Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 200

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 200 (NJ DDR 1989, S. 200); 200 Neue Justiz 5/89 Zur Durchsetzung der Pflichten enthält die VO Ordnungsstrafbestimmungen, mit denen gesichert werden soll, daß alle Maßnahmen zur Suche und Rettung von Menschen auf See unverzüglich und mit gutem Erfolg durchgeführt werden können. Gegenstand der neuen VO über die Behandlung von Strand- und Treibgut vom 19. Januar 1989 (GBl. I Nr. 5 S. 93) sind Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Wahrnehmung, Bergung und Sicherung von Strand- und Treibgut. Dafür wird nunmehr eine exakte juristische Definition gegeben. Die VO enthält ein präzises Verfahren zur Feststellung der Rechtsverhältnisse und zur Verwertung von Strand- und Treibgut. Die Feststellung der Rechtsverhältnisse an Strand-und Treibgut erfolgt durch Verwaltungsentscheidung des Seefahrtsamtes der DDR. Innerhalb eines verwaltungsrechtlichen Aufgebots Verfahrens werden die Rechtsverhältnisse durch Beschluß bestimmt. Weiter werden in der VO Festlegungen über die Herausgabe von Strand- und Treibgut und daran geknüpfte Bedingungen (z. B. Erstattung von Kosten,’ Befriedigung zivilrechtlicher Ansprüche, Zurückhaltung von Strand- und Treibgut) getroffen. Diese Verfahrensweise entspricht der bereits geltenden Praxis. Gegen die Entscheidungen nach der VO steht dem Betroffenen das Recht der Beschwerde zu. Die VO verpflichtet denjenigen, der Strand- oder Treibgut wahrnimmt, darüber unverzüglich dem Seefahrtsamt bzw. dem zuständigen örtlichen Rat oder einer Dienststelle der Deutschen Volkspolizei Meldung zu erstatten. Wer Strand- oder Treibgut birgt, ist verpflichtet, es beim Seefahrtsamt abzugeben oder an einem vom Seefahrtsamt bestimmten Ort zu lagern. Geborgenes Strandgut kann auch bei den zuständigen örtlichen Räten oder bei einer Dienststelle der Deutschen Volkspolizei zur Weiterleitung an das Seefahrtsamt abgegeben werden. Wer Strand- oder Treibgut findet und abgibt, hat gegenüber dem Eigentümer, Rechtsträger oder sonstigen Empfangsberechtigten Anspruch auf Finderlohn und Aufwendungsersatz gemäß § 359 ff. ZGB. Die VO ertthält darüber hinaus die Festlegung, daß ausländische Schiffe Strand- und Treibgut in den Seegewässern der DDR nur mit Erlaubnis des Seefahrtsamtes bergen dürfen. Damit werden sowohl die sicherheitspolitischen als auch die ökonomischen Interessen der DDR gewahrt. Die VO droht Ordnungsstrafen an, wenn Kapitäne ihrer Meldepflicht bei der Wahrnehmung von Strand- und Treibgut nicht nach-kommen und wenn ausländische Kapitäne Treibgut ohne Erlaubnis des Seefahrtsamtes bergen. * Mit der AO über die Beziehungen bei der Lieferung und Abnahme von Schlachttieren, Schlachterzeugnissen, Fleisch und Fleischerzeugnissen vom 5. Dezember 1988 (GBl. I 1989 Nr. 1 S. 1), die u. a. für LPGs, VEGs, GPGs, Kombinate und Betriebe der Fleischwirtschaft, Betriebe des volkseigenen Einzelhandels und private Einzelhändler mit Vertrag gilt, werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Organisierung dieser Beziehungen den gegenwärtigen und künftigen Anforderungen entsprechend neu geregelt. Unter Beibehaltung bewährter Grundsätze, wie der Sicherung der Einheit von Plan, Bilanz und Vertrag, der Festlegung der Verantwortung der Vertragspartner für die Vorbereitung, den Abschluß und die Erfüllung von Verträgen, ist die AO darauf gerichtet, eine stabile und qualitativ gute Versorgung der Bevölkerung mit Fleisch- und Fleischerzeugnissen zu gewährleisten. In der AO werden neben allgemeinen Bestimmungen (z. B. über Lieferungen, den Transport sowie die. Kennzeichnung und Etikettierung der Schlachttiere für die Vermarktung) die Aufgaben bei der Lieferung und Abnahme von Schlachttieren in der Lieferkette bis hin zu den Betrieben des Groß- und Einzelhandels und an Großverbraucher geregelt. Die AO enthält detaillierte Festlegungen zu Fragen, die die Zusammenarbeit bei der Gestaltung der Verträge betreffen, wie auch zu Lieferterminen, Garantie und Garantiezeiten. Die AO über die Beziehungen bei der Lieferung und Abnahme von tierischen Rohstoffen vom 5. Dezember 1988 (GBl. I 1989 Nr. 1 S. 10) regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten für Kombinate, Betriebe, Genossenschaften sowie für Bürger und gesellschaftliche Organisationen, die tierische Rohstoffe, wie Häute und Felle, Schafwolle, Rohfedern, Tierhaare, Hornmaterial u. ä., gewinnen, sowie für die Aufkauf -bzw. Verarbeitungsbetriebe. Die Regelungen sind darauf gerichtet, diese wertvollen Rohstoffe in bester Qualität und möglichst umfassend zu gewinnen und einer effektiven volkswirtschaftlichen Verwertung zuzuführen. Dabei gilt der Grundsatz, daß tierische Rohstoffe unter Beachtung veterinärmedizinischer Anforderungen nur durch dazu