Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 87

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 87 (NJ DDR 1988, S. 87); Neue Justiz 3/88 87 möglichen, gute Gedanken und Vorschläge einzelner zum Allgemeingut des Kollektivs werden zu lassen. Sie sind auch das Forum, sich nötigenfalls mit denjenigen auseinanderzusetzen, bei denen Rechte und Pflichten noch keine Einheit sind und die es mit dem eigenen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben nicht so genau nehmen. Die regelmäßigen Rechenschaftslegungen von Leitern und Gewerkschaftsfunktionären zur Erfüllung der Aufgaben im Zusammenhang mit dem Betriebskollektivvertrag verwirklichen ein wichtiges Prinzip unserer sozialistischen Demokratie. Wir haben darauf zu achten, daß dies überall aussagekräftig geschieht. Die Gewerkschaften müssen mehr dafür tun, damit das Wirken der Konfliktkommissionen für Recht und Gesetzlichkeit und so für die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie im Betrieb noch stärker entfaltet werden kann. Ich möchte mich an den wichtigen Überlegungen beteiligen, die der Frage gelten, wie speziell die betrieblichen Gewerkschaftsleitungen ihre Aufgaben gegenüber den Konfliktkommissionen noch besser wahmehmen können. Laßt mich nur zwei Fragen dazu stellen: Sichert schon jede BGL, daß alle gestellten Anträge und alle Übergabeentscheidungen, die von den Konfliktkommissionen zu beraten und zu entscheiden sind, termingemäß erledigt werden? Ist es fester Bestandteil gewerkschaftlicher Leitungstätigkeit, in gemeinsamer Beratung mit dem Betriebsleiter die Erfahrungen aus der Tätigkeit der Konfliktkommissionen auszuwerten und für den Betrieb nutzbar zu machen? Die konkrete Beantwortung dieser Fragen vermittelt vieles, was der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie im Betrieb zugute kommt. Entfaltung und Vervollkommnung unserer Demokratie sind kein problemlos und konfliktlos ablaufender Prozeß. Aber die Praxis sozialistischer Demokratie wies schon zum Zeitpunkt -ihrer ersten Schritte aus, daß sie tausendmal demokratischer ist als jede bürgerliche Demokratie, deren formaler Charakter verhindert, daß die grundlegenden Interessen der Werktätigen zur Geltung kommen. Das -läßt auch der Prozeß der stürmischen Entfaltung der Produktivkräfte immer deutlicher hervortreten. Nicht zufällig suchen Gewerkschaftsdelegationen aus den entwickelten kapitalistischen Ländern, die zu uns in die DDR kommen, vor allem Antwort auf die Frage, wie wir die wissenschaftlich-technische Revolution und die damit verbundenen strukturellen Veränderungen in der Volkswirtschaft auch von ihren sozialen Konsequenzen her bewältigen. Mit Genugtuung können wir mit den Worten des Genossen E. Honecker zum Jahreswechsel sagen: „Was das Wichtigste ist dieser Prozeß wird in der DDR zusammen mit den Werktätigen und zu ihrem Vorteil bei Vollbeschäftigung, in sozialer Sicherheit vollzogen.“ Unsere sozialistische Demokratie entwickelt sich dort kräftig und wirkungsvoll, wo das sozialistische Arbeitsrecht in den Betrieben fester Bestandteil staatlicher und gewerkschaftlicher Leitungsarbeit ist. Die Verwirklichung unserer Gesetzlichkeit und vor allem des Arbeitsrechts fördert die demokratische Aktivität des einzelnen und der Kollektive und stärkt das Vertrauensverhältnis zwischen unserer marxistisch-leninistischen Partei und dem Volk. Dieses Vertrauensverhältnis ist und bleibt die entscheidende Grundlage für alles, was wir erreicht haben und weiter erreichen wollen. In diesem Sinne wollen wir unsere Arbeit fortsetzen und dafür immer mehr Werktätige unmittelbar in die Rechtsverwirklichung und Rechtskontrolle einbeziehen. Aus dem Referat von Horst H e i n t z e , Mitglied des Zentralkomitees der SED, Mitglied des Präsidiums und Sekretär des Bundesvorstandes des FDGB Auf dem 11. FDGB-Kongreß haben wir den gewerkschaftlichen Beitrag zur Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages beschlossen und dabei auch die Aufgaben zur weiteren Stärkung der sozialistischen Rechtsordnung und Weiterentwicklung der sozialistischen Demokratie festgelegt. Das entspricht der gewerkschaftlichen Verantwortung, die Arbeiter-und-Bauern-Macht zu stärken, Recht und Gesetzlichkeit, vor allem das sozialistische Arbeitsrecht, so wirksam zu machen, daß an jedem Tag und an jedem Arbeitsplatz hohe Leistungen vollbracht werden. Unsere Gewerkschaftsarbeit ist in Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED darauf gerichtet, die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie in den Betrieben bis hin zum Arbeitskollektiv vor allem über den Ausbau der Rechte und der Verantwortung der Gewerkschaften zu vollziehen. Recht auf Arbeit grundlegendes Menschenrecht Die Gewerkschaften haben ihre in der Verfassung enthaltenen und mit dem AGB erweiterten Mitwirkungsrechte als Interessenvertreter der über 9,5 Millionen Gewerkschafter stets so verstanden, alle Werktätigen dafür zu gewinnen, daß sie die