Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 417

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 417 (NJ DDR 1988, S. 417); Neue Justiz 10/88 417 Berichte AIDP-Seminar zu internationalen Verbrechen und Strafrecht Prof. Dr. sc. ULRICH DÄHN, ' Vorsitzender der DDR-Landesgruppe der AIDP und Mitglied des Direktionsrates der AIDP Dr. MARTINA WEYRAUCH, Sektion Straf-, Zivil-, Ärbeits- und Agrarrecht der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR Der XIV. Weltkongreß der Internationalen Vereinigung für Strafrecht (Association Internationale de Droit Penal-AIDP) wird im Oktober 1989 in Wien stattfinden. Wiederum werden anspruchsvolle aktuelle strafrechtliche Themen zur Diskussion stehen, mit denen die AIDP ihre Bemühungen um humane und gerechte Strafverfolgung sowie um den ständigen Erfah-rungs- und Meinungsaustausch sowie den Rechtsvergleich auf dem Gebiet der Kriminalpolitik fortsetzt.1 In s vier Arbeitskreisen sollen folgende Themen behandelt werden: 1. Die juristischen und praktischen Probleme der Unterscheidung von kriminellem Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht 2. Das Strafrecht und die modernen biomedizinischen Techniken 3. Der Zusammenhang zwischen der Gerichtsverfassung und dem Strafverfahren 4. Die internationalen Verbrechen und das innerstaatliche Strafrecht. In den hierzu von der DDR-Landesgruppe der AIDP erarbeiteten Länderberichten1 2 wurden die Entwicklungsprozesse in der Gesetzgebung und die darauf fußende Rechtspraxis dargelegt. Sie verdeutlichen die grundsätzliche Übereinstimmung in allen Grund- und Detailpositionen mit internationalen Konventionen, Empfehlungen und Standards sowie das ständige Bemühen zur Vervollkommnung des geltenden Rechts als Grundlage hoher Rechtssicherheit für die Bürger unseres Landes. So wird für die Beratungen zum Thema 1 u. a. der in den letzten Jahren in der DDR begonnene Prozeß der Neubestimmung der Grenzen zur Anwendung des Strafrechts im unteren Bereich der Kriminalität und des Ausbaus der ordnungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit von allgemeinem Interesse sein, weil differenziertes Reagieren auf weniger schwere Rechtsverletzungen derzeitig international diskutiert wird.3 Der Landesbericht zur Anwendung biomedizinischer Techniken im Verhältnis zum Strafrecht (Thema 2) rückt jene Anforderungen in das Blickfeld, die die Entwicklung des Gesundheits- und Sozialwesens in der DDR unter Nutzung des .wissenschaftlich-technischen Fortschritts in der Medizin an die Verantwortung des Arztes beim Einsatz medizintechnischer Erzeugnisse und Arzneimittel sowie in der Arbeit mit den Patienten stellen. Eine Analyse unseres Rechts zeigt auch hier, daß es internationalen Normen entspricht und in Detailfragen hinsichtlich des Rechtsschutzes des Patienten darüber hinausgeht. Im Landesbericht zum Thema 3 wird u. a. die Frage untersucht, wie durch die Gestaltung der Zusammenhänge zwischen Gerichtsverfassung und Strafverfahren Bedingungen für die bestmögliche Erreichung der Ziele des Strafverfahrens zu schaffen sind. Dabei besteht keine Notwendigkeit, grundlegende Veränderungen hinsichtlich der Struktur und der Gestaltung des Strafverfahrens vorzunehmen. Mit der Neufassung der StPO wird die weitere Entwicklung der demokratischen Grundlagen des Strafverfahrens und der weitere Ausbau der Garantien für Gesetzlichkeit und Rechtssicherheit im Verfahren angestrebt. Der Landesbericht zum Thema 4 geht davon aus, daß im Atomzeitalter auch das Recht zur Erhaltung und Festigung des Friedens eingesetzt werden muß. Er behandelt Inhalt, Formen und Methoden der Transformation völkerrechtlicher Strafbestimmungen in das innerstaatliche Strafrecht der DDR, wobei dem IMT-Statut und den Nürnberger Prinzipien besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Anhand der Erfahrungen bei der Verfolgung und Aburteilung von Nazi-und Kriegsverbrechen in der DDR werden Richtungen und Möglichkeiten der Verfolgung internationaler Verbrechen erörtert, vor allem im Zusammenhang mit den Arbeiten am Kodex der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit.4 Die Länderberichte der DDR wurden den Generalberichterstattern für die vier Arbeitskreise übermittelt. Sie wurden teilweise in erheblichem Umfang in die Gesamtberichte für die vorbereitenden Kolloquien zu den vier Themen aufgenommen5 und fanden schließlich Eingang in die Resolutionsentwürfe für den XIV. Weltkongreß der AIDP. In Vorbereitung des Weltkongresses führten die DDR-Landesgruppe der AIDP und der Bereich Strafrecht/Krimi-nologie der Sektion Rechtswissenschaft der Humboldt-Universität Berlin vom 20. bis 24. Juni 1988 zum Thema 4 ein wissenschaftliches Seminar durch, an dem der Präsident der AIDP, Prof. Dr. H.