Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 281

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 281 (NJ DDR 1989, S. 281); Neue Justiz 7/89 281 Aus anderen sozialistischen Ländern Erste Strafprozeßordnung der Sozialistischen Republik Vietnam Prof. Dr. LOTHAR REUTER und NGUYEN VAN HUONG, wiss. Aspirant, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Mit der am 1. Januar 1989 in Kraft getretenen ersten Strafprozeßordnung der SRV (StPO) wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Vervollkommnung der vietnamesischen Rechtsordnung auf der Grundlage der Verfassung von 19801 getan. Die Kodifikation war von der Nationalversammlung im Juni 1988 nach vorausgegangener öffentlicher Diskussion beschlossen worden.1 2, nachdem bereits 1983 der Allgemeine Teil und 1985 der Besondere Teil des Strafgesetzbuchs (in Kraft seit dem 1. Januar 1986) verabschiedet worden war.3 In Verbindung mit dem Gesetz über die Staatsanwaltschaft vom 13. Juli 1981 bestehen nunmehr für den Bereich der Strafjustiz erstmals kodifizierte und aufeinander bezogene Gesamtregelungen. Daß solche Regelungen erst in den letzten Jahren geschaffen werden konnten, erklärt sich wesentlich aus der opferreichen Geschichte des Landes im Kampf um die nationale Unabhängigkeit, gegen die Aggression des USA-Imperialismus und für den Sozialismus unter den komplizierten ökonomischen und politischen Bedingungen nach der Beendigung des Krieges und der Wiedervereinigung.4 Hinzu kommt der Umstand, daß sich die SRV namentlich für das Strafverfahrensrecht nicht auf historische Vorbilder und damit auf eine Regelungstradition stützen konnte, wie dies vergleichsweise in den europäischen sozialistischen Ländern möglich war. Als am 2. September 1945 die Demokratische Republik Vietnam (DRV) durch Präsident Ho Chi Minh proklamiert wurde, bestand im Lande der typische Rechtsdualismus wie in nahezu allen ehemals kolonialen Ländern nach Erringung der Unabhängigkeit: Einerseits galt das von der französischen Kolonialmacht mit Modifikationen eingeführte französische Straf- und Strafverfahrensrecht, das insbesondere für die Vertreter und Angehörigen der Kolonialmacht selbst galt, während andererseits für die große Masse der einheimischen vietnamesischen Bevölkerung weitgehend das Straf- und Strafverfahrensrecht zur Anwendung kam, das nach dem Modell des chinesischen Feudalrechts gebildet und von der französischen Kolonialmacht nahezu unangetastet geblieben war, weil es ihre Herrschaftsinteressen nicht beeinträchtigte. An eine radikale Außerkraftsetzung dieses überkommenen Straf- und Strafverfahrensrechts konnte 1945 nicht gedacht werden. Die Regierung der DRV hat aber mit Dekret vom 10. Oktober 1945 bereits klargestellt, daß die weiter geltenden alten Gesetze mit Ausnahme jener Bestimmungen anzuwenden sind, „die dem Geist der Demokratie und der Unabhängigkeit des Landes widersprechen“.5 Die überkommene Straf-und Strafverfahrensgesetzgebung sie wurde nie ausdrücklich aufgehoben wurde schrittweise durch die neuen Gesetze, Dekrete und anderen Rechtsvorschriften der DRV ersetzt, mit denen sich in einem langen Entwicklungsprozeß das neue, sozialistische Rechtssystem der Sozialistischen Republik Vietnam ausformte. Die vietnamesischen Verfassungen von 1946 und 1959 enthielten neben Vorschriften über das Gerichtswesen (Aufbau und Struktur) wichtige Garantiebestimmungen für die Rechte der Bürger im Falle eines Strafverfahrens. Sie fanden ihre gesetzliche Ausgestaltung z. B. im Dekret über die Freiheit der Persönlichkeit, die Unverletzlichkeit der Wohnung, des Eigentums und des Briefgeheimnisses vom 20. Mai 1957 und in der AO über die Verhaftung von Rechtsverletzern und über die Durchsuchung vom 10. Juli 1957. Mit der Herausbildung des Systems der Strafrechtspflege auf der Grundlage des Gesetzes über den Aufbau der Volksgerichte vom 14. Juli 1960 und des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft vom 15. Juli 1960 hatten sich bereits die entscheidenden Konturen des künftigen vietnamesischen Strafverfahrensrechts abgezeichnet, doch Krieg und Nachkriegszeit verhinderten seine weitere Entwicklung. Danach waren allein die Volksgerichte befugt, in Strafsachen zu entscheiden. Ihre Entscheidungen ergingen auf der Grundlage der allgemeinen, international anerkannten Prinzipien gerichtlicher Tätigkeit (z. B. Öffentlichkeit, Mündlichkeit, Gewährleistung des Rechts auf Verteidigung), die im nationalen Recht verankert waren. Die Staatsanwaltschaft war weitgehend nach dem sowjetischen Modell entwickelt worden, u. a. mit der Maßgabe, die Aufsicht über die Gesetzlichkeit der Untersuchungen (Ermittlungen) durch die Sicherheitsorgane auszuüben, die Gesetzlichkeit der Untersuchungshaft zu gewährleisten und an der Strafrechtsprechung der Volksgerichte mitzuwirken, insbesondere durch Erhebung der öffentlichen Anklage. Gleichwohl bleiben weite Felder prozessualer Tätigkeit, so die der Untersuchungsorgane, gesetzlich ungeregelt oder wurden nur durch interne Instruktionen u. ä. bestimmt. Praktisch spielten in den ersten Jahrzehnten der Unabhängigkeit Vietnams angesichts