Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 444

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 444 (NJ DDR 1988, S. 444); 444 Neue Justiz 11/88 lind ist mit einer Veränderung der Arbeitsmittel vergleichbar.8 Die Arbeit unter den so veränderten Bedingungen kann demzufolge m. E. vom zuständigen Leiter angewiesen werden (§ 82 Abs. 2 AGB). Der Abschluß eines Änderungsvertrages ist hier nicht erforderlich. Ungeachtet dessen sollten die Werktätigen langfristig in die Vorbereitungen einbezogen werden, damit sie sich mit den neuen Bedingungen vertraut machen können und ihnen aufgeschlossen gegenüberstehen. Die Formen kollektiver Arbeit (Beispiel 5) sind m. E. eine spezifische Form der Aufgabenkombination. Zur Zulässigkeit der Vereinbarung dieser Form der Arbeitsaufgabe wurden auf der 4. Plenartagung des Obersten Gerichts ebenfalls klare Orientierungen gegeben: „Im Hinblick auf den durch neue Technologien bedingten komplexen Charakter der Arbeit wird sich der durch Vereinbarung zu bestimmende Inhalt der Arbeitsaufgabe in den erforderlichen Fällen nicht auf die Verrichtung nur einer konkreten Tätigkeit beziehen, sondern sich auf;mehrere unterschiedliche Arbeitsinhalte oder komplexe Arbeitsäufgaben erstrecken, die in einem Arbeitskollektiv wechselseitig nach der betrieblichen Arbeitsteilung erfüllt werden müssen. “9 Wenn es Technik und Technologie erfordern und ermöglichen, können mit Werktätigen mehrere Arbeitsaufgaben als komplexe Gesamtaufgabe vereinbart werden, wobei die einzelnen Arbeitsaufgaben zu Teilaufgaben werden. Diese Möglichkeit schließt m. E. auch die Kombination von Grund-und Hilfsarbeiten, von Arbeiten verschiedener Kompliziertheitsgrade und mit unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen ein. Diese umfangreichen, komplexen Aufgaben erfordern ein besonders sorgfältiges Vorgehen bei ihrer Gestaltung und Vereinbarung (§ 73 Abs. 2 AGB). Die eindeutige und sichere Bestimmung der Art und des Umfangs der rechtlichen Ver- antwortung muß gewährleistet sein. Das liegt sowohl im Interesse des Werktätigen als auch des Leiters, der die Arbeitsaufgabe in Abhängigkeit vom Arbeitsanfall, von den Gegebenheiten/ des Produktionsablaufes und der Qualifikation der einzelnen Mitglieder des Arbeitskollektivs anweist (§ 82 Abs. 2 AGB). Erforderlich sind eindeutige und vollständige Arbeitscharakteristiken und Arbeitsaijweisungen, die alle Teilaufgaben erfassen, in deren Ausarbeitung die Werktätigen einbezogen werden sollten und die den Werktätigen mit der Vereinbarung der Arbeitsaufgaben in jedem Fall bekanntzugeben und zu erläutern sind (§ 73 Abs. 2 AGB). Zusammenfassend ist m. E. die Aussage gerechtfertigt: Die im arbeitswissenschaftlichen Vorlauf erbrachten Erkenntnisse und die Erfordernisse der Gestaltung und Vereinbarung von Arbeitsaufgaben, die dem wissenschaftlich-technischen Fortschritt Rechnung tragen, sind mit Hilfe des geltenden Arbeitsrechts im Arbeitsprozeß umsetzbar. Es geht bei der Realisierung vor allem darum, die vom Arbeitsrecht gegebenen Instrumentarien unter Einbeziehung der Werktätigen richtig und sinnvoll einzusetzen. 8 Beispiel: Ein Textilfacharbeiter bedient statt einer künftig zwei bis drei Webmaschinen. Er erreicht dadurch bei Beibehaltung der Arbeitsaufgabe ein höheres Produktionsergebnis. In derartigen Fällen ist zu gewährleisten, daß der Werktätige die Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Bewältigung der neuen Arbeitsanforderungen in Normal- und Störsituationen erwirbt und sich mit der Funktionsweise neuer Maschinen vertraut macht. Der Werktätige arbeitet zwar fortan an mehreren Arbeitsplätzen. Der Arbeitsplatz obliegt jedoch nicht der arbeitsrechtlichen Vereinbarung zwischen Betrieb und Werktätigem. Er ergibt sich aus der Vereinbarung der Arbeitsaufgabe am vereinbarten Arbeitsort (vgl. § 40 Abs. 2 AGB). 9 (Vgl. OG-Informationen 1987, Nr. 4, S. 12; NJ 1987, Heft 8, S. 320. Anmerkungen zur „deutschen Frage" Prof. em. Dr. Dr. h. c. HELMUT RIDDER, Fachbereich Rechtswissenschaf t der Justus-Liebig-Universität Gießen (BRD) Anläßlich der Verleihung der Würde eines Doktors der Rechtswissenschaft ehrenhalber durch die Gesellschaftswissenschaftliche Fakultät des Wissenschaftlichen Rates der Friedribh-Schiller-Universität Jena am 14. April 1988 (vgl. NJ 1988, Heft 6, S. 245) hielt Prof. Dr. H. Ridder einen vielbeachteten Vortrag zum Thema „Die ,deutsche Frage‘ gestern und heute“, den wir nachstehend auszugsweise wiedergeben. D. Red. In der amtlichen Darstellung der Deutschland-Politik der Bundesrepublik Deutschland bilden die „deutsche Frage“ und ihre „Offenhaltung“ eine Einheit. „Offenhaltung der deutschen Frage“ bedeutet hier Aufrechterhaltung eines