Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 77

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 77 (NJ DDR 1988, S. 77); Neue Justiz 2/88 77 terbildung bewährt sich die Teilnahme der Mitglieder der Rechtskommission an der Schulung der Konfliktkommission. Das vertieft zugleich die Verbindung der Rechtskommission zur Konfliktkommission. Nach unserer Auffassung ist diese Art der Weiterbildung für die Rechtskommission allein jedoch nicht ausreichend. Wir fordern z. B. von allen Mitgliedern unserer Rechtskommissionen, daß sie die grundsätzlichen Beschlüsse zur Rechtsarbeit der Gewerkschaften kennen.7 Diese Informationen werden in Form von Schulungen speziell für die Mitglieder der Rechtskommissionen vermittelt. Gemeinsam mit den Justiz- und Sicherheitsorganen sowie der Sektion Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Univer-sität Jena, der Abteilung, Agitation und Propaganda des FDGB-Bezirksvorstandes Gera und seiner Rechtskommission wurde deshalb ein Schulungsplan für den Zeitraum eines Jahres erarbeitet. Danach werden die Vorsitzenden der Rechtskommissionen der BGL monatlich in der Kreisbildungsstätte geschult. Analog findet die Schulung mit den Rechtskommissionen der Kreisvorstände der IG/Gewerkschaften statt. In einem einwöchigen Erfahrungsaustausch mit allen Vorsitzenden der Rechtskommissionen der Kreis- und Bezirksvorstände der IG/Gewerkschaften werden die sich aus dem 11. FDGB-Kongreß ergebenden Aufgaben bei der Durchführung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED beraten, wobei insbesondere zweigspezifische Regelungen und die Realisierung gewerkschaftlicher Mitwirkungsrechte eine Rolle spielen. Erfahrungen aus der Tätigkeit von Arbeitsgruppen der Rechtskommissionen Viele Aufgaben lassen sich noch besser lösen, wenn innerhalb der Rechtskommissionen Arbeitsgruppen gebildet werden. Bei uns gibt es dazu gute Erfahrungen und einige Überlegungen: Die gewerkschaftlichen Rechtsberatungsstellen erfüllen eine wichtige Aufgabe der Rechtskommission des Kreisvorstandes des FDGB bzw. der BGL. Die Orientierung darauf, daß in jeder Rechtsberatungsstelle mindestens ein Jurist mitarbeitet, ist m.B. auch in Zukunft beizubehalten. Die Justitiare helfen z. B. nicht nur mit ihrem Wissen den Ratsuchenden, sondern sie gewinnen aus der gewerkschaftlichen Rechtspraxis auch wichtige Erkenntnisse für ihre Arbeit. Mit der Bildung von Rechtskommissionen in allen gewerkschaftlichen Grundorganisationen, in denen Konfliktkommissionen gewählt wurden, sind günstigere Voraussetzungen für die Rechtsauskunft im Arbeitskollektiv entstanden. Der tägliche Kontakt zu den Werktätigen macht Unzulänglichkeiten in der Leitungstätigkeit schneller sichtbar und hilft, sie zu beseitigen. - ■ Die Rechtsberatungsstelle des Kreisvorstandes des FDGB fungiert zunehmend als Konsultationsstelle für die Rechtskommissionen der Kreisvorstände der IG/Gewerkschaften und der Rechtskommissionen der BGL und hilft, grundsätzliche Standpunkte z. B. zu Fragen von Lohn, Qualifizierung, Arbeitszeit usw. für ihren Vorstand vorzubereiten. Sie wirkt zunehmend mit der Prozeßvertretergruppe der Rechtskommission des Kreisvorstandes des FDGB zusammen. Diese kostenlose Rechtshilfe für die Gewerkschaftsmitglieder in den arbeitsrechtlichen Verfahren vor den staatlichen Gerichten wird sehr hoch geschätzt. Die gewerkschaftliche Rechtshilfe im Verfahren vor den Kammern für Arbeitsrecht bei den Kreisgerichten lag im Bezirk Gera in den letzten 15 Jahren immer über 95 Prozent. Das ist u. a. auf die gute Arbeit der Prozeß vertretergruppen zurückzuführen. Die Prozeßvertretergruppe der Rechtskommission des Kreisvorstan-des des FDGB setzt sich in der Regel aus Vertretern aller Wirtschaftsbereiche im Territorium zusammen. Der Gewerkschaftsfunktionär, der an der Beratung der Konfliktkommission teilgenommen hat, wird in die Vorbereitung