Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 51

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 51 (NJ DDR 1988, S. 51); Neue Justiz 2/88 51 konkreten Verantwortungsbereich, d. h. in den Kreisen, Städten, Stadtbezirken und Gemeinden, den Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen (§ 55 des Jugendgesetzes). Die dort formulierten Maßnahmen zur breiten Förderung der Initiativen der Jugend schließen die Gewährleistung ihres Rechts auf demokratische Mitbestimmung ein. Das im Jugendförderungsplan dokumentierte Mitbestimmungsrecht der Jugendlichen ist aber nur die eine Seite. Seine praktische Umsetzung beginnt bereits bei der Erarbeitung dieses Dokuments. Das Jugendgesetz verpflichtet die Leiter und Vorstände, die Maßnahmen des Jugendförderungsplanes mit den zuständigen Leitungen der FDJ abzustimmen und ihnen so die Möglichkeit zu geben, eigene Vorschläge zu unterbreiten, durch welche staatlichen Maßnahmen konkrete Initiativen der Jugend unterstützt werden müssen. Der Jugendförderungsplan kann also nur dann seine Aufgabe erfüllen, wenn er darauf gerichtet ist, die FDJ-Grundorganisation bei der Realisierung ihres Kampfprogramms allseitig zu unterstützen. Auf Anregung des XII. Parlaments der FDJ hat der Ministerrat der DDR beschlossen, daß die Entwürfe der Jugendförderungspläne den jährlichen Wahlversammlungen bzw. Delegiertenkonferenzen der FDJ zur Beratung vorzulegen und durch die staatlichen Leiter zu begründen sind. Damit erhöht sich das demokratische Mitspracherecht der FDJ bei der Festlegung staatlicher Aufgaben zur Verwirklichung sozialistischer Jugendpolitik. Umfassender kann sie von ihrem Vorschlags- und Kontrollrecht Gebrauch machen. Dadurch erhält jedes FDJ-Mitglied die Möglichkeit, seine Auffassung zum Entwurf darzulegen und eigene Vorschläge einzubringen. Diese breite Einbeziehung der Jugendlichen sichert, daß ein realer, ihren Interessen entsprechender Jugendförderungsplan beschlossen bzw. in Kraft gesetzt wird, der sie zu hohen Leistungen mobilisiert und ihre Eigenverantwortung in allen Lebensbereichen stärkt. Voraussetzung dafür ist zugleich, daß den in den Jugendförderungsplänen festgelegten Maßnahmen in den Volkswirtschaftsplänen entsprochen wird. Der Jugendförderungsplan regelt also umfassend die Rechte der Jugendlichen bei der Mitbestimmung in allen gesellschaftlichen Angelegenheiten. Seine Erarbeitung, sein Inhalt und seine Verwirklichung sind Ausdruck lebendiger sozialistischer Demokratie. Hier liegen aber noch erhebliche Reserven. Erneut haben nicht alle staatlichen Leiter auf den Wahlversammlungen und Delegiertenkonferenzen der FDJ im vergangenen Jahr diese Pläne zur Diskussion gestellt. Eigenständiger Beitrag zur Beschleunigung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts Umfassend und wirkungsvoll nimmt die Jugend an der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution teil. Bei der Verwirklichung der Wirtschaftsstrategie der SED ist das schöpferische Potential der jungen Werktätigen, Schüler, Lehrlinge, Studenten und Wissenschaftler nicht mehr wegzudenken. Dem entspricht auch das Gesetz über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1986 bis 1990, indem es in der Präambel Festlegungen zur Förderung der Initiativen der FDJ bei der allseitigen Stärkung unseres Staates trifft: „Den Jugendlichen sind verantwortungsvolle Aufgaben zur Verwirklichung der ökonomischen Strategie der SED, vor allem zur Meisterung der Schlüsseltedmologien, zu übertragen. Das Streben der Jugendbrigaden, Bestleistungen auf Dauer zu vollbringen, und der Jugendforscherkollektive der FDJ, Spitzenleistungen in Spitzenzeiten zu erreichen, ist umfassend zu unterstützen. Besondere Aufmerksamkeit ist dem wissenschaftlich-technischen Schaffen aller Jugendlichen in der Bewegung Messe der Meister von morgen sowie ihrer Teilnahme art den anderen ökonomischen Initiativen der FDJ zu schenken.“4 Die Bewegung Messe der Meister von morgen (MMM) ist das bedeutendste Bewährungsfeld der Jugend bei der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution. In dieser Bewegung bieten sich den jungen Menschen vielfältige Möglichkeiten, alle ihre produktiven Kräfte für die erfolgreiche Verwirklichung der Wirtschaftsstrategie der SED mit dem Blick auf das Jahr 2000 zu entfalten. Das zeigen anschaulich die Ergebnisse des Messejahres 1986/87. 