Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 230

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 230 (NJ DDR 1989, S. 230); 230 Neue Justiz 6 89 Die Schwerpunkte für die Arbeiterkontrollen werden vom FDGB-Bundesvorstand vorgegeben.** Auf dem H. FDGB-Kongreß wurde festgestellt, daß das Wirken der Arbeiterkontrolleure sowohl nach vorgegebenen Kontrollaufträgen als auch bei der Teilnahme an den Kontrollen der ABI dazu beigetragen hat, daß überall strikt nach den Rechtsvorschriften und den gewerkschaftlichen Beschlüssen verfahren wird und bedeutende volkswirtschaftliche Reserven mobilisiert wurden* 11. Die Arbeiterkontrolleure können von den staatlichen Leitern und den von ihnen bestimmten Verantwortlichen unter Wahrung des Geheimnisschutzes Auskünfte verlangen sowie in Dokumente und Unterlagen Einsicht nehmen. Sie sind berechtigt, für die Kontrolle notwendige Materialien anzufordern und an Beratungen teilzunehmen, die im Zusammenhang mit der Kontrolle stehen. Sie sind befugt, von den verantwortlichen Leitern oder Mitarbeitern mündliche oder schriftliche Stellungnahmen und Erklärungen zu verlangen. Schließlich haben sie das Recht, über die Gewerkschaftsleitungen oder die ABI von den für die kontrollierten Bereiche zuständigen Organen Gutachten anzufordern sowie Revisionen und Tiefenprüfungen durch spezielle Kontrollorgane zu fordern. Wenn Arbeiterkontrolleure Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit feststellen, sind sie verpflichtet, auf ihre Beseitigung hinzuwirken. Die zuständigen Leiter haben gesetzwidrige Zustände und Mängel unter Berücksichtigung der Vorschläge der Arbeiterkontrolleure termingebunden zu beseitigen. Falls erforderlich, sind' mit Hilfe der Organe der ABI, der Organe des Arbeitsschutzes, der Konfliktkommissionen, der Gerichte oder anderer staatlicher und gewerkschaftlicher Organe Auflagen zur Beseitigung von Mängeln und zur Wiederherstellung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erwirken.10 Es gehört zu den Aufgaben der Gewerkschaftsleitungen, die Tätigkeit der Arbeiterkontrolleure und ihrer Arbeitsgruppen in Gewerkschaftsmitgliederversammlungen und anderen geeigneten Veranstaltungen auszuwerten, so z. B. auf gewerkschaftlichen Rechtskonferenzen. Die Vorbereitung solcher betrieblicher Konferenzen ist mit Untersuchungen über die Verwirklichung des Arbeitsrechts verbunden, in die die Ergebnisse der gewerkschaftlichen Kontrolltätigkeit einfließen. Spezielle Kontrollrechte auf dem Gebiet des Arbeitsund Gesundheitsschutzes nehmen die gewerkschaftlichen Arbeitsschutzinspektionen wahr (vgl. §§ 8 Abs. 3, 293 AGB; §29 ASVO). Sie haben u. a. das Recht zur Überprüfung von Arbeitsmitteln, Arbeitsverfahren und Arbeitsstätten, zur Durchführung von Ermittlungen und Untersuchungen über Ursachen von Arbeitsunfällen und Arbeitserschwernissen (§§ 201 Abs. 2, 293 AGB). Auch die Teilnahme von Vertretern der BGL an den monatlichen Kontrollberatungen des Betriebsleiters gemeinsam mit dem Leiter der Einrichtung des Betriebsgesundheitswesens (§ 203 Abs. 2 AGB) ist Bestandteil des Gesundheitsschutzes. Die Arbeitsschutzinspektoren verfügen über umfassende Kontrollrechte im Gesundheits- und Arbeitsschutz. Sie sind u. a. berechtigt, dem Betriebsleiter Auflagen zur Durchsetzung des Gesundheits- und Arbeitsschutzes zu erteilen. Sie können ihn beauflagen, Arbeitsmittel einschließlich Anlagen unverzüglich stillzulegen, wenn das Leben oder die Gesundheit von Werktätigen unmittelbar gefährdet ist (vgl. § 293 AGB). Die hauptamtlichen Leiter von Arbeitsschutzinspektionen sind berechtigt, Ordnungsstrafverfahren nach § 32 ASVO gegen Leiter, leitende Mitarbeiter oder Sicherheitsinspektoren des Betriebes durchzuführen. Zusammenarbeit mit staatlichen Leitern Die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen haben bei der Ausübung ihrer Kontrollen das Recht, von den zuständigen staatlichen Leitern die notwendigen Auskünfte und Stellungnahmen anzufordern sowie in betriebliche Unterlagen einzusehen (§ 292 Abs. 2 AGB). Das gilt im übrigen auch für die Vorsitzenden bzw. amtierenden Vorsitzenden von betrieblichen Gewerkschaftsleitungen, die auch berechtigt sind, an den Arbeitsberatungen der Leiter teilzunehmen (§ 24 Abs. 2 AGB). Viele Leiter verstehen die gewerkschaftlichen Kontrollen bereits als eine wertvolle Hilfe für die Qualifizierung ihrer eigenen Leitungstätigkeit. Mehr als bisher sollte vorbildliche Leitungstätigkeit hervorgehoben werden. Wenn festgestellt wird, daß arbeitsrechtliche Bestimmungen verletzt oder Rechte und Vorschläge der Werktätigen und der Gewerkschaften mißachtet wurden, können die Gewerkschaftsleitungen die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit fordern. Sie haben das Recht, an den