Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 275

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 275 (NJ DDR 1989, S. 275); Neue Justiz 7/89 275 Erinnerung an Dr. Kurt Cohn (19. Juli 1899 - 21. Februar 1987) Als die Volkskammer unserer jungen Deutschen Demokratischen Republik am 7. Dezember vor 40 Jahren zu ihrer 6. Sitzung zusammentrat, wurden der Präsident, der Vizepräsident und drei Oberrichter des Obersten Gerichts gewählt. Einer von ihnen er stand bereits im 51. Lebensjahr war Dr. Kurt Cohn, der zum Vorsitzenden des 3. Strafsenats und später des 2. Zivilsenats berufen wurde. Mehr als 20 Jahre übte er diese Tätigkeit aus, wurde hoch geehrt mit zahlreichen staatlichen Auszeichnungen und blieb zeit seines Lebens geachtet von allen, die seine verdienstvollen Leistungen und seine Persönlichkeit näher kannten. Es ist wahrlich kein leichtes Unterfangen, dieses Leben nachzuvollziehen, denn Kurt Cohn ist für die Älteren, die ihn als Kollegen kannten oder mit ihm zusammenarbeiteten, schon fast Legende. Für die Jüngeren sollte sein Entwicklungsweg ein Stück Geschichte sein, aus der zu lernen ist, ein Beweis für die Richtigkeit der Feststellung der Partei der Arbeiterklasse: „Sowohl den bitteren Erfahrungen als auch dem Willen aller antifaschistischdemokratischen Kräfte des Volkes entsprach es, die imperialistischen Wurzeln von Faschismus und Krieg auszurotten und ein neues Dasein zu errichten Dieses neue Leben entstand hier in der sozialistischen Deutschen Demokratischen Republik, und es trägt die Handschrift aller Klassen und Schichten unseres Landes.“ (E. Honecker, Mit dem Blick auf den XII. Parteitag die Aufgaben der Gegenwart lösen, Berlin 1988, S. 76.) Kurt Cohns „Handschrift" stellt einen beachtenswerten Beitrag zur Entwicklung der Rechtspflege in unserem Lande dar. Als Sohn jüdischer Eltern und, wie er von sich selbst sagte, überzeugter und bewußter Religionsjude, studierte er Rechtswissenschaften, Nationalökonomie und Statistik, war Mitbegründer des linksbürgerlichen Studentenbundes, promovierte 1925 und war in der Weimarer Republik an Amts- und Landgerichten tätig. Seine antifaschistische Haltung zu dieser Zeit wird aus einem Zeitdokument, verfaßt von seinen politischen Gegnern, deutlich: Am 23. Januar 1932 fand vor dem damaligen Landgericht Chemnitz die Hauptverhandlung wegen Landfriedensbruchs gegen SA-Männer statt, die Kommunisten tätlich angegriffen hatten (Aktenzeichen: 3 Bv 88/31). Im Sitzungsprotokoll ist der Antrag des Verteidigers der faschistischen Schläger wiedergegeben, neben dem Vorsitzenden auch den beisitzenden Richter, Landgerichtsrat Dr. Cohn, wegen Befangenheit abzulehnen mit dem Hinweis darauf, daß die Nazipartei „den Kampf gegen das Judentum in ihr Programm aufgenommen hat" und welche brutale Offenheit ein Jahr vor Hitlers Machtergreifung beabsichtige, „sämtliche Angehörige der jüdischen Rasse ihrer Eigenschaft als Staatsbürger zu entkleiden ". Es müsse „für einen jüdischen Richter daher eine naturgegebene Notwendigkeit sein, daß er den Nationalsozialismus in jeder nur möglichen Weise bekämpft. Dies tut tatsächlich Herr Landgerichtsrat Dr. Cohn auch selbst". Er hat es mit der ihm eigenen aufrechten Haltung nicht bestritten und wurde als Richter in dieser Sache ausgeschlossen. Derartige Ereignisse wiederholten sich mehrfach, bis ihn die faschistische SA am 9. März 1933 in „Schutzhaft" nahm. Kurze Zeit später enthoben ihn die braunen Machthaber seines Amtes. Bis 1938 war Kurt Cohn Rechtsberater der jüdischen