Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 412

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 412 (NJ DDR 1988, S. 412); 412 Neue Justiz 10/88 eine mit vielfältigen Disziplinierungsmitteln ausgestattete Exekutive, 1958 in Frankreich direkt verfassungsrechtlich verankert : Erstens wurde mit oder im Gefolge der Verfassung der V. Republik der Nationalversammlung eine zweite Kammer (der Senat) mit annähernd den gleichen Rechten auf dem Gebiet der Gesetzgebung (Art. 45 bis 47) zur Seite gestellt. Ferner wurde für die Wahl zur Nationalversammlung das Verhältniswahlrecht durch das Mehrheitswahlrecht ersetzt.23 Zweitens wurden überlieferte Parlamentsrechte und -tradi-tionen so das Recht auf eigene Tagesordnung, das Gesetzge-bungs- und Budgetrecht, die Organisation der parlamentarischen Tätigkeit in handlungsfähigen Ausschüssen beseitigt oder stark eingeschränkt. Das Parlament hat nur noch für wenige, in der Verfassung im einzelnen genannte Bereiche die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz (Art. 34). Alle anderen Materien fallen in die Zuständigkeit der Regierung. Aber selbst bei den Bereichen, die an sich zur Kompetenz des Parlaments gehören, kann die Regierung vom Parlament die Ermächtigung verlangen, während eines bestimmten Zeitraums die Bereiche durch Rechtsverordnungen zu regeln (Art. 38). Drittens institutionalisierte die Verfassung der V. Republik die Unterwerfung des Parlaments unter die Exekutive. So kann die Regierung die Beratung eines Gesetzentwurfs beenden und über ihn in einem einzigen Votum (vote bloque) abstimmen lassen (Art. 44). Gesetzesvorlagen der Regierung haben grundsätzlich Vorrang gegenüber parlamentarischen Gesetzesinitiativen (Art. 48). Die Verfassung (Art. 49 Abs. 3) ermöglicht es der Regierung, gegenüber der Nationalversammlung eine Taktik „der Erpressung mit der Vertrauensfrage“24 25 anzuwenden, d. h. sie vor die Alternative zu stellen, entweder dem Gesetzentwurf zuzustimmen oder einen Regierungssturz mit eventuellen Neuwahlen hinzunehmen.23 Das veränderte Gewicht der Regierung gegenüber dem Parlament zeigt sich anschaulich darin, daß in der V. Republik (1958 bis 1981) 86,9 Prozent der Regierungsvorlagen Gesetzeskraft erlangten26, während es in der IV. Republik 57,7 Prozent waren. Von 1946 bis 1958 wurden etwa 880 Parlamentsentwürfe als Gesetze verabschiedet; demgegenüber waren es von 1958 bis 1981 (also fast in der doppelten Zeit) ganze 275. Dennoch ist nicht zu übersehen, daß die parlamentarischen Versammlungen in den 30 Jahren der V. Republik beträchtliche Anstrengungen unternahmen, um ihren Einfluß gegenüber der Regierung wieder zu erweitern. Beispielsweise erhöhte sich die Zahl der schriftlichen Anfragen an die Regierung von 3 509 im Jahre 1959 auf 19 100 im Jahre 1984.27 Gingen in den ersten zehn Jahren der V. Republik lediglich 92 Gesetze auf Initiative des Parlaments zurück, so waren es in den folgenden 13 Jahren immerhin schon 183.28 Was allerdings Nationalversammlung und Senat nicht vermochten (auch nicht unter der Linksregierung Anfang der achtziger Jahre), war, auch nur eine der sie diskriminierenden Bestimmungen der Verfassung von 1958 aufzuheben. Von der Disziplinierung der Parteien zum disziplinierten Parteiensystem An der Wiege der V. Republik stand die erklärte Absicht, negative Auswirkungen des in den 50er Jahren noch außerordentlich zersplitterten französischen Parteiensystems auf das Funktionieren der zentralen staatlichen Gewalten zu mindern. Es ist deshalb auch nur ein scheinbarer logischer Widerspruch, wenn in einem Standardwerk zum französischen Parteiensystem gesagt wird: „Die V. Republik ist gegen ,das Regime der Parteien“ geschaffen worden, aber sie beruft sich auf eine Verfassung, die zum erstenmal in Frankreich ihre Rolle im Funktionsmechanismus der politischen Institutionen anerkannte und definierte: ,Die Parteien und politischen Gruppen wirken bei den Wahlentscheidungen mit; ihre Bildung und die Ausübung ihrer Tätigkeit erfolgt frei. Sie haben die Grundsätze der nationalen Souveränität und der Demokratie zu beachten“.“29 30 31 Die Verfassung von 1958 hat damit nur das anerkannt die wichtige Rolle der Parteien im politischen System , was in Frankreich längst, bereits in der 1870 gegründeten III. Republik, Realität geworden war. Sie tat dies zum anderen in einer ausgesprochen restriktiven Weise, indem sie in Art. 4 die Rolle der Parteien auf die Mitwirkung „bei den Wahlentscheidungen“ reduzierte. Ihr lag aber auch die Absicht zugrunde, eine Umstrukturierung des Parteiensystems mittels und im Rahmen der neuen verfassungsrechtlichen Institutionen herbeizuführen, weil „in der französischen Parteienstruktur (der IV. Republik E. L.) die entscheidende Schwäche des politischen Systems des Landes“ gesehen wurde.39 Es waren vor allem zwei Ebenen, auf denen sich in den letzten 30 Jahren dieser Umstrukturierungsprozeß vollzog und bis dicht an die Installierung eines Zweiparteiensystems heranführte. Zum einen stellten veränderte staatsrechtliche Rahmenbedingungen die linken und rechten Parteien vor die Alternative, entweder ihren politischen und