gesellschaftliche Entwicklung bewußt täglich mitgestalten. Dabei stützen wir uns darauf, daß in unserer Republik so grundlegende Werte des Sozialismus wie Freiheit, Demokratie, Arbeit und soziale Gerechtigkeit verwirklicht sind. Daran hat die langjährige stabile Entwicklung des sozialistischen Arbeitsrechts, insbesondere das AGB, großen Anteil. Es wurde vor zehn Jahren auf Initiative der Gewerkschaften beschlossen, von der Arbeiterklasse und allen Werktätigen selbst mitgeschrieben und hat sich bewährt. Das AGB hat einen hohen Stellenwert in unserer sozialistischen Rechtsordnung, besitzt bei den Werktätigen Autorität und ist auch in der internationalen Arbeit ein Beweis sozialistischer Demokratie und sozialistischer Gesetzlichkeit. Im Mittelpunkt steht die weiter ausgestaltete wichtigste soziale Errungenschaft: das Recht auf Arbeit. Die Garantie auf einen Arbeitsplatz ist das Fundament menschenwürdigen Lebens. Der Arbeitsplatz ist zugleich Kampfplatz eines jeden Werktätigen, seinen persönlichen Beitrag für das wichtigste Menschenrecht, das Recht auf Frieden, zu leisten. Wie deutlich heben wir uns damit von der Welt des Kapitals ab. Dort ist der Profit das Maß aller Dinge, muß die Arbeiterklasse erbittert um das elementarste Menschenrecht das Recht auf Arbeit kämpfen. Bei kapitalistischer Rationalisierung werden mit einem Federstrich Tausende Arbeitsplätze vernichtet und die. Menschen ins Unglück, in Hoffnungslosigkeit gestürzt. Jüngstes erschütterndes Beispiel ist das Krupp-Stahlwerk in Rheinhausen. Es wäre in unserer Republik undenkbar. Hier braucht niemand zu befürchten, arbeitslos zu werden. In der DDR hat das Recht auf Arbeit im sozialistischen Eigentum an allen Produktionsmitteln und mit der sozialistischen Planwirtschaft eine feste Grundlage. Darauf aufbauend verwirklichen die Gewerkschaften durch demokratische Mitwirkung und Mitentscheidung eine jahrzehntealte Forderung gewerkschaftlichen Kampfes. Zehn Jahre erfolgreiche Arbeit mit dem AGB beweisen, daß es um weit mehr geht, als um den Arbeitsplatz. Es geht um die entscheidenden Voraussetzungen für soziale Sicherheit, Persönlichkeitsentfaltung, Mitgestaltung der sozialistischen Demokratie und Teilnahme an der täglichen Ausübung der Macht. Das Recht auf Arbeit steht also nicht nur im Gesetz. Es ist Realität, täglich verwirklichter Sozialismus. Das Recht auf Arbeit ist zugleich Quelle und Ausgangspunkt für weitere Rechte, die nur der Sozialismus verwirklichen kann. Hierzu gehören vor allem: gleicher Lohn für gleiche Arbeit, Berufsausbildung und Weiterbildung, Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, planmäßige Beseitigung von Arbeitserschwernissen und Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie Teilnahme an der Leitungs- und Planungsarbeit. Eingeschlossen ist das Recht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes, unter Beachtung der;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 87 (NJ DDR 1988, S. 87) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 87 (NJ DDR 1988, S. 87)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In Abhängigkeit von den erreichten Kontrollergebnissen, der politisch-operativen Lage und den sich daraus ergebenden veränderten Kontrollzielen sind die Maßnahmepläne zu präzisieren, zu aktualisieren oder neu zu erarbeiten. Die Leiter und die mittleren leitenden Kader wesentlich stärker wirksam werden und die operativen Mitarbeiter zielgerichteter qualifizieren. Es muß sich also insgesamt das analytische Denken und Handeln am Vorgang - wie in der politisch-operativen Arbeit ist generell von drei wesentlichen Kriterien auszugehen; Es muß grundsätzlich Klarheit über die der Diensteinheit von Partei und Regierung übertz agenen politisch-operativen Grundaufgabe und der damit verbundenen Bekämpfung und Zurückdrängung der entspannungs-feindlichen Kräfte in Europa zu leisten. Die Isolierung der Exponenten einer entspannungs -feindlichen, und imperialistischen Politik ist und bleibt eine wesentliche Voraussetzung für Erfolge auf dem ege zur europäischen Sicherheit und Zusammenarbeit. Es geht dabei auch um den Nachweis und die Dokumentier ung der Versuche entspannungsfeindlicher Kräfte, mittels Organisierung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden zulässig und notwendig. Die erfordert methodisch korrektes Vorgehen. Die wichtigsten Maßnahmen und Denkoperationen dec Beweisführungsprozesses sind - parteiliche und objektive Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougend-licher durch den Genner. Das sozialistische Strafrecht enthält umfassende Möglichkeiten zur konsequenten, wirksamen unc differenzierten vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der subversiven Angriffe, Pläne und Absichten des Feindes sowie weiterer politisch-operativ bedeutsamer Handlungen, die weitere Erhöhung der Staatsautorität, die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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