Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 494

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 494 (NJ DDR 1988, S. 494); 494 Neue Justiz 12/88 Die Rechtsanwaltschaft der DDR am Ausgang der 80er Jahre Rechtsanwalt Dr. FRIEDRICH WOLFF, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte in Berlin Die Feststellung auf dem XI. Parteitag der SED, daß die Rechtssicherheit in unserem Staat ein Wesensmerkmal des Sozialismus ist1, hat auch für die Rechtsanwälte programmatische Bedeutung. Der Gesetzgebungsplan bis 1990 mit dem vorgesehenen Ausbau der Rechtsgarantien1 2 weist auf die Relevanz dieser Feststellung für die Zukunft hin. Die Verantwortung des Rechtsanwalts bei der Wahrung der Rechte des Bürgers und als eine der juristischen Garantien der Menschenrechte nimmt weiter zu. Ebenso stellen die Dialogpolitik unseres Staates, der Wettbewerb der sozialen und politischen Systeme, die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie höhere Anforderungen an die Rechtsanwaltschaft. Diesen Anforderungen kann nur durch eine Steigerung der Qualität der anwaltlichen Arbeit im umfassendsten Sinne entsprochen werden. Dies wiederum setzt eine grundlegende Verbesserung der Tätigkeit der Vorstände und des Rates voraus. Die vier Schwerpunkte, die wir als unsere Hauptaufgaben aus der allgemeinen Aufgabenstellung des XI. Parteitages abgeleitet haben, geben uns dabei die richtige Orientierung. Unsere anwaltliche Arbeit muß folglich weiterhin auf hohe Rechtssicherheit, konsequente Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Bürger, Unterstützung der ökonomischen Strategie der SED, Verallgemeinerung der Anna-berger Erfahrungen und Verwirklichung der sozialistischen Demokratie in jedem Kollegium gerichtet sein. Aufgaben und Pflichten der Mitglieder der Kollegien Die Zahl der Rechtsanwälte in der DDR ist bekanntlich im Vergleich zu anderen Ländern trotz eines stetigen Anstiegs noch relativ klein. Dennoch reicht sie aus, um den Wunsch jedes Bürgers nach anwaltlichem Rat und anwaltlicher Hilfe zu erfüllen. Wir müssen sogar feststellen, daß der wesentlich gestiegenen Zahl von Kollegiumsmitgliedern (1967 = 444; 1987/88 = 581) eine annähernd gleich gebliebene Anzahl von Aufträgen (1973 = 122 355; 1987 = 123 514) gegenübersteht. Hingegen hat die Zahl der unentgeltlichen Rechtsauskünfte der Kollegien erheblich zugenommen. Die Tatsache, daß die Zahl der Rechtsanwälte in der DDR relativ klein ist, wird in kapitalistischen Ländern und besonders in der BRD immer wieder zu Verleumdungen der Rechtsordnung der DDR benutzt. Jedoch lassen sich weder die Rechtsordnungen noch die Aufgaben der Anwaltschaft in Staaten mit gegensätzlicher Gesellschaftsordnung schematisch vergleichen. In der übergroßen Zahl der Rechtsanwälte in der BRD beispielsweise spiegeln sich Konsequenzen der kapitalistischen Gesellschaftsordnung wider: die Explosion der Kriminalität mit der gewaltigen Anzahl von Strafverfahren, die Flut von Zivilprozessen und der weite außergerichtliche Bereich anwaltlicher Tätigkeit. In einer Gesellschaft, die auf Ausbeutung, Profitstreben und Konkurrenzdenken beruht, in der jeder gegen jeden kämpft, läuft ohne Rechtsanwalt nichts. Geradezu frappierend aber ist die Tatsache, daß die „Anwaltsschwemme“ in der BRD nach außen als Beweis überlegener Rechtsstaatlichkeit ausgegeben wird, in der internen Diskussion aber als Krisensymptom seit vielen Jahren an erster Stelle rangiert. Bei der Zahl von Rechtsanwälten in der DDR muß übrigens auch in Betracht gezogen werden, daß neben den 581 Kollegiumsmitgliedern, den Einzelanwälten und den Mitgliedern des Büros für internationale Zivilrechtsangelegenheiten noch mehrere Tausend Justitiare und Notare tätig sind, die rechtliche Bedürfnisse der Bürger und Betriebe befriedigen. So wenig wir Grund haben, mit den gegenwärtigen Mitgliederzahlen der Kollegien unzufrieden zu sein, so falsch wäre es andererseits, sie auf dem derzeitigen Niveau konservieren zu wollen. Unter den Bedingungen der Vollbeschäftigung in der DDR können wir allerdings nicht erwarten, daß wir sobald, sozusagen von heute auf morgen, die Anwaltsassistenten, die wir brauchen, zur Verfügung haben werden. Daraus folgt, daß wir uns langfristig auf eine Entwicklung einstellen müssen, die durch den Ausbau der subjektiven Rechte der Bürger, die Zunahme ihres persönlichen Wohlstands und Eigentums sowie durch die wachsenden inhalt- lichen Aufgaben in Straf- und anderen Verfahren zu erwarten ist. Die Erfüllung unserer Aufgabe, einen wachsenden Beitrag zur Gewährleistung der Rechtssicherheit zu erbringen, ist natürlich nicht nur von der Zahl der Anwälte, sondern ganz besonders von der Qualität ihrer Arbeit abhängig. Wir sind uns der Tatsache bewußt, daß jeder Fehler eines Anwalts zum Rechtsverlust eines Bürgers führen kann. Darin liegt die gesellschaftliche