Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 302

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 302 (NJ DDR 1989, S. 302); 302 Neue Justiz 8 89 Nach den Justizwahlen: Mit dem Mandat der Wähler die Rechtssicherheit weiter festigen! Dt. SIEGFRIED WITTENBECK, Staatssekretär im Ministerium der Justiz Die Kommunalwahlen am 7. Mai 1989, die ganz im Zeichen der Vorbereitung des 40. Jahrestages der DDR standen, gestalteten sich „zu einem machtvollen Bekenntnis der Bürger zur erfolgreichen Politik der SED, zu ihrem Arbeiter-und-Bauern-Staat“.1 Sie bestätigten, daß die auf Kontinuität und Erneuerung gerichtete Politik der SED und des sozialistischen Staates den Interessen der Bürger entspricht. Fest eingeordnet in die Wahlbewegung waren die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen der Direktoren, Richter und Schöffen der Kreisgerichte sowie der Mitglieder der Schiedskommissionen.- Erneut hat sich das enge Zusammenwirken von Gerichten, örtlichen Staatsorganen, Ausschüssen der Nationalen Front, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Organisationen bewährt. Überzeugend wurde sichtbar, daß die Gerichte als fester Bestandteil der einheitlichen sozialistischen Staatsmacht einen unverzichtbaren Beitrag zur Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse und des Arbeiter-und-Bauern-Staates erbringen. Vor allem durch die Rechtsprechung tragen sie in der täglichen Praxis dazu bei, die sozialen, politischen und persönlichen Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger zu gewährleisten, den sozialistischen Rechtsstaat planmäßig auszubauen.1 2 3 4 5 Fast alle Direktoren der Kreisgerichte hatten in den Tagungen der Volksvertretungen zur Rechenschaftslegung ihrer Räte im Februar 1989 Gelegenheit, über die Erfüllung der Aufgaben der Gerichte zur Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur gesellschaftlichen Wirksamkeit der Rechtsprechung Bericht zu erstatten. Sie legten dar, wie die Kreisgerichte mit ihren spezifischen Mitteln an der erfolgreichen Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED im Territorium mitgewirkt und den Rechtsschutz der Bürger gewährleistet haben. Die Berichte verdeutlichen den gewachsenen Beitrag der Gerichte zur Stärkung unseres sozialistischen Rechtsstaates, zur Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen, zur Unterstützung der ökonomischen Strategie sowie zur Ausprägung sozialistischer Beziehungen zwischen den Menschen. Es wurden Erfahrungen dargelegt, die für die Erhöhung von Ordnung, Disziplin und Sicherheit sowie für die Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Leitung der ökonomischen und sozialen Entwicklung im Territorium durch die örtlichen Staatsorgane von Bedeutung sind. Breiten Raum nahm in den Berichten die Mobilisierung der Werktätigen für die Durchsetzung von Recht und Gesetzlichkeit ein. „Wahlzeiten sind im besonderen Maße Zeiten eines intensiven politischen Dialogs mit allen Bürgern.“'* Diesem hohen Anspruch stellten sich die Kandidaten für die Kreisgerichte und die Schiedskommissionen. In zahlreichen Veranstaltungen mit den Wählern berichteten sie über ihre bisherige Entwicklung, ihre Aufgabenerfüllung, diskutierten und berieten mit ihnen, wie die Aufgaben bei der weiteren Festigung von Gesetzlichkeit, Ordnung, Disziplin und Sicherheit gemeinsam gelöst werden können. Charakteristisch für diese Beratungen waren das Vertrauen der Bürger in die Arbeit der Justizorgane, die Aufmerksamkeit für ihre Ideen und Vorschläge und die Offenheit, mit der Mängel und Versäumnisse angesprochen wurden. Die Wahlbewegung hat für jedermann verdeutlicht, daß in unserem Lande die Bürger bestimmen, wer im Namen des Volkes Recht spricht. Sie stellen hohe Anforderungen an das vorbildliche Verhalten dieser Kader. In die Funktionen als Direktor, Richter und Schöffe eines Kreisgerichts oder als Mitglied einer Schiedskommission wurden Bürger aller Klassen und Schichten gewählt, die mit dem Volk und seinem sozialistischen Staat fest verbunden sind. Sie verfügen über ein hohes Maß an Wissen, Lebenserfahrung, menschlicher Reife und Charakterfestigkeit. Mit den Wahlen wurden gute Voraussetzungen dafür geschaffen, daß die Kreisgerichte und die Schiedskommissionen ihrer zunehmenden rechtspolitischen Verantwortung für den Schutz der Staats- und Gesellschaftsordnung sowie der grundlegenden Rechte und Interessen der Bürger mit hohem gesellschaftlichem Nutzen gerecht werden können. Im Dialog mit den Bürgern Die Ausschüsse der Nationalen Front und die Gewerkschaften gewährleisteten, daß sich die Kandidaten für die Kreisgerichte und für die Schiedskommissionen weitgehend gemeinsam mit den Abgeordnetenkandidaten in Veranstaltungen zur Vorbereitung der Kommunalwahlen in den Wohngebieten und in ihren Betrieben vorstellen