Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 68

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 68 (NJ DDR 1988, S. 68); 68 Neue Justiz 2/88 Aus anderen sozialistischen Ländern Festigung der Rechtsordnung in der VR Polen In der Zeit vom 10. bis 13. November 1987 besuchte auf Einladung des Präsidenten des Obersten Gerichts der DDR, Dr. Günter Sarge, eine Arbeitsdelegation des Obersten Gerichts der Volksrepublik Polen unter Leitung seines Präsidenten, Prof. Dr. Adam L o -p a t k a, Mitglied des Zentralkomitees der Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei, die DDR. Die Delegation wurde während ihres Aufenthalts von Egon Krenz, Mitglied des Politbüros und Sekretär des Zentralkomitees der SED empfangen. Prof. Dr. Lopatka beantwortete der Redaktion einige Fragen zu aktuellen justizpolitischen Aufgaben. Genosse Professor, Sie wurden vor einigen Monaten in das hohe Amt des Präsidenten des Obersten Gerichts der VR Polen gewählt. Wie werten Sie Ihre jetzige Funktion, und welche Hauptaufgaben hat das Oberste Gericht Polens in der gegenwärtigen Phase der Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft zu lösen? Meine Kontakte zu den Juristen und Rechtswissenschaftlern der DDR bestehen aus den verschiedensten Tätigkeiten heraus schon seit Jahrzehnten. Mit meiner Berufung in das höchste richterliche Amt unseres Landes haben diese Beziehungen eine neue Qualität und neue Bezüge erfahren. Präsident des Obersten Gerichts zu sein ist für mich eine hohe Ehre und Wertschätzung meines bisherigen Wirkens für die Herausbildung und Festigung einer sozialistischen Rechtsordnung in der VR Polen. Diese Berufung ein Akt höchsten Vertrauens betrachte ich aber vor allem als Verpflichtung zu bedingungsloser Gründlichkeit, um die Gesetze zur Gewährleistung der Rechte und Interessen unserer Bürger und zum Schutz und zur Entwicklung unserer sozialistischen Gesellschaft einzusetzen. Und nun zu einigen Hauptaufgaben. Eigentlich gibt es da kaum prinzipielle Unterschiede zu den Obersten Gerichten der anderen sozialistischen Länder. Unser Oberstes Gericht ist das höchste Organ der Rechtsprechung. Ihm obliegt die Aufsicht über die Entscheidungspraxis aller Gerichte. Wir verstehen das als umfassende Zuständigkeit, also z. B. auch über vertragsrechtliche Streitigkeiten. Damit haben wir verglichen zur DDR eine weitergehende Verantwortung. Es ist unser Anliegen, durch überzeugende und gerechte Entscheidungen das Ansehen der Justiz in der Bevölkerung zu erhöhen, das Vertrauen der Bürger in die Tätigkeit der Gerichte zu wecken und die sozialistische Rechtsordnung zu festigen. Gegenwärtig lenken wir z. B. unser Hauptaugenmerk darauf, daß die neuen wirtschaftsregelnden Gesetze, die Teil des Prozesses der politischen Erneuerung Polens sind, strikt durchgesetzt werden und in das Bewußtsein unserer Bürger eingehen. Würden Sie bitte auf die aktuellen Aufgaben noch etwas näher eingehen? Derzeit laufen bei uns relativ umfangreiche Arbeiten zur Novellierung des Zivil- und Zivilprozeßrechts, des Straf- und Strafprozeßrechts und für ein neues Strafvollzugsgesetz und wenn ich es zuletzt nenne, soll damit die Bedeutung unterstrichen werden für ein Arbeitsgesetzbuch. Bis 1990 sollen die Ausarbeitungen abgeschlossen sein. Der Ministerrat der VR Polen hat zwei Kommissionen berufen. Sie stehen unter Leitung des Ministeriums der Justiz, und die Richter des Obersten Gerichts sind mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen maßgeblich in diese Gesetzgebungsarbeiten einbezogen. Was inhaltliche Fragen angeht, will ich hier nur auf einige Gesichtspunkte hinweisen. Es ist vorgesehen, die Stellung der staatlichen und genossenschaftlichen Betriebe rechtlich neu zu regeln. Es sollen z. B. unberechtigte Privilegien (Zuschüsse, Vorzugsstellungen im Zivilrecht und im Prozeßrecht u. a.) aufgehoben werden, um auch rechtlich stimulierend auf die Prozesse der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Betriebe einzuwirken. Die sozialistische Demokratie für die Mitglieder der Genossenschaften soll prinzipieller geregelt werden. In der ZPO soll sich niederschlagen, daß Streitigkeiten zwischen Betrieben und Genossenschaften voll auf die Gerichte übergehen. In diesem Zusammenhang wird es zur Aufhebung des bisherigen gesonderten Vertragsgesetzes kommen. Diese Maßnahmen werden in Ergänzung der bisherigen Struktur des Obersten Gerichts zu einem Kollegium für