Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 160

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 160 (NJ DDR 1989, S. 160); 160 Neue Justiz 4/89 Der spezifische Beitrag der Notare zur Durchsetzung der Landwirtschaftspolitik stellt hohe Anforderungen an das Wissen und Können der Notare. Das betrifft sowohl die Verfahrensbearbeitung als auch besonders die aufgabenbezogene Rechtsauskunft und die Rechtserläuterung. Die Weiterbildung der Notare, insbesondere das Selbststudium im Prozeß der Arbeit, ist daher auch auf den Erwerb von Kenntnissen über solche Rechtsvorschriften zu richten, die keinen unmittelbaren Bezug zur Tätigkeit der Notariate haben. Das betrifft z. B. Regelungen über Pflichten der Eigentümer zur Instandsetzung und Modernisierung von Wohngebäuden, die Verantwortung der örtlichen Räte bei der Errichtung und Veränderung von Bauwerken durch die Bevölkerung, die Kreditierung des Kaufs von Eigenheimen, die betrieblichen Zuschüsse dafür usw. Insgesamt hat sich gezeigt, daß die Staatlichen Notariate verläßliche Partner bei der Erfüllung agrar- und bodenrechtlicher Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe sind. PETER KOCH, Abteilungsleiter im Ministerium der Justiz HANS-JOACHIM MÖLLER, Direktor des Bezirksgerichts Neubrandenburg Wiedereingliederung von Strafentlassenen in eine besondere Brigade H. Krüger hat in NJ 1988, Heft 11, S. 448 f., auf die Wiedereingliederungsbemühungen der örtlichen Räte und Betriebe hinsichtlich derjenigen Strafentlassenen aufmerksam gemacht, die den Leistungsanforderungen in normalen Arbeitskollektiven auf Grund ihres eingeschränkten physischen Leistungsvermögens nicht gerecht werden können, psychisch auffällig sind und besonderer Unterstützung bei der allgemeinen Lebensführung bedürfen. Wie auch in anderen Territorien finden im Verantwortungsbereich des Rates der Stadt Lichtenstein solche Strafentlassenen Bürger arbeitsmäßig Aufnahme in einer besonderen Brigade. Unsere mehrjährigen Erfahrungen damit haben gezeigt, daß die meisten Mitglieder bei entsprechender intensiver Einflußnahme durchaus in der Lage sind, im Rahmen ihrer begrenzten Möglichkeiten nützliche Arbeit zu leisten und ihre Fähigkeit zur Lebensbewältigung zu verbessern. Bei der Bildung einer besonderen Brigade im Jahr 1985 gab es verschiedentlich Vorbehalte gegen diese Form der Arbeit mit diesem Personenkreis, die sehr aufwendig ist. Inzwischen haben wir bei allen Beteiligten und auch bei den Bürgern Verständnis für diese Wiedereingliederungsmaßnahme erreicht. Der Brigade gehören gegenwärtig 9 Mitglieder an. Nach unseren Erfahrungen ist das eine günstige zahlenmäßige Stärke; sie ermöglicht eine zielstrebige Leitung und gibt der notwendigen Zuwendung gegenüber jedem Mitglied Raum. Die Brigade ist dem Bereich örtliche Versorgungswirtschaft angegliedert. Sie leistet die verschiedensten in diesem Bereich anfallenden Arbeiten, z. B. Beräumen von Bauschutt, Errichtung von Zäunen, Ausführung von Maurer-, Putz- und gärtnerischen Arbeiten, manuelle Straßenreinigung, Winterdienstaufgaben. Als Schlüsselproblem hat sich auch bei uns die Auswahl und Befähigung eines geeigneten Brigadeleiters erwiesen. Seit 1987 hat die Brigade einen pädagogisch erfahrenen Leiter, der es versteht, durch individuelle Förderung psychischen Auffälligkeiten entgegenzuwirken, sich also nicht nur auf die Verteilung der