Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 265

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 265 (NJ DDR 1989, S. 265); Neue Justiz 7 89 265 ersatzvorauszahlung oder die Leistungen der Staatlichen Versicherung der DDR. Das bestärkt die Bereitschaft der Bürger, sich für die Bekämpfung und Vorbeugung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen energisch einzusetzen. Es geht um eine Atmosphäre, die auch im Wohn- und Freizeitbereich durch hohe Ordnung und Sicherheit gekennzeichnet ist. Gerade in den letzten Jahren haben die zentralen und örtlichen Medien der Rechtspropaganda, der Gerichtsberichterstattung und der Information der Bevölkerung über Straftaten einschließlich der Aufforderung zur Mitwirkung bei der Aufklärung breiten Raum geöffnet. Natürlich hat dies unter strikter Wahrung des Grundsatzes der Präsumtion der Unschuld zu geschehen. Diese Informationen sollten noch stärker der Struktur der Kriminalität der DDR entsprechend gestaltet werden. Die Mitarbeiter der Strafverfolgungsorgane werden diese Anstrengungen weiterhin unterstützen. Differenzierte Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit Die Justiz- und Sicherheitsorgane der DDR lassen sich davon leiten, daß Rechtssicherheit, Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz, Gerechtigkeit und Humanismus als Wesensmerkmale sozialistischer Rechtsstaatlichkeit insbesondere in ihrer Tätigkeit fordern, die Gesetze strikt zu achten und sich für ihre Durchsetzung einzusetzen. Die Strafverfolgung erfolgt auf einem hohen gesetzlichen Niveau. Die Strafpraxis ist einheitlich und stabil. Von allen festgestellten Tätern wird etwa ein Viertel zu Freiheitsentzug verurteilt. Alle anderen Maßnahmen sind entweder Verurteilungen auf Bewährung, Geldstrafen oder übergaben an gesellschaftliche Gerichte. Diese breitgefächerte Differenzierung der Maßnahmen strafrechtlicher Verantwortlichkeit, die durch vielfältige unterstützende Aktivitäten der Kollektive und Einzelpersönlichkeiten gefördert wird, hat sich bewährt. Sie gewährleistet die Sicherheit und führt zumeist dazu, daß Straftaten sich nicht wiederholen. Wie das Leben beweist, ist das kein abgeschlossener Prozeß. Die Differenzierung der strafrechtlichen Maßnahmen ist immer abhängig von den gesellschaftlichen Möglichkeiten, die langfristig weitere Überlegungen für die Verringerung des Strafzwangs zulassen, andererseits aber auch von der konkreten Beachtung der Tat und des Täters. Insoweit ist Differenzierung nicht nur ein einseitiger Prozeß, sondern muß dem Grundanspruch der Gesellschaft entsprechen, vor Straftaten und ihren Folgen zu schützen. Wir lassen keinen Zweifel daran, daß für neofaschistisch motivierte Gewalt kein Platz ist und das Strafrecht so angewandt wird, daß schon den Anfängen gewehrt wird. Es gehört zum Humanismus unserer Gesellschaft, den Anwendungsbereich von Strafen ohne Freiheitsentzug, einschließlich der Geldstrafen, schrittweise auszubauen. Das nunmehr in Kraft getretene 5. Strafrechtsänderungsgesetz enthält weitere Möglichkeiten einer stärkeren Differenzierung, die klug genutzt werden müssen. Das gilt auch für eine noch sorgfältigere Differenzierung bei Fahrlässigkeitsdelikten, bei Eigentumsstraftaten ohne persönliche Bereicherung und natürlich vor allem bei Jugendlichen. Hier hat der Staatsanwalt noch intensiver zu prüfen, ob er im Interesse des Jugendlichen auf einen Antrag auf Freiheitsentzug verzichten kann. Es ist auch stets darauf zu achten, daß die Nebenwirkungen der Strafe nicht schwerwiegender als die Strafe selbst sind. Rückfallstraftaten, insbesondere bei krimineller Asozialität, aber auch bei bestimmten Eigentumsstraftaten, veranlassen uns, schon im Ermittlungsverfahren die Ursachen gründlich aufzuklären. Es muß noch besser gelingen, Ermittlungsverfahren, gerichtliche Hauptverhandlung und ihr Ergebnis, den Strafvollzug sowie die Vorbereitung und Realisierung der Wiedereingliederung so zu gestalten, daß sich niemand den Anforderungen an Disziplin, Ordnung und gesetzliches Verhalten entziehen kann. Wir sind uns bewußt, daß sozialistischer Humanismus nicht nur für den Täter gilt. Den Bürger, die Gesellschaft vor kriminellen Gefahren zu schützen ist primärer Aspekt der Strafverfolgung und in diesem Sinn Teil unmittelbarer Staatspraxis im Sozialismus. Feststellung der Ursachen und begünstigenden Bedingungen der Straftaten In den vergangenen Jahren hat sich die Fähigkeit der Mitarbeiter der Untersuchungsorgane, der Staatsanwälte und der Gerichte, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen für Rechtsverletzungen festzustellen, weiter vergrößert. Die Erkenntnisse in dieser Hinsicht wurden in verbindliche Forderungen an die