Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 436

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 436 (NJ DDR 1988, S. 436); 436 Neue Justiz 10/88 gung der Rechtsformen und der sich daraus ergebenden Aufgaben und rechtlichen Anforderungen zur Reproduktion. der Bausubstanz umgestellt. Das kommt bereits im Titel des Buches zum Ausdruck. Nachdem er im 1. Kapitel den Zusammenhang zwischen Hauptaufgabe, ökonomischer Strategie, den Anforderungen an die Bau- und Investitionstätigkeit sowie die Baulandbereitstellung und die gesamte Reproduktion der Bausubstanz im Lichte des Wohnungsbauprogramms in gelungener Weise herausgearbeitet hat, behandelt er im 2. Kapitel die Rechtsformen zur planmäßigen Reproduktion der bestehenden Bausubstanz. Die Grundsätze der Baulandbereitstellung folgen im 3. Kapitel. Damit kommt auch optisch die gewachsene Bedeutung der Baumaßnahmen zur Erhaltung und Modernisierung der wertvollen Bausubstanz zum Ausdruck. Richtigerweise wird im 2. Kapitel der Modernisierung als der Hauptform der Reproduktion der baulichen Grundfonds ein besonderer Platz eingeräumt. Für die Praxis sind hier die Ausführungen zur umfassenden und wirkungsvollen Einbeziehung der Bürger in die Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen zur Erhaltung und Modernisierung der Wohnbausubstanz von Interesse. Vor allem ist es zu begrüßen, daß im Anhang verschiedene Verträge und Vereinbarungen über die Instandsetzung, den Um- und Ausbau sowie die Modernisierung von Wohnungen auf geführt werden, .die sich in der Praxis bewährt haben. Sie geben Anregungen für die örtlichen Staatsorgane, Wohnungswirtschaftsbetriebe sowie die Hauptauftraggeber und die Bürger. Sie dürften auch für die beratende Tätigkeit insbesondere der Notare eine gute Grundlage bilden. Berechtigt ist der Hinweis Rohdes (S. 52, Fußn. 20), daß es noch weiterer Erfahrungen und Präzisierungen bedarf, um sie zu Musterverträgen weiter zu entwickeln, vermißt wird ein Vorschlag des Autors hierzu. Grundlegende Bedeutung für Theorie und Praxis haben die Ausführungen im 3. Kapitel zum Modellcharakter des Baulandgesetzes. So nimmt Rohde u. a. Stellung zur Anwendbarkeit des Baulandgesetzes beim Fehlen spezieller Festlegungen zu verschiedenen Fragen der Baulandbereitstellung in anderen Gesetzen, in denen die Bereitstellung von Grundstücken für Baumaßnahmen geregelt ist. Seiner Darlegung, daß in diesen Fällen das Baulandgesetz kraft Gesetzes zur Anwendung kommt (S. 67 f.) und es keiner analogen Anwendung bedarf, ist m. E. zu folgen. Es entspricht der Bedeutung, die dem Schutz der Rechte der Eigentümer von Grundstücken gebührt, wenn Rohde sich im 6. Kapitel ausführlich mit dem vertraglichen Erwerb von Grundstücken für Baumaßnahmen beschäftigt. Das Buch hätte noch an Praxiswert gewonnen, wenn auch dazu im Anhang Musterverträge aufgeführt worden wären. Nicht gefolgt werden kann Rohde, soweit er als Grund für das Scheitern von Kauf Verhandlungen nicht zu ermittelnde Eigentümer, verworrene Vermögensverhältnisse einer Erbengemeinschaft und damit zu lange Zeit für die Klärung der Eigentumsverhältnisse angibt (S. 152 f.). Diese Auffassung widerspricht dem Grundsatz des § 9 der DVO zum Baulandgesetz, nach dem alle Möglichkeiten zum Abschluß eines Vertrags auszuschöpfen sind. Daher ist grundsätzlich zu gewährleisten, daß die Rechte der Eigentümer in Vertragsverhandlungen gewahrt werden, ehe wegen des Scheiterns der Kaufverhandlungen ein Entzug des Eigentumsrechts erfolgt. Das gilt auch für unbekannte Eigentümer. Für sie ist entsprechend § 105 Abs. 1 Buchst, b FGB in solchen Fällen ein Pfleger zu bestellen. Hervorhebenswert ist, daß im 7. Kapitel ausführlich die einzelnen rechtlichen Anforderungen an die Bereitstellung von Grundstücken für Baumaßnahmen aus den spezifischen Gesetzen der einzelnen Bereiche dargelegt werden. Das führt zwar zu gewissen Wiederholungen, erscheint aber im Interesse der Übersicht notwendig. Dabei verzichtet Rohde auf eine Herausarbeitung der speziellen Besonderheiten der Bereichsgesetze gegenüber dem Grundmodell im Baulandgesetz, was sicherlich dem Ziel des Buches, vorrangig Anleitung für die ' Praxis zu sein, geschuldet ist. Die im Anhang abgedruckten Musterbeschlüsse örtlicher Staatsorgane zur Baulandbereitstellung hat das Ministerium für Bauwesen als Anleitung entwickelt und herausgegeben. Sie haben sich bewährt. Das Buch ist insgesamt ein wichtiges Arbeitsmaterial für die mit der Vorbereitung von Baumaßnahmen beauftragten Praktiker in den Kombinaten, Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen, für die Mitarbeiter in den örtlichen und zentralen Staatsorganen bei der staatlichen Leitung dieser Prozesse sowie für die Mitarbeiter der Rechtspflegeorgane, insbesondere die Notare. , Dr. HANS-JOACHIM KOPPITZ, wiss. Mitarbeiter im Ministerium für Bauwesen COREPIKAHME X. urref-EP Bicjiafl ÄKafleMHH rocyflapcraa h npaßa rflp b cpopMic-poBaHHe h coBepmeHCTBOBaHMe coquajiMCTHnecKoro npaBonopaKa 390 O. xyrJIEP/P. MIOJIJIEP KomjeimHH sKOJionmecKOH 6e30nacH0CTH h ee MeHCflyHapOflHO-npaBOBue acneicrbi 393 P. myK CoBepmeHCTBOBaHMe npaBOBbix ochob apönTpaxca b crpa- Hax-HJieHax C3B 396 3. 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Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 436 (NJ DDR 1988, S. 436) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 436 (NJ DDR 1988, S. 436)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug durchzusetzen und insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung und sein Kollektiv kommt es jetzt insbesondere darauf an, die amnestiebedingte Pause intensiv zu einer gründlichen und sachlichen Auswertung der gesammelten Erfahrungen zu nutzen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahreno im Grunde genommen dadurch abgeschwächt oder aufgehoben, daß keine nachhaltige erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen erreicht wird.

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