Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 224

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 224 (NJ DDR 1989, S. 224); 224 Neue Justiz 6/89 Das würde allerdings die Unterstützung durch die Universität erfordern. Unsere langjährigen Erfahrungen mit der Assistentenausbildung haben die Erkenntnis gebracht, daß ihr Ausbildungscharakter nur gewährleistet werden kann, wenn die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Dazu gehört für jedes Einsatzgebiet ein konkretes und verbindliches Ausbildungsprogramm (das mit der Universitätsausbildung abgestimmt werden muß), die Sicherung des zentralen Einflusses auf die Qualität der Ausbildung (vor allem in Form von Lehrgängen) und ein formeller Abschluß mit Prüfungscharakter. Zu den Voraussetzungen gehört aber auch, daß jeder Kreisgerichtsdirektor, jeder Leiter eines Staatlichen Notariats und jeder Vorsitzende eines Rechtsanwaltskollegiums engagiert für eine qualifizierte Ausbildung und eine bestmögliche Vorbereitung des Assistenten auf die Funktion Sorge trägt. Das Ministerium der Justiz wird bestrebt sein, alle in- haltlichen Fragen künftiger Assistentenausbildung gemeinsam mit der Universität zu beraten und abzustimmen. 5. Die Anerziehung rechtspolitischer Überzeugungen und berufsethischer Haltungen muß in allen Lehrgebieten und Ausbildungsabschnitten Grundanliegen der Hochschullehrer und Praktiker ein. Sie steht gleichrangig neben der Vermittlung von Kenntnissen und der Entwicklung von Fähigkeiten. Die Aufgaben eines Richters, Notars oder Rechtsanwalts können nur von Kadern gemeistert werden, die politische und menschliche Reife besitzen und aus innerer Überzeugung die Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit zum Inhalt ihres Berufslebens machen. 6. Die künftige Universitätsausbildung sollte auch allep Fragen einer universelleren Bildung ihrer Studenten verstärkte Aufmerksamkeit widmen. Die Förderung geistiger Interessen, die Weiterentwicklung der Allgemeinbildung sollten von der Universität mehr angeregt und ermöglicht werden. Gesetzlichkeit und Konzentration bei der Durchführung der Zivil- Familien- und Arbeitsrechtsverfahren Dr. WERNER STRASBERG, 1. Vizepräsident des Obersten Gerichts Oberrichter Dr. WILHELM HURLBECK, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts Das Plenum des Obersten Gerichts beriet auf seiner 9. Tagung am 26. April 1989 über Aufgaben der Gerichte zur Sicherung der Gesetzlichkeit und Konzentration bei der Durchführung und dem Abschluß der Zivil-, B'amilien- und Arbeitsrechtsverfahren. Dazu lag dem Plenum ein Bericht des Präsidiums vor, dem unter Mitwirkung der Gewerkschaften eingehende Untersuchungen der gerichtlichen Praxis, die Anregungen, Kritiken und Hinweise der Bürger in Betrieben und Wohngebieten einbezogen, vorangegangen waren. In dem Bericht des Präsidiums konnte davon ausgegangen werden, daß die Gerichte mit ihrer Rechtsprechung auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts die sozialistische Gesetzlichkeit konsequent durchsetzen. Sie leisten damit einen bedeutenden Beitrag insbesondere zum Schutz und zur Verwirklichung der Grundrechte und Grundfreiheiten der Bürger im Einklang mit ihren Pflichten und zur Erhöhung der Rechtssicherheit in der DDR. In den letzten Jahren wurde insgesamt ein höheres Niveau der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren erreicht. Davon zeugt unter anderem auch die Tatsache, daß die Zahl der erstinstanzlichen Entscheidungen, die im Wege der Berufung aufgehoben wurden, und die Zahl der Kassationen, bezogen auf die Zahl der Urteile erster Instanz, gering und seit Jahren rückläufig sind. Dieses qualitative Ergebnis darf jedoch, vor allem wegen seiner territorialen Differenziertheit, nicht überbewertet werden. In die positive Entwicklung ordnet sich auch ein, daß langfristig die gesellschaftliche Wirksamkeit der Verfahren durch die gesellschaftliche, insbesondere gewerkschaftliche Mitwirkung, durch Verfahrensauswertungen, gerichtliche Hinweise usw. verstärkt wurde. Hervorzuheben ist auch die international beachtete kurze Öauer der Verfahren gerade auf den Gebieten, die in kapitalistischen Ländern durch jahrelanges Prozessieren als Ausdruck einer temporären Rechtsverweigerung gekennzeichnet sind. Die Rechtssicherheit in unserem Arbeiter-und-Bauern-Staat zeugt von gesellschaftlichen Verhältnissen, in denen die grundlegenden Rechte der Menschen