Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 240

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 240 (NJ DDR 1989, S. 240); 240 Neue Justiz 6/89 oder das 35. Lebensjahr erreicht hat oder ein begründeter Verdacht besteht, daß sie infolge einer an ihr begangenen Straftat schwanger geworden ist.0 Wird der Schwangerschaftsabbruch bei einer Frau zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr durchgeführt, hat die Einrichtung des Gesundheitswesens unverzüglich danach in geeigneter Weise (mündlich oder schriftlich) den gesetzlichen Vertreter, in der Regel die erziehungsberechtigten Eltern, zu informieren. Vor Vollendung des 16. Lebensjahres darf ein Abbruch der Schwangerschaft nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorgenommen werden. Nach dem Gesetz von 1957 war unabhängig vom Alter der Minderjährigen vor Abbruch einer Schwangerschaft die Anhörung der Eltern durch die Schwangerschaftsabbruchskommission erforderlich, um unbedachten Entschlüssen Jugendlicher vorzubeugen. Eine Zustimmung der Eltern war nicht vorgesehen. Die Praxis hat jedoch gezeigt, daß solche Entschlüsse die Ausnahme sind. Es ist daher nur folgerichtig, daß die neue Regelung die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für Schwan- gere unter 16 Jahren und die Eigenverantwortlichkeit der Schwangeren über 16 Jahre fixiert. Ein Schwangerschaftsabbruch aus gesundheitlichen Gründen der Frau ist für sie unentgeltlich. Dasselbe trifft auf eine Unterbrechung bis zur 8. Schwangerschaftswoche zu. Lediglich ein Schwangerschaftsabbruch von der 8. bis zur 12. Woche ist kostenpflichtig. Die Frau hat in diesen Fällen vor Durchführung des Eingriffs an die Einrichtung des Gesundheitswesens eine Gebühr in Höhe von 500 Kcs. zu zahlen. Wird vom Arzt festgestellt, daß die Voraussetzungen (Frist oder gesundheitliche Gründe) für einen Abbruch der Schwangerschaft nicht gegeben sind, kann sich die Frau zur Überprüfung der Ablehnung schriftlich an den Kreisarzt und danach an den Bezirksarzt für Gynäkologie und Geburtshilfe wenden. 6 6 Nach den bis 1987 geltenden Vorschriften wurde eine gesundheitliche Kontraindikation u. a. dann angenommen, wenn ein Schwangerschaftsabbruch bereits einmal in den letzten 12 Monaten vorgenommen wurde. Auslandsrundschau Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben in Finnland MATTl LOUEKOSK1, Justizminister der Republik Finnland Vom 21. bis 25. November 1988 weilte der finnische Justizminister, Matti Louekoski, auf Einladung des Stellvertreters des Vorsitzenden des Ministerrats und Ministers der Justiz, Dr. Hans-Joachim Heusinger, zu einem Besuch in der DDR. Während dieses Besuches sagte er zu, für die „Neue Justiz“ einen Beitrag über einige Gesetzgebungsvorhaben in seinem Land zu schreiben. Diesen Beitrag veröffentlichen wir nach- Änderung der Stellung des Präsidenten der Republik Weltweit gesehen ist die Stellung des Präsidenten der Republik in Finnland sehr stark. Das staatliche System Finnlands kann ja als ein parlamentarisch-präsidentielles System charakterisiert werden. Der Präsident beteiligt sich an der Ausübung der gesetzgebenden Gewalt, indem er Gesetzesvorlagen beim Reichstag einbringt und die vom Reichstag angenommenen Gesetze bestätigt. Bezüglich der vom Reichstag angenommenen Gesetze besitzt der Präsident ein Vetorecht, wobei das Gesetz dann dem Reichstag zur erneuten Verhandlung zuzuleiten ist. Ferner steht es dem Präsidenten zu, Verordnungen zu erlassen. Die oberste vollziehende Gewalt obliegt dem Präsidenten. Er ernennt den Ministerpräsidenten sowie die anderen Minister und bewilligt ihren Rücktritt aus dem Kabinett. Dem Präsidenten steht ferner die oberste Führung der Außenpolitik und die Stellung als Oberbefehlshaber der Streitkräfte zu. Von besonderer Bedeutung für die Verhältnisse zwischen den obersten Staatsorganen ist das Recht des Präsidenten, den Reichstag aufzulösen, soweit dies ihm notwendig erscheint. In den Diskussionen der letzten Jahre über eine Änderung des Systems der Präsidentenwahl geht man generell vom Übergang zu einer direkten Volkswahl in zwei Phasen aus. Zugleich sollten die Befugnisse des Präsidenten beschränkt werden. Hierbei geht man von der Auffassung aus, daß durch die direkte Wahl die schon ohnehin bedeutende Stellung des Präsidenten gegenüber den anderen obersten Staatsorganen dem Reichstag und der Regierung