Arbeitsaufgaben beschränkt. Seitdem sind in der Brigade sichtbare Ergebnisse zu verzeichnen. Der Brigadeleiter, der selbst überall mitarbeitet, zeichnet sich durch Konsequenz aus. Mängel werden nicht beschönigt; andererseits werden die Brigademitglieder aber auch bei der Bewältigung wichtiger Fragen des Alltags durch angemessene Verhaltenshinweise (z. B. hinsichtlich des sorgsamen und überlegten Umgangs mit Geld) unterstützt. Anfangs vermochten sie nicht, mit ihren Arbeitseinkünften hauszuhalten, so daß mit ihrer Zustimmung das nach Begleichung finanzielle? Verpflichtungen ihnen persönlich verbleibende Geld erst täglich, dann wöchentlich und später monatlich ausgezahlt wurde. Positiv hat sich auch die regelmäßige gesundheitliche Betreuung der Brigademitglieder durch einen Arzt ausgewirkt, der zu einer wichtigen Vertrauensperson für sie geworden ist. Gute Bedingungen für die erzieherische Einflußnahme sichert auch eine besondere Gemeinschaftsunterkunft für die Brigade. Sie wurde im wesentlichen durch Eigenleistungen der Mitglieder geschaffen. Die Unterkunft (Aufenthaltsraum, Raum für den Brigadier, Duschraum, Werkstatt) wird von den Mitgliedern selbst in Ordnung gehalten. Sie fühlen sich mit diesem Objekt besonders verbunden, da sie selbst an seiner Errichtung beteiligt waren. Die gut ausgerüstete Werkstatt gestattet auch die kontinuierliche Arbeit in den Wintermonaten. Die besondere Brigade vermittelt den zumeist familiengelösten Mitgliedern Geborgenheit und Bindung an die Arbeit, die bei ihnen bisher noch nicht entwickelt war. Darauf hat sich u. a. auch positiv ausgewirkt, daß ihre Arbeit nicht nur „intern“ anerkannt wird, sondern auch bei den Bewohnern der Stadt, die sich am sauberen Ortsbild erfreuen, öffentlich Anerkennung findet. Das wirkt sich vorteilhaft auf die Entwicklung der Arbeitsdisziplin und die entsprechend dem jeweiligen Arbeitsvermögen erreichbaren Arbeitsergebnisse aus. Fehlschichten sind kaum zu verzeichnen; im gesamten Zeitraum des Bestehens der Brigade wurde bisher nur ein Mitglied erneut straffällig. Besondere Aufmerksamkeit widmen wir dem Freizeitbereich der Brigademitglieder. Neben vielen bemerkenswerten Ansätzen für sinnvolle gemeinsame Aktivitäten, die auch die sehr unterschiedlichen persönlichen Bedingungen und die einzelnen Entwicklungsverläufe berücksichtigen, bemühen wir uns auch darum, bei den Brigademitgliedern entsprechende Zielstellungen anzuregen und zu fördern, die ihrer Bildung dienen. So bemüht sich z. B. ein schreib- und lesegewandtes Mitglied, einem anderen seine Fertigkeiten weiterzuvermitteln. Brigadefeiern und andere Zusammenkünfte werden in diesem Zusammenhang ebenfalls zu einer erlebnisreichen und inhaltsvollen Freizeitgestaltung genutzt. Für mich als Bürgermeister ist es zu einem wichtigen Anliegen geworden, anläßlich des 1. Mai und des Nationalfeiertags am 7. Oktober in dieser Brigade die Arbeit' der Mitglieder besonders zu würdigen. Wir werden die Tätigkeit auf diesem Gebiet, ausgehend vom humanistischen Anliegen der Bildung dieser besonderen Brigaden, weiterhin zielstrebig fortsetzen. LOTHAR KRAVSE, Bürgermeister der Stadt Lichtenstein (Kreis Hohenstein-Ernstthal) Wohnungstausch und Wohnungswechsel zur besseren Auslastung von AWG-Wohnraum Um eine einheitliche Auslegung der 3. DB zur AWG-VO vom 18. September 1986 (GBl. I Nr. 32 S. 422) zu gewährleisten, haben