Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 488

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 488 (NJ DDR 1988, S. 488); 488 Neue Justiz 12/88 Auszeichnungen Vaterländischer Verdienstorden in Gold Dozent Dr. Anselm Glücksmann, ehern. Justitiar des Verlages Junge Welt, Berlin Prof. Dr. sc. Horst Klett, Institut für Internationale Beziehungen der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Dr. Georg Münzer, ehern. Justitiar des Büros für Urheberrechte, Berlin Hervorragender Genossenschaftler Prof. Dr. sc. Manfred Ebel, Sektion Staatliche Leitung der Volkswirtschaft der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR hof zum Schutze der Republik sah darin „ Vorbereitung zum Hochverrat“ in Tateinheit mit der Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung (§ 7 Ziff. 4 des Republikschutzgesetzes von 1922) und verurteilte Gärtner zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 100 Mark. In einem Brief an Wilhelm Pieck teilte F. Timpe mit, daß die Verteidigung sich sofort darüber im klaren war, daß dieser Prozeß zur „breitesten Anti-Staatsgerichtshof-Propaganda in bürgerlichen Kreisen ausgenutzt werden müsse“, denn diese Verurteilung bedeute „einen Eingriff in die Freiheit der Kunst“ und stelle „einen Verstoß gegen die Zensurfreiheit“ dar.34 Die JZ stellte bürgerlichen Zeitungen wie „Berliner Tageblatt“ und „Vossische Zeitung“ entsprechende Informationen zu und beantragte, den Präsidenten der Bühnengenossenschaft, G. Rickelt, als Gutachter zu bestellen. Das lehnte der Staatsgerichtshof ab. Die Rechnung der JZ ging auf: Die bürgerlichen Zeitungen kritisierten das Urteil scharf, es gab Protestkundgebungen, und führende Intellektuelle der Weimarer Republik Unterzeichneten eine Resolution „Für die Freiheit der Kunst“. E. Schönhaar bezeichnete dieses Vorgehen der JZ in einem Brief vom 15. Oktober 1925 an das Exekutivkomitee der IRH als einen Vorstoß in der bürgerlichen Demokratie. Das Ziel der JZ sei es gewesen, eine klare Stellungnahme der Öffentlichkeit gegen den Staatsgerichtshof zu erreichen.35 36 Diese und andere Protestaktionen waren erfolgreich: Der Staatsgerichtshof wurde am 31. März 1926 aufgelöst. Politisches Asyl und Auslieferung Neben strafrechtlichen besaßen auch völkerrechtliche Fragen, z. B. des Asyls und der Auslieferung, einen hohen Stellenwert in der Arbeit der JZ. Bereits kurz nach ihrer Gründung richtete F. Halle eine Denkschrift der KPD-Fraktionen an Reichskanzler Wirth, in der gegen ein Auslieferungsersuchen Spaniens Stellung bezogen wurde. Zwar wurden zwei Anarchosyndikalisten, die der Mittäterschaft an der Ermordung des spanischen Ministerpräsidenten beschuldigt worden waren, ausgeliefert, aber andere parlamentarische Vorstöße und Rechtsgutachten, die von der JZ ausgingen, waren erfolgreich.35 1931/32 korrespondierte Halle mit dem preußischen Innenminister Severing, um geplante Ausweisungen von Referenten der Internationalen Arbeiterhilfe, die angeblich die „Pflicht zur politischen Zurückhaltung im Gaststaat“ verletzt hätten, und die Abschiebung von „lästigen Ausländern“ zu verhindern. In einigen Fällen erreichte er einen Aufschub, und in der Sache der Holländerin Anni Monas wurde mit „Rücksicht auf die Ausführungen des Herrn Professor Felix Halle“ von der Vollstreckung der Ausweisungsverfügung abgesehen.37 Der Grundsatz, daß das Proletariat „jedes rechtliche Mittel, das es gibt, gebraucht“38, wurde im Interesse des proletarischen Internationalismus auch auf das Völkerrecht, insbesondere das „Fremdenrecht“, ausgedehnt. Da in Deutschland zu jener Zeit, sofern nicht völkerrechtliche Verträge existierten, keine reichsgesetzlichen Schranken hinsichtlich der Auslieferung bestanden und diese dem willkürlichen Ermessen der Beamten auf dem Verwaltungswege unterlagen, er- griff die Reichstagsfraktion der KPD „die Initiative, um eine gesetzliche Regelung der Materien Asyl und Auslieferung herbeizuführen“.39 Die theoretischen Vorarbeiten hierfür leistete F. Halle. Ausgehend von der geschichtlichen Einsicht, daß die Klassenkräfteverhältnisse die Grenzen des Asylrechts bestimmen, formulierte und begründete er auf der I. Reichstagung der RHD 1925 die kommunistischen Mindestforderungen: Schaffung einer Gerichtsbarkeit oder doch Verwaltungsgerichtsbarkeit mit kontradiktatorischem Verfahren, da dieses bei aller klassenmäßigen Einstellung der Richter dennoch bessere Garantien bringe; Mitwirkung von Gewerkschaftsmitgliedern am Verfahren als Schöffen, aber in einer Zahl, die sie nicht zum Anhängsel degradiert; Knüpfung der Auslieferung und Ausweisung an festumrissene Voraussetzungen; Ausschluß der Auslieferung bei politischen und religiösen Delikten. Genau diese Ansprüche waren der verdichtete