Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 140

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 140 (NJ DDR 1989, S. 140); 140 Neue Justiz 4/89 Anforderungen an die ärztliche Aufklärung und regelt den Anspruch des Patienten, „über seinen Gesundheitszustand, Anlaß und Ziel vorgesehener medizinischer Maßnahmen in angemessener Weise informiert zu werden“ (Abschn. A Ziff. 7). In den Grundsätzen für die medizinische Betreuung ist festgelegt, daß der Patient „über die Notwendigkeit und möglichen Folgen medizinischer Eingriffe bzw. der Anwendung von Arzneimitteln in angemessener Weise aufzuklären“ ist (Abschn. B/II Ziff. 2). Die rechtliche Verantwortung des Arztes ist von ethischmoralischen Anforderungen nicht zu trennen. Aus dieser Sicht sind qualifizierte ärztliche Arbeit, hohe Einsatzbereitschaft und -fähigkeit durch ständige Weiterbildung, berufsethische Haltung und verantwortungsbewußte Leitungstätigkeit zu sichern. Die gewissenhafte Erfüllung der ärztlichen Aufklärungspflicht ist eine wesentliche Voraussetzung für ein vertrauensvolles Verhältnis zum Patienten. Der Arzt ist fachlich und rechtlich verpflichtet, diese Beziehung einfühlsam und sachbezogen zu gestalten. 3. Die ärztliche Aufklärung ist insbesondere darauf gerichtet, Verständnis des Patienten für die erforderlichen medizinischen Maßnahmen und daraus abzuleitende Verhaltensanforderungen an ihn zu wecken, die Zustimmung des Patienten zu den vorgesehenen Betreuungsmaßnahmen einzuholen, seinen Genesungswillen zu stärken und ihn zur Mitwirkung am Prozeß der medizinischen Betreuung zu motivieren. Die ärztliche Aufklärung hat direkten Einfluß auf das Gefühl der Geborgenheit des Patienten, auf sein Wissen um das ärztliche, auf ihn gerichtete Bemühen. Sie ist als ärztliche Pflicht nicht nur für risikoreiche medizinische Maßnahmen, spezielle Verfahren oder für sog. Grenzsituationen bedeutsam, sondern auch unerläßlich in der Vielfalt der Betreuungshandlungen im medizinischen Alltag. Diese Regelungen im Interesse des Patienten erfordern als notwendige Voraussetzung von ihm, seinerseits den Arzt über alle Faktoren, die für den Betreuungsprozeß bedeutsam sind, zu informieren. 4. Außer in den wenigen gesetzlich geregelten Fällen einer Duldungspflicht des Patienten (wie etwa bei der Behandlung übertragbarer Krankheiten), bei der der Patient in gesellschaftlichem Interesse verpflichtet ist, bestimmte medizinische Maßnahmen auch bei fehlendem Einverständnis und gegen seinen Willen hinzunehmen, ist seine Zustimmung zu jeder medizinischen Maßnahme in Wahrnehmung seines Rechts auf Selbstentscheidung erforderlich. Für die angemessene ärztliche Aufklärung sind daher insbesondere solche Erkrankungsfaktoren maßgebend, aus denen sich wesentliche Konsequenzen für Betreuungsmaßnahmen und das Verhalten des Patienten ergeben. Für die Individualisierung der Aufklärung ist die Festlegung in der RKO zu beachten, daß bei allen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen „stets die psychische Situation des Patienten zu berücksichtigen und seine Würde zu achten“ ist (Abschn. A Ziff. 4). So gestaltet trägt die ärztliche Aufklärung der Approbationsordnung Rechnung, die vom Arzt verlangt, den Patienten „in geeigneter Weise und in angemessenem Umfang“ über die Erkrankung und die erforderlichen medizinischen Maßnahmen aufzuklären. Die rechtlichen Regelungen setzen den Rahmen für das ärztliche Handeln, den es umsichtig auszufüllen gilt. Sie zeigen Mindestanforderungen auf und lassen Entscheidungsräume für die Angemessenheit patientenbezogener ärztlicher Aufklärung und für Konfliktsituationen. 5. Die Erfüllung der Anforderungen, die mit der Aufklärungspflicht für den Arzt verbunden sind, trägt wesentlich dazu bei, daß der Patient im Mittelpunkt der medizinischen Arbeit steht, daß unabhängig von seiner sozialen Stellung alles für sein Wohl geschieht und daß die medizinische Betreuung, wie es die RKO verlangt, von qualifizierter ärztlicher Hilfe, sorgfältiger Pflege und menschlicher Wärme getragen wird. Somit ist die ärztliche Aufklärung nach dem Recht der DDR weit mehr als Wirksamkeitsvoraussetzung für die Zustimmungserklärung des Patienten. Sie ermöglicht die prinzipielle Übereinstimmung von individuellen und gesellschaftlichen Interessen im Arzt-Patient-Verhältnis sowie von Humanität und Wissenschaftlichkeit in der ärztlichen Praxis. Ärztliche Aufklärung erfolgt grundsätzlich unmittelbar zwischen Arzt und Patient. Mit Kindern und Jugendlichen sind dem Alters- und Entwicklungsstand angepaßte ärztliche Gespräche zu führen. Die Aufklärungspflicht erweitert sich bei dieser Patientengruppe auf die Erziehungsberechtigten als gesetzliche Vertreter, da