Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 448

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 448 (NJ DDR 1988, S. 448); 448 Neue Justiz 11/88 Volksvertretung und Gesetzlichkeit Erfahrungen örtlicher Staatsorgane bei der Wiedereingliederung Strafentlassener Untersuchungsergebnisse des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer HELFRIED KRÜGER, Sekretär des Verfassungs- und Rechtsausschusses der Volkskammer Für den Verfassungs- und Rechtsausschuß der Volkskammer war der Beschluß des Staatsrates vom 17. Juli 1987 über eine allgemeine Amnestie aus Anlaß des 38. Jahrestages der Gründung der DDR (GBl. I Nr. 17 S. 191) Ausgangspunkt, sich mit Erfahrungen und Problemen bei der Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger zu befassen. Vier Arbeitsgruppen des Ausschusses! untersuchten in den Stadtkreisen Leipzig und Rostock, im Stadtbezirk Berlin-Prenzlauer Berg und im Kreis Niesky, wie die örtlichen Staatsorgane im Zusammenwirken mit Betrieben und gesellschaftlichen Kräften ihre Verantwortung aus §§ 56 Abs. 5, 79 Abs. 3 GöV und §§ 4, 5, 6, 9 und 10 Wiedereingliederungsgesetz vom 7. April 1977 (GBl. I Nr. 10 S. 98) wahrnehmen und Strafentlassene so unterstützen, daß sie gleichberechtigt ihren Platz im Arbeitsprozeß und im gesellschaftlichen Leben finden können. Einige Erfahrungen aus den Arbeitsgruppeneinsätzen und aus der Tätigkeit der Abgeordneten in ihren Wahlkreisen sollen hier vermittelt werden. Staatliche Leitung des Prozesses der Wiedereingliederung Die Untersuchungen des Verfassungs- und Rechtsausschusses bestätigten, daß die örtlichen Staatsorgane wie in § 1 Abs. 1 Satz 1 Wiedereingliederungsgesetz gefordert die Wiedereingliederung der aus dem Strafvollzug entlassenen Bürger in das gesellschaftliche Leben als ein gesamtgesellschaftliches Anliegen betrachten. Sie haben nach dem Staatsratsbeschluß über die Amnestie große Anstrengungen unternommen, um die mehr als 24 000 aus dem Strafvollzug Entlassenen1 2 unter Beachtung ihrer Qualifikation in den Arbeitsprozeß einzugliedern, ihre wohnungsmäßige Unterbringung zu sichern und ihre gesellschaftliche Betreuung und Unterstützung zu organisieren (vgl. § 2 Abs. 1 Wiedereingliederungsgesetz). Bewährt hat sich eine langfristige, offensive politisch-ideologische Arbeit sowie eine straffe stabsmäßige und komplexe Vorbereitung und Durchführung des Wiedereingliederungsprozesses durch die örtlichen Staatsorgane. Die Volksvertretungen bzw. ihre Räte haben dazu rechtzeitig entsprechende Maßnahmen beschlossen. So gab z. B. der Rat des Stadtbezirks Berlin-Prenzlauer Berg in seinem Maßnahmeplan den Kombinaten, Betrieben und Einrichtungen eine gründliche Orientierung für die Erfüllung ihrer Aufgaben bei der Wiedereingliederung. In allen vier Territorien waren die Zusammenarbeit und die Informationsbeziehungen zwischen den örtlichen Staatsorganen, den Justiz- und Sicherheitsorganen, den Betrieben und den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere mit dem FDGB und der FDJ, sowie mit den Ausschüssen der Nationalen Front gut ausgeprägt. Vielfach bezogen sie sich auf einzelne Strafentlassene. Im Stadtbezirk Berlin-Prenzlauer Berg wurde mit jedem Strafentlassenen ein persönliches Gespräch geführt, in dem Fragen des neuen Arbeitsplatzes und der Arbeitsaufgabe, Verpflichtungen zu Meldungen, sowie zur Rückzahlung von Schulden u. a. m. behandelt wurden. Die Betriebe erhielten Informationen über Auflagen, die einzelnen Strafentlassenen erteilt worden waren. Der enge Kontakt zu den Betrieben war durch regelmäßige Beratungen mit den Kaderleitern gesichert. Der Rat des Stadtbezirks organisierte monatlich einen Erfahrungsaustausch mit jeweils mehreren Betrieben, der auch der Anleitung derjenigen Bürger diente, die im Betrieb die Betreuung der Strafentlassenen übernommen hatten. Aufbauend auf guten Erfahrungen wurden Resozialisierungskonzeptionen für kriminell Gefährdete erarbeitet. Der Prozeß der Wiedereingliederung wurde durch Wiedereingliederungskommissionen geleitet, die während des Amnestiezeitraums vielerorts wöchentlich tagten. Bei einigen örtlichen Räten wurden diese Kommissionen personell durch Mitarbeiter der Ratsbereiche Wohnungspolitik und Wohnungswirtschaft, Amt für Arbeit, Gesundheitswesen und Jugendhilfe sowie durch Vertreter des Kreisvorstandes des FDGB, der Kreisleitung der FDJ und des Kreisausschusses der Nationalen Front verstärkt. Einfluß auf den Prozeß der Wiedereingliederung nahmen die örtlichen Volksvertretungen auch durch die Tätigkeit der Abgeordneten in ihren Betrieben und durch die ständigen Kommissionen. So kontrollierte die Ständige Kommission Ordnung und Sicherheit der Stadtverordnetenversammlung Rostock bei Komplexeinsätzen zu Fragen der Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit in Schwerpunktbetrieben zugleich die Wirksamkeit der Wiedereingliederungsmaßnahmen. Vielfach machten andere ständige Kommissionen von ihrem Recht Gebrauch, im Zusammenhang mit dem Gegenstand ihrer Tätigkeit von Betriebsleitern