der großen Zahl von Analphabeten und auch später während des Krieges politische Instruktionen eine große mobilisierende Rolle, sofern sie in kurzen, knappen Sätzen die jeweiligen Verhaltensanforderungen formulierten. Charakteristisch dafür sind die zwölf Regeln, die Ho Chi Minh am 5. April 1948 entworfen hatte.6 Sie waren vor allem an die Funktionäre des Staates, der Partei und dep Massenorganisationen gerichtet und forderten den achtungsvollen Umgang mit den Bürgern und die Achtung der nationalen Sitten und Gebräuche. Auf diesem, hier skizzierten Hintergrund ist 1988 die StPO entstanden. Sie beruht auf den eigenen nationalen legislativen und praktischen Erfahrungen wie auch auf Ergebnissen des Studiums der Erfahrungen der anderen sozialistischen Länder. Die SRV hat sich diesen Erfahrungen offen gestellt, ohne jedoch die StPO irgendeines sozialistischen Landes zu kopieren. Die Struktur der StPO unterscheidet sich nur wenig von der Struktur der Strafprozeßordnungen in diesen Ländern. In 7 Abschnitte und 32 Kapitel gegliedert, enthält die StPO insgesamt 286 Artikel. Im 1. Abschnitt sind in gewisser Anlehnung an die StPO der DDR die allgemeinen Grundsätze des Strafverfahrens und Strafverfahrensrechts (einschließlich der Aufgaben des Strafverfahrens), die Tätigkeit der am Strafverfahren beteiligten Staatsorgane und anderen Verfah-rensbeteiligten, die Beweismittel, Fristen und Formfragen geregelt. Im Vergleich zur StPO der DDR ist die Regelung der Präventivmaßnahmen (der Verhaftung und vorläufigen Festnahme) yorgezogen, also nicht erst im folgenden 2. Abschnitt geregelt worden. Maßgeblich dafür war offenbar die Überlegung, daß diese Maßnahmen sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren ergehen können. Gegenstand der StPO sind nach Art. 1 „der Verlauf und die Voraussetzungen der Einleitung eines Strafverfahrens, der Ermittlung und Anklage einer Strafsache, der gerichtlichen Tätigkeit und der Verwirklichung strafrechtlicher Maß- 1 Deutscher Text in: Verfassungen ausländischer sozialistischer Staaten, Berlin 1982, S. 173 ff. 2 Veröffentlicht in: „Nhän Dän“, Zentralorgan der KPV, vom 13. bis 15. Juli 1988, S. 2 f. 3 Veröffentlicht in: „Nhän Dän“ vom 1. August 1983; Textausgabe „Das Strafgesetzbuch der Sozialistischen Republik Vietnam“, Hrsg. Ministerium der Justiz der SRV, Hanoi 1985. Vgl. auch Nguyen Ngoc Minh, „Strafrecht, Allgemeiner Teil des StGB der SRV“, Sowjetskoje gossudarstwo i prawo 1984. Heft 8, S. 89 ff.; Dao Chi Uk, „Die Strafpolitik der Sozialistischen Republik Vietnam“, ebenda, Heft 10, S. 103 ff.; S. G. Kelina/Dao Chi Uk, „Das erste sozialistische Strafgesetzbuch Vietnams“, ebenda, 1986, Heft 9, S. 110 ff. 4 Vgl. W. Lulei, „Sozialistisches Vietnam siegreich auch im Aufbau“, Einheit 1978, Heft 10, S. 1037 ff.; Vü Hüü Ngoan, „Alles beginnt mit der Wahrheit“ (Zur Überwindung negativer Erscheinungen beim sozialistischen Aufbau in Vietnam), Probleme des Friedens und des Sozialismus 1987, Heft 8, S. 1076 ff., insbes. S. 1077. 5 Eine ebensolche Regelung findet sich außer in den Verfassungen vieler Länder, die ihre nationale Unabhängigkeit errungen hatten, auch in Art. 144 der Verfassung der DDR von 1949. 6 Vgl. Ho Chi Minh, Reden und Schriften, Leipzig 1980, S. 100 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 281 (NJ DDR 1989, S. 281) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 281 (NJ DDR 1989, S. 281)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermitt lungsverfahren. Die Planung ist eine wichtige Methode tschekistischer Untersuchungsarbeit. Das resultiert vor allem aus folgendem: Die Erfüllung des uns auf dem Parteitag der gestellten Klassenauft rages verlangt von den Angehörigen der Linie mit ihrer Untersuchungsarbeit in konsequenter Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit, die weitere Qualifizierung der Beweisführung, insbesondere die Ausschöpfung der Möglichkeiten der sozialistischen Kriminalistik, die gemeinsamen Aufgaben im Planjahr, insbesondere bei der Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung die Persönlichkeit und Individualität des Wiedereinzugliedernden, die zu erwartenden konkreten Bedingungen der sozialen Integration im Arbeite-, Wohn- und Freizeitbereich, die der vorhergehenden Straftat zugrunde liegenden Ursachen und Bedingungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit im gesamtgesellschaftlichen und gesamtstaatlichen. Prozeß der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgenählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit -auf der allgemein sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen entsprechend der Gesellschaftsstrategie der für die er und er Oahre. Die weitere erfolgreiche Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der Das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems als soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, Im Kapitel der Forschungsarbeit wurde auf der Grundlage langjähriger praktischer Erfahrungen Staatssicherheit im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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