diese auf der Grundlage familienrechtlicher Regelungen ihr Einverständnis zu medizinischen Maßnahmen, insbesondere zu Eingriffen, geben müssen. Psychisch geschädigte Bürger sind im Rahmen ihrer Einsichtsfähigkeit aufzuklären, zu beraten und zu angepaßtem Verhalten zu aktivieren. Bei entmündigten Bürgern ist der gesetzliche Vertreter (Vormund) in die Gespräche einzubeziehen und selbst so konkret aufzuklären, daß er die von ihm geforderten Entscheidungen zum Wohle des Patienten gewissenhaft und adäquat treffen kann. 6. Von entscheidender Bedeutung für die ärztliche Verantwortung im Hinblick auf die Aufklärung, für die Erfüllung des Rechtsanspruchs des Patienten und für die tragenden Prinzipien der Aufklärung ist die rechtliche Regelung, daß die Bestimmung des Inhalts, des Umfangs und der Art und Weise der Aufklärung in das pflichtgemäße ärztliche Ermessen gelegt ist. Damit kann dem Einzelfall Rechnung getragen und die ärztliche Aufklärung sinnvoll in das medizinische Betreuungsziel integriert werden. Sie findet folglich, insbesondere in bezug auf Prognose und umfassende Diagnose, dort ihre Grenze, wo sie mit Sinn und Ziel der medizinischen Betreuungsaufgabe nicht in Einklang zu bringen ist, den Patienten psychisch überfordert oder ihm schadet. Das erfordert von jedem Arzt, daß er seine Verantwortung für die Aufklärung nicht pauschal betrachtet, sondern sie jedem Patienten gegenüber individuell und in jeder Betreuungsphase einfühlsam wahrnimmt. Die ärztliche Aufklärung ist nicht abhängig vom ausdrücklichen Verlangen des Patienten. Wohl aber beeinflussen bestimmte Erwartungen und Wünsche sowie das Bildungsniveau des Patienten Inhalt und Art des Aufklärungsgesprächs. Lehnt ein Patient trotz verständnisvoller Bemühungen des Arztes aufklärende Informationen ausdrücklich ab, hat der Arzt diesen Willen des Patienten zu respektieren. Dies sollte in der Patientendokumentation festgehalten werden. Die Schriftform für die Dokumentation ärztlicher Aufklärung ist in einigen Rechtsvorschriften gefordert. Darüber hinaus wird empfohlen, Aufklärung und Zustimmung, insbesondere bei invasiver Diagnostik! und Operationen sowie bei uneinsichtigem Verhalten des Patienten, zu dokumentieren. Eine allgemeine Rechtspflicht zur Dokumentation der erfolgten Aufklärung besteht nicht. 7. Aus rechtlicher Sicht kommt der konkret-orientierenden Ausgestaltung der Aufklärungspflicht in den unterschiedlichen Betreuungssituationen eine wichtige Rolle zu. Sie hilft, die Angemessenheit der ärztlichen Aufklärung zu bestimmen und Grenzen aufzuzeigen. So ist es unumgänglich, dem Patienten bestimmte Risiken im medizinischen Betreuungsprozeß aufzuzeigen und ihn auf Varianten in Diagnostik und Therapie hinzuweisen, wenn diese für eine medizinische Behandlung gegeben sind. Es ist ferner zu berücksichtigen, daß z. B. der Schweregrad der Krankheit, die Dringlichkeit der medizinischen Maßnahmen oder bleibende Gesundheitsfolgen Inhalt und Form der Aufklärung beeinflussen sollten. Das gilt z. B. auch dann, wenn der Bürger nicht bereit ist, sich den Krankheitserfordernissen angepaßt zu verhalten, oder wenn er sich nicht für eine adäquate Behandlungsmaßnahme entscheiden kann. Eine besondere Situation für die ärztliche Aufklärung liegt vor, wenn eine Erweiterung eines Eingriffs intra Operationen zu erwarten ist oder im engen Rahmen des Möglichen liegt. „Pauschale“ Einwilligungen zu diesem Zweck erreichen 1 1 Mit einem Eingriff verbundene Diagnostik. 2 Unter oder während der Operation.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 140 (NJ DDR 1989, S. 140) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 140 (NJ DDR 1989, S. 140)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Das Zusammenwirken mit den zuständigen Dienststellen der Deutschen Volkspolizei zur Gewährleistung einer hohen äffentliehen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Untersuchungshaftanstalt Schlußfolgerungen zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin ist verantwortlich für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis der Absicherung der Verhafteten im Zusammenhang mit der Verhinderung feindlichen Wirksamwerdens im Untersuchungshaftvollzug zeigt, sind insbesondere die von den Verhafteten mit der Informationssaminlung konkret verfolgten Zielstellungen in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie ihrer fortwährenden Modifizierung von den Leitern der Untersuchungshaftanstalten beständig einer kritischen Analyse bezüglich der daraus erwachsenden konkre ten Erfordernisse für die Gewährleistung der staatlichen Sicherheit der DDR. Die politisch-operativen, tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X