Verantwortung des einzelnen Rechtsanwalts und der Kollegien, optimale Voraussetzungen für die anwaltliche Arbeit zu schaffen. Das Bewußtsein erfolgreicher Tätigkeit in der Vergangenheit darf uns nicht davon abhalten, uns immer wieder mit der Haltung des Anwalts zu seinen Pflichten gegenüber seinem Auftraggeber, gegenüber seinen Kollegen, gegenüber den Rechtspflegeorganen, also mit der Haltung zu seinen Berufspflichten auseinanderzusetzen. Die Grundlagen anwaltlicher Tätigkeit können nie als ein für allemal festgeschrieben angesehen werden. Und die Erkenntnis wachsender Aufgaben und damit wachsender Verantwortung in der Zukunft verlangt, sowohl auf neue Fragen neue Antworten zu finden, als auch alte Erkenntnisse einer neuen Generation von Anwälten zu vermitteln. Über die Notwendigkeit, die Berufspflichten des Rechtsanwalts unter heutigen Bedingungen neu zu fixieren, kann also wohl kein Zweifel bestehen. Schon in Sigbert Feuchtwangers 1922 erschienener Schrift „Die freien Berufe“ gibt es die immer noch treffende Bemerkung, daß das auf dem Verhalten des Anwalts beruhende Vertrauen die eigentliche Existenzgrundlage der Anwaltschaft ist.3 4 Gerade in einem sozialistischen Land richten sich Achtung und Vertrauen nach ethisch begründeten Maßstäben. Unter unseren gesellschaftlichen Verhältnissen sind solche Werte wie Sachkunde, Fleiß, Zuverlässigkeit Grundlage der Existenz und Wirksamkeit des einzelnen Rechtsanwalts, einer Zweigstelle oder eines ganzen Kollegiums. Dies muß jedem Kollegiumsmitglied bewußt sein. Wie sehr Berufsethos und Ansehen des Anwalts mit seiner Existenz und Wirksamkeit verbunden sind, hat die Geschichte der Anwaltschaft hinreichend bewiesen. Entwicklung der kollektiven Arbeit in den Kollegien Mit der Gründung der Kollegien der Rechtsanwälte hat sich das verwirklicht, was fortschrittliche deutsche Anwälte schon immer angestrebt haben: die volle genossenschaftliche Selbstverwaltung. Schon Justus Möser, der den Ehrentitel „Anwalt des Vaterlandes“ trug, machte 1778 den „Vorschlag zu einem besonderen Advokatenkollegium“. Dabei ging er davon aus, daß das geringe Ansehen der Anwälte dieser Zeit in Deutschland darauf beruhe, daß sie im Gegensatz zu den englischen und französischen Anwälten „unter sich“ blieben, „ohne Verein oder Gilde, folglich ohne Stiftung und ohne Statuten“. Seine Betrachtungen faßt Möser mit den Worten zusammen: „Dies muß uns natürlicherweise auf den Gedanken bringen, daß es gut sein würde, daß die Landesadvokaten sich zu einem Korpus vereinigen, ihre Statuten errichten, ihre Mitglieder selbst wählen Sie würden dadurch natürlicherweise aufmerksam auf ihre Ehre, empfindlicher auf ihre Haltung und durch eine Ausstoßung aus diesem Orden stärker bestraft werden als durch irgendeine andere Strafe Dies ist wenigstens das Mittel, wodurch sich der Stand der Advokaten in Frankreich bei einem wahren Ansehen erhalten hat. Das aber ist mit eben diesem Erfolg in der DDR geschehen. Unser Musterstatut bietet Gewähr für ein hohes Berufsethos und ein darauf beruhendes entsprechendes Ansehen des Anwalts, was wiederum unerläßliche Voraussetzung für die Erfüllung seiner beruflichen Aufgaben und insbesondere für 1 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 76. 2 Vgl. S. Wittenbeck, „Planmäßige Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung“, NJ 1987, Heft 11, S. 430 ff. 3 S. Feuchtwanger, Die freien Berufe, München 1922, S. 505. 4 J. Möser, Patriotische Phantasien, 1. Teil, 2. Aufl., Berlin 1778, S. 292 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 494 (NJ DDR 1988, S. 494) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 494 (NJ DDR 1988, S. 494)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Verhaltensanforderungen an die Mitarbeiter der -Abteilung Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache , tierter in Auswirkung der zunehmenden Aggressivität und Gefährlichkeit des Imperialismus und die sich daraus ergebenden Maßnahmen durch eine kontinuierliche und überzeugende politisch-ideologische Erziehungsarbeit zu bestimmen. Wir müssen uns dessen stets bewußt sein, daß gerade die im und nach dem Operationsgebiet vor allem die Lösung folgender Aufgaben zu sichern: Herausarbeitung und Präzisierung der linienspezifischen Zielstellung für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit mit im und nach dem Operationsgebiet sowie der Aufklärungslätigkeii planmäßig, zielgerichtet, allseitig und umfassend zu erkunden, zu entwickeln und in Abstimmung und Koordinierung mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, im Berichtszeitraum schwerpunktmäßig weitere wirksame Maßnahmen zur - Aufklärung feindlicher Einrichtungen, Pläne, Maßnahmen, Mittel und Methoden im Kampf gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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