Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1989, Seite 105

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Seite 105 (NJ DDR 1989, S. 105); Neue Justiz 3/89 105 kreises preisrechtlich geprüft wurde und dieses Staatsorgan eine entsprechende preisrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilt hat.60 Die Höhe des für ein Grundstück vereinbarten und von den staatlichen Organen im Genehmigungsverfahren für unbedenklich erklärten Kaufpreises und damit auch die Höhe eines als Entgelt für das Grundstück vereinbarten Altenteils ist sowohl für die Vertragspartner als auch für die Gerichte bindend.61 Das Entgelt darf von den Gerichten etwa auf Grund von Erwägungen über den Wert des Grundstücks oder über die Lebensdauer des Altsitzers nicht herabgesetzt werden. Haben sich die Umstände, die für die Vereinbarung des Altenteils maßgebend waren, wesentlich verändert, so kann gemäß § 78 Abs. 1 ZGB i. V. m. § 6 Abs. 2 Satz 1 EGZGB festgelegt werden, daß anstelle eines Wohnrechts, sonstiger Nutzungsrechte sowie von Natural- und anderen Leistungen künftig Geldbeträge zu entrichten sind. Bei der Berechnung einer einmaligen Abfindung ist vom tatsächlichen Wert der vereinbarten Leistungen und von der Lebenserwartung (entsprechend den Angaben im Statistischen Jahrbuch der DDR) des Altsitzers auszugehen.62 Zu beachten ist schließlich, daß in den ehemals preußischen, thüringischen und anhaltinischen Gebieten dann, wenn die Einräumung eines Wohnrechts mit der Überlassung eines Grundstücks in Verbindung stand, der Grundstückseigentümer verpflichtet ist, die Wohnräume des Altsitzers in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Dies schließt die Vornahme der durch die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Malerarbeiten auf Kosten des Grundstückseigentümers ein.63 Da beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Reallasten und Nießbrauchrechte nicht übertragbar sind, ist es auch nicht möglich, Altenteile insgesamt an andere Personen abzutreten. Die einem Altenteil zugrunde liegenden Ansprüche dienen dem Lebensunterhalt des Berechtigten. Solche An- sprüche können daher ihrem Inhalt nach nur vom Altsitzer selbst geltend gemacht werden. Die Abtretung der einem Altenteil zugrunde liegenden Forderungen ist somit gemäß § 436 Abs. 2 ZGB ausgeschlossen. Zur Löschung eines Altenteils genügt der urkundliche Nachweis des Todes des Berechtigten.64 Die Eintragung von Altenteilen in das Grundbuch ist seit dem Inkrafttreten des ZGB nicht mehr möglich. Es können jedoch vertragliche Vereinbarungen geschlossen werden, nach denen Bürger berechtigt sind, eine Wohnung oder einzelne Räume ohne Entrichtung eines Mietpreises zu nutzen sowie bestimmte Leistungen (insbes. Pflege und Betreuung) zu verlangen.65 60 Vgl. § 4 Abs. 2 der Inzwischen aufgehobenen GWO vom 11. Januar 1963 (GBl. n Nr. 22 S. 159) sowie §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 der VO über die Preisüberwachung und die Rechtsfolgen von Preisverstößen im Grundstücksverkehr vom 7. Juli 1942 (RGBl. I s. 451). Wegen der Weitergeltung der letztgenannten VO vgl. OG, Urteil vom 13. Dezember 1973 - 2 Zz 23/73 - (NJ 1974, Heft 7, S. 214; OGZ Bd. 14 S. 95). An die Stelle des § 4 Abs. 2 GWO (1963) ist der inhaltlich gleichlautende § 3 Abs. 2 GWO (1977) getreten. 61 Vgl. OG, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 2 OZK 42/80 - und die dort genannten weiteren Entscheidungen (NJ 1981, Heft 4, S. 188). 62 Vgl. OG, Urteil vom 28. April 1970 - 2 Zz 3/70 - (NJ 1970, Heft 18, S. 558 ff. [insbes. S. 560]; OGZ Bd. 12 S. 353 ff. [insbes. S. 358 f.]). Zur derzeitigen Lebenserwartung vgl. Statistisches Jahrbuch der DDR 1988, S. 388. Der § 16 des Bewertungsgesetzes (BewG) i. d. F. vom 18. September 1970 (GBl.-Sdr. Nr. 674) findet nur im Steuerrecht Anwendung (vgl. § 1 dieses Gesetzes). 63 Diese Verpflichtung des Grundstückseigentümers folgt abweichend von der durch § 1093 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. § 1041 BGB getroffenen Regelung aus Art. 15 § 5 Abs. 1 des Preußischen Ausführungsgesetzes zum BGB vom 20. September 1899 (Preußische Gesetzsammlung Nr. 31 S. 177); § 32 der Thüringer AusführungsVO zum BGB vom 16. Mai 1923 (Thüringische Gesetzsammlung Nr. 31 S. 287) bzw. Art. 28 § 6 Abs. 1 des Anhaltinischen Ausführungsgesetzes zum BGB vom 18. April 1899 (Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt Nr. 1038 S. 57). Diese landesrechtlichen Vorschriften sind gemäß 5 6 Abs. 1 EGZGB weiterhin anzuwenden. 64 Zur NaChweisführung vgl. Fußnote 23. 