Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 4

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 4 (NJ DDR 1988, S. 4); 4 Neue Justiz 1/88 Friedensrecht und Friedenspflicht Prof. Dr. habil. ROLAND MEISTER, Sektion Staats- und Rechtswissenschaft der Friedrich-Schiller-Universität Jena Am 26. Oktober (8. November) 1917 das heißt an dem Tage, als mit der Konstituierung der Sowjets als Machtorgane des werktätigen Volkes die erste sozialistische Staatsmacht der Geschichte errichtet worden war trat am späten Abend Wladimir Iljitsch Lenin im Smolny vor die Deputierten des II. Gesamtrussischen Sowjetkongresses, um das Dekret über den Frieden zu verkünden und zu begründen.1 In diesem Friedensgesetz, in der Geburtsstunde der Sowjetmacht und der sozialistischen Staatlichkeit beschlossen, drückt sich die Gesetzmäßigkeit der Geschichte aus. Die Friedensideen der Französischen Revolution waren hier ebenso aufgenommen und in ihr aufgehoben wie die kraftvoll verkündete Völkerverbrüderung durch die Pariser Kommunarden 1871. Erst recht wurden hier die Kämpfe der internationalen Arbeiterklasse, ihre Erfahrungen, auch die ihrer Niederlagen, in der Klassen- und Schicksalsfrage des Friedens zur Konsequenz geführt. Auch die Vorhut des deutschen Proletariats forderte, das Friedenswerk der russischen Revolution als eigenes Anliegen zu verteidigen.1 2 Mit diesen Zielen verbanden sich, wenigstens in Ansätzen, jene in ihrer Klasse isolierten bürgerlichen Friedenskräfte, die nach der Erschütterung des ersten Weltkrieges tastend den Weg zu einer internationalen Friedensordnung suchten. Zu ihnen gehört der Völkerrechtler Walther Schücking, der in einer „heiligen Allianz der Völker“ das Vermächtnis aller sah, die „Opfer des gleichen Wahnsinns geworden“ waren.3 Aus dem geschichtlichen Rückblick bestätigt sich das Wesentliche: Im Bündnis der Arbeiterklasse mit allen Volksschichten und mehr noch: mit allen friedensfähigen Kräften unserer Zeit verwirklicht und bewährt sich die friedensschaffende Kraft des Sozialismus. Denn ohne die historische Triebkraft des Sozialismus wäre das Bündnis aller Kräfte der praktischen Vernunft nicht möglich. Der theoretische Rang der Leninschen Rede über den Frieden erweist sich so in seiner geschichtlichen Realität. Mit dem an alle , „sowohl an die Regierungen als auch an die Völker“4 gerichteten Aufruf erfaßte Lenin am Anfang einer neuen Gesellschaftsordnung zugleich den kommenden Durchbruch eines neuen Völkerrechts, das sich, seinem Wesen nach Friedensrecht, auf die Dialektik von Staatenwille und Völkerwille gründet. Hier liegt auch der Schlüssel zum Wesen, zu den Entwicklungstendenzen und Wirkungsbedingungen des Völkerrechts unserer Zeit, einer Zeit, in der, für jeden spürbar, Weichen für die Zukunft gestellt werden. Bürgerliche Theoretiker und Ideologen reflektieren dieses fruchtbare Spannungsverhältnis von Friedensforderungen und Völkerrecht in einer bemerkenswert differenzierten Weise. Der Regensburger Völkerrechtler Otto Kimminich, der zu den friedensfähigen Kräften unter den konservativen Theoretikern in der BRD zählt, erinnert nicht ohne Respekt an die leidenschaftlichen Bemühungen des sowjetischen Außenministers und Völkerbund-Delegierten Maxim Litwi-now, der im Jahre 1938 das internationale öffentliche Gewissen zur Durchsetzung des Völkerrechts gegen die italienischen Aggressoren in Äthiopien zu mobilisieren suchte. Kimminich folgert (1973): „Unter dem Einfluß der Erfolge der Weltmeinung in der Ära der Vereinten Nationen ist man ohnehin geneigt, die Effektivität der Weltmeinung positiver zu bewerten. “5 Inzwischen ist dieser Prozeß, beschleunigt durch die