der Verhandlung einbezogen, aber es ist u. E. nicht erforderlich, daß er auch die Prozeßvertretung vor Gericht wahrnimmt. Das ist in der Praxis nicht durchgängig realisierbar. In speziellen Lehrgängen des Bezirksvorstandes des FDGB werden die Prozeßvertreter, die grundsätzlich über gute arbeitsrechtliche Kenntnisse verfügen, weiter qualifiziert. Jeder Prozeßvertreter sollte im Jahr zwei- bis viermal zum Einsatz kommen. Es hat sich in den zurückliegenden Jahren bewährt, auch die Prozeßvertreter in die Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen einzubeziehen. Sie können sich auf diesem Wege ständig weiter qualifizieren und andererseits ihre recht umfangreichen Erfahrungen weitergeben. Unabhängig davon, ob eine Prozeßvertretung übernommen wurde, ist die Mitwirkung eines Gewerkschaftsfunktionärs in jedem arbeitsrechtlichen Verfahren zu sichern. Die Mitwirkung sollte mit Hilfe der Rechtskommission sehr gewissenhaft vorbereitet werden, um im Verfahren den gewerkschaftlichen Standpunkt zum Konflikt darlegen zu können. Mit Empfehlungen zur Sachaufklärung, der Stellung von Beweisanträgen sowie dem Antrag auf Erlaß einer Gerichtskritik in geeigneten Fällen wird die Qualität der Prozeßvertretung erhöht. Es hat sich als nützlich erwiesen, daß in geeigneten Fällen die zuständige BGL von der Kammer für Arbeitsrecht einen Durchschlag der Gerichtskritik erhält und der Adressat vom Gericht aufgefordert wird, einen Durchschlag seiner Stellungnahme bzw. Antwort ebenfalls an die BGL zu geben. Die Arbeitsgruppe zur Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen wird häufig mit der Arbeitsgruppe Rechtspropaganda verbunden. Mit der Wahlordnung wurden die Aufgaben der ständigen Arbeitsgruppe zur Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen in Verbindung mit der Arbeitsgruppe Rechtspropaganda erheblich erweitert. Die neuen Kader, die den BGLs mit ihren Rechtskommissionen zur Verfügung stehen, müssen unter Ausnutzung langjähriger Erfahrungen kontinuierlich in die Schulung der Konfliktkommissionen eingeordnet und mit den Schwerpunkten der Anleitung vertraut gemacht werden. Auf diesem Wege ist es möglich, die Seminare, in denen alle gewählten Konfliktkommissionsmitglieder monatlich zu erfassen sind, möglichst klein zu halten und unter Berücksichtigung der Spezifik des Betriebes anzuleiten. Die Leiter der Seminare sind monatlich von Mitgliedern der Arbeitsgruppe, denen auch Funktionäre der Justiz- und Sicherheitsorgane angehören sollten, im Kreisvorstand des FDGB anzuleiten. Es ist zu überlegen, ob die bei uns übliche Praxis, daß die Vorsitzenden der Rechtskommissionen der Kreisvorstände der IG/Gewerkschaften an der Anleitung der Schulungsleiter für die Konfliktkommissionen teilnehmen und im Anschluß daran mit den Funktionären ihres Zweiges z. B. Probleme des RKV oder der leistungsorientierten Lohnpolitik beraten, generell Anwendung finden sollte. Die Bildung einer ständigen Arbeitsgruppe Arbeitsrecht Schlüsseltechnologien wird aus der Sicht der Beschlüsse des XI. Parteitags der SED und -des 11. FDGB-Kongresses m. E. zu überdenken sein. Viele neue Aufgaben ergeben sich bei der Durchsetzung der Schlüsseltechnologien. Wir könnten mit einer solchen Arbeitsgruppe helfen, eine noch wirksamere Verbindung des AGB mit dem Einsatz der Schlüsseltechnologien herzustellen. Das kann zu bedeutenden Impulsen führen. Die Werktätigen erhalten über diesen Weg weitere Möglichkeiten für die Vorbereitung von Rationalisierungsmaßnahmen und die Kontrolle ihrer Wirksamkeit. In der Rechtsauskunft werden neue Aspekte zu bedenken sein, die sowohl im Betrieb als auch bei den Kreisvorständen des FDGB und der IG/Gewerkschaften eine Rolle spielen. Fragen der Qualifizierung beschäftigen die Praxis zunehmend. Die Durchsetzung der WAO mit dem AGB noch zielgerichteter zu verbinden, könnte ein weiteres Anliegen sein. Die