Leiter der entsprechenden Bereiche zur Beseitigung dieser Ursachen und begünstigenden Bedingungen umgesetzt. Besonders entwickelt ist diese Arbeit auf dem Gebiet des Schutzes des sozialistischen Eigentums und der Volkswirtschaft; dennoch gibt es gerade hier auch noch große Reserven. Viele erkannte vorbeugende Maßnahmen werden unzureichend verallgemeinert, gelangen oftmals nicht über den Ort hinaus, an dem der volkswirtschaftliche Verlust durch Diebstahl, Havarie oder Brand entstanden ist. Das ist ein Grund dafür, daß die Wiederholbarkeit noch zu groß ist. Die Einheit von Produktion und Sicherheit ist zwingender Anspruch an Haltung und Entschluß der Leiter in der Volkswirtschaft; ihr Beispiel, ihre ernsthafte Einstellung zur Gesetzlichkeit wirkt anspornend. Letztlich entscheidet sich bei der Zurückdrängung der Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft der Trend der Kriminalität insgesamt. Deshalb ist die Entschlossenheit, alle nur möglichen Maßnahmen der Vorbeugung gegen Straftaten zu treffen, Rechtspflicht und Inhalt der Staatsdisziplin. Es gibt in unserer Republik hervorragende Beispiele wirksamer Vorbeugungsarbeit. Schnellere Verallgemeinerung, bessere Kontrolle, wirksamere Innenkontrolle der Betriebe, verantwortungsbewußte und den rechtlichen Regeln entsprechende sozialistische Wirtschaftsführung, breite Einbeziehung der Kollektive das hilft mit, Verluste zu vermeiden, gar nicht zu reden von tragischen Vorkommnissen, die Menschenleben fordern. Wir haben in der Tat hohe Arbeitssicherheit und auch schon gute Ergebnisse, wenn es darum geht, das Volkseigentum zu mehren und zu schützen. Eine lange Tradition steht uns zur Seite, in der Verantwortung in gesellschaftlichen Dimensionen erwuchs, neue Verhaltenswerte ausgeprägt wurden und der Schutz des gesellschaftlichen Eigentums zur persönlichen Haltung wurde. Das ist ein fortwährender Prozeß, der entsprechend dem Reifen sozialer, ökonomischer und ideologischer Bedingungen ständig gestaltet werden muß. Unser Ziel ist es, dauerhafte Lösungen zu erreichen, die Straftaten zu verringern, ihre Ursachen und Bedingungen einzuschränken. Rechtsverwirklichung bewirkt nicht nur Ordnung und bewußtes sozialistisches Verhalten, sondern hat auch eine ökonomische Potenz. Manchmal wird das erst begreiflich, wenn es in einem Verlust drastisch zutage tritt. Diese Verluste zu verhindern, die Anstrengungen der Werktätigen bei der Produktion der materiellen Güter vor Vergeudung zu bewahren ist eine der Richtungen, in denen der Ministerrat der DDR seinen Einfluß zur Vorbeugung gegen Straftaten und andere Rechtsverletzungen geltend macht. Schon jetzt wird sichtbar, daß die weitere Diskussion über die Qualifizierung der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität und anderer Rechtsverletzungen wertvolle Ideen und Vorschläge auslöst. Sie sorgsam und überlegt umzusetzen ist nicht zuletzt Anliegen der Justiz- und Sicherheitsorgane. Wir können uns dabei auf die Erfahrung, die Klugheit und das Engagement vieler tausender Bürger stützen und wissen, daß dieser Vorzug zugleich unsere Verantwortung für die Qualität der eigenen Arbeit erhöht. Unser erfolgreicher Weg im Bemühen, Kriminalität zu verringern, erhält dadurch neue Impulse. Wir übersehen nicht, daß das eine Aufgabe von historischer Dimension ist, die das engagierte Wirken von Generationen verlangt.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 265 (NJ DDR 1989, S. 265) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 265 (NJ DDR 1989, S. 265)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft. Oie Durchführung wesentlicher strafprozessualer Ermittlungshandlungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Studienmaterial Grundfragen der Einleitung und Durchführung des Ermittlungsverfahrens durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit gemäß Gesetz. Die Einziehung von Sachen gemäß dient wie alle anderen Befugnisse des Gesetzes ausschließlich der Abwehr konkreter Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht werden. In diesen Fällen hat bereits die noch nicht beendete Handlung die Qualität einer Rechtsverletzung oder anderen Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage von durchsucht werden. Die Durchsuchung solcher Personen kann im Zusammenhang mit der Zuführung zur Sachverhaltsklärung, sie kann aber auch erst im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis herausgebildet, die auf Aussagen des geständigen Beschuldigten getroffenen Sachverhaltsfeststellungen im Schlußbericht generell nicht besonders hervorzuheben und diese in gewissen Komplexen zusammenfassend mit dem Hinweis darzustellen.

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