Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 450

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 450 (NJ DDR 1988, S. 450); 450 Neue Justiz 11/88 Aus anderen sozialistischen Ländern Vervollkommnung der Rechtserziehung in der UdSSR Dr. A. TREBKOW, Mitglied des Kollegiums des Ministeriums der Justiz der UdSSR In den Materialien des XXVII. Parteitages und der nachfolgenden Plenartagungen des Zentralkomitees der KPdSU werden die Festigung der Rechtsgrundlage des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens, die strikte Einhaltung der Gesetze und die Verstärkung der Garantien der Rechte und Freiheiten der Sowjetbürger eng mit den Aufgaben zur weiteren Vervollkommnung der Rechtserziehung der Sowjetbürger verknüpft. In der Neufassung des Programms der KPdSU wird betont, daß die Partei „der Erziehung der Persönlichkeit zu hohem Staatsbewußtsein, zur Achtung vor den Sowjetgesetzen und den Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, zur Unver-sönlichkeit gegenüber allen Verletzungen der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Bereitschaft, am Schutz der Rechtsordnung aktiv mitzuwirken, große Bedeutung“ beimißt. Wachsende Rolle der Rechtserziehung in der gegenwärtigen Etappe Es können mindestens drei Gebiete hervargehoben werden, bei denen die Bedeutung der rechtserziehenden Tätigkeit am stärksten zum Ausdruck kommt: 1. Auf dem Gebiet der Wirtschaft: Der Übergang von überwiegend administrativen zu überwiegend ökonomischen Methoden der Leitung auf allen Ebenen, zu breiter Demokratisierung der Leitung und maximaler Aktivierung der Menschen erfordert nicht nur eine entsprechende rechtliche Absicherung, sondern vor allem auch die Umgestaltung des Rechtsdenkens. 2. Auf politischem Gebiet: Die Suche nach neuen politischen Formen, die Vertiefung der sozialistischen Demokratie, die praktische Realisierung der Idee der Selbstverwaltung des Volkes, die Sicherung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung sowie der Schutz der Rechte und gesetzlichen Interessen der Bürger machen es notwendig, entschiedene Maßnahmen zur Hebung der Rechtskultur der Bevölkerung zu ergreifen. Der praktische Aspekt dieser Aufgabe besteht darin, mit allen Mitteln der Rechtserziehung Millionen von Sowjetbürgern die Möglichkeit zu sichern, aktiv und vor allem sachkundig am politischen Leben teilzunehmen, die Institute der sozialistischen Demokratie sowie die Formen des Schutzes der Rechte und Freiheiten zu nutzen. Besondere Aufmerksamkeit verlangt die Erhöhung der Rechtskultur der Leiter von Betrieben und Organisationen, der Funktionäre und Mitarbeiter des Staatsapparates. In der Parteipresse wurde zu Recht darauf hingewiesen, daß es „von der Mißachtung des Gesetzes, das den Willen des Volkes zum Ausdruck bringt, bis zur Mißachtung der Schicksale, Rechte und Interessen der Menschen nicht weit ist. Mangel an Rechtskultur, nicht zulässig in einer demokratischen Gesellschaft, ist nicht bloß ein negatives soziales Phänomen. Ohne Übertreibung kann er als eine gesellschaftswidrige Erscheinung betrachtet werden, besonders dann, wenn es sich um einen Leiter oder einen Funktionär handelt, neben dem Dutzende und Hunderte von Bürgern arbeiten, die ihn zum Vorbild nehmen. Wer das Gesetz mißachtet, hemmt im Grunde die Umgestaltung“! im Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU „Über die weitere Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit und Rechtsordnung und die Verstärkung des Schutzes der Rechte und gesetzlichen Interessen der Bürger“ von 1986 wird die Verbesserung der juristischen Ausbildung der leitenden Kader und Spezialisten besonders hervorgehoben. Das Niveau dieser Ausbildung wird als notwendige Voraussetzung für die Hebung ihrer fachlichen Qualifikation betrachtet.* 1 1 2 3 3. Auf ideologischem Gebiet: Der Kampf um die Gesundung der Gesellschaft setzt wie auf der Plenartagung des Zentralkomitees der KPdSU im Januar 1987 hervorgehoben wurde die Schaffung eines festen Fundaments der Überzeugung voraus. „Das Bewußtsein von Millionen Werktätigen im Geiste der Umgestaltung zu bilden“, betonte M.S. Gorbatschow, „ist eine der Hauptrichtungen der ideologischen Tätigkeit“.2 Dieser Hinweis trifft voll und ganz auch auf die Rechts- erziehung zu. Es kommt darauf an, die Formen und Methoden der Rechtserziehung für die Umgestaltung der Denkweise der Kader, der verschiedenen Bevölkerungsschichten im Geiste der vom XXVII. Parteitag entwickelten neuen Konzeptionen maximal zu nutzen. Allgemeine juristische Ausbildung Hauptrichtung der Rechtserziehung Für die Organisierung der Rechtserziehung im Geiste der von der Partei entwickelten neuen Betrachtungsweise hat der Beschluß des Zentralkomitees der KPdSU vom Februar 1988 über die allgemeine juristische Ausbildung als einheitliches gesamtstaatliches Programm, das alle Schichten der Bevölkerung, alle Kader auf zentraler und örtlicher Ebene umfaßt, große Bedeutung. Dieser Beschluß ergab sich aus den Erfordernissen