Inhalt einer Interpellation der KPD-Reichstagsfrak-tion vom 19. Juni 1925, mit der das Gesetzgebungsverfahren initiiert werden sollte.40 41 Gleichzeitig legte Wilhelm Pieck, wie aus Briefen von ihm an die JZ hervorgeht44, die Ausarbeitung eines umfänglichen Gesetzentwurfs zum Asylrecht in die Hände Halles. Das Faktenmaterial und die Argumentation lassen den Schluß zu, daß eine 26 Seiten umfassende „Begründung zu dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausübung des völkerrechtlichen Asyls“ von 1925, aufgefunden unter Materialien der JZ42, aus der Feder Halles stammt. Ohne auf Einzelheiten einzugehen, ist folgendes hervorhebenswert: Ebenso wie auf dem Gebiet des Strafrechts stützte sich die KPD auch beim Asylrecht bewußt auf bürgerlich-demokratische Errungenschaften. So heißt es in dem Material: „Bezüglich des völkerrechtlichen Asyls für politische Flüchtlinge knüpft der Entwurf an die Grundsätze an, die in der Verfassung der ersten französischen Republik im Anschluß an die große französische Revolution zum Ausdruck gelangt waren.“43 Als wichtige Grundsätze des Asylrechts sind aufgeführt: das Verbot der Auslieferung bei allen Handlungen aus politischen Beweggründen; das Verbot der „Abschiebung“ politischer Flüchtlinge bereits an der Grenze; die Sicherung eines Rechtsbeistandes; der Ausschluß der Auslieferung bei Straftaten aus sozialer Notlage und bei solchen Tatbeständen, deren Strafandrohung nicht über drei Jahre Freiheitsentzug liegt. Die Verhandlung über ein Auslieferungsgesuch sollte vor einem Schwurgericht stattfinden, das im kapitalistischen Staat für den Beschuldigten als relativ günstig angesehen wurde. Als Beschwerdeinstanz sollte ein Ausschuß beim Reichsjustizminister geschaffen werden; auch hier sollte es ein kontradiktorisches Verfahren geben, wobei die Richter nur die Einhaltung der Verfahrensrechte garantieren und keine Entscheidungsbefugnis besitzen sollten. Allen politischen Flüchtlingen sollte Aufenthaltsrecht gewährt und Arbeit angeboten werden. Rechtliche Regelungen über Asyl und Auslieferung sowie deren Anwendung wurden von der KPD stets als ein Maßstab für den Kulturzustand eines Volkes und seines Staates angesehen. Folgerichtig fanden die Materialien der JZ u. a. in den Reden und Anträgen von KPD-Abgeordneten bei den Beratungen über den Entwurf eines „Deutschen Auslieferungsgesetzes“ im Reichstag ihren Niederschlag.44 Das am 34 IML, ZPA, I 2/711/3. - Vgl. auch F. K. Kaul, Imperialistische Gesinnungsverfolgung und Gesinnungsbegünstigung, Berlin 1981, S. 49 ff. 35 Vgl. ZStA, Oberreichsanwalt beim Reichsgericht, 13 J 248/27, Bd. 3, Bl. 135 f. 36 Vgl. F. Halle, „Die politischen Flüchtlinge und das Asylrecht", in: Bericht über die Verhandlungen der I. Reichstagung a. a. O., S. 67 ff. 37 Vgl. IML, ZPA, I 2/707/43J I 2/707/44. 38 F. Halle, „Die politischen Flüchtlinge “, a. a. O., S. 61. 39 ZStA, RG/RH, Nr. 18, Bl. 46. 40 Vgl. F. Halle, „Die politischen Flüchtlinge “, a. a. O., S. 74; Verhandlungen des ReiChtages, III. Wahlperiode 1924, Anlagen zu den stenographischen Berichten, Bd. 402, Drucksache Nr. 1038. 41 Vgl. IML, ZPA, I 2/711/43. 42 Vgl. ZStA RG/RH, Nr. 18, Bl. 44 ff. 43 ZStA, RG/RH, Nr. 18, Bl. 47. 44 Vgl. Verhandlungen des Reichstages, rv. Wahlperiode 1928, Stenographische Berichte, Bd. 426, S. 3378 ff., und Anlagen zu den stenographischen Berichten, Bd. 437, Drucksache Nr. 1200.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der zentralen Aufgabenstellung Staatssicherheit der verbindlichen Aufgabenstellung der Abteilung Staatssicherheit Berlin und den Empfehlungen der Instrukteure die Durchsetzung einheitlicher Formen und Methoden beim Vollzug der Untersuchungshaft -zur Gewährleistung der Sicherheit in der Untersuchungshaft arrstalt ergeben. Die Komplexität der Aufgabe rungen an die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung. Mit Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen Grundfragen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Kapitel. Das Wirken der Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen -., . ,. lrfj . T? Wie die praktischen Erfahrungen Staatssicherheit bei der Aufdeckung und Bokänpf lieh - о vor Hand ngen, inobosondero Zusahne -hang mit der Bearbeitung von Verfahren gegen sogenannte Agenturen mit spezieller Auftragsstruktur, grobe Verletzungen von Gesetzen unseres sozialistischen Staates und meiner Befehle und Weisungen sowie ernste Mängel und unentschuldbare Fehler in der Führungs- und Leitungstätigkeit erfordern. Sie können aber auch, wenn sie mehrfach in Verfahren auftreten, gebotene umfangreichere Oberprüfungen und Veränderungen in der Führungs- und Leitungstätigkeit signalisieren.

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