Rechtsanspruchs auf „Wiedervereinigung“, „Wiedervereinigung“ der ehemaligen SBZ mit der BRD. Durch diese „Wiedervereinigung“ würde die „deutsche Frage“ der Doktrin zufolge freilich nicht unbedingt „geschlossen“; es gab und gibt da auch noch territorial weiter ausgreifende Vorstellungen, die sich an den Ostgrenzen des Deutschen Reichs nach dem Stande des Jahres 1937 orientieren. Bemerkenswert ist demgegenüber der knappe Zuschnitt der historischen Dimension der „deutschen Frage“, der einen gewaltigen Geschichtsverlust erkennen läßt. Nichts ist den Urhebern der Doktrin gegenwärtig gewesen und ihren Nachfolgern gegenwärtig geworden von der sehr alten, unter anderer, wechselnder Nomenklatur traktierten deutschen Frage, die bereits durch die gewalttätige Bildung und augenblickliche Konsolidierung des preußisch-deutschen Reichs von 1867/71 entstanden war, der „deutschen Gefahr“ für die Nachbarn der Deutschen und den Frieden. Wird aber der Geschichtsbogen, unter dem die „deutsche Frage“ behandelt wird, nicht schon bei jener Reichsgründung angesetzt, und die Deutschland-Doktrin der BRD infolgedessen nicht als historisches Verarbeitungsdefizit begriffen, so kann der ganze wissenschaftliche Traktat der „deutschen Frage“ eben auch nur borniert hinter der aktuellen Auseinandersetzung um dieselbe zwischen den jetzigen deutschen Staaten herlaufen, die sich bis zum Grundlagenvertrag vom 21. Dezember 1972 durch die Konzentration beider Streitpartner auf das Kehren vor der Tür des anderen festgefahren hatte. Dieser Grundlagenvertrag, mit dem endlich die beiden deutschen Staaten selbst erstmals gemeinsam die „deutsche Frage“ wenigstens angepackt haben, konnte nur im Zuge und unter dem Druck der globalen Entspannungspolitik zustande kommen, der er ein den KSZE-Prozeß blockierendes Hindernis aus dem Wege räumte, welcher die Mitgliedschaft der beiden deutschen Staaten in den Vereinten Nationen voraussetzt. Ich habe hierbei natürlich die BRD im Auge, der es noch 1966 möglich gewesen war, die drei Westmächte zur Intervention gegen den Aufnahmeantrag der DDR in die Organisation der Vereinten Nationen vom selben Jahre zu bewegen ein Vorgang, der die Unvereinbarkeit der deutschlandpolitischen Ambitionen der BRD mit europaweiter und globaler Entspannung jedem Zweifel entrückt Zur These von der „Spaltung“ Deutschlands Ich komme zur „Spaltungs “-These, die in der streitbaren DDR-Literatur zur Deutschlandfrage vor allem bis zum Beginn der 70er Jahre einen sehr breiten Raum beansprucht hat. Was ist „gespalten“ worden, wann und von wem? Ein deutscher Staat kann es nicht gewesen sein, wenn das Deutsche Reich am 8. Mai 1945 als Staat untergegangen ist, was in der DDR heute durchweg vertreten wird und ich in der BRD mit nur ganz vereinzelten weiteren Stimmen gegenüber einer überwältigenden Mehrheit, die die gegenteilige Auffassung vertritt, für richtig halte. Ich muß allerdings gleich hinzufügen, daß zur Zeit der Gründung der BRD in den Köpfen aller Deutschen in allen vier Besatzungszonen die Erwartungen auf einen baldigen Friedensvertrag mit einem zu rekonstruierenden deutschen Gesamtstaat gerichtet waren und die Vorstellung vom Fortexistieren eines bis dahin nur suspendierten deutschen Gesamtstaats überwog. Das ist auch der Anknüpfungspunkt dafür, daß in der SBZ und von der gegen die Gründung angetretenen kommunistischen Opposition in den Westzo'nen die Gründung der BRD als ein gegen diesen ideellen Gesamtstaat gerichteter Spaltungsakt empfunden werden konnte. Nachdem die BRD-Gründung durch die Gründung der DDR „beantwortet“ worden war, retournierte;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 444 (NJ DDR 1988, S. 444) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 444 (NJ DDR 1988, S. 444)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in der Untersuchungshaftanstaltaber auch der staatlichen Ordnungyist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen inhaftierter Personen immer erstrangige Bedeutung bei allen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Ergebnissen und Erkenntnissen der analytischen Arbeit der Inf rma ons gewirmung auf zentraler und bezirklicher Ebene an nachgeordnete Leitungsebenen Diensteinheiten, welche diese zur politisch-operativen Arbeit und deren Leitung im einzelnen ausgewiesen. Die Durchsetzung dieser höheren Maßstäbe erfordert, daraus die notwendigen Schlußfolgerungen für die Planung der Arbeit der zu ziehen. Dabei ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? erfordert auch die systematische Erhöhung der Qualität der Planung des Klärungsprozesses auf allen Leitungsebenen und durch jeden operativen Mitarbeiter.

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