75 Prozent der Jugendlichen unseres Landes beteiligten sich an der MMM-Bewegung. Sie arbeiteten an rund 240 000 wissenschaftlich-technischen Aufgaben davon mehr als 70 Prozent aus den Plänen Wissenschaft und Technik. Ein ökonomischer Nutzen von 1,92 Milliarden Mark wurde dabei eingebracht. Auch die Tatsache, daß 88 Prozent der gelösten MMM-Aufgaben betrieblich genutzt werden, belegt, daß Basteln, Knobeln und Forschen nicht dem Selbstzweck dienen, sondern dem Ziel untergeordnet sind, die jungen Menschen mit schöpferischen Leistungen an der Meisterung der wissenschaftlich-technischen Revolution zu beteiligen. Daß aber jede zehnte gelöste MMM-Aufgabe noch nicht genutzt wird, macht darauf aufmerksam, daß das schöpferische Leistungsvermögen der Beteiligten durch die staatlichen Leiter noch nicht voll zur Wirkung kommt. Das ist nicht nur ein bedeutsames volkswirtschaftliches Erfordernis, sondern zugleich eine wichtige Voraussetzung für die weitere Persönlichkeitsentwicklung Jugendlicher. Nicht unerheblich trägt auch zu ihrem Interesse und Engagement bei, daß ihnen fußend auf den im Leben unserer sozialistischen Gesellschaft verwirklichten Grundrechten auf Bildung und Arbeit ein Ausbildungsplatz und ein Arbeitsplatz im erlernten Beruf sicher sind, daß sie zu schöpferischer beruflicher Arbeit befähigt werden, um den neuen Anforderungen gewachsen zu sein. Fast alle in der DDR bestehenden 41 000 CAD/CAM-Ar-beitsstationen sind Objekte der Jugend, und etwa 22 000 Industrieroboter wurden mit Initiative der Jugend entwickelt, gebaut und eingesetzt. Die wissenschaftlich-technische Revolution mit den Vorzügen des Sozialismus noch enger zu verbinden und im breiten Umfang zur Entwicklung und Anwendung der Schlüsseltechnologien beizutragen ist eine große Herausforderung an die Jugend. Wozu die Jugend hier bereit und fähig ist, zeigt sich besonders in der Tätigkeit der Jugendforscherkollektive der FDJ und im Erfinderwettbewerb der Jugend. Hier sind Bewährungsfelder des wissenschaftlich-technischen Schaffens entstanden, in denen die jungen Neuerer, Rationalisatoren und Erfinder sich stets neu als Bahnbrecher erweisen können. Hier verbinden sich Talent und hoher Qualifizierungsstand der Jugendlichen mit Tatendrang, Risikobereitschaft und dem unbedingten Willen, für die Stärkung des Sozialismus entscheidende Entwicklungsprozesse mitzubestimmen und mitzugestalten. Die FDJ-Leitungen in den Territorien und Betrieben setzen sich besonders engagiert dafür ein, daß zur Lösung von Aufgaben aus den Plänen Wissenschaft und Technik Jugendforscherkollektive der FDJ gebildet werden. Es geht dabei vor allem darum, solche Aufgaben zu lösen, die im Weltstandsvergleich bestehen bzw. selbst Weltniveau darstellen und letztendlich zu patentreifen Lösungen führen. Die Jugendforscherkollektive der FDJ stehen in vorderster Reihe, insbesondere wenn es um die Mikroelektronik, die CAD/ CAM-Technik, die Biotechnologie oder um die Erarbeitung von Rationalisierungslösungen als Teilstücke der flexiblen automatisierten Fertigung geht. So hat z. B. ein Jugendforscherkollektiv der FDJ aus dem Stammbetrieb des VEB Werkzeugmaschinenkombinat „Fritz Heckert“ in Kooperation mit Studenten der Technischen Universität Karl-Marx-Stadt und zehn Jugendbrigaden ein fle-i xibles Fertigungssystem „FMS 500“ entwickelt, das zur Einsparung von Arbeitskräften, Arbeitszeit und Energie führt, die Erzeugnisqualität und die Arbeitsbedingungen verbessert und einen Nutzen von 113 TM erbringt. Ergebnis dieser Forschungsarbeit sind drei Patentanmeldungen. Das Jugendforscherkollektiv wurde anläßlich der 30. Zentralen MMM und der 10. Zentralen Leistungsschau der Studenten und jungen 4 Gesetz über den Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1986 bis 1990 vom 21. November 1986 (GBl. I Nr. 36 S. 449).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 51 (NJ DDR 1988, S. 51) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 51 (NJ DDR 1988, S. 51)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Dabei handelt es sich insbesondere um Spekulationsgeschäfte und sogenannte Mielke, Rede an der Parteihochschule Karl Marx beim der Partei , Anforderungen und Aufgaben zur Gewährleistung der staatlichen Sicherheit und Ordnung zu läsen. Eine wesentliche operative Voraussetzung für die Durchsetzung und Sicherung desUntersuchungshaftvollzuges kommt der jeierzeit zuverlässigen Gewährleistung der Sicherheit und des Schutzes der Dienstobjekte Staatssicherheit - Ordnung Sicherheit Dienstobjekte - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit o? - Ordnung zur Organisierung und Durchführung des militärisch-operativen Wach- und Sicherüngsdien-stes im Staatssicherheit ahmenwacbdienstordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit n? -fk? Seite. Der politisch-operative Wach- und Sicherungs- dienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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