Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 303

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 303 (NJ DDR 1989, S. 303); Neue Justiz 8/89 303 In der Wahlbewegung wurden mehr als 2 400 Eingaben an die Justizorgane gerichtet. Die Bürger kritisierten beispielsweise Verzögerungen in der Bearbeitung von Zivil- und Familienrechtsverfahren sowie von Vollstreckungsanträgen. Die Eingaben führten zu leitungsmäßigen Schlußfolgerungen zur Überwindung der Mängel. Zur kadermäßigen Zusammensetzung der Kreisgerichte und Schiedskommissionen In den konstituierenden Tagungen der Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen und Stadtbezirksversammlungen wurden 234 Direktoren und 810 Richter gewählt, davon 390 für die Kammern für Arbeitsrecht. Die Anzahl der Richter erhöhte sich im Vergleich zu 1984 um 93. Das steht im Zusammenhang mit der Erweiterung der Zuständigkeit der Gerichte für die Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen ab 1. Juli 1989. Rund 60 Prozent der Direktoren und Richter sind ihrer sozialen Herkunft nach Arbeiter. Der Frauenanteil beträgt 52,7 Prozent; bei den Direktoren erhöhte er sich auf 38,1 Prozent. Das ist ein Ergebnis der konsequenten Verwirklichung der Gleichberechtigung von Mann und Frau in diesem Beruf. Von der Verjüngung des Kaderbestandes sowie der Ausgewogenheit zwischen erfahrenen und dienstjungen Richtern zeugt, daß 25 Direktoren und 140 Richter erstmals in dieser Funktion tätig werden sowie über 68 Prozent aller Kader im Alter bis zu 40 Jahren sind. Vier Richter sind sorbischer Nationalität. Für die Kreis- und Stadtbezirksgerichte wurden 59 440 Schöffen gewählt, davon 11 466 Schöffen für Arbeitsrecht (1984 waren es 10 115). Vor ihrer Nominierung durch die Parteien und gesellschaftlichen Organisationen wurden 58 308 Schöffenkandidaten in ihren Arbeitskollektiven geprüft. 99,4 Prozent von ihnen wurden von ihren Kollegen für die Kandidatur bestätigt, 323 Bürger dagegen nicht. Gründe für die Nichtbestätigung waren, daß die Kandidaten keine vorbildliche Arbeitshaltung zeigten, gesellschaftlich inaktiv waren oder nicht die für eine solche Funktion erforderliche Reife besaßen. In Veranstaltungen zur Wahl von Schöffen wurden aus ähnlichen Gründen weitere 155 Kandidaten abgelehnt. Die Anzahl der Schöffen an den Kreisgerichten erhöhte sich im Vergleich zu 1984 um 8 583. Auch das folgt aus den höheren Anforderungen an die Gerichte im Zusammenhang mit der Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen. 22 130 Schöffen (37,2 Prozent) wurden erstmals in diese Funktion gewählt. Der Frauenanteil beträgt bei den Schöffen 57,2 Prozent. An Kreisgerichten der Bezirke Cottbus und Dresden werden 67 Schöffen sorbischer Nationalität Recht sprechen. Der Anteil der Arbeiter beträgt 46,2 Prozent. Eine abgeschlossene Facharbeiterausbildung besitzen 55,9 Prozent der Schöffen; 42,3 Prozent haben einen Fachschul- oder einen Hochschulabschluß. Der führenden Rolle der Partei der Arbeiterklasse sowie den bewährten Prinzipien der Bündnispolitik entspricht es, daß 46,3 Prozent der Schöffen Mitglied der SED sind und 18,3 Prozent den anderen im Demokratischen Block vereinten Parteien angehören. Die Anzahl der Schiedskommissionen hat sich auf 5 787 erhöht; das sind 235 mehr als im Jahre 1984. Neubildungen von Schiedskommissionen waren insbesondere in den Städten erforderlich, in denen Neubaugebiete fertiggestellt worden waren und die Bereiche der Schiedskommissionen weitgehend an die Wahlkreise angepaßt wurden. In den Gemeinden ergaben sich Neubildungen aus der Verkleinerung der Bereiche von Schiedskommissionen, die für mehrere Gemeinden zuständig waren. Damit wurden die Voraussetzungen für eine bürgernahe Tätigkeit der Schiedskommissionen weiter verbessert und zugleich günstigere Möglichkeiten für ihr Zusammenwirken mit den örtlichen Staatsorganen sowie den Ausschüssen der Nationalen Front geschaffen. In den konstituierenden Tagungen der örtlichen Volksvertretungen in den Städten und Gemeinden sowie in Produktionsgenossenschaften wurden 56 917 Mitglieder für die Schiedskommissionen gewählt; 12 Kandidaten wurden abgelehnt. 17 957 Mitglieder (31,6 Prozent) üben erstmals diese Funktion aus. In den Bezirken Cottbus und Dresden sind 100 Mitglieder von Schiedskommissionen sorbischer Nationalität. Die Zusammensetzung der Mitglieder entspricht der politischen und sozialen Struktur der Tätigkeitsbereiche der Schiedskommissionen. 38,8 Prozent der Mitglieder sind Arbeiter, 62,6 Prozent verfügen über einen Facharbeiterabschluß und 32,6 Prozent über einen Fachschul- oder Hochschulabschluß. 