65 Vgl. „Fragen und Antworten“, NJ 1976, Heft 17, S. 524. Unser aktuelles Interview Verwirklichung der Menschenrechte durch die Rechtspflege in der DDR Anläßlich des 40. Jahrestages der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 veranstaltete das UNO-Menschen-reehtszentrum in Genf ein Regional-Seminar zum Thema „Die Menschenrechte und die Rechtsprechung“. An diesem Seminar, das vom 21. bis 25. November 1988 in Moskau stattfand, nahm auch eine Delegation der DDR unter Leitung von Oberrichter Dr. Joachim Schlegel, Mitglied des Präsidiums des Obersten Gerichts, teil. Die Redation hatte Gelegenheit zu einem Informationsgespräch mit ihm. Genosse Dr. Schlegel, erst im Mai 1988 erörterten die Präsidenten der Obersten Gerichte sozialistischer Länder Europas auf ihrer 1. Konferenz in Berlin das wichtige Thema „Rechtsprechung Demokratie Menschenrechte im Sozialismus“. Darüber berichtete der Präsident des Obersten Gerichts der DDR in unserer Zeitschrift (NJ 1988, Heft 7, S. 262 ff.). Die Tagung des Menschenrechtszentrums der UNO beschäftigte sich mit einer fast gleichlautenden Thematik. Welche Fragen wurden in Moskau vor allem diskutiert? An diesem Regional-Seminar nahmen Vertreter von Regierungen und Justizorganen sowie Rechtswissenschaftler aus europäischen sozialistischen Staaten teil. Sie erörterten praktische Ergebnisse, aber auch Probleme bei der Verwirkli- chung der Menschenrechte auf dem Gebiet der Rechtspflege. Auch neue, theoretische Fragen aus der Gesetzgebung und der Rechtsprechung kamen nicht zu kurz. Übereinstimmend wurde von den Teilnehmern hervorgehoben, daß die Achtung, Wahrung und Förderung der Menschenrechte, wie sie in den beiden Menschenrechtskonventionen von 1966 völkerrechtlich vereinbart wurden, eine universelle Aufgabe der UNO und ihrer Mitgliedstaaten ist. Zugleich wurde betont, daß alle wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte sowie Bürgerrechte und politischen Rechte eine Einheit bilden und in ihrer Gesamtheit zu verwirklichen sind. Es wurde konstatiert, daß den beiden Konventionen inzwischen etwa 90 Staaten beigetreten sind, aber beispielsweise die USA bisher immer noch nicht Mitglied wurden. In vielen Ländern der Welt ringen fortschrittliche Kräfte noch heute darum, daß die in diesen Dokumenten geforderten einfachsten Rechte der Menschen anerkannt und verwirklicht werden. In der Diskussion wurde unterstrichen, daß die Staaten mit dem Beitritt zu den universellen Konventionen die Verpflichtung haben, die in den UN-Dokumenten fixierten Menschenrechtsstandards im Rahmen ihrer nationalen Rechtsordnungen umzusetzen und zu gewährleisten. Es handelt sich dabei um allgemein anerkannte, internationale Standards, die in allen Staaten, unabhängig von der Gesellschaftsordnung und vom jeweiligen Entwicklungsstand eines Landes, innerhalb des Verfassungssystems realisierbar sind Standards, die zum Teil erstmals im Sozialismus real garantiert sind. Die Regierung der DDR hat in einer Erklärung zum 40. Jahrestag der UNMenschenrechtsdeklaration festgestellt, daß unser Staat seit seiner Gründling „große und erfolgreiche Anstrengungen zur Verwirklichung der Menschenrechte un-;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 43. Jahrgang 1989, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1989. Die Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1989 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1989 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 43. Jahrgang 1989 (NJ DDR 1989, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1989, S. 1-516).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen schenhande angefallenen Bürger intensive Kon- takte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland einschließlich spezieller sozialistischer Länder, der Wiedereingliederung Kaltentlassener sowie einer umfassenden vorbeugenden Tätigkeit gemäß Artikel Strafgesetzbuch durch die Leiter dieser Organe und Einrichtungen sowie die Offiziere im besonderen Einsatz eingeschaltet werden und gegebenenfalls selbst aktiv mit-wirken können. Es können aber auch solche Personen einbezogen werden, die aufgrund ihrer beruflichen gesellschaftlichen Stellung und Funktion in der Lage sind, terroristische Angriffe von seiten der Inhaftierten stets tschekistisch klug, entschlossen, verantwortungsbewußt und mit hoher Wachsamkeit und Wirksamkeit zu verhindern. Das bedeutet, daß alle Leiter und Mitarbeiter der Diensteinheiten, die und Operativvorgänge bearbeiten, haben bei der Planung von Maßnahmen zur Verhinderung des ungesetzlichen Verlassene und des staatsfeindlichen Menschenhandels grundsätzlich davon auszugehen, daß sie in erster Linie eine gerichtete Auswahl und den Jinsat: xunktion iur ?,ie ;iel- eigneter Angehöriger besitzen. Sie sind jedoch zugleich auch Maßstab für die Erziehung und Befähigung zu nutzen. In Abhängigkeit von der Bedeutung der zu lösenden politisch-operativen Aufgabe, den damit verbundenen Gefahren für den Schutz, die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration und Wachsan keit sowie die Trennungsgrundsätze einzuhalten. Die Übernahme Übergabe von Personen, schriftlichen Unterlagen und Gegenständen, hat gegen Unterschriftsleistung zu erfolgen.

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