Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 50

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 50 (NJ DDR 1988, S. 50); 50 Neue Justiz 2/88 Mitbestimmung der Jugend der DDR in Gesellschaft, Staat und Wirtschaft HANS SATTLER, Mitglied des Ministerrates und Leiter des Amtes für Jugendfragen beim Ministerrat der DDR Der XI. Parteitag der SED hat die Jugend der DDR aufgerufen, „das Banner der Errungenschaften des Sozialismus auf deutschem Boden über die Schwelle des neuen Jahrtausends zu tragen“.1 Die im „FDJ-Auftrag XI. Parteitag der SED“ vollbrachten Taten und" Ergebnisse belegen anschaulich, daß die Jugendlichen fest zu ihrem sozialistischen Vaterland stehen und gewillt sind, es allseitig zu stärken und das Leben im Sozialismus schöner und reichhaltiger mitzugestalten. Der Zentralrat der FDJ hat auf seiner 7. Tagung am 19. Dezember 1987 den Beschluß über das „FDJ-Aufgebot DDR 40“ gefaßt eine Initiative, die alle Mädchen und Jun-‘ gen aufruft, zu Ehren des 40. Jahrestages de DDR ihr Bestes für die weitere Verwirklichung der Beschlüsse des XI. Parteitages der SED zu geben und damit ihrer Verantwortung für Sozialismus und Frieden gerecht zu werden. Seit ihrer Gründung ist die Deutsche Demokratische Republik als Staat der Jugend bekannt und anerkannt. Die auf -dem I. Parlament der FDJ im Juni 1946 verkündeten Grundrechte der jungen Generation das Recht auf politische Mitbestimmung, das Recht auf Arbeit und Erholung, das Recht auf Bildung, das Recht auf Freude und Frohsinn wurden mit der Gründung der DDR Bestandteil der Verfassung. Seitdem ist auch der Grundsatz sozialistischer Jugendpolitik, der Jugend zu vertrauen und ihr Verantwortung zu übertragen, Gesetz und gesellschaftliche Praxis. Das bereits am 8. Februar 1950 beschlossene erste Jugendgesetz der DDR1 2 legte den Weg frei für eine große Initiative und Mitarbeit der Jugend beim Aufbau der Deutschen Demokratischen Republik. Nach dem Sieg der sozialistischen Produktionsverhältnisse erhielten Aktivität und Schöpferkraft der jungen Generation durch das zweite Jugendgesetz vom 4. Mai 1964 neue Impulse. Mit der vom VIII. Parteitag der SED als langfristige Hauptaufgabe beschlossenen Politik der weiteren „Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“3 wurden auch an die junge Generation höhere Ansprüche gestellt. Sie begründeten die Notwendigkeit, mit dem dritten Jugendgesetz vom 28. Januar 1974 den Platz der Jugend bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft festzuschreiben. Das Gesetz ist vor allem auf die Erhöhung der eigenen Verantwortung der Jugend für ihre Entwicklung zu sozialistischen Persönlichkeiten und für die Mitgestaltung des gesellschaftlichen Lebens gerichtet. Diesen bereits im Leben bewährten Ansprüchen an die Fähigkeit, das Bewußtsein und die aktive Haltung der Jugend, die es immer umfassender auszuprägen gilt, ist durch die sozialistische Demokratie in ihren vielfältigen Formen breiter Raum gegeben. Allein der Verlauf der öffentlichen Diskussionen des Gesetzentwurfs widerspiegelte, wie die Jugend das Recht auf demokratische Mitbestimmung verwirk- -licht und wahrhimmt. Auf der Grundlage von 4 821 Vorschlägen wurden 200 Änderungen und Präzisierungen am Entwurf vorgenommen. So ist es z. B. ein Ergebnis dieser Diskussion, daß das Jugendgesetz die Rechte der FDJ zur demokratischen Mitbestimmung in den Angelegenheiten des sozialistischen Staates regelt (§ 54). Das Mitsprache- und Mitentscheidungs-recht der FDJ als Interessenvertreter aller Jungen und Mädchen der DDR trägt entscheidend mit dazu bei, günstige Bedingungen für die allseitige Entwicklung der jungen Generation, für ihre kommunistische Erziehung zu schaffen. Tätigkeit junger Abgeordneter in allen gesellschaftlichen Bereichen Eine hohe Verantwortung für die Wahrnehmung der Interessen ihrer Wähler haben die jungen Abgeordneten übernommen, die in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens tätig sind. 16 Prozent der Abgeordneten aller Volksvertretungen sind im Alter von 18 bis 25 Jahren. Über 33 000 junge Abgeordnete, davon mehr als 22 000 mit dem Mandat der FDJ ausgerüstet, entscheiden an der Seite der älteren und zum Teil schon langjährigen Abgeordneten über gesellschaftliche und kommunale Belange mit. Diese Fakten und die Tatsache, daß die FDJ in der Volkskammer mit einer eigenen Fraktion vertreten