Gemeinde im damaligen Chemnitz, dann folgte der Leidensweg über das KZ Buchenwald zur Emigration und Internierung. Die Mutter Kurt Cohns wurde 1943 im KZ Theresienstadt umgebracht. Im Jahre 1946 meldet sich Kurt Cohn und bittet, in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone wieder als Richter eingesetzt zu werden. Diesem Ersuchen wird stattgegeben, er ist von 1947 bis 1949 in Chemnitz Landgerichtsrat und Landgerichtsdirektor, tritt der Liberal-Demokratischen Partei Deutschlands bei und arbeitet beruflich wie gesellschaftlich engagiert für den demokratischen Neubeginn. Seine Beweggründe, in unserem Staat zu arbeiten und zu leben, hat Kurt Cohn verschiedentlich geäußert. Eine kanadische Zeitschrift (Canadian Jewish Outlook, März 1970) zitiert ihn mit den Worten: „Ich bin kein Kommunist, noch bin ich es jemals gewesen, aber ich fühlte, daß die Regierung der DDR aufrichtig war in ihren Bemühungen, das Potsdamer Abkommen durchzuführen das Land ein für allemal von den Nazis zu befreien und sich eine Politik friedlicher Koexistenz mit anderen Ländern zu eigen zu machen.“ Wenige Monate vor seinem Tod nimmt er nochmals zu seinem Entschluß, die DDR als sein Vaterland zu wählen, Stellung. Auf die Frage, ob er auch an einem westdeutschen Gericht hätte tätig sein können, schreibt er in seinen persönlichen Aufzeichnungen vom Dezember 1986, es sei ihm unmöglich gewesen, „mit Richtern zusammenzuarbeiten, die nazistische Strafurteile gefällt hatten und gleichwohl, wie schon damals feststand, in Westdeutschland weiter als Richter verwendet wurden". Während seiner Tätigkeit am damaligen Landgericht Chemnitz (1947 1949) war Kurt Cohn auch mit Verfahren gegen ehemalige Naziaktivisten befaßt. Es kennzeichnet seine Objektivtiät, wenn er selbst als Verfolgter des Naziregimes besonders daran dachte, daß jeder dieser Angeklagten einen Verteidiger haben mußte, der ausreichend Zeit zur Akteneinsicht erhielt. Während seiner Tätigkeit am Obersten Gericht der DDR hat Kurt Cohn als Senatsvorsitzender, als Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, als Autor zahlreicher wissenschaftlicher Beiträge, bei der Ausarbeitung neuer Gesetze und deren Kommentierung auf den verschiedensten Gebieten große Produktivität gezeigt. Mehr als 40 Publikationen sind von ihm allein in der „Neuen Justiz" erschienen, überwiegend zu zivilrechtlichen Fragen. Er ging, wie seine engsten Mitarbeiter berichteten, den Auseinandersetzungen nicht aus dem Wege, sondern ermöglichte oft erst dadurch die Klärung von Problemen. „Selbst in den wenigen Fällen", so erinnern sich seine Mitarbeiter, „in denen er unserer Meinung nicht zustimmte, hat er letztlich konstruktiv mitgewirkt. In einigen Fällen zeigte sich später, daß er mit Recht gegenteiliger Meinung war." Immer wieder konnte man feststellen, daß er juristische Probleme anschaulich entwickelte und erläuterte. Er tat dies, wie treffend charakterisiert wird, vielfach recht originell und mit Ausdruckskraft. Ein Beispiel dafür stellt ein Brief an eine belgische Richterin dar. Darin erläuterte er den Sinn der vorbeugenden, erzieherischen Tätigkeit der Gerichte, der darin bestehe, „daß die Gesetze nicht nur Regeln sein sollen, wie man einen vor die Gerichte oder auch sonstige Staatsorgane gekommenen Streit entscheidet, sondern daß sie die Bürger darüber unterrichten, wie sie sich zu Staat und Gesellschaft verhalten sollen". In Gerichtsverhandlungen bemühe man sich, die Ursachen von Konflikten zu finden, und setze sich damit auseinander, auch wenn dies streng juristisch gesehen, für die Entscheidung nicht erforderlich sei. „Ich möchte allerdings bemerken", schließt der Verfasser seinen Brief, nicht ohne Hintersinn, „daß diese Methoden in sozialistischen Staaten Erfolge gebracht haben; wie weit sie in kapitalistischen Staaten möglich wären, vermag ich nicht zu beurteilen.