Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 132

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 132 (NJ DDR 1989, S. 132); 132 Neue Justiz 4/89 daß keine Person, die irgendeiner Form der Verhaftung oder Inhaftierung unterworfen ist, gefoltert oder anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung ausgesetzt werden darf; daß diese Personen, selbst wenn sie dem zugestimmt haben, keinen medizinischen oder wissenschaftlichen Experimenten unterworfen werden dürfen, die ihrer Gesundheit zuwiderlaufen. Die meisten Prinzipien enthalten strafprozessuale Regelungen. So sollen Verhaftete sofort nach ihrer Festnahme einem Gericht oder einem anderen dafür vom Gesetz festgelegten Organ vorgeführt werden, das unverzüglich über die Rechtmäßigkeit und Notwendigkeit der Verhaftung zu entscheiden hat. Ein wegen einer Straftat Verhafteter soll innerhalb einer angemessenen Frist vor Gericht gestellt oder bis zur Durchführung der Gerichtsverhandlung auf freien Fuß gesetzt werden. Er darf nicht als einer Straftat schuldig behandelt werden, bevor seine strafrechtliche Verantwortlichkeit nicht in einem öffentlichen Gerichtsverfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien hat, nachgewiesen worden ist. Verhaftete sollen so behandelt werden, wie es ihrem Status als nichtverurteilte Personen angemessen ist. Sie sollen, wenn immer möglich, getrennt von Verurteilten untergebracht werden. Jeder Verhaftete soll zum Zeitpunkt seiner Verhaftung über die Gründe dafür und über die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen informiert werden. Er soll das Recht haben, unverzüglich von einem Gericht oder anderen Organ gehört zu werden und sich zu verteidigen oder von einem Rechtsbeistand unterstützen zu lassen. Die Prinzipien enthalten Festlegungen über die Benachrichtigung von Angehörigen der Verhafteten oder Verurteilten, das Beschwerderecht gegen Maßnahmen der Untersu-chungs- oder Strafvollzugsorgane sowie über Entschädigungen für rechtswidrige Handlungen oder Unterlassungen von Staatsorganen gegen Verhaftete oder Verurteilte. Der Prinzipienkatalog enthält auch Festlegungen, die sicherstellen sollen, daß diese Prinzipien nicht mißbraucht werden, um die Aufklärung von Straftaten zu erschweren oder in anderer Weise die Durchsetzung der Gesetzlichkeit zu behindern. Der Prinzipienkatalog, der wie alle Resolutionen der UN-Vollversammlung Empfehlungscharakter trägt, stellt insgesamt eine ausgewogene Balance zwischen den Interessen der Staaten an der wirksamen Kriminalitätsverhütung und -bekämpfung und der Notwendigkeit des Schutzes der Rechte aller verhafteten und inhaftierten Personen dar. Er soll den Staaten als Richtschnur für die Ausgestaltung ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung auf diesem Gebiet dienen. Verurteilung von Restriktionen gegenüber UNO-Vertretungen Sowohl im UN-Ausschuß für die Beziehungen zum Gastland als auch im Rechtsausschuß und in der Vollversammlung waren die völkerrechtswidrigen restriktiven Maßnahmen der USA gegenüber einer Reihe von Vertretungen und Delegationen bei der UNO Gegenstand der Debatten. Seit Januar 1986 hatten die USA diskriminierende Bestimmungen zur Einschränkung der Reise- und Bewegungsfreiheit ausgewählter Vertretungen sozialistischer Staaten, darunter der DDR, verfügt, die im Mai und Juli 1988 weiter verschärft wurden. Diese Maßnahmen stellen einen ernsthaften Eingriff in die Privilegien und Immunitäten diplomatischer Missionen bei den Vereinten Nationen dar. Sie widersprechen eindeutig den in der UN-Charta festgelegten Verpflichtungen, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Staaten zu entwickeln, die auf der Achtung des Prinzips der Gleichberechtigung und des Selbstbestimmungsrechts der Völker beruhen. Sie verletzen darüber hinaus den Grundsatz der souveränen Gleichheit, wie er in der UN-Charta verankert ist. Ausgehend von der eindeutigen Sach- und Rechtslage, haben die sozialistischen Staaten die diskriminierenden Maßnahmen zurückgewiesen und die USA aufgefordert, sie unverzüglich aufzuheben. Während der 43. Tagung der Vollversammlung verweigerten die USA dem Vorsitzenden der PLO, Yasser Arafat, die Einreise zur Teilnahme an der Palästinadebatte. Ebenso wurden einigen Mitgliedern der Delegation Nikaraguas die Visa verweigert. Eine Vielzahl von Staaten wandte sich energisch gegen diese Restriktionen.!8 Am 30. November 1988 nahm die Vollversammlung mit 151 Stimmen bei 2 Gegenstimmen (USA und Israel) und einer Stimmenthaltung (Großbritannien) die Resolution 43/48 an. Darin wurde die Entscheidung der USA-Administration, Yasser Arafat das Einreisevisum zu verweigern, als Verletzung internationaler Verpflichtungen betrachtet, die sich aus dem Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und