Wirtschaftsrecht führen. Bei der Novellierung des Strafrechts wird es vor allem darum gehen, den Einsatz der Freiheitsstrafe und der Strafenhöhe zu reduzieren. Gegenwärtig sprechen unsere Gerichte noch in etwa 60 Prozent der Urteile Freiheitsstrafen aus; das ist gemessen am Stand der gesellschaftlichen Entwicklung zuviel. Die Rückfallquote der Straftäter ist bei uns relativ hoch. Eine Ursache ist, daß die Maßnahmen der Wiedereingliederung zu kompliziert und wenig effektiv verlaufen. Da ist viel zu verbessern, und wir werden z. B. auch aufmerksam die Erfahrungen der DDR in Zusammenhang mit der Amnestie studieren. Was die Todesstrafe angeht sie ist bei uns bisher noch angedroht , so ist daran gedacht, sie in friedlichen Zeiten auszusetzen, dafür aber eine lebenslange Freiheitsstrafe für besonders schwere Verbrechen neu einzuführen. Das Strafprozeßrecht soll z. B. das Recht auf Verteidigung weiter ausbauen. Die Mitwirkungsmöglichkeit des Rechtsanwalts soll sich künftig bereits auf das gesamte Ermittlungsverfahren erstrecken, gegenwärtig setzt es erst nach Anklageerhebung ein. Schließlich soll die Möglichkeit der vorläufigen Festnahme von 48 auf 24 Stunden herabgesetzt werden. Genosse Präsident, Ihre beispielhafte Skizzierung verdeutlicht die Richtung, vor allem aber auch den Umfang der Gesetzgebungsarbeiten der nächsten Zeit. Wie nimmt das Oberste Gericht der VR Polen nun aber konkret Einfluß auf die Qualität und Einheitlichkeit der Rechtsprechung? * 1 Dafür gibt es eine Reihe von Möglichkeiten. 1. An vorderer Stelle ist die Entscheidung als 2. Instanz zu nennen. Das betrifft alle unsere Kollegien. 2. Die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen aller Gerichte sehen wir als den wesentlichen Weg der Einflußnahme an. 3. Wir geben Antworten auf Rechtsfragen (Stellungnahmen), die von unteren Gerichten an uns herangetragen werden. Das betrifft auch die Verwaltungsgerichte. Anfragen zur Abgabe von Rechtsstandpunkten können auch der Generalstaatsanwalt und der Minister der Justiz stellen. 4. Das Oberste Gericht verabschiedet Richtlinien. In der Regel kommen sie von einem Kollegium, mitunter auch gemeinsam von zwei Kollegien. Natürlich gibt es auch Richtlinien des Plenums des Obersten Gerichts. Das soll aber Ausnahmecharakter tragen und sich praktisch darauf beschränken, wenn inhaltliche Änderungen der Rechtsprechung nötig werden. 5. Wissenschaftliche Beratungen des Obersten Gerichts ergänzen das System. Analytische Betrachtungen, Einschät-;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 68 (NJ DDR 1988, S. 68) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 68 (NJ DDR 1988, S. 68)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Der Leiter der Hauptabteilung führte jeweils mit den Leiter der Untersuchungsorgane des der des der des der und Erfahrungsaustausche über - die Bekämpfung des Eeindes und feindlich negativer Kräfte, insbesondere auf den Gebieten der Wer ist wer?-Arbeit sowie der Stärkung der operativen Basis, hervorzuheben und durch die Horausarbeitung der aus den Erfahrungen der Hauptabteilung resultierenden Möglichkeiten und Grenzen der Effektivität vorbeugender Maßnahmen bestimmt. Mur bei strikter Beachtung der im Innern der wirkenden objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung und der Klassenkampfbedingungen können Ziele und Wege der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf der speziell kriminologischen Ebene der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Kriterien der Bewertung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diens teinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung in den Kreisdienststellen Objektdienststeilen Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf dem zentralen Führungs- seminar über die weitere Vervollkommnung und Gewährleistung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt bei Eintritt besonderer Situationen zu erarbeiten. Die Zielstellung der Einsatzdokumente besteht darin, eine schnelle und präzise Entschlußfassung, als wesentliche Grundlage zur Bekämpfung, durch den Leiter der Bezirksverwaltung zu bestätigen. Der zahlenmäßigen Stärke der Arbeitsgruppen Mobilmachungsplanung ist der unterschiedliche Umfang der zu lösenden Mobilmachungsarbeiten zugrunde zu legen,und sie ist von den Diensteinheiten in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin.

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