übergeordneten Leiter das Verlangen zu richten, daß die Betreffenden disziplinarisch oder materiell zur Verantwortung gezogen werden. Sie können auch fordern, daß Ordnungsstrafverfahren eingeleitet oder andere geeignete Erziehungsmaßnahmen angewendet werden, wie z. B. ein erzieherisches Verfahren vor der Konfliktkommission (§§ 24 Abs. 4 und 292 Abs. 2 i. V. m. § 255 Abs. 3 AGB; §22 KKO). Innerhalb von zwei Wochen hat der zuständige Leiter der Gewerkschaftsleitung schriftlich mitzuteilen, was zur Erfüllung der gewerkschaftlichen Forderung veranlaßt wurde. Ist er der Auffassung, daß er dem Verlangen nicht nachkommen kann, hat er dies zu begründen. Es besteht kein Zweifel, daß diese Festlegungen dazu beitragen, die strikte Einhaltung des Arbeitsrechts einschließlich der Rahmenkollektivverträge und der betrieblichen Regelungen gemäß § 12 AGB zu gewährleisten. Es gilt, diese Bestimmungen verantwortungsbewußt, planmäßig und noch wirksamer zu nutzen, um in den Betrieben und Einrichtungen Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit zu gewährleisten. 8 Vgl. z. B. Aufgaben der Arbeiterkontrolle der Gewerkschaften für das 1. Halbjahr 1989 (Beschluß des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB vom 4. Januar 1989), FDGB-Informations-blatt 1989, Nr. 1. 9 Vgl. H. Tisch, Bericht des Bundesvorstandes des FDGB an den 11. FDGB-Kongreß Dokumente , a. a. O., S. 38. 10 Zu den Rechten und Pflichten der Arbeiterkontrolleure sowie ihren Arbeitsmethoden vgl.: Handbuch für den Arbeiterkontrolleur, Berlin 1986. Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der LPG-Mitglieder Prof. Dr. sc. ERICH KRAUSS und Dr. sc. HANS-JOACHIM LUDEWIG, Hochschule für Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften Meißen Die Arbeits- und Sozialverhältnisse der Genossenschaftsbauern bilden den Kern ihrer Mitgliedschaft in der LPG. Mittels des LPG-Rechts wird darauf Einfluß genommen, daß die LPG-Mitglieder sich ihrer Stellung als kollektive Eigentümer und Produzenten bewußt sind und unter den jeweiligen genossenschaftlichen Produktionsbedingungen auf die effektivste Weise wirtschaften, um planmäßig hohe Erträge und Leistungen zu erreichen und die Arbeits- und Lebensbedingungen ständig weiter zu verbessern. Das LPG-Recht hat hier eine eigenständige Funktion zu erfüllen; eine formale Übertragung arbeitsrechtlicher Rechte und Pflichten auf die Gestaltung der Arbeits- und Sozialverhältnisse der Genossenschaftsbauern ist ausgeschlossen.* Im folgenden sollen einige wesentliche Aspekte der rechtlichen Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der Genossenschaftsbauern dargestellt werden.2 Das Recht und die Pflicht zur Teilnahme an der genossenschaftlichen Arbeit Die Begründung der Mitgliedschaft in der LPG ist Ausdruck des in Art. 24 der Verfassung allgemein für alle Bürger verankerten Rechts auf Arbeit. Es wird konkretisiert durch § 31 Abs. 1 LPG-G, wonach „jeder Genossenschaftsbauer verpflichtet und berechtigt (ist), entsprechend seinen Fähigkeiten und Kenntnissen in Übereinstimmung mit den genossenschaftlichen Erfordernissen in der LPG sowie bei der Erfüllung seiner Arbeitsaufgaben im Rahmen der Kooperation gewissenhaft zu arbeiten, mit den anderen Genossenschaftsbauern kameradschaftlich zusammenzuwirken und sich für die Steigerung der genossenschaftlichen Produktion und die ständige Erhöhung deren Effektivität einzusetzen“. Die Rechte und die Pflichten der Genossenschaftsbauern, 1 Zu Recht weist R. Arlt (Theoretische Grundfragen des LPG- und Agrarrechts, Berlin 1988, S. 167) darauf hin, daß „die in der Vergangenheit zu verzeichnenden Bestrebungen, die Gestaltung der genossenschaftlichen Arbeitsverhältnisse dem Vorbild des Arbeitsrechts weitgehend anzunähem, negative Auswirkungen hatten, weil sie den Gegebenheiten vorauseilten“. 2 Vgl. auch E. Krauß H.-J. Ludewig, „Rechtsfragen der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse der Mitglieder der LPG“, Staat und Recht 1986, Heft 11. S. 871 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Referate Transport im Besitz der Punkbetriebsberechtigung sind. Dadurch ist eine hohe Konspiration im Spreehfunkver- kehr gegeben. Die Vorbereitung und Durchführung der Transporte mit Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft Abscan. V- Ralimenwa chdin ordnung Staatssicherheit Abscbn., Miellce, Referat auf der Exmatrihulationsveranstaltung an der Hochschule dos Staatssicherheit am, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ,Information des Leiters der Abteilung überarbeitet und konkretisi ert werden, Die Angehörigen der Linie die militärische Ausbildung politisch-operativen-faehlic durch Fachschulungen und ielgerichtet zur Lösung der.

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