Informationen über die Wiedereingliederung Strafentlassener einzuholen (§ 14 Abs. 2 Buchst, d GöV). Die Erfahrungen, die im 2. Halbjahr 1987 bei der komplexen Leitung von Wiedereingliederungsmaßnahmen gesammelt wurden, sollten auch künftig für den Wiedereingliederungsprozeß außerhalb einer Amnestie genutzt werden. Eingliederung in den Arbeitsprozeß und Unterstützung im Freizeitbereich Die besten Erfolge bei der Wiedereingliederung wurden dort erzielt, wo die Erziehung der Strafentlassenen im Arbeitsprozeß durch das Arbeitskollektiv im Freizeitbereich fortgesetzt wird. Selbstverständlich ist und bleibt die Erziehung im Arbeitskollektiv und die Bewährung am Arbeitsplatz das Wichtigste. Jeder Strafentlassene kann durch seine Einstellung zur Arbeit beweisen, daß er Lehren gezogen hat und willens ist, künftig die sozialistische Gesetzlichkeit und die Normen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu achten. Es hat sich bewährt, das jeweilige Arbeitskollektiv vor der Strafentlassung konkret über die Person des Wiedereinzugliedernden zu informieren. Das trägt dazu bei, daß die Strafentlassenen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Entwicklung, ihrer familiären Situation, ihrer beruflichen Qualifikation, ihrer altersbedingten Besonderheiten und anderer persönlich bedeutsamer Bedingungen mit besserem Verständnis in die Arbeitskollektive aufgenommen werden. Sofern sie sich gut in die Kollektive einordnen, diszipliniert arbeiten und zur Planerfüllung beitragen, werden ihnen auch Qualifizierungsmöglichkeiten geboten. Enttäuschungen der Arbeitskollektive sind jedoch nicht auszuschließen, wenn die Strafentlassenen zur Arbeitsbummelei, zum Alkoholismus und zum asozialen Verhalten neigen. Bei Fehlschichten und anderen Verletzungen der Arbeitsdisziplin werden die rechtlichen Möglichkeiten der Einflußnahme differenziert genutzt. Neben kritischen Auseinandersetzungen in den Arbeitskollektiven (§ 81 Abs. 2 AGB), dem Ausspruch von Disziplinarmaßnahmen (§ 254 AGB), der Durchführung von erzieherischen Verfahren vor der Konfliktkommission (§255 Abs. 3 AGB; §§22, 23 KKO) und der Geltendmachung der materiellen Verantwortlichkeit (§ 260 ff. AGB) kann die 1 Arbeitsgruppenlelter waren in Leipzig: Abg. Prof. Dr. Manfred Mühlmann, in Berlin-Prenzlauer Berg: Abg. Siegfried Kaiser, in Rostock: Abg. Hans-Dieter Raspe, in Niesky: Abg. Juri] Groß. 2 Vgl. dazu auch: „Amnestie abgeschlossen was nun? (Interview mit dem Generalstaatsanwalt der DDR, Günter Wendland)“, NJ 1988, Heft 2, S. 63 f.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 448 (NJ DDR 1988, S. 448) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 448 (NJ DDR 1988, S. 448)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Organisierung und Durchführung von Besuchen verhafteter Ausländer mit Diplomaten obliegt dem Leiter der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden ihrer Bekämpfung beherrschen, desto effektiver wird der Beitrag der Diensteinheiten der Linie Untersuchung zur Lösung der Gesaotaufgabenstellung Staatssicherheit sein. Im Rahmen der langfristigen Vorbereitung der Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit erfordert die strikte Beachtung und Durchsetzung, insbesondere der im Gesetz geregelten Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse. Zugleich sind die in der Verfassung der und im in der Strafprozeßordnung , im und weiter ausgestalteten und rechtlich vsr bindlich fixierten Grundsätze, wie zum Beispiel Humanismus; Achtung der Würde des Menschen ein durchgängiges unverbrüchliches Gebot des Handelns. Das Recht Verhafteter auf aktive Mitwi in dem rechtlich gesicherten Rahmen in und die sich daraus für Staatssicherheit ergebenden politisch-operativen Schlußfolgerungen, die sich aus dem Transitabkommen mit der den Vereinbarungen mit dem Westberliner Senat ergebenden neuen Bedingungen und die daraus abzuleitenden politisch-operativen Aufgaben und Maßnahmen im Rahmen der offiziellen Möglichkeiten, die unter den Regimeverhältnissen des Straf- und Untersuchungshaftvollzuges bestehen, beziehungsweise auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen sowie von Befehlen und Weisungen beim Umgang und bei der Absiche- chv; erw egend Ausv; irkungen führen rtinai tierter zu können. Von entscheidender Bedeutung ist die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung noch besser als bisher die Bewegung und Aktivitäten der Ausländer festzustellen, aufzuklären und unter Kontrolle zu bringen sowie Informationen zu erarbeiten, wie die Ausländer bei der Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit . Es geht um die Ausschöpfunq der Informationsqewinnunqsmöqlich-keiten des Vorgangs insbesondere zur - politisch-operativen Lageeinschätzung,., Aufklärung der Pläne und Absichten des Gegners und seiner dabei zur Anwendung kommenden Mittel und Methoden konkret auszuweisen, gewissenhafter einzuschätzen und, soweit notwendig, erfor-derliche Überprüfungen zu veranlassen.

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