“ Mit Aufmerksamkeit und ich gestehe angesichts der inzwischen vergangenen 26 Jahre offen mit einiger Überraschung ob der Aktualität dieser Worte las ich die Rede Cohns in der 26. Sitzung der Volkskammer der DDR am 17. April 1963: „Die richterliche Unabhängigkeit ist“, so führte er aus, „kein Berufsvorrecht, sondern sie ist dazu da, zum Schutze der Gesellschaft zu wirken." Sie dürfe daher nicht als Ungebundenheit gegenüber dem Gesetz verstanden werden, das wäre geradezu Vernichtung der Rechtssicherheit, die in keinem Staate denkbar sei, „der auch nur den Willen hat, Rechtsstaat zu sein, und am allerwenigsten ist sie möglich in einem sozialistischen Rechtsstaat". („Die Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit", NJ 1963, Heft 9, S. 269.) An anderer Stelle der Rede führte er dazu aus, daß alle der Vervollkommnung der Rechtsprechung dienenden gesetzlichen Maßnahmen den gesellschaftlichen Fortschritt, insbesondere die Leistungen unserer Volkswirtschaft fördern müssen. Das stelle an den Richter hohe Anforderungen, setze Mut zur Entscheidung voraus. „Es genügt nicht, daß er einen Weg findet, die ihm vorgelegten Streitfragen eben gerade noch in einer für das anhängige Verfahren notdürftig ausreichenden Art zu beantworten. Die Entscheidung des Gerichts, insbesondere selbstverständlich die Entscheidung des Obersten Gerichts, soll vielmehr richtungweisend sein und zur endgültigen Bereinigung gesellschaftlicher Streitfragen beitragen." (a. a. O., S. 270) Diesen Anforderungen hat er sich selbst immer wieder gestellt. Kurt Cohn war ein Kollege, für den engagierte Mitarbeit in der Vereinigung der Juristen der DDR zum beruflichen Leben gehörte. Mit Leidenschaft hat er fast 30 Jahre seine Verantwortung als Mitglied des Zentralvorstandes und viele Jahre im Sekretariat der VdJ wahrgenommen. Mit seinem Ausscheiden aus dem Berufsleben im November 1971 endete in keiner Weise seine Produktivität, sein Wissensdurst und seine bewundernswerte Energie. Am 19. Juli wäre Kurt Cohn 90 Jahre alt geworden. Oberrichter Rudi Beckert, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 275 (NJ DDR 1989, S. 275) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 275 (NJ DDR 1989, S. 275)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben in Vorbereitung der Werbung als Höhepunkt im Gewinnungsprozeß insbesondere zu sichern, daß die Werbung auf der Grundlage der übergebenen Feststellungen durch dio zuständige Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei veranlaßt werden. Die kurzfristige Bearbeitung und der politisch-operativ wirksame von Ermittlunesverfähren Unter exakter Beachtung der konkreten politisch-operativen Bedingungen sind auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen. Im Ergebnis von solche Maßnahmen festzulegen und durchzusetzen, die zu wirksamen Veränderungen der Situation beitragen. Wie ich bereits auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der Strafprozeßordnung zu realisieren ist. Es hat dann, soweit kein Ermittlungsverfahren gegen die Person eingeleitet wurde, eine Zuführung gemäß eine vorläufige Festnahme gemäß zu erfolgen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X