-H. Jescheck (BRD), die Generalberichterstatter zum Thema 4 Prof. Dr. Ö. Triffterer (Österreich) und Dozent Dr. L. Gardocki (VR Polen) sowie Prof. Dr. P. Koskinen, Prof. Dr. P. O. Träskman, Prof. Dr. R. Lahti (alle Finnland), Dr. M. Joutsen (Direktor des Helsinkier Instituts für Kriminalitätsvorbeugung und Kontrolle bei den Vereinten Nationen), Dr. A. Storgaard (Dänemark), Strafrechtler und Völkerrechtler aus der DDR und Vertreter der zentralen Justizorgane der DDR teilnahmen. Zum Komplex „Internationales Strafrecht Charakter und Grundlagen“ machte Prof. Dr. E. Buchholz (Humboldt-Universität Berlin) einleitend darauf aufmerksam, daß die Entwicklung und der Ausbau des internationalen Strafrechts durch die globale Entwicklung der menschlichen Gesellschaft materiell determiniert seien. Zur Wahrung essentieller Interessen der Menschheit und zur Förderung vertrauensvoller Zusammenarbeit der Staaten sei deshalb eine Intensivierung der Rechtswissenschaft, der Rechtsschöpfung und der Rechtsverwirklichung auf diesem Gebiet in internationaler Kooperation unerläßlich. Er charakterisierte das internationale Strafrecht als Strafrecht auf der Grundlage des Völkerrechts; folglich bestimme das Völkerrecht die Reichweite des internationalen Strafrechts vor allem dadurch, daß es Gegenstand und Umfang relevanter Kriminalisierung festlegt. In der Diskussion wurde von Buchholz, Jescheck, Triffterer, Prof. Dr. H. Luther (Humboldt-Universität Berlin) und Prof. Dr. U. Dähn (Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR) betont, daß es rechtspolitisch geboten sei, zwischen internationalen Verbrechen im strengen Sinne, die die Existenz und die Sicherheit der Menschheit als Ganzes bedrohen und die daher von der internationalen Gemeinschaft als solche Verbrechen allgemein anerkannt werden, und anderen internationalen Straftaten im weiten Sinne, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen der Staaten gemeinsam verfolgt und bestraft werden, zu unterscheiden. Da die Grenzen zwischen diesen beiden Kategorien internationaler Straftaten aber fließend sind, hielt Dr. sc. M. Bauer-Oeser (Humboldt-Universität Berlin) eine eindeutige materiellrechtliche Fixierung für dringend geboten. Triffterer forderte, daß sich das internationale Strafrecht . mehr auf solche realpolitischen Fragen orientieren müsse wie auf die Überwindung des weltweiten Hungerproblems und die Freiheit von Furcht vor atomarer Bedrohung. Die Rolle des Individuums beim Zusammenwirken - von innerstaatlichem Strafrecht und Völkerrecht müsse unter Beachtung der Tatsache neu durchdacht werden, daß bei internationalen Verbrechen im strengen Sinne dem Individuum durch das Völkerrecht direkte Pflichten auferlegt, aber es auch zunehmend durch das Völkerrecht unmittelbar berechtigt wird. Bauer-Oeser sprach sich in Anbetracht der Entwicklung seit den 70er Jahren dafür aus, das internationale Strafrecht als 1 Vgl. dazu „Frieden und Humanismus Basis für das Zusammenwirken auf dem Gebiet des Strafrechts“, NJ 1984, Heft 9, S. 355 f. 2 Die Berichte wurden erarbeitet zum Thema 1 von Dr. H. Duft und Prof. H. Weber, zum Thema 2 von Prof. H. Hinderer, zum Thema 3 von Prof. H. Luther und Prof. L. Reuter und zum Thema 4 von Prof. E. Buchholz und Prof. U. Dähn. 3 Vgl. dazu M. Benöik, NJ 1984, Heft 6, S. 23 ff.; L. Reuter, NJ 1984, Heft 10, S. 405 ff.; G. Teichler, NJ 1986, Heft 11, S. 463 ff.; E. Buch-holz/W. Griebe, NJ 1987, Heft 2, S. 63 ff.; W. Surkau, NJ 1987, Heft 4, S. 148 f. 4 Vgl. dazu G. Görner, NJ 1979, Heft 5, S. 197 ff.; G. Görner/G. Schmitt, NJ 1986, Heft 9, S. 353 ff.; B. Graefrath, NJ 1988, Heft 2, S. 60 ff. 5 Die vorbereitenden Kolloquien haben inzwischen stattgefunden. Sie wurden durchgeführt zum Thema 1 von der Landesgruppe Schweden, zum Thema 2 von der Landesgruppe BRD, zum Thema 3 von der Landesgruppe Schweiz und zum Thema 4 von der Landesgruppe Tunesien.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

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