Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 28

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 28 (NJ DDR 1989, S. 28); 28 Neue Justiz 1/89 Berichte Konferenz über Verbände und Verbändetheorien im Kapitalismus STEFFEN KAISER, Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR Im Rahmen der multilateralen Arbeitsgruppe zur Analyse und Kritik der bürgerlichen Demokratie und bürgerlicher Demokratielehren veranstaltete das Institut für Theorie des Staates und des Rechts der Akademie der Wissenschaften der DDR (ITSR) gemeinsam mit dem Institut für internationale Studien der Karl-Marx-Universität Leipzig (IIS) am 20. und 21. September 1988 in Leipzig, eine wissenschaftliche Konferenz zum Thema „Verbände und Verbändetheorien im staatsmonopolistischen Kapitalismus“.* Ziel der Tagung war es, Bedeutung, Entwicklung, Funktionen und Strukturen von Verbänden innerhalb des politischen Systems kapitalistischer Länder im Zusammenhang mit aktuellen politischen, ökonomischen und ideologischen Prozessen zu untersuchen. Im Referat zum Tagungsthema betonte Prof. Dr. W. Menzel (Bereichsleiter am IIS) zunächst, daß die marxistisch-leninistischen Forschungen zu Verbänden und Verbändetheorien auf einigen Teilgebieten, besonders zur Rolle der Monopolverbände, vorangeschritten sind; neue Fragen ergeben sich jedoch z. B. in bezug auf die Friedensorganisationen und zahlreiche nichtmonopolistische Verbände, die über die Wahrnehmung von Belangen bestimmter Berufsgruppen hinaus Forderungen zu globalen Problemfeldern vertreten. Auf die historische Entwicklung eingehend, hob er hervor, daß die sozialen Umwälzungen im Zuge der Durchsetzung der kapitalistischen Produktionsverhältnisse, besonders in den zwei Jahrzehnten nach der bürgerlich-demokratischen Revolution 1848/49, qualitativ neue Asso'zia-tionsformen hervorbrachten: Parteien, Verbände und Gewerkschaften, die sich mit dem Ziel einer klassen- und schichtspezifischen Interessenwahrnehmung formierten. Bei der Darlegung der Funktionen und der Stellung von Verbänden im politischen System konzentrierte sich der Referent auf die Monopolverbände. Sie nehmen entsprechend ihrer politischen und ökonomischen Bedeutung eine Vormachtstellung gegenüber allen anderen Verbänden ein: Auf der Ebene ihrer Dachverbände entwickeln sie zur Sicherung des staatsmonopolistischen Kapitalismus als Gesamtsystem Konzeptionen und strategische Positionen, die nahezu alle Politikbereiche erfassen und in staatliche Politik trans.-formiert werden. Ferner existiert ein umfangreiches zwisehenverbandliches organisatorisches und personelles Netzwerk, durch das Positionen der „Wirtschaft“ gegenüber Staat und Öffentlichkeit geltend gemacht werden. Kennzeichnend für Monopolverbände sind auch zentralisierte konfrontative wie integrative Konzepte, Mittel und Methoden des Kampfes gegen die Arbeiterklasse. Abschließend beschäftigte sich Menzel mit der Einflußnahme der 'Verbände auf den Gesetzgebungsprozeß. Er wies nach, daß sich insbesondere der Einfluß der Monopolverbände zumeist im Vorfeld der Gesetzgebung über Abgeordnete, Beiräte, Ausschüsse, Arbeitskreise usw. vollzieht. Damit soll zugleich der Durchsetzung von Interessen der Arbeiterklasse und anderer demokratischer Kräfte entgegengewirkt werden. In der Diskussion stellte Prof. Dr. W. Sokolewicz (AdW der VR Polen) Kriterien zur Differenzierung der Verbände vor, u. a. nach gesellschaftlicher Bedeutung, Reichweite, Mitgliederzahl, Grad der Organisiertheit und Rechtsstatus. Dabei ging er auf die rechtliche Regelung der Verbände sowie auf deren Einfluß auf den Staat ein. Prof. Dr. E. Lieberam (IIS) wies auf die Notwendigkeit einer Analyse hin, inwieweit die Einschaltung der Verbände in den staatlichen Willensbildungs- und Entscheidungsprozeß konkret zu einer Transformation der bürgerlichen Demokratie geführt hat. Fragen der Rechtsetzung durch Monopolverbände erläuterte Prof. Dr. J. Dötsch (ITSR) anhand der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Über das Verhältnis von Staat und Gewerkschaften unter den sich rapide vollziehenden Veränderungen in den Produktions- und Arbeitsstrukturen in , den entwickelten kapitalistischen Ländern sprach Prof. Dr. M. Premßler (IIS). Einen weiteren Diskussionsschwerpunkt bildeten Fragen der Verbändetheorie. So äußerten sich Prof. Dr. Pustogarow (AdW der UdSSR), Prof. Dr. K.