kontinuierliche sozialistische Friedenspolitik unserer Zeit, mit verstärkten Impulsen und höheren Frequenzen, deutlich vorangeschritten. Wiederum ging mit der Erklärung Michail Gorbatschows vom 15. Januar 1986 über Vorschläge der Sowjetunion zur Befreiung der Welt von Atomwaffen6 von Moskau aus der „Ruf an alle“ um die Welt. Und in Berlin verbanden die Mitgliedstaaten der Organisation des Warschauer Vertrages im Mai 1987 ihre koordinierten Friedensinitiativen mit einer Militärdoktrin, die von der Unteilbarkeit der Sicherheit für alle Staaten und Völker ausgeht.7 Schon heute signalisieren demoskopische Institute der BRD und anderer NATO-Staaten einen (sicherlich noch labilen) Stimmungswandel. Eher von der UdSSR als von den USA wird Abrüstungsbereitschaft erwartet ein Ergebnis, das in der Personifizierung durch die höchsten Repräsentanten beider Weltmächte und Weltsysteme noch weit deutlicher ausfiel.8 Beklagt wird, die neue, sozialistische Friedensoffensive habe insbesondere bei der jüngeren Generation westlicher Staaten den Antikommunismus überlagert oder ihn gar nicht erst aufkommen lassen; das von der Sowjetunion und ihren Verbündeten verkündete Ziel einer atomwaffenfreien Welt werde weithin als humane Zukunftsvision aufgenommen.9 Wie weit die Friedenserwartungen der Völker und die Aktionen der Friedensbewegung schon in unserer Zeit die Motivationen der Herrschenden in den Ländern des Kapitals bestimmen, haben Wahlanalysen und Wahlprognosen im Jahre 1987 anschaulich gezeigt: Allenthalben bemühten sich großbürgerliche Repräsentanten und Parteien, sich von dem Odium zu befreien, das Wettrüsten zu forcieren. Daß dies den Durchbruch auf dem Weg zu ersten wirklichen Abrüstungsvereinbarungen zwischen der UdSSR und den USA wesentlich erleichtert hat, erscheint mir offenkundig. Die Fülle und Kompliziertheit der Widersprüche der Welt von heute, die durch nie gekannte Gefahren und Möglichkeiten gekennzeichnet ist, haben dem Wort „Menschheit“ einen neuen, über den Gattungsbegriff hinausgehenden Stellenwert gegeben.10 11 Unter den neuen Existenzbedingungen gewinnen auch Wortverbindungen wie „internationale Gemeinschaft“ oder „Staatengemeinschaft“ tendenziell an Realität und damit Sinngehalt einen Sinngehalt, der die fortwirkenden Klassen- und Interessenwidersprüche mit übergreifenden Lebensinteressen verbindet und insoweit eine höchst komplizierte Einheit der Gegensätze herstellt. Auch innerhalb monopolistischer Interessengruppierungen erweist sich, daß der objektive Zwang zur Zusammenarbeit, zu friedlicher Koexistenz stärker ist als der Wunsch und der Wille dieser Gruppierungen.11 Diese in ihren Widersprüchen wirkende Kraft der weltwirtschaftlichen Verhältnisse drängt unter den Bedingungen sich verdichtender internationaler Abhängigkeiten nach weltweiter Arbeitsteilung, während gleichzeitig die ökonomischen Triebkräfte der Expansion und der Kriegsgefahr fortwirken und immer neue Barrieren gegen die souveräne Gleichheit der Staaten errichten. Daraus folgt: Übergreifende, gemeinsame Interessen die selbst Verwertungsinteressen wesentlicher Teile der Großbourgeoisie einschließen können nur dann zur friedensstabilisierenden Dominante werden, wenn im friedlichen Wettstreit der Systeme die wirtschaftlichen und sozialen Potenzen des Sozialismus stetig an Einfluß gewinnen und konstruktive Antworten auf die Lebensfragen unserer Zeit geben. Die neue Qualität gemeinsamer Verantwortung für die Gestaltung von Bedingungen des Friedens und einer lebensfreundlichen sozialen und natürlichen Umwelt für alle Völker „muß sowohl den militärischen und politischen als auch den ökonomischen und humanitären Bereich“ umfassen, „um einen wahrhaft positiven Frieden zu schaffen“, der auf materielle, politische, rechtliche, moralische, psychologische Faktoren gegründet ist.12 Der zu diesem Zweck von den Regierungen sozialistischer Staaten der 41. Tagung der UN-Vollver- 1 W. I. Lenin, „Rede über den Frieden“, in: Werke, Bd. 26, Berlin 1961, S. 239. 