Justitiare von AWGs als Mitglieder einer vom Prüfungsverband der AWG in der DDR gebildeten Arbeitsgruppe „Recht“ Standpunkte zu Fragen des Wohnungstauschs und Wohnungswechsels bei AWG-Wohnungen erarbeitet. Grundanliegen der 3. DB ist, daß die AWGs ihre Aufgaben zur Unterstützung des Wohnungstauschs entsprechend § 29 Abs. 1 WLVO wahrnehmen und damit genossenschaftlichen Wohn-raum besser auslasten sowie Wohnraumreserven erschließen. Die AWGs sind gehalten, Genossenschafter, die über unterbelegten Wohnraum verfügen, auf einen freiwilligen Bezug einer kleineren Wohnung zu orientieren. Um die zu diesem Zweck in der 3. DB vorgesehenen Stimulierungsmaßnahmen richtig anwenden zu können, ist es erforderlich, die Begriffe „kleinere Wohnung“ und „Unterbelegung“ näher zu bestimmen. Hinsichtlich des Begriffs „kleinere Wohnung“ i. S. der 3. DB ist von der Definition der „Wohnung“ gemäß §1 der (1.) DB zur WLVO vom 16. Oktober 1985 (GBl. I Nr. 27 S. 308) auszugehen. Danach ist für die Größe einer Wohnung nicht allein die Quadratmeterzahl der Grundfläche entscheidend; vielmehr wird sie wesentlich durch die Anzahl der Wohn-räume bestimmt, die gewährleistet, eine Wohnung zweckentsprechend und unter Berücksichtigung der Familiengröße nutzen zu können. Eine Verkleinerung der Wohnung kann grundsätzlich dann als gegeben angesehen werden, wenn sich die Anzahl der Wohnräume verringert und die Grundfläche der bisherigen Wohnung nicht überschritten wird. Hinsichtlich des Begriffs „Unterbelegung“ gilt allgemein, daß die Anzahl der Wohnräume die Zahl der darin lebenden Personen um mindestens zwei Räume übersteigt.* Übersteigt * Vgl. S. Bergmann/K. Zieger, „Wohnungstausch und Verantwortung der Betriebe und Wohnungsbaugenossenschaften bei der Wohnraumversorgung“, NJ 1986, Heft 10, S. 419 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleist en, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht., däm Straf -verfahren entziehen kann und keine Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben und die Überbewertung von Einzelerscheinungen. Die Qualität aller Untersuchungsprozesse ist weiter zu erhöhen. Auf dieser Grundlage ist die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten zu gestalten. Das Zusammenwirken mit den Organen des und der Zollverwaltung, den Staatsanwaltschaften und den Gerichten, den anderen staats- und wirtschaftsleitenden Organen, Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen und Kräften; den evtl, erforderlichen Einsatz zeitweiliger Arbeitsgruppen; die Termine und Verantwortlichkeiten für die Realisierung und Kontrolle der politisch-operativen Maßnahmen. Die Leiter haben zu gewährleisten, daß jeder Operative Vorgang auf der Grundlage eines dem aktuellen Stand der Bearbeitung entsprechenden Operativplanes bearbeitet wird. Die operativen Mitarbeiter sind bei der Erarbeitung von Ersthinweisen, bei sowie in der Voi gangs- und Untersuchungsarbeit durchzusetzen. Alle Entscheidungen und Maßnahmen sind so zu treffen, daß sich der Hauptstoß gegen die Organisatoren und Inspiratoren politischer Unterqrundtätiqkeit gerichtet sind. Die hier dargestellten Möglichkeiten der Durchführung operativer Zersetzungsmaßnahmen sollen beispielhaft aufzeigen, wie Ansatzpunkte genutzt werden können. Dabei gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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