Lebenswirklichkeit sind. Hierzu gehört auch die umfangreiche Zuständigkeit der gesellschaftlichen Gerichte, die z. B. auf dem Gebiet des Arbeitsrechts fast in allen Verfahren wirksam wird. In der Praxis sind Fragen bei der Anwendung der Verfahrensvorschriften und der Sicherung einer rationellen Arbeitsweise aufgetreten, die einer Beantwortung bedürfen. Dazu wird in dem im Ergebnis einer eingehenden Beratung durch das Plenum des Obersten Gerichts bestätigten Präsidiumsbericht Stellung genommen. Klageaufnahme durch die Rechtsantragstelle In der Rechtsantragstelle sind die Bürger in Abhängigkeit von ihrem konkreten Anliegen auf die wirksamsten außergerichtlichen und gerichtlichen Möglichkeiten zur zügigen Rechtsdurchsetzung hinzuweisen. Sofern mehrere Möglichkeiten des gerichtlichen Vorgehens bestehen, sind sie über die zweckmäßigste Art zu beraten (z. B. Klageeinreichung, Beantragung einer gerichtlichen Zahlungsaufforderung oder einer einstweiligen Anordnung, Antrag bei einem gesellschaftlichen Gericht auf Beratung der Sache). Die Klage hat den Anforderungen der §§11 und 12 ZPO zu entsprechen. Fehlende Angaben zur Person sind in der Regel in der mündlichen Verhandlung zu erfragen und aktenkundig zu machen. Die Anträge sind auf der Grundlage des sachlichen Anliegens des Klägers exakt und vollständig zu formulieren. Unterlagen, die der Kläger bei sich hat und die als Beweismittel in. Betracht kommen können, sind der Klage beizufügen. Es hat sich als zweckmäßig erwiesen, Werktätige bei arbeitsrechtlichen Klagen auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines gewerkschaftlichen Prozeßvertreters und die notwendigen Schritte dazu aufmerksam zu machen. Soweit von den Kreisvorständen des FDGB hierzu Informationen, Merkblätter u. ä. zur Verfügung gestellt wurden, sind sie dem Werktätigen auszuhändigen. Prüfung der Klage Die Prüfung der Klage gemäß § 28 ZPO hat grundlegende Bedeutung und mehrere Aufgaben zu erfüllen. Sie ist die erste prozessuale Handlung des Gerichts und sogleich durchzuführen, nachdem feststeht, daß überhaupt eine Klage, die u. U. ergänzungs- oder änderungsbedürftig ist, vorliegt und es sich nicht um ein anderes Anliegen handelt (z. B. eine Bitte um Rechtsauskunft oder um Unterstützung bei der außergerichtlichen Klärung eines Konflikts). Die Prüfung der Klage ist Grundlage für die Vorbereitung der mündlichen Verhandlung. In ihrem Ergebnis ist u. a. darüber zu befinden, ob und welche Hinweise dem Kläger zur Änderung oder Ergänzung der Klage zu geben sind.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung begünstigen. erreicht die Qualität von Straftaten, wenn durch asoziales Verhalten das gesellschaftliche Zusammenleben der Bürger oder die öffentliche Ordnung gefährdet werden - Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch Verbreitung dekadenter Einflüsse unter jugendlichen Personenkreisen, insbesondere in Vorbereitung des Jahrestages der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und deren Auswirkungen steht die rechtzeitige Feststellung und Aufklärung aller Anzeichen und Hinweise auf demonstratives und provokatorisches Auftreten von Bürgern in der Öffentlichkeit. Besonders in der letzten Zeit ist eine Häufung von Eingaben durch Bürger an zentrale staatliche Stellen der sowie von Hilfeersuchen an Organe der der festzustellen. Diese Personen stellen insbesondere Anträge auf Übersiedlung nach nichtsozialistischen Staaten und Westberlin zu erreichen, Vertrauliche Verschlußsache - Die aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit resultierendan höheren Anforderungen an die Durchsetzung des Untersuchungshaftvollzugec und deren Verwirklichung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Dis imperialistischen Geheimdienste der Gegenwart. Vertrauliche Verschlußsache . Die Qualifizierung der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Feindangriffe und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten stehen. Die Änderungen und Ergänzungen des Strafrechts erfolgten nach gründlicher Analyse der erzielten Ergebnisse im Kampf gegen die subversiven Angriffe des Feindes und zur Durchsetzung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft bei jenem Personenkreis, dem Arbeit als isolierter Broterwerb gilt, Elemente freier Selbstbetätigung zu schaffen, und somit persönlichkeitsfördernde Aktivität zu stimulieren.

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