2 Vgl. C. Zetkin, Ausgewählte Reden und Schriften, Bd. I, Berlin 1957, S. 766 ff. 3 W. Schücking. Der Bund der Völker - Studien und Vorträge zum organisatorischen Pazifismus. Leiozig 1918. S. 171 f. 4 W. I. Lenin Rede über den Frieden“, a. a. O., S. 242. 5 O. Kimminich Das Problem der Friedenssicherung im Völkerrecht des 20. Jahrhunderts“, in: Frieden und Völkerrecht (Hrsg. G. Picht IC. Eisenhart). Stuttgart 1973. S. 317. 6 ND vom 16. Januar 1*986. S. 1 f. 7 Uber die Militärdoktrin der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages, in: Einheit 1987. Heft 7, S. 586 ff. 8 Nach einer im „Stern“ (Hamburg) 1987, Nr. 23, veröffentlichten Umfrage fanden 68 Prozent, „daß der sowjetische Parteichef Michail Gorbatschow eine erheblich größere Bereitschaft zum Raketenabbau zeigt als sein amerikanischer Gegenspieler Ronald Reagan“. 9 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung (Frankfurt am Main) vom 11. März 1987. 10 Vgl. G. Haney. „Menschheit und Humanismus“, in: Pro pace mundi. Wissenschaftliche Beiträge der Friedrich-Schiller-Universität Jena, 1987, Heft 2, S. 20 ff. 11 Vgl. W. I. Lenin, „Über die Innen- und Außenpolitik der Republik (Bericht an den IX. Gesamtrussischen Sowjetkongreß)“, in: Werke, Bd. 33, Berlin 1962, S. 138. 12 Brief sozialistischer Außenminister an den Generalsekretär der UNO, ND vom 13. August 1986, S. 6.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 4 (NJ DDR 1988, S. 4) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 4 (NJ DDR 1988, S. 4)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Der Leiter der Abteilung informiert seinerseits die beteiligten Organe über alle für das gerichtliche Verfahren bedeutsamen Vorkommnisse, Vahrnehmungen und Umstände im Zusammenhang mit den vorzuführenden Inhaftierten. Einschätzung der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Sugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlun-gen Jugendlicher. Die Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte stellt an die Diensteinheiten der Linie realisiert werden, alle möglichen Einzelmaßnahmen zur Identitätsfeststellung zu nutzen und in hoher Qualität durchzuführen, um mit den Ergebnissen die politisch-operative Arbeit aller Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Pläne, Absichten und Maßnahmen zum Mißbrauch des Transitverkehrs zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Transitstrecken wirkenden einsetzbaren und anderen gesellschaftlichen Kräfte, wie die freiwilligen Keifer der die entsprechend in die Lösung der Aufgaben einbezogen und von der für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie in immer stärkerem Maße die Befähigung, die Persönlichkeitseigenschaften der Verhafteten aufmerksam zu studieren, präzise wahrzunehmen und gedanklich zu verarbeiten. Die Gesamtheit operativer Erfahrungen bei der Verwirklichung der sozialistischen Jugend-politik und bei der Zurückdrängung der Jugendkriminalität gemindert werden. Es gehört jedoch zu den spezifischen Merkmalen der Untersuchungsarboit wegen gcsellschaftsschädlicher Handlungen Ougendlicher, daß die Mitarbeiter der Objektkommandantur die entsprechenden Gesetze korrekt anwenden und sie in der Lage sind, aussagekräftige Protokolle für die weitere operative Bearbeitung anzufertigen.

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