-H. Röder (ITSR) und Dr. W. Baumgärtel (Institut für internationale Politik und Wirtschaft) zu Problemen der Konzeption und Strategie des Neokorporatismüs, dessen historische Quellen bis in die katholische Sozial- und Staatslehre reichen. Anhand der Erläuterung technokratischer und funktionalistischer Modelle arbeitete Dr. A. Ondrusch (IIS) die Zielrichtungen der soziologischen Rechtsschulen heraus und setzte sie zu den Verbändedoktrinen in Beziehung. Einige Diskussionsredner wandten sich ausschließlich der Verbändeproblematik in der BRD zu. So erörterten beispielsweise Prof. Dr. L. Janicki (AdW der VR Polen) das Verhältnis zwischen Interessenverbänden und politischen Parteien, Dr. G. Piskol (IIS) Verflechtungsbeziehungen zwischen Monopolverbänden und bürgerlichen Massenmedien, Dr. K. Wille (IIS) das Wirken der Verbände der Beschäftigten im Staatsdienst, Dr R. Jarosch (IIS) das Verbändesystem im Zusammenhang mit neuen sozialen Bewegungen. Über Monopol verbände und 'Veränderungen in der Herrschaftsweise des Kapitals in den skandinavischen Ländern sprach Prof. Dr. E. Felfe (Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald). Dozent Dr. A. Dost (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) illustrierte am Beispiel des französischen Unternehmerdach Verbandes CNPF die spezifischen Verflechtungsbeziehungen zwischen Ministerialbüro-kratie, Industrie und Banken. Im Schlußwort betonte Prof. Dr. K.-H. Röder, daß die Erörterung der Verbändeproblematik einen Zugang zur tieferen Analyse des politischen Systems kapitalistischer Länder geschaffen hat und für-die nähere Untersuchung neuer Herrschaftsformen bedeutsam ist. * Das ITSR hat die Materialien der im Abstand von zwei Jahren durchgeführten Konferenzen der multilateralen Arbeitsgruppe in folgenden Publikationen zugänglich gemacht: Die Krise der bürgerlichen Demokratie und der bürgerlichen Demokratielehren in der Gegenwart (Berlin 1978); vgl. auch Bericht in NJ 1977, Heft 15, S. 499 ff. Bürgerliche Parteien und Parteiensysteme (Berlin 1979). Die bürgerlichen Staatsformen im Imperialismus (Berlin 1982); vgl. auch Bericht in NJ 1982, Heft 2, S. 80 f. Die bürgerliche Gewaltenteilung - Theorie, Gesetzgebung und iPraxis (Berlin 1985); vgl. dazu auch A. Dost in NJ 1984, Heft 5, S. 188 ff. Die bürgerliche Verfassung der Gegenwart Theorie und Praxis (Berlin 1986); vgl. dazu auch W. A. Tumanow in NJ 1986, Heft 11, S. 455 ff. Bei anderen gelesen - „ Zur Bewertung der Ausländerkriminalität in der BRD Zu einem vorsichtigen und differenzierten Umgang mit den Zahten der Polizeistatistik zur Ausländerkriminalität haben Kriminologen bei der Jahrestagung des Bundeskriminalamtes sowie die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Lieselotte Funcke, gemahnt. Sie widersprachen damit Innenstaatssekretär Spranger (CSU), der auf der BKA-Tagling ein Anwachsen der Ausländerkriminalität behauptet hatte. Der Kölner Strafrechtsprofessor Michael Walter sprach von einem „Blütenstrauß von Verzerrungsmomenten''. Eigentlich müsse eine Diskussion über die Benachteiligung von Ausländern geführt, nicht aber auf ihrer angeblich besonders hohen „Kriminalitätsbelastung" herumgeritten werden. Vergleiche man auf der Basis von Schulbildung, Geschlecht, Alter und Schichtzugehörigkeit, dann seien Ausländer nicht mehr, sondern eher weniger kriminell als die entsprechende deutsche Vergleichsgruppe. Walter machte darauf aufmerksam, daß Ausländer größeren Vorurteilen begegneten und auch eine größere Kontrolle erführen, „weil sie sichtbarer sind als wir“. Es sei unredlich, sozial benachteiligte Menschen am Rand der Gesellschaft zu Prügelknaben der Kriminalitätsentwicklung zu machen. Die polizeiliche Kriminalstatistik ist ein pölizeilidier Arbeitsnachweis und registriert Tatverdächtige, ist aber keine Ver-urteiltenstatistik. Der Hamburger Strafrechtsprofessor Villmow erinnerte daran, daß die Staatsanwaltschaft prozentual weit mehr Verfahren gegen Ausländer einstelle als gegen Deutsche. Auch die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Frau Funcke, kritisierte die Verbrechensstatistik über Ausländer als ungerecht und benachteiligend. Zunächst einmal müsse zwischen Beschuldigten und Verurteilten unterschieden werden. Bei über-' führten Straftätern sei ferner danach zu unterscheiden, warum sie sich in der Bundesrepublik aufhielten, etwa als Arbeiter, als Asylbewerber (die in der Regel nicht arbeiten dürfen) oder als Angehörige fremder Streitkräfte. Die Ausländerbeauftragte wies damit die Forderung Sprangers nach einer weiteren Einschränkung des Ausländerrechts zurück. /, Aus: Unsere Zeit (Düsseldorf) vom 24. Oktober 1988, S.5. 7/* ‘K {- *5. “ *: *v. ■ . ' - *;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 28 (NJ DDR 1989, S. 28) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 28 (NJ DDR 1989, S. 28)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der offensiven Nutzung der erzielten Untersuchungsergebnisse Potsdam, Ouristische Hochscht Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache - Oagusch, Knappe, Die Anforderungen an die Beweisführung bei der Untersuchung von Grenzverletzungen provokatorischen Charakters durch bestimmte Täter aus der insbesondere unter dem Aspekt der Sicherung wahrer Zeugenaussagen bedeutsam sind und bei der Festlegung und Durchführung von Zeugenvernehmungen zugrundegelegt werden müssen. Das sind die Regelungen über die staatsbürgerliche Pflicht der Zeuge zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Durchsetzung des Gesetzes über den Unter-suchungshaftvollzug irn Staatssicherheit und für die Gewährleistung der Ziele der Untersuchungshaft im Staatssicherheit bestimmt werden.

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