konnten. Das erfolgte vor allem in Vertrauensleutevollversammlungen, gewerkschaftlichen Mitgliederversammlungen, betrieblichen Sicherheitskonferenzen, Beratungen von Orts- und Wohngebietsausschüssen der Nationalen Front und Mitgliederversammlungen in Produktionsgenossenschaften. In den Städten wurden auch die öffentlichen Beratungen in den Wahlkreisen zur Vorstellung der Kandidaten für die Kreisgerichte und die Schiedskommissionen genutzt. Diese breite Beteiligung der Werktätigen an der Auswahl, Prüfung und Wahl der Kandidaten machte erneut die demokratische Grundlage unseres Gerichtssystems deutlich.5 Die Kandidaten für das Amt als Direktor oder Richter traten in 6 989, die Schöffenkandidaten in 38 792 und die Schiedskommissionskandidaten in 16 604 Veranstaltungen auf. Die Justizkader hoben in den Wahlveranstaltungen hervor, daß die erfolgreiche Verwirklichung der Hauptaufgabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik untrennbar mit der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der Rechtssicherheit sowie von Ordnung, Disziplin und Sicherheit verbunden ist. Sie nutzten die im Dezember 1988 verabschiedeten Rechtsvorschriften über die Erweiterung der gerichtlichen Zuständigkeit für die Nachprüfung von Verwaltungsentscheidungen, das 5. Strafrechtsänderungsgesetz und das Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger, um prinzipielle Fragen zur sozialistischen Rechtsstaatlichkeit und zum planmäßigen Ausbau des wirksamen Rechtsschutzes für die Bürger zu beantworten. Die Aussprachen widerspiegeln das große Interesse der Bürger an der Ausgestaltung der sozialistischen Rechtsordnung und an der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie in der Rechtspflege, ebenso an der Kriminalitätsentwicklung sowie an der Rechtsprechung auf den Gebieten des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts. Zahlreiche Hinweise gab es zur konsequenten Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit. Sie betrafen insbesondere den Schutz des sozialistischen Eigentums, den sorgsamen Umgang mit Material und Energie, die Auslastung der Arbeitszeit und die Vermeidung von Ausfall- und Stillstandszeiten durch bessere Leitungstätigkeit, ein wirksameres Vorgehen gegen Mietschuldner, die Wiedereingliederung von Strafentlassenen und die Zurückdrängung der kriminellen Asozialität sowie den Schutz der Umwelt. 1 J. Herrmann, Aus dem Bericht des Politbüros an die 8. Tagung des Zentralkomitees der SED. Berlin 1989, S. 62. 2 Vgl. dazu H.-J. Heusinger, „Wahlen im 40. Jahr des Bestehens der DDR weitere Vervollkommnung der sozialistischen Demokratie“, NJ 1989, Heft 2, S. 50 f. 3 Vgl. Wahlaufruf des Nationalrates der Nationalen Front der Deutschen Demokratischen Republik, ND vom 27. Januar 1989, S. 1. 4 E. Honecker, Mit dem Blick auf den XII. Parteitag die Aufgaben der Gegenwart lösen (Aus dem Bericht des Politbüros an die 7. Tagung des Zentralkomitees der SED), Berlin 1988, S. 72 f. 5 Vgl. J. Herrmann, a. a. O., S. 65.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 302 (NJ DDR 1989, S. 302) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 302 (NJ DDR 1989, S. 302)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Begehung der Straftat. der Ursachen und Bedingungen der Straftat. des durch die Straftat entstandenen Schadens. der Persönlichkeit des Seschuidigten Angeklagten, seine Beweggründe. die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren verlangt demzufolge die ständige Entwicklung und Vertiefung solcher politisch-ideologischen Einstellungen und Überzeugungen wie - feste und unerschütterliche Verbundenheit mit der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei entsprechen, Hur so kann der Tschekist seinen Klassenauftrag erfüllen. Besondere Bedeutung hat das Prinzip der Parteilichkeit als Orientierungsgrundlage für den zu vollziehenden Erkenntnisprozeß in der Bearbeitung von feindlich tätigen Personen und Dienststellen in Vorgängen, bei ihrer Aufklärung, Entlarvung und Liquidierung. Der Geheime Mitarbeiter im besonderen Einsatz Geheime Mitarbeiter inr besonderen Einsatz sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Personal- und Reisedokumente die Möglichkeiten einer ungehinderten Bin- und Ausreise in aus dem Staatsgebiet der oder anderer sozialistischer Staaten in das kapitalistische Ausland unterhalten, Verbrechen der allgemeinen Kriminalität begangen haben, politisch unzuverlässig, schwatzhaft und neugierig sind. Bei der Lösung solcher Verbindungen kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Effektivierung der Untersuchungsarbeit. Sie enthält zugleich zahlreiche, jede Schablone vermeidende Hinweise, Schlußfolgerungen und Vorschläge für die praktische Durchführung der Untersuchungsarbeit.

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