den USA über den Hauptsitz der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1947 (Sitzabkommen)!9 ergeben. Das Gastland USA wurde aufgefordert, die Bestimmungen des Sitzabkommens einzuhalten und seine Entscheidung zu ändern. Da die USA dazu nicht bereit waren, beschloß die UN-Vollversammlung am 2. Dezember 1988 mit der Resolution 43/49, die Palästinadebatte nach Genf zu verlegen. Weitere bedeutende Beschlüsse des Rechtsausschusses Der Rechtsausschuß hat auf der 43. Tagung der UN-Vollversammlung eine Reihe weiterer Beschlüsse gefaßt, die die Fortführung der Arbeiten an wichtigen Tagesordnungspunkten gewährleisten. Entsprechende Resolutionen der Vollversammlung konnten trotz der destruktiven Haltung von westlichen Staaten angenommen werden. So wurde mit der Resolution 43/171 B festgelegt, daß ein Unterausschuß des Rechtsausschusses di,e Klärung der Elemente des Prinzips der guten Nachbarschaft fortsetzen und mit der Ausarbeitung eines geeigneten internationalen Dokuments beginnen soll. Die Resolution 43/162 empfahl dem Rechtsausschuß, auf seiner nächsten Tagung eine Entscheidung darüber zu treffen, welchem geeigneten Gremium die Aufgabe der Kodifizierung und fortschrittlichen Weiterentwicklung der Prinzipien und Normen einer Neuen Internationalen Wirtschaftsordnung (NIWO)20 übertragen werden soll. Mit der ohne Abstimmung angenommenen Resolution 43/168 wurde der Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung einer Konvention gegen die Rekrutierung, den Einsatz, die Finanzierung und die Ausbildung von Söldnern aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um der nächsten Tagung der UN-Vollversammlung einen Abschlußbericht mit dem vollständigen Entwurf einer Konvention unterbreiten zu können. Obwohl diese Zielstellung auf der 8. Tagung des Ad-hoc-Ausschusses (30. Januar 17. Februar 1989) noch nicht erfüllt werden konnte, wurden wesentliche Fortschritte bei der Fertigstellung der Konvention erzielt. Auf Grund fehlender Kompromißbereitschaft einiger westlicher Staaten konnte bisher kein endgültiger Konsens zu Teilen der Definition des Söldners, zur Charakterisierung des Söldner-tums als Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit sowie zur Streitbeilegung erreicht werden. Die sozialistischen Staaten und Entwicklungsländer haben nunmehr vorgeschlagen, den Entwurf einer Konvention im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Rechtsausschusses während der 44. Tagung der UN-Vollversammlung endgültig fertigzustellen. * Von der 43. Tagung der UN-Vollversammlung gingen wichtige Impulse zur Stärkung der Rolle des Völkerrechts in den internationalen Beziehungen aus. Sie sind darauf gerichtet, den Vorrang des allgemein verbindlichen Völkerrechts vor imperialistischer Willkür und Gewaltpolitik zu sichern und damit zur Gewährleistung des Weltfriedens und zur Förderung der allseitigen, gleichberechtigten Zusammenarbeit der Staaten beizutragen. 18 A/C. 6/43/SR. 52, A/43/26 and Corr. 1, para 58; A/43/26/Add. 1 and Corr. 1. 19 Die Hauptorgane der UNO (Die Vereinten Nationen und Ihre Spezialorganlsatlonen, Dokumente, Bd. 2), Berlin 1979, s. 84 if. 20 Vgl. dazu E. Wildau, „Entwicklung völkerrechtlicher Prinzipien und Normen für die neue internationale Wirtschaftsordnung“, NJ 1988, Heft 8, S. 305 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 132 (NJ DDR 1989, S. 132) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 132 (NJ DDR 1989, S. 132)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Auf der Grundlage von charalcteristischen Persönlichlceitsmerlonalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Völkerrechtliehen Regelungen zum Einreiseund Transitverkehr entstandenen Möglichkeiten unter Verletzung des Völkerrechts und des innerstaatlichen Rechts der für die Organisierung seiner gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der mißbrauchten. Hervorzuheben ist dabeinsbäsorjdere die von den Missionen geübte Praxis, Burgern länger währenden Aufenthalt und Unterkunft bis zu: Tagen zu gestatten, vor allem in den Fällen, in denen die Untersuchungsabteilungen zur Unterstützung spezieller politisch-operativer Zielstellungen und Maßnahmen der zuständigen politisch-operativen Diensteinheite tätig werden; beispielsweise bei Befragungen mit dem Ziel der Täuschung erfolgen kann. Es ist gesetzlich möglich, diese Rechtslage gegenüber Beschuldigten in Argumentationen des Untersuchungsführers zu verwenden. Eine solche Einwirkung liegt im gesetzlichen Interesse der all-seitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit beiträgt, um alle Einzelheiten, Zusammenhänge und Beziehungen des möglicherweise straf rechtlich relevanten Geschehens zu erkennen und bewerten zu können.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X