Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 454

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 454 (NJ DDR 1988, S. 454); 454 Neue Justiz 11/88 Zur Reihe dieser Ereignisse sind auch einige Urteile des Obersten Gerichts aus dem Frühjahr und Sommer 1987 zu rechnen. So hatte es sich mit 6 zu 3 Stimmen gegen die Diskriminierung schwangerer Frauen durch die Unternehmer entschieden. Im Sommer 1987 folgten ein Urteil mit 7 zu 2 Stimmen gegen die Verbreitung der christlichen Schöpfungs-Lehre in den Klassenzimmern der USA und ein einstimmiges Urteil gegen die Diskriminierung von Minderheiten.22 Noch bemerkenswerter war in dieser Hinsicht die Sitzungsperiode des Obersten Gerichts von Ende Juni/Anfang Juli 1988. „Die harte Wirklichkeit des Gerichtstermins . war, daß der konservative Traum genau das bleiben wird eine weitgehend unerfüllte Hoffnung“, resümierte ein großes Nachrichtenmagazin.23 Die Hauptüberraschung war da'bei Chefrichter William Rehnquist. Rehnquist, der vor seiner Ernennung zum Chefrichter „derart rechte Positionen vertrat, daß sie praktisch schon außerhalb des Gerichts lagen, . verwendet nunmehr seine Energie offenbar darauf, das Gericht zusammenzuhalten, ihm eine größere Kohärenz zu geben“.24 Die wichtigste Entscheidung dieser Sitzungsperiode betraf die Verfassungsmäßigkeit der Institution des Sonderstaatsanwalts (independent counsel oder special prosecutor), die der Kongreß nach dem Watergate-Skandal zur Untersuchung illegaler Praktiken der Exekutive eingerichtet hatte. Die Reagan-Regierung hatte mit der Begründung, diese Institution sei eine unzulässige Einmischung der Legislative in die Angelegenheiten der Exekutive und verletze das Prinzip der Gewaltenteilung, deren Abschaffung verlangt. Das Oberste Gericht stellte dazu fest: Der Independent Counsel Act „verletzt das Prinzip der Gewaltenteilung nicht durch unzulässige Einmischung in die Angelegenheiten der Exekutive“.25 26 Verfasser des mit 7 zu 1 Richterstimme angenommenen Urteils war William Rehnquist. In der gleichen Sitzungsperiode wurden u. a. noch Entscheidungen zu folgenden Komplexen getroffen: Bürgerrechte: Der Versuch des Justizministeriums, für Werktätige den Nachweis der Diskriminierung bei Beförderungen zu erschweren, wurde abgewiesen. Regierungshaftung: Einstimmig wurde daran festgehalten, daß die Regierung auch weiterhin für Schäden zu haften hat, die von ihr freigegebene Impfstoffe hervorgerufen haben. Polizeiverhöre: Mit 6 zu 2 Richterstimmen wurde der Versuch der Regierung verworfen, die geltende Regel zu ändern, daß Verhöre unterbrochen werden müssen, wenn der Verdächtigte nach einem Anwalt verlangt. Bemerkenswert ist auch die Tatsache, daß Sandra D. O’Connor, die ebenfalls zum konservativen Lager gerechnet wurde, bei einer mit 5 zu 3 Richterstimmen ergangenen Entscheidung dagegen stimmte, daß zum Tode verurteilte Mörder, die zum Zeitpunkt ihrer Tat noch nicht 16 Jahre alt waren, exekutiert werden'können. (In 19 Einzelstaaten ist.'das rechtlich möglich.) Andererseits sind aber auch die Entscheidungen des Obersten Gerichts im Sinne der konservativen „law and Order “-Politik zur Einengung der Rechte Beschuldigter im Strafverfahren nicht Zu übersehen.2® Alles in allem zielen die erwähnten Vorgänge zwar auf eine Eindämmung des liberalen Aktionismus, zugleich jedoch auf eine höhere Berechenbarkeit der Verfassungsrechtsprechung des Obersten Gerichts. Sie deuten darauf hin, daß bestimmte Entscheidungen, die die herrschende Klasse als liberale Auswüchse empfindet, korrigiert werden sollen. Sie sprechen aber deutlich dagegen, daß es der, herrschenden Klasse der USA darum geht oder daß es ihr möglich wäre, das Oberste Gericht der USA zu einem Instrument der konservativen Rückwende zu machen, das möglicherweise noch weiter funktioniert, wenn Reagan aus der USA-Politik schon lange verschwunden ist. 22 Vgl. U. S. News & World Report vom 6. April 1987, S. 18 f.; vom 29. Juni 1987, S. 12; vom 1. Juni 1987, S. 10. 23 U. S. News & World Report vom 11. Juli 1988, S. 15. 24 The Economlst vom 5. Juli 1988, S. 35. 25 The Economlst vom 5. Juli 1988, S. 35. 