ist, deren Mitglieder nicht nur im Jugendausschuß, sondern in allen Ausschüssen der höchsten Volksvertretung tätig sind, bezeugen eindrucksvoll, daß das demokratische Mitbestimmungsrecht der Jugend bei uns fest verankert ist. Da junge Abgeordnete nicht immer über die Erfahrungen im Mitregieren verfügen wie die Volksvertreter, die bereits über mehrere Wahlperioden das Vertrauen ihrer Wähler erhalten haben, und sie mitunter das „Wie“ der Machtausübung erst erlernen und erproben müssen, ist es Anliegen der örtlichen Räte, ihnen zu helfen, so schnell wie möglich in ihre Aufgaben hineinzuwachsen. Insbesondere die Mitarbeit in den ständigen Kommissionen der örtlichen Volksvertretungen bietet den jungen Abgeordneten ein breites Spektrum zur demokratischen Mitbestimmung ln allen Bereichen des Lebens im Territorium. Es hat sich bewährt, ihnen konkrete Aufgaben zu übertragen, vor allem bei der komplexen Verwirklichung des Jugendgesetzes. Das ist auch ganz natürlich, denn sie sind die Interessenvertreter der Jugend in den Volksvertretungen. So haben im Kreis Werdau junge Abgeordnete die Patenschaft über Jugendklubs der FDJ übernommen, unterstützen die Räte, Betriebe, Genossenschaften und Einrichtungen bei der Ausarbeitung und Verwirklichung der Jugendförderungspläne sowie bei der Vorbereitung und Realisierung von Kommunalvereinbarungen zur weiteren Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen der Jugend. Die Klubs junger Abgeordneter sind ebenfalls eine bewährte Form, um jungen Volksvertretern für ihr wichtiges Amt Erfahrungen zu vermitteln. Jugendförderungsplan Basis für die Unterstützung der Initiativen der Jugend Der Jugendförderungsplan ist das staatliche. Leitungsdokument zur jährlichen, planmäßigen und komplexen Verwirklichung der Aufgaben der sozialistischen Jugendpolitik im 1 E. Honedcer, Beriefet des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 88 f. 2 (Erstes) Gesetz über die Teilnahme der Jugend am Aufbau der DDR und die Förderung der Jugend in Schule und Beruf, bei Sport und Erholung vom 8. Februar 1992 (GBl. I Nr. 19 S. 99). (Zweites) Gesetz über die Teilnahme der Jugend der DDR am Kampf um den umfassenden Aufbau des Sozialismus und die allseitige Förderung ihrer Initiative bei der Leitung der Volkswirtschaft und des Staates, in Beruf und Schule, bei Kultur und Sport vom 4. Mai 1964 (GBl. I Nr. 4 S. 75). (Drittes) Gesetz über die Teilnahme der Jugend an der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und über ihre allseitige Förderung in der DDR Jugendgesetz der DDR vom 28. Januar 1974 (GBl. I Nr. 5 S. 49). Vgl. hierzu H. Sattler in NJ 1984, Heft 4, S. 126 ff.; K. Lippold in NJ 1974, Heft 4, S. 101 ff.; P. Friedrich in NJ 1973, Heft 18, S. 927 ff Vgl. auch Geschichte der Freien Deutschen Jugend, Berlin 1982, S. 191 ff 390, 908 f. 3 Protokoll der Verhandlungen des VIII. Parteitages der SED, Bd. 2, Berlin 1971, S. 296.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 50 (NJ DDR 1988, S. 50) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 50 (NJ DDR 1988, S. 50)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Stoph, Bericht zur Direktive des Parteitages der Partei zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der in den Jahren bis Dietz Verlag Berlin Auflage Direktive des Parteitages der Partei zum. Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der Dokumente des Parteitages der Partei , Seite Dietz Verlag Berlin Auflage Breshnew, Rede auf der Internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien Dokumente der Internationalen Beratung der kommunistischen und Arbeiterparteien, Seite Dietz Verlag Berlin. Die Aufgaben des Kampfes gegen den Feind, die von ihm ausgehenden Staatsverbrechen und gegen politisch-operativ bedeutsame Straftaten dei allgemeinen Kriminalität. Ausgewählte Probleme der Sicherung des Beweiswertes von AufZeichnungen, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen eine besonders hohe Verantwortung Realisierung Schadens- und vorbeugendet Maßnahmen im Rahmen politisch-operativer Arbeitsprozesse, X! vve allem in Verwirklichung des Klärungoprozesse und im Zusammenhang mit der Vorbcreitunn auf eine Genenübcrs.tollunn detailliert erläuterten Umstände des Kennenlernss der Wehrnehmuno zu klären und es ist eine Personenbeschreibung zu erarbeiten.

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