verstärkt wird, weswegen einige Ausbalancierungsmaßnahmen der Machtverhältnisse zwischen den Staatsorganen im Zusammenhang mit der Wahlsystemreform erforderlich seien. Reform des Wahlsystems. Vor der jüngsten, im Jahre 1987 durchgeführten Wahlsystemreform war das System der Präsidentenwahl indirekt. Die Wähler wählten in allgemeinen Wahlen 301 Wahlmänner zur Ausführung der Präsidentenwahl, die in der Elektorenversammlung unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten erfolgte. Offizielle Kandidaten gab es nicht, und somit konnte auch eine solche Person gewählt werden, die an der Wahlkampagne nicht teilgenommen hatte („ Überraschungskandidat “). In der Wahlsystemreform von 1987 wurde die Präsidentenwahl zu einer zum Teil direkten Volkswahl geändert. Zugleich wurde die Möglichkeit der „Überraschungskandidaten“ eliminiert, indem die Präsidentenkandidaten offiziell aufgestellt werden müssen. Erhält einer der aufgestellten Kandidaten in der direkten Präsidentenwahl mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so wird er zum Präsidenten gewählt. Andernfalls erfolgt die Wahl durch die Wahlmänner, die im Zusammenhang mit der direkten Präsidentenwahl gewählt werden. Zur Anwendung gelangte dieses Wahlsystem in der Präsidentenwahl von 1988, in der Dr. Mauno Koivisto zum zweiten Mal zum Präsidenten der Republik gewählt wurde. Diese Wahl erfolgte nicht in der direkten Volkswahl, sondern durch die Wahlmänner. Nach der Gesetzesvorlage, die die Regierung beim Reichstag am 9. Dezember 1988 einbrachte, soll der Präsident durch eine direkte, gegebenenfalls zweiphasige Volkswahl gewählt werden. Nur solche Kandidaten sollen gewählt werden können, die im voraus offiziell aufgestellt worden sind. Sollte nur ein Kandidat aufgestellt werden, so wird keine Wahl durchgeführt. In diesem Fall würde dieser einzige Kandidat ohne Wahl Präsident werden. Erhält ein Kandidat in der Wahl mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, so soll er gewählt werden. Andernfalls soll eine neue Wahl durchgeführt werden, und zwar innerhalb von vier Wochen nach der ersten Wahl zwischen jenen zwei Kandidaten, die in der ersten Wahl die meisten Stimmen bekommen haben. In dieser zweiten Wahl soll jener Kandidat zum Präsidenten gewählt werden, dessen Stimmenzahl größer ist. Beschränkung der Amtsperioden des Präsidenten. In Verbindung mit der Wahlsystemreform sollen die Amtsperioden des Präsidenten der Republik auf zwei aufeinanderfolgende Sechsjahresperioden beschränkt werden. Bisher hat es keine auf die Zahl der Amtsperioden bezogenen Beschränkungen gegeben. Die vorgeschlagene Beschränkung soll nicht für jene Amtsperioden gelten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes schon abgeschlossen sind. In der Praxis würde dies bedeuten,;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 240 (NJ DDR 1989, S. 240) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 240 (NJ DDR 1989, S. 240)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit, die erforderlichen Beweise in beund entlastender Hinsicht umfassend aufgeklärt und gewürdigt werden. Schwerpunkte bleiben dabei die Aufklärung der Art und Weise der Tatausführung vor genommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachabteilung unbedingt beseitigt werden müssen. Auf dem Gebiet der Arbeit gemäß Richtlinie wurde mit Werbungen der bisher höchste Stand erreicht. In der wurden und in den Abteilungen der aus. Die höchste Nutzungsdauer, und zwar mit liegt hier bis zu Monaten. wurde insgesamt mit die Zusammenarbeit beendet. Außer einigen Ausnahmen wegen Ungeeignetheit wurden im Zusammenhang mit der Behandlung grundsätzlicher Fragen der Qualifizierung der getroffen habe. Wir müssen einschätzen, daß diese Mängel und Schwächen beim Einsatz der und in der Arbeit mit sowie die ständige Gewährleistung der Konspiration und Sicherheit der. Diesem bedeutsamen Problem - und das zeigt sich sowohl bei der Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die weitere Aufklärung und offensive Abwehr der Tätigkeit von Befragungsstellen imperialistischer Geheimdienste in der BRD. Ständig müssen wir über das System, den Inhalt, die Mittel und Methoden der feindlichen Organe besitzen und gründlich auf die Konfrontierung mit dem Feind und auf das Verhalten von feindlichen Organen vorbereitet sein.

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