Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 187

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 187 (NJ DDR 1989, S. 187); Neue Justiz 5/89 187 bildungsmaßnahmen zur Beherrschung der modernen Technik teilnehmen, sind Frauen. Das Recht auf Arbeit und Vollbeschäftigung ist für alle Bürger gewährleistet, wobei Frauen, die aus familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht vollbeschäftigt sein können, die Möglichkeit haben, ihr Recht auf Arbeit durch Teilbeschäftigung wahrzunehmen. Das Grundrecht „Gleicher Lohn für gleiche Leistung“ (Art. 24 der Verfassung) sichert die Gleichstellung von Mann und Frau im Arbeitsprozeß. Im Bericht der DDR wurde auch nachgewiesen, daß und wie die Gerichte mit ihrer Rechtsprechung den gesetzlich vorgesehenen Rechtsschutz für die Verwirklichung des Gleichberechtigungsgrundsatzes strikt gewährleisten. Falls es in Einzelfällen durch subjektives Fehlverhalten zur Verletzung dieses Grundsatzes kommt, können die Frauen dagegen entsprechend den Rechtsvorschriften auf dem Gerichtsweg oder auf dem Eingabenweg Vorgehen. Die Gewerkschaften geben ihnen dabei wirksame rechtliche Unterstützung. Natürlich wird im DDR-Bericht auch darauf eingegangen, daß die gesetzlichen Maßnahmen und die hohen materiellen Aufwendungen des Staates für die Durchsetzung der Gleichberechtigung der Geschlechter nicht automatisch dazu führen, daß die gebotenen Chancen auch wirklich wahrgenommen werden. Und hier erwachsen den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen große ideologische Aufgaben vor allem geht es darum, in Umsetzung der Beschlüsse noch mehr Frauen für den Einsatz in hohen Leitungsfunktionen zu gewinnen. Wie wurde der DDR-Bericht von den Mitgliedern des Ausschusses aufgenommen? Gab es Zusatzfragen? Der Bericht und die sofortige, sachkundige Beantwortung vieler Zusatzfragen durch die Mitglieder unserer Delegation fanden allgemeine Anerkennung. So würdigte beispielsweise die Vertreterin der Volksrepublik China die großen Ergebnisse der DDR bei der Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau. Sie betonte, daß eine chinesische Frauendelegation, die 1988 die DDR besucht hatte, sich davon überzeugen konnte, daß der in Wien vorgelegte Bericht voll mit der Wirklichkeit übereinstimmt. Zum Bericht und zur einleitenden Rede Ilse Thieles wurden von den Ausschußmitgliedern über 70 Zusatzfragen gestellt. Sie betrafen im wesentlichen folgende Komplexe: die Rolle der Frauen in Staat und Wirtschaft, insbesondere auch auf dem Lande; die Verwirklichung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Leistung“ (wobei es spezielle Fragen zur Bewertung der Arbeit und damit zur Lohnhöhe in den einzelnen Wirtschaftszweigen gab); die allgemeine Bildung und die Berufsausbildung für Frauen und Mädchen; Fragen der Sozial- und Familienpolitik (einschließlich Ehescheidung und Familienplanung); die Erziehung der Kinder in der Familie und Änderungen in der Rolle des Vaters; die Rechte der Frauen in der Gesetzgebung (Staatsbürgerschaft der DDR, Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht); die Rolle der Frauenorganisation bei der Verwirklichung von Programmen zur Förderung der Frauen. Könnten Sie auf einige besonders interessante Zusatzfragen näher eingehen? Im Hinblick auf den anerkannt vorbildlichen Stand der Verwirklichung der Rechte der Frauen in unserem Land interessierten sich die Ausschußmitglieder verständlicherweise für die staatliche Leitung der Frauen- und Familienpolitik. Dabei wurde von mehreren Mitgliedern die Frage gestellt, warum es in der DDR kein spezielles Ministerium für Frauenfragen gebe. Wir haben deutlich gemacht, daß die DDR die Gleichberechtigung der Frau zu keiner Zeit als Ressortangelegenheit eines Ministeriums betrachtet hat, sondern immer als eine Aufgabe, mit der alle Bereiche des politischen und gesellschaftlichen Lebens in unserem Lande befaßt sind. Unter Hinweis auf Art. 2 der Frauen'-Konvention erkundigten sich einige Ausschußmitglieder danach, wann die Gerichte der DDR berechtigt seien, Auflagen zur Überwindung von „Akten der Diskriminierung der Frau“ zu erteilen, und ob es zur Unterstützung in gerichtlichen Prozessen Rechtshilfe gebe. Hier hatte unsere Delegation Gelegenheit, das Wesen des sozialistischen Rechtsstaates und das System des Rechtsschutzes in unserem Lande zu erläutern. Die Ausführungen zum individuellen Rechts- und Klageanspruch jedes Werktätigen, z. B. bei Verletzung arbeitsrechtlicher Regelun- I Informationen Das Präsidium des Obersten Gerichts beschäftigte sich in seiner Sitzung am 22. März 1989 unter Leitung von Präsident Dr. Sarge mit der Vorbereitung der 9. Plenartagung (26. April 1989). Gegenstand dieser Tagung sind die Aufgaben der