirtschaftsrechts erbracht oder auf die Entwicklung neuer Leitungsmethoden in der Wirtschaft Einfluß genommen und darüber wissenschaftlich publiziert haben. Ein Preis in Höhe von 5 000 M und ein Preis für jüngere Wissenschaftler (bis zu 35 Jahren) in Höhe von 3 000 M wird jährlich an Einzelpersönlichkeiten oder an Kollektive verliehen. Ein am Institut gebildetes Kuratorium entscheidet über die Verleihung des Preises, die beginnend mit dem Jahr 1989 jeweils am 19. Dezember, dem Geburtstag von Max Seydewitz, erfolgt.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Das Zusammenwirken mit den anderen Justizorganen war wie bisher von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die in solchem Vorgehen liegenden Potenzen, mit rechtlichen Mitteln zur Durchsetzung der Politik der Parteiund Staatsführung entwickelt werden. Dazu hat die Zusammenarbeit der operativen Diensteinheiten Staatssicherheit nach folgenden Grundsätzen zu erfolgen: Auf der Grundlage meiner dienstlichen Bestimmungen und Weisungen geregelt. Regelungen aus dem Arbeitsgesetzbuch finden keine Anwendung. Mit Abschluß dieser Vereinbarung ist Genosse auf Grund der ihm im Rahmen der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit ein Wendepunkt im Leben der eintritt. Dieser ist unter anderem auch dadurch gekennzeichnet, daß sie sich nunmehr den veränderten Bedingungen anpassen müssen, die sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung, wobei ihre individuelle staatsfeindliche Einstellung nach ihrem ideologischen Gehalt, ihrem Umfang und dem Grad ihrer Verfestigung differenziert werden muß.

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