38,8 Prozent sind Mitglied der SED, 16,1 Prozent gehören den befreundeten Parteien an. Die Hälfte der Mitglieder sind Frauen. Anspruchsvolle Aufgaben mit Blick auf den XII. Parteitag der SED Am 16. Juni 1989 hat der Zentrale Wahlausschuß für die Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte und der Mitglieder der Schiedskommissionen unter Leitung des Justizministers nach einer umfassenden Diskussion den Abschlußbericht zu den diesjährigen Justizwahlen verabschiedet und dem Staatsrat der DDR zugeleitet. Eine wichtige Etappe bei der Ausgestaltung unseres sozialistischen Rechtsstaates wurde erfolgreich abgeschlossen. Ihre Ergebnisse bilden ein solides Fundament für die weitere kontinuierliche Durchsetzung der Rechtspolitik der SED durch die staatlichen und gesellschaftlichen Gerichte. Auf der 8. Tagung des Zentralkomitees wurde dazu festgestellt: „Die ständige Verbindung der Gerichte mit der Bevölkerung und mit den Volksvertretungen fördert die Bereitschaft der Bürger, noch stärker ihre Verantwortung für Rechtssicherheit, Wachsamkeit, Ordnung und Disziplin zu entwickeln.“6 7 In Auswertung der Wahlbewegung sowie im Zusammenhang mit der Einführung der neuen Gesetze und weiterer Rechtsvorschriften ab 1. Juli 1989 wurden Aufgaben formuliert, die darauf gerichtet sind, die sozialistische Gesetzlichkeit insgesamt und die Rechtssicherheit der Bürger im besonderen weiter zu stärken. Es gilt, den gegenwärtigen und künftigen Erfordernissen der Gesellschafts-, Staats- und Rechtsentwicklung den gebührenden Stellenwert auch in der täglichen Arbeit der Gerichte einzuräumen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Erarbeitung einer klaren Konzeption des weiteren Ausbaus des sozialistischen Rechtsstaates in den 90er Jahren.' In diesem Zusammenhang wird beispielsweise auch geprüft, die Zuständigkeit der gesellschaftlichen Gerichte für Zivilrechtsstreitigkeiten zu erweitern. Allein auf dem Gebiet der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität in der DDR wird in Vorbereitung des XII. Parteitages der SED ein ganzer Komplex von Maßnahmen wirksam.8 Ein Schwerpunkt ist dabei die Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung zur Unterstützung der Rechtsarbeit in der Volkswirtschaft, z. B. durch zielgerichtete Verfahrensauswertung und Einbeziehung von gesellschaftlichen Kräften in die Verfahren. Verstärkt wird die analytische Arbeit, um den verantwortlichen Organen im Territorium Hinweise für eine gezielte Einflußnahme auf die Beseitigung von Ursachen und Bedingungen für Straftaten und andere Rechtsverletzungen zu geben. In den Berichterstattungen der Kreis- und der Bezirksgerichte vor den Vorständen des FDGB über die Verwirklichung des Arbeitsrechts sind Erfahrungen im Hinblick auf die konsequente Anwendung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen über die disziplinarische und materielle Verantwortlichkeit bei der Schädigung des sozialistischen Eigentums zu verallgemeinern. Entsprechend der Aufgabenstellung bei der Kriminalitätsbekämpfung werden auf dem Gebiet der Gesetzgebung eine Neufassung der StPO und ein Gesetz zur Verwirklichung von Strafen ohne Freiheitsentzug vorbereitet. Für die Vorbeugung 6 J. Herrmann, a. a. O., S. 65. 7 Vgl. O. Reinhold, „Ein klares und umfassendes Bild vom Sozialismus der 90er Jahre“, ND vom 17./18. Juni 1989, S. 10. 8 Vgl. dazu G. Wendland, „Die Bekämpfung und Vorbeugung der Kriminalität ein gesamtgesellschaftliches Anliegen“, NJ 1989, Heft 7, S. 262 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 303 (NJ DDR 1989, S. 303) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 303 (NJ DDR 1989, S. 303)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder nicht, der gleiche Zustand kann unter unterschiedlichen politischoperativen Lagebedingungen zum einen eine Beeinträchtigung im Sinne einer Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ausgeht oder die einen solchen Zustand verursachten. Personen, die über eine Sache die rechtliche oder tatsächliche Gewalt ausüben, von der eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit. Zustand wirken unter konkreten Bedingungen, Diese Bedingungen haben darauf Einfluß, ob ein objektiv existierender Zustand eine Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage zwischenstaatlicher Vereinbarungen zur gemeinsamen Kontrolle und Abfertigung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit den Kontrollorganen des Nachbarstaates genutzt werden sich auf dem lerritorium des Nachbarstaates befinden. sind in der Regel von den inoffiziellen Mitarbeitern mit Decknamen zu quittieren. Die Quittungen sind formlos, aber so zu halten, daß sie den Grund der Bezahlung erkennen lassen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X