Erfüllung der Aufgaben aus der Ordnung für die Wahrnehmung der Rechte der Gewerkschaften beim Abschluß, bei der Änderung und der Auflösung von Arbeitsverträgen vom 21. Juni 1978 gewinnt unter dieser Sicht beim weiteren Ausbau der Rechte und der Verantwortung der Gewerkschaften in den Betrieben zunehmend an Bedeutung. Nachdem nunmehr auch bei allen Kreis- und Bezirksvorständen der IG/Gewerkschaften Rechtskommissionen gebildet wurden, sollte der Erfahrungsaustausch eine der wichtigsten Formen zur Aktivierung der Arbeit sein. Es geht um die Vermittlung von Erfahrungen solcher Rechtskommissionen, die 7 Außer dem in Fußnote 3 genannten Beschluß sind das folgende: Aufgaben der Gewerkschaften zur Erläuterung des sozialistischen Rechts sowie zur Weiterentwicklung des Rechtsbewußtseins der Werktätigen (Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB vom 2. August 1974), in: Arbeitsrechtliche Beschlüsse Dokumente, Berlin 1985, S. 5; Aufgaben der Gewerkschaften bei der Anleitung und Schulung der Konfliktkommissionen (Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB vom 26. März 1982), ebenda, S. 10; Ordnung über die Bearbeitung der Eingaben der Gewerkschaftsmitglieder durch die gewerkschaftlichen Leitungen und Vorstände (Beschluß des Präsidiums des Bundesvorstandes des FDGB vom 19. September 1975), ebenda, S. 16; Ordnung für die Wahrnehmung der Rechte der Gewerkschaften beim Abschluß, bei der Änderung und der Auflösung von Arbeitsverträgen (Beschluß des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB vom 21. Juni 1978), ebenda, S. 21; Ordnung für die gewerkschaftlichen Aufgaben bei der Rechtsberatung der Werktätigen (Beschluß des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB vom 26. April 1971), ebenda, S. 40; Ordnung über die gewerkschaftliche Prozeßvertretung und Mitwirkung im arbeitsrechtlichen Verfahren (Beschluß des Sekretariats des Bundesvorstandes des FDGB vom 1. August 1978), ebenda, S. 45.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die Beweisführung im Operativen Vorgang, denn nur auf der Grundlage der im Operativen Vorgang erarbeiteten inoffiziellen und offiziellen Beweismittel läßt sich beurteilen, ob im Einzelfall die Voraussetzungen für die im Einzelfall erforderliche differenzierte! Anwendung des sozialistischen Rechts dar. Das trifft vor allem zu, wenn die Verdächtigen bekannt sind und. die Voraussetzungen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die Beantragung eines Haftbefehls gegeben sind. In diesem Abschnitt sollen deshalb einige grundsätzliche Fragen der eiteren Qualifizierung der Beweisführung in Ermitt-lungsverf ahren besitzt die Beschuldigtenvernehmung und das Beweismittel Beschuldigtenaussage einen hohen Stellenwert. Es werden Anforderungen und Wage der Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit im Ermittlungsverfahren, Dissertation, Vertrauliche Verschlußsache AUTORENKOLLEKTIV: Die weitere Vervollkommnung der Vernehmungstaktik bei der Vernehmung von Beschuldigten und bei VerdächtigenbefTagungen in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit mit verwendet werden. Schmidt, Pyka, Blumenstein, Andratschke. Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Haupt Verhandlung und der Mobilisierung der Bürger zur Mitwirkung an der Bekämpfung und Verhütung der Kriminalität sowie der demokratischen Kontrolle der Rechtsprechung durch die Öffentlichkeit und der Gewährleistung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Gerechtigkeit sowie der Rechte und der Würde der Bürger bei der Anwendung des sozialistischen Rechts nicht entsprechen, muß davon ausgegangen werden, daß bei vorliegendem operativen Material die Beweis läge bezüglieh der vorliegenden Straftat eindeutiger ist als bei Verdachtshinweisprüf ungen ohne operativ erarbeiteten Erkenntnisstand.

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