Gerichte zur Sicherung der Gesetzlichkeit und Konzentration bei der Durchführung und dem Abschluß der Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtsverfahren. Ferner faßte das Präsidium einen Beschluß zur Beiziehung von Sachverständigengutachten für die Feststellung der Zurechnungsfähigkeit und der Schuldfähigkeit sowie die Prüfung derartiger Gutachten im Strafverfahren. (Der Beschluß ist in diesem Heft veröffentlicht.) Der 1. Vizepräsident, Dr. W. Strasberg, informierte über die Erfahrungen und Ergebnisse der Kassationspraxis der Senate des Obersten Gerichts auf dem Gebiet des Zivil-, Familien- und Arbeitsrechts im Jahre 1988. Am 15. März 1989 trafen sich Vertreter der Redaktion „Neue Justiz“ mit Sekretären der Stadtbezirksgerichte Berlins und Mitarbeitern des Ministeriums der Justiz zu einer Leseraussprache über das Thema „Anforderungen an den Sekretär bei der Aufnahme von Klagen“. Grundlage der Diskussion waren der in NJ 1988, Heft 9, S. 360 ff., veröffentlichte Beitrag von Dr. G. Schmidt (Fachschule für Staatswissenschaft „Edwin Hoernle“, Weimar) und ein diesem widersprechendes Manuskript von Prof. Dr. sc. H. Kellner (Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin), der in einer kurzen Einführung sein Anliegen verdeutlichte. Zahlreiche Sekretäre legten Erfahrungen und Probleme aus ihrer Tätigkeit in der Rechtsantragstelle dar. Übereinstimmung bestand in der Aussprache darin, daß Sekretäre juristische Kader sind und dementsprechend an ihre Ausbildung hohe Anforderungen gestellt werden müssen. Die Aufgaben in der Rechtsantragstelle erfordern umfangreiche Rechtskenntnisse. Die Tätigkeit des Sekretärs berührt alle Rechtsgebiete, für die die Gerichte zuständig sind. Den im Beitrag von G. Schmidt vertretenen Auffassungen über das anzustrebende Qualifikationsniveau der Sekretäre wurde zugestimmt. gen zum Lohn oder zur Qualifizierung oder bei Verletzung der Festlegungen über die Unterhaltszahlung, das Erziehungsrecht oder die Verteilung des gemeinschaftlichen Eigentums bei der Ehescheidung fanden ebenso Aufmerksamkeit wie die Darlegungen zur kurzen Dauer der Gerichtsverfahren, zur Möglichkeit der Gerichtskritik, zur kostenlosen Rechtsauskunft bei den Kreisgerichten und zur gewerkschaftlichen Mitwirkung und Prozeßvertretung in Arbeitsrechtsverfahren. Im Hinblick auf seit längerer Zeit im Ausschuß geführte Diskussionen über die Bewertung der Arbeit nach dem Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Leistung“ wurde den Ausführungen der Mitglieder unserer Delegation über die Lohnpolitik in der DDR, über die lohnrechtlichen Regelungen in § 95 ff. AGB sowie über die entsprechende Praxis der Betriebe und über die Rechtsprechung besondere Beachtung geschenkt. Insgesamt gaben uns die Zusatzfragen Gelegenheit, konkret auch anhand gerichtlicher Entscheidungen zu erläutern, daß die Gleichberechtigung der Frau in der DDR nicht nur gesetzlich verankert ist, sondern im täglichen Leben real verwirklicht wird. Was hat Sie, Genosse Dr. Strasberg, an der Wiener Tagung besonders beeindruckt? Zunächst möchte ich die Wertschätzung hervorheben, die viele Mitglieder des Ausschusses gegenüber der DDR und ihrer Frauenpolitik zum Ausdruck brachten. In ihren abschließenden Bemerkungen bewertete die Präsidentin der Tagung, die Australierin Elizabeth Evatt, den detaillierten Bericht und die Offenheit unserer Antworten auf die Zusatzfragen sehr hoch. Es sei deutlich geworden, welche enorme Arbeit in der DDR zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frauen geleistet wurde und wie an die Lösung von Problemen herangegangen werde. Beeindruckend war für mich vor allem das hohe Maß an internationaler Übereinstimmung zum Grundanliegen unserer Berichterstattung, nämlich einen Beitrag zur Vertiefung des politischen Dialogs und zur Festigung der internationalen friedlichen Zusammenarbeit zu leisten einen Beitrag, der in engem Kontext mit der auf Initiative der DDR von der UN-Vollversammlung angenommenen „Deklaration über die Teilnahme der Frauen an der Förderung des Weltfriedens und der internationalen Zusammenarbeit“ zu sehen ist.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 187 (NJ DDR 1989, S. 187) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 187 (NJ DDR 1989, S. 187)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - die Geiselnahme als terroristische Methode in diesem Kampf Mögliche Formen, Begehungsweisen und Zielstellungen der Geiselnahme Einige Aspekte der sich daraus ergebenden zweckmäßigen Gewinnungsmöglichkeiten. Die zur Einschätzung des Kandidaten erforderlichen Informationen sind vor allem durch den zielgerichteten Einsatz von geeigneten zu erarbeiten.

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