Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 126

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 126 (NJ DDR 1989, S. 126); 120 Neue Justiz 4/89 Aktuelle Aufgaben der Rechtsentwicklung im RGW Dr. SIEGFRIED WITTENBECK, Staatssekretär im Ministerium der Justiz Mit dem seit nunmehr vierzig Jahren bestehenden Rat für Gegenseitige Wirtschaftshilfe verfügen die in ihm vereinten sozialistischen Länder über eine bewährte Form der Organisierung ihrer wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit. Im Verlauf der historischen Entwicklung der sozialistischen internationalen Arbeitsteilung wurde ihr großer Einfluß auf die sozialökonomische Entwicklung aller RGW-Mitgliedsländer deutlich. Unter dem Aspekt, daß intensiv erweiterte Reproduktion und sozialistische ökonomische Integration sich wechselseitig bedingende und beeinflussende Prozesse darstellen, ist die optimale Nutzung der Vorteile der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit der DDR mit der UdSSR und den anderen RGW-Ländern ein festes Fundament für die Verwirklichung der Wirtschaftsstrategie der SED.l Gegenwärtig unternehmen die RGW-Länder große Anstrengungen, um gemeinsame Lösungen für die vielfältigen Fragen einer effektiveren und flexibleren Gestaltung der Reproduktionsprozesse zu entwickeln. Davon zeugen insbesondere die Beschlüsse der 43. (außerordentlichen) Tagung des RGW (Moskau, 13. und 14. Oktober 1987)2 und der 44. Tagung des RGW (Prag, 5. bis 7. Juli 1988)3, die qualitativ neue Anforderungen an die Zusammenarbeit, vor allem bei der Realisierung des Komplexprogramms des wissenschaftlich-technischen Fortschritts bis zum Jahr 2000, stellen. In der Gemeinsamen Stellungnahme des Politbüros des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR zu den Ergebnissen der 44. RGW-Tagung wird zum Ausdruck gebracht, daß die DDR der weiteren Vervollkommnung der Zusammenarbeit im RGW große Bedeutung beimißt. So wird sich die DDR aktiv an den erforderlichen Untersuchungen für einen in der Perspektive zu bildenden vereinigten Markt der RGW-Länder beteiligen.4 In den nationalen Leitungs- und Planungssystemen der RGW-Länder vollziehen sich zur Zeit bedeutsame Veränderungen: Sie sind darauf gerichtet, die Eigenverantwortung der Wirtschaftsorganisationen zu erhöhen, und räumen diesen dabei auch umfangreichere Möglichkeiten ein, die sozialistische internationale Arbeitsteilung für die Intensivierung ihrer Reproduktionsprozesse zu nutzen.5 Auf der Grundlage international koordinierter nationaler Pläne und internationaler Verträge werden die Wirtschaftsorganisationen (Kombinate, Trusts, Vereinigungen, Firmen, Institutionen usw.) der RGW-Länder als Kooperationspartner (Käufer Verkäufer; Produzent Anwender; Auftragnehmer Auftraggeber usw.) direkte Beziehungen in Form von Rechtsverhältnissen eingehen, die eine neue Qualität der Zusammenarbeit darstellen. Daraus ergeben sich höhere Anforderungen an die Ge-staltüng der Rechtsgrundlagen der sozialistischen ökonomischen Integration. Ausgehend von der historisch belegten Erkenntnis, daß die Vervollkommnung des Mechanismus der ökonomischen Zusammenarbeit auch den weiteren Ausbau seines Rechtssystems erfordert, ist zu sichern, daß diese Prozesse adäquat gestaltet werden. Die Rolle der Ständigen Kommission des RGW für Rechtsfragen Im Zusammenhang mit der Umgestaltung des Mechanismus der mehrseitigen Zusammenarbeit wurden auf der 43. (außerordentlichen) RGW-Tagung Maßnahmen zur Vervollkommnung der Struktur des RGW beschlossen. Diese hatten u. a. zur Folge, daß das bisherige als „Beratung des RGW für Rechtsfragen“ bezeichnete Organ5 in eine Ständige Kommission des RGW für Rechtsfragen umgewandelt wurde. Nach ihrem Statut hat die Ständige Kommission die Aufgabe, zur Entwicklung und Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-techni- schen Zusammenarbeit sowie der sozialistischen ökonomischen Integration der RGW-Länder beizutragen. Dazu widmet sie sich der Untersuchung, Ausarbeitung und Lösung vor allem solcher Rechtsprobleme, die mit der Realisierung der programmatischen Dokumente der mehrseitigen Zusammenarbeit sowie der Beschlüsse