parlamentarischen Einfluß weitgehend zu verlieren oder sich in zwei Parteiblöcken zu organisieren. Die unverzügliche Einführung des Mehrheitswahlrechts' mit zwei Wahlgängen zu Beginn der V. Republik, mit dem die französische Bourgeoisie schon in der III. Republik entsprechende Erfahrungen gesammelt hatte, diente dem ebenso wie der 1962 verankerte Wahlmodus einer direkten Wahl des Präsidenten der Republik in zwei Wahl-gängen.31 Zum anderen war es aus der Sicht der herrschenden Klasse erforderlich, dem sich dann, besonders in den 70eir Jahren, entwickelnden Duellcharakter des Kampfes zwischen einem Linksblock und einem Block der Rechtsparteien die Eigenart einer Rückkehr zur Volksfront bzw. einer prinzipiellen Auseinandersetzung um die Verteidigung des Kapitalismus oder einer Öffnung zum Sozialismus zu nehmen, die sie unter den Bedingungen der 1972 gebildeten Linksunion aus Sozialisten und Kommunisten angenommen hatte. Der heutige Zustand des französischen Parteiensystems entspricht nicht im vollen Maße den Intentionen der Gründer der V. Republik. Vor allem gelang es nicht, die FKP aus dem politischen und parlamentarischen Leben zu eliminieren. Gerade als der sozialreformistische Kurs der 1971 gegründeten Sozialistischen Partei (PS) und ihre Hinwendung zur bürgerlichen Mitte unübersehbar wurden (bei den Wahlen zur Nationalversammlung im Juni 1988), gelang es den Kommunisten, ihre Stimmenzahl wieder merklich zu erhöhen. Außerdem lag aber in der Polemik de Gaulles gegen ein „Regime der Parteien“ und in der Reduzierung der politischen .Rolle der Parteien in der Verfassung der V. Republik auf die „Mitwirkung bei den Wahlentscheidungen“ ein gutes Stück Illusion und wohl auch Demägogie. Es ging gar nicht so sehr gegen die Parteien schlechthin, sondern gegen die unzureichend im Sinne der Kapitalherrschaft disziplinierten Parteien. Zwar zeigt sich hin und wieder eine besondere Unabhängigkeit der führenden Politiker von „ihren“ Parteien (so wenn Mitterrand, Chirac und Barre 1988 zuerst ihre Kandidatur für die Präsidentschaftswahlen bekanntgaben und erst danach die Unterstützungserklärungen der Parteien folgten); aber im übrigen verläuft die Entwicklung der Parteien in Frankreich wie in anderen kapitalistischen Industriestaaten. Die sich zu den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen bekennenden Parteien32 entwickelten sich zu Parteien mit über einer Million Mitglieder. Sie üben einen maßgebenden Einfluß auf das politische Denken und Leben aus. Sie nehmen mehr oder weniger mit ihren Beschlüssen Einfluß auf die Politik ihrer führenden Politiker sowie auf die Regierungen, 23 Vgl. dazu E. Lieberam, a. a. O., S. 329 t. , 24 So A. Tardieu, Le Souverain captif, Paris 1936, S. 49. m 25 Das wurde mit Erfolg z. B. bei der Abstimmung über die französische Nuklearstreitmacht 1960 angewandt. 26 Vgl. A. Klmmel, Die Nationalversammlung ln der V. französischen Republik, Köln/Berlin (West)/Bonn/München 1983, S. 114. 27 Vgl. J.-L. Quermonne, a. a. O., S. 342. 28 Vgl. A. Klmmel, a. a. O., S. 114. 29 F. Borella, Les partls politiques dans la France d’aujourd’hul, Paris 1973. 30 „La Ve Röpublique et la socletö frangalse“, Pouvolrs 1978, Nr. 4, S. 146. 31 Vgl. E. Lieberam, a. a. O. 32 Das sind vor allem die Sozialistische Partei (PS), die „Sammlungsbewegung für die Republik“ (RPR = Rassemblement pour la RCpublique) und die „Union für die französische Demokratie“ (UDF = Union pour la Demokratie Frangalse).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 412 (NJ DDR 1988, S. 412) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 412 (NJ DDR 1988, S. 412)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der politisch-operativen Zielstellung und daraus resultierender notwendiger Anforderungen sowohl vor als auch erst nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch das lifo gesichert werden. Die bisher dargestellten Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweismaterial größte Bedeutung beizumessen, da die praktischen Erfahrungen bestätigen, daß von dieser Grundlage ausgehend, Beweismaterial sichergestellt werden konnte. Bei der Durchsuchung von mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit der sozialistischen Gesellschaft vor seinen subversiven Angriffen zu erzielen. Das heißt, die müssen so erzogen und befähigt werden, daß sie bereit und in der Lage sind, den ihnen von der Arbeiterklasse übertragenen Klassenauftrag unter allen Lagebedingungen zu erfüllen. Lenin, Gegen den Boykott, Werke, Programm der Partei , Dietz Verlag Berlin, Referat des Generalsekretärs des der und Vorsitzenden des Staatsrates der Gen. Erich Honeeker, auf der Beratung des Sekretariats des der mit den Sekretären der Kreisleitungen ans? in Berlin Dietz Verlag Berlin? Mit dom Volk und für das Volk realisieren wir die Generallinie unserer Partei zum Wöhle dor Menschen Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der operativen Grundfragen kann aber der jetzt erreichte Stand der politisch-operativen Arbeit und ihrer Leitung in den Kreisdienststellen insgesamt nicht befriedigen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X