26 Vgl. dazu J. Dötsch/R. Lämmerzahl, „Konservative Angriffe auf die Schutzrechte der USA-Bürger vor willkürlicher Strafverfolgung“, NJ 1987, Heft 5, S. 188 ff. Informationen Der Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer nahm am 23. September 1988 einen Bericht des Leiters der Obersten Bergbehörde beim Ministerrat der DDR, Dr. H. T r ö -g e r, über die Vorbereitung eines neuen Berggesetzes entgegen. Mit der Neufassung sollen die Rechtsgrundlagen für die Nutzung und den Schutz der Bodenschätze, die Gewährleistung der Bergbausicherheit und die Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft vervollkommnet werden. Der Staatssekretär im Ministerium der Justiz, Dr. S. W i t -t e n b e c k, informierte über die weitere Verwirklichung des Gesetzgebungsplans des Ministerrates. Der Volkskammerausschuß für Arbeit und Sozialpolitik befaßte sich am 29. September 1988 auf der Grundlage der Untersuchungen von fünf Arbeitsgruppen in Betrieben mit Erfahrungen und Ergebnissen bei der sozialistischen Rationalisierung. Der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. F. R ö s e 1, charakterisierte die „Schwedter Initiative“ als bewährten Weg zur effektiven Nutzung des gesellschaftlichen Arbeitsvermögens bei gleichzeitigem Abbau erschwerter Arbeitsbedingungen. In der Aussprache wurden u. a. arbeitsrechtliche Fragen erörtert, die mit der Auslastung der Rechentechnik und der Gewinnung von Arbeitskräften für Schichtarbeit, der Überleitung von Verwaltungsangestellten in die Produktionssphäre, dem Abbau gesundheitsgefährdender und körperlich schwerer Arbeit sowie der Anwendung der wissenschaftlichen Arbeitsorganisation und der Durchsetzung des Leistungsprinzips Zusammenhängen. Der Rat der Sektion Straf-, Zivil-, Arbeits- und Agrarrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR veranstaltete am 13. September 1988 anläßlich des 40. Jahrestages der Akademie ein wissenschaftliches Kolloquium zum Thema „Die Herausbildung und Entwicklung der sozialistischen Strafrechtstheorie in der DDR“. Das von Prof. Dr. H. Weber, Dr. H. Blüthner und Dr. H. Wolf ausgearbeitete Referat beschäftigte sich mit dem antifaschistischen Charakter der sozialistischen Strafrechtstheorie, der schöpferischen Verarbeitung von Traditionen, der internationalen Zusammenarbeit in der Strafrechtswissenschaft, der Lehre von der Straftat, der Entwicklung der Kriminologie, der strafrechtlichen Verantwortlichkeit und Strafe. Zur Diskussion sprachen u. a. Prof. Dr. L. Reuter (Fried-rich-Schiller-Universität Jena) über das konstruktive Verhältnis zum fortschrittlichen Erbe in der Strafrechtstheorie, Prof. Dr. E. Buchholz (Humboldt-Universität Berlin) über den gesellschaftlichen Inhalt der strafbaren Handlung als Gegenstand strafrechtswissenschaftlicher Forschung, Prof. Dr. U. Dähn (ASR) über die Strafrechtsgrundsätze in der Strafrechtstheorie, Prof. Dr. G. Lehmann (ASR) über die Anforderungen an die kriminologische Forschung bei der Weiterentwicklung von Kriminalitätsvorbeugung und -bekämpfung in der sozialistischen Gesellschaft, Prof. Dr. F. Müller (ASR) über die Analyse der Komplexität des Rechtssystems in der DDR und Dr. H. Duft (Ministerium der Justiz) über die Zusammenarbeit mit der Strafrechtswissenschaft im Gesetzgebungsprozeß. Eine wissenschaftliche Studentenkonferenz der Abteilung Rechtspflege/Wirtschaftsrecht der Fachschule für Staatswissenschaft „Edwin Hoernle“ Weimar beschäftigte sich im Mai 1988 mit dem Thema „Anforderungen an die materiell-rechtlichen und prozeßrechtlichen Kenntnisse des Sekretärs bei der Bearbeitung von Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen“. An der Konferenz, in der Abschlußarbeiten von Studenten verteidigt wurden, nahmen auch Mitarbeiter des Ministeriums der Justiz, des Obersten Gerichts und von Bezirks- und Kreisgerichten teil. Im Mittelpunkt der Diskussion standen insbesondere folgende Fragen: die Stellung des Sekretärs und seine Verantwortung für die Erfüllung der Gesamtaufgaben des Kreisgerichts; Anforderungen an die Qualität und Effektivität der Tätigkeit des Sekretärs in der Rechtsantragsstelle; die Tätigkeit des Sekretärs auf dem Gebiet der Vollstrek-kung; die Ausbildung künftiger Sekretäre und die effektive Gestaltung der Praktika; Aufgaben der Direktoren der Bezirks- und der Kreisgerichte zur weiteren Qualifizierung der Sekretäre. Die Konferenz war ein wichtiger Beitrag zur theoretischen Durchdringung der Rolle und Aufgaben der Sekretäre, zur Vertiefung des Berufsbildes der Sekretäre und zur Weiterentwicklung des Zivilprozeßrechts.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen sind die Objektverteidigungs- und Evakuierungsmaßnahmen abzusprechen. Die Instrukteure überprüfen die politisch-operative Dienstdurchführung, den effektiven Einsatz der Krfäte und Mittel, die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung zu verallgemeinern. Er hat die notwendigen VorausSetzungen dafür zu schaffen, daß bestimmte in der Arbeitskartei enthaltene Werte ab Halbjahr zentral abgefragt werden können. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche und Bearbeitung der politisch-operativen Schwerpunkte, genutzt werden. Dabei ist stets auch den Erfordernissen, die sich aus den Zielstellungen für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet genutzt werden und daß dabei keine operative Liensteinheit ausgenommen ist. Das ist ganz im Sinne meiner im Referat.

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