Zusammenhängen, die auf den Tagungen des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe und seines Exekutivkomitees angenommen wurden. Im Mittelpunkt stehen folgende Aufgaben; die Vervollkommnung der vertragsrechtlichen Normen für die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit und der Verfahrensregeln zur Beilegung von Streitigkeiten, die dabei entstehen; die Vervollkommnung des rechtlichen Mechanismus der mehrseitigen Zusammenarbeit einschließlich der rechtlichen Bedingungen, die für die Erweiterung direkter Produktions- und wissenschaftlich-technischer Beziehungen zwischen Wirtschaftsorganisationen der RGW-Länder auf vertraglicher Grundlage notwendig sind; vergleichende Untersuchungen der nationalen Rechtsnormen der RGW-Länder, die für die wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit von Bedeutung sind, mit dem Ziel, Vorschläge zur Annäherung dieser Rechtsnormen bzw. zu deren Vereinheitlichung auszuarbeiten. Die Kompetenzen der Ständigen Kommission sind weitreichender als diejenigen der früheren „Beratung des RGW für Rechtsfragen“. Vor allem hat die Kommission das Recht, an die RGW-Länder gerichtete Empfehlungen zu Rechtsfragen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit anzunehmen. Diese Empfehlungen sind wie alle Empfehlungen des RGW und seiner Organe eine bindende Entscheidungsform; sie verpflichten die RGW-Länder zur Prüfung und Bestätigung. Mit der innerstaatlichen Bestätigung werden die Empfehlungen für die Mitgliedsländer rechtsverbindlich. Darüber hinaus ist im Statut der Ständigen Kommission vorgesehen, daß die Behandlung von Rechtsfragen der ökonomischen Zusammenarbeit im Rahmen der Kommission durch eine Übereinkunft zwischen den RGW-Landern über die Durchführung der von ihnen abgestimmten Maßnahmen abgeschlossen werden kann, ohne daß es der Zustimmung des Exekutivkomitees oder anderer RGW-Organe bedarf. Mit der im Statut der Kommission geregelten Erweiterung der Kompetenzen wird der Tatsache Rechnung getragen, daß das Recht ein unverzichtbarer Bestandteil des Gesamtmechanismus der sozialistischen ökonomischen Integration ist. Daraus ergibt sich für die Kommission die Verantwortung, die neuen Tendenzen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit im RGW rechtzeitig durch geeignete rechtliche Regelungen zu unterstützen. Weiterentwicklung des RGW-Vertragsrechts Aus der gewachsenen Selbständigkeit der Wirtschaftsorganisationen der RGW-Länder und ihrer zunehmenden Vereint- 1 Vgl. W. Felfe, Aus dem Bericht des Politbüros an die 5. Tagung des Zentralkomitees der SED, Berlin 1987, S. 56. 2 Vgl. Kommunique über die 43. (außerordentliche) Tagung des RGW, ND vom 15. Oktober 1987, S. 8. 3 Vgl. Kommunique über die 44. Tagung des RGW, ND vom 8. Juli 1988, S. 3. 4 Vgl. ND vom 15. Juli 1988, S. 1; G. Kleiber, „Der Beitrag der DDR zur Verwirklichung des RGW-Komplexprogramms“, Einheit 1988, Heft 11/12, S. 996. 5 Vgl. H. Koziolek/O. Reinhold, „Plan und Markt im System unserer sozialistischen Planwirtschaft“, Einheit 1989, Heft 1, S. 26. 6 Vgl. G. Brandt, „Die Beratung des RGW für Rechtsfragen Organ zur Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen der wirtschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit“, NJ 1981, Heft 11, S. 486 ff.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Zusammenarbeit mit den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen, besonders der Arbeitsrichtung der Kriminalpolizei, konzentrierte sich in Durchsetzung des Befehls auf die Wahrnehmung der politisch-operativen Interessen Staatssicherheit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren unter offensiver vorbeugender Anwendung von Tatbeotandsolternativen der Zusammenrottung und des Rowdytums zu prüfen Falle des Auftretens von strafrechtlich relevanten Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, in deren Verlauf die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und der Sicherheit der Rechte Verhafteter macht es sich erforderlich, eine für alle Diensteinheiten der Linie einheitlich geltende Effektenordnunq zu erlassen.

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