ermächtigte Aufkaufbetriebe oder durch die von diesen vertraglich gebundenen Aufkäufer aufgekauft werden. Die AO enthält im Rahmen der dargelegten Aufgabenstellung alle erforderlichen Regelungen zur Gestaltung entsprechender Verträge und zum Verfahren bzw. zur Klärung von Fragen bei Vertragsverletzungen. * Im Interesse der weiteren Verbesserung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes wurden weitere Durchführungsbestimmungen zur VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten vom 26. Februar 1981 (GBl. I Nr.'l2 S. 137) erlassen. Unter Berücksichtigung von Veränderungen der arbeitshygienischen und -medizinischen Untersuchungsprogramme wurde die Anlage zur 2. DB zu dieser VO vom 25. August 1981 (GBl. I Nr. 28 S. 338) mit der 3. DB zur VO Uber die Verhütung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten Änderung der Anlage zur 2. DB „Kategorien und Zeitabstände der Wiederholungsuntersuchungen“ - vom 13. Oktober 1988 (GBl. I 1989 Nr. 2 S. 17) neu gefaßt. Die Zeitabstände für Wiederholungsuntersuchungen wurden entsprechend den neuesten medizinischen Erkenntnissen und Erfordernissen des Gesundheitsschutzes neu festgelegt. Gleichzeitig wurden weitere Kategorien von Werktätigen aufgenommen, für die regelmäßig Wiederholungsuntersuchungen durchzuführen sind. Das betrifft z. B. Bedienungspersonal von Kernanlagen oder Strahleneinrichtungen, Werktätige in Berufen mit hoher stimmlicher Belastung und Werktätige mit Gefährdung durch Mikroorganismen, soweit diese Krankheitserreger sind, und Werktätige mit gleichgestellten Gefährdungen. Die 4. DB zur VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten Lungenkrankheiten durch Stäube - vom 13. Oktober 1988 (GBl. I 1989 Nr. 2 S. 19) regelt insbesondere die wirksame arbeitsmedizinische Dispensairebetreuung für jene Werktätigen, die aus der Gefährdung durch Quarz- und Asbeststäube sowie durch allergisch und reizend auf das Atmungsorgan einwirkende Stäube ausgeschieden sind. Für Werktätige mit Staublungenkrankheiten führen die Poliklinischen Abteilungen für Lungenkrankheiten und Tuberkulose mindestens einmal jährlich Dispensaireuntersuchungen durch. Das umfaßt die ärztliche Grunduntersuchung, die Röntgenuntersuchungen der Brustorgane und den ventilatorischen Siebtest sowie bei Silikose die zusätzliche Kontrolle auf Tüberkelbakterien. Durch die Festlegung weiterer Aufgaben für Betriebe und Einrichtungen des Gesundheitswesens und die Schaffung von Ärztekommissionen für Staublungenkrankheiten wird ein umfangreiches System von Maßnahmen des Gesundheitsschutzes geregelt. Die 5. DB zur VO über die Verhütung, Meldung und Begutachtung von Berufskrankheiten Schutz vor berufsbedingter Lärmschwerhörigkeit vom 13. Oktober. 1988 (GBl. I 1989 Nr. 2 S. 20) bestimmt erstmals Aufgaben bei der Verhinderung von gehörschädigendem Lärm und zur Verhütung der berufsbedingten Lärmschwerhörigkeit. Den Betrieben werden -zur Sicherung umfassender technischer Maßnahmen der Lärmbekämpfung umfangreiche Pflichten auferlegt. Exakt bestimmt wurden ebenso die Aufgaben der Einrichtungen des Gesundheitswesens, vor allem bei der arbeitsmedizinischen prophylaktischen Betreuung von Werktätigen, die unter der Einwirkung von gehörschädigendem Lärm arbeiten. * Die AO über den Verkehr mit Feinkosterzeugnissen vom 4. Januar 1989 (GBl. I Nr. 4 S. 83) gilt für Staatsorgane, Kombinate, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen, die Feinkosterzeugnisse herstellen, sowie für die dort beschäftigten Werktätigen. Es wird geregelt, was Feinkosterzeugnisse im Sinne dieser AO sind und welche hygienischen Anforderungen bei ihrer Herstellung zu beachten sind. Gleichzeitig wird auf die geltenden Rechtsvorschriften über die 'Verbrauchsfristen für die 'Feinkosterzeugnisse. hingewiesen, die in Kleinverbraucher-, Einzelhandels- oder Großverbraucherpackungen in den Verkehr gebracht werden. Für Feinkosterzeugnisse, die nicht standardisiert sind und nicht in Kleinverbraucherpackungen in den Verkehr gebracht werden, müssen genau vorgegebene Verbraucherfristen eingehalten werden. Ferner wurden konkrete Regelungen für die Kennzeichnung von Feinkosterzeugnissen aufgenommen. Die AO enthält weiterhin Regelungen zu den mikrobiologischen Anforderungen an Feinkosterzeugnisse, Anforderungen an Produktions- und;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Rechtsverletzungen als auch als Reaktion auf bereits begangene Rechtsverletzungen erfolgen, wenn das Stellen der Forderung für die Erfüllung politisch-operativer Aufgaben erforderlich ist. Mit der Möglichkeit, auf der Grundlage des Gesetzes in dem von den Erfordernissen der Gefahrenabwehr gesteckten Rahmen auch spätere Beschuldigte sowie Zeugen befragt und Sachverständige konsultiert werden.

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