der Praxis, „denn es ist nicht möglich, unter Bedingungen wahrer Demokratie zu leben und zu arbeiten, sie maximal zu entwickeln und neue Formen zu finden, ohne das Gesetz zu kennen, das den Willen des ganzen Volkes zum Ausdruck bringt, die Grenzen der Rechte und Freiheiten der Bürger, des im Interesse der Gesellschaft erlaubten oder untersagten Verhaltens sowie die demokratischen Garantien und Verfahren festlegt“.4 Die Organisierung der allgemeinen juristischen Ausbildung wird es ermöglichen, die in den letzten Jahren erheblich gestiegenen Bedürfnisse der Bevölkerung nach Rechtsinformation besser zu befriedigen. Beispielsweise wandten sich 1987 über 120 000 Bürger mit der Bitte um Rechtsauskunft an die Zeitschrift „Tschelowjek i sakon“ („Mensch und Gesetz“); das ist das 3,5fache gegenüber 1984. Insgesamt richteten zwei Millionen Bürger ein solches Ersuchen an die zentralen Zeitungen und Zeitschriften und an das zentrale Fernsehen. Nach soziologischen Untersuchungen erklärten 70 Prozent der befragten Bürger, sie wüßten gern mehr über die geltenden gesetzlichen Bestimmungen, und zwar nicht aus reiner Neugier, sondern um sich in Alltagsfragen, bei der Erfüllung beruflicher und allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten sowie beim Schutz ihrer Rechte und gesetzlichen Interessen darauf stützen zu können. Durch den wachsenden materiellen Wohlstand der Werktätigen wird das Interesse verstärkt; der umfangreiche genossenschaftliche und individuelle Wohnungsbau, die Entwicklung des kollektiven Gartenbaus, der Erwerb von Datschen, Garagen und Autos zur persönlichen Nutzung, die Entwicklung der individuellen Erwerbstätigkeit usw. erhöhen die Bedeutung der Rechtsinformation für die Bevölkerung. Ziel der allgemeinen juristischen Ausbildung ist es, den Bürgern systematische und für ihre praktische Tätigkeit notwendige Rechtskenntnisse dort zu vermitteln, wo sie arbeiten und leben, die in Jahren entstandene Informations- und Schulungstendenz in der Rechtspropaganda zu überwinden und sie stärker mit den Aufgaben zur Festigung von Disziplin und Gesetzlichkeit, zum Schutz der Rechte der Bürger und zur Schaffung gesellschaftlicher Ordnung zu verbinden. Die allgemeine juristische Ausbildung der Bevölkerung muß m. E. in folgenden Hauptrichtungen verlaufen: 1. Propagierung und Studium der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtslehre, der Verfassung der UdSSR, der in den Dokumenten des XXVII. Parteitages enthaltenen Thesen und Schlußfolgerungen, des Programms der KPdSU zu Fragen der Umgestaltung des sowjetischen Rechtssystems, der weiteren Demokratisierung der Gesellschaft und der Vertiefung der sozialistischen Selbstverwaltung des Volkes; umfassende Erläuterung der Gesetzgebung über die Sowjets der Volksdeputierten, des Gesetzes der UdSSR über das Verfahren der gerichtlichen Beschwerde gegen rechtswidrige Handlungen von Funktionären, die die Rechte der Bürger schmälern, und seiner Anwendung in der Praxis sowie des Gesetzes der UdSSR über die Diskussion des ganzen Volkes über wichtige Fragen des staatlichen Lebens. 2. Propagierung und Studium der Gesetzgebung, die auf die Sicherung der ökonomischen Methoden der Leitung und der Wirtschaftsführung gerichtet ist, vor allem des Gesetzes der UdSSR über den staatlichen Betrieb (die Vereinigung), anderer Normativakte zu Fragen der Umgestaltung der Lei- 1 Kommunist 1987, Heft 5, S. 8 f. 2 Vgl. Partijnaja shisn 1986, Heft 24, S. 9. 3 M. S. Gorbatschow, Ausgewählte Reden und Aufsätze, Bd. 4, Moskau 1987, S. 350 (russ.). 4 Kommunist 1987, Heft 5, S. 7.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 450 (NJ DDR 1988, S. 450) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 450 (NJ DDR 1988, S. 450)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt ist verpflichtet, zur Erfüllung seiner Aufgaben eng mit den am Strafverfahren beteiligten Organen zusammenzuarbeiten, die Weisungen der beteiligten Organe über den Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der üben, der Bezirksstaatsanwalt und der von ihm bestätigte zuständige aufsichtsführende Staatsanwalt aus. Der aufsichtsführende Staatsanwalt hat das Recht, in Begleitung des Leiters der Abteilung zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Wach- und Sicherungsauf-gaben sowie zur Erziehung, Qualifizierung und Entwicklung der unterstellten Angehörigen vorzunehmen - Er hat im Aufträge des Leiters die Maßnahmen zum Vollzug der Untersuchungshaft gegenüber jenen Personen beauftragt, gegen die seitens der Untersuchungsorgane Staatssicherheit Er-mittlungsverfahren mit Haft eingeleitet und bearbeitet werden. Als verantwortliches Organ Staatssicherheit für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der Abteilungen kameradschaftlich mit den Leitern der das Strafverfahren bearbeitenden Untersuchungsabteilungen zusammenzuarbeiten und die für das Strafverfahren notwendigen Maßnahmen zu koordinieren.

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