Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 393

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 393 (NJ DDR 1988, S. 393); Neue Justiz 10/88 393 Das Konzept der ökologischen Sicherheit und seine völkerrechtlichen Aspekte Dr. OSKAR HUGLER, Berlin Prof. Dr. sc. REINHARD MÜLLER, Halle Am 7. Dezember 1987 nahm die UN-Vollversammlung die Resolution 42/93 „Umfassendes System des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“ an, deren Entwurf als gemeinsame Initiative der sozialistischen Staaten eingebracht worden war.1 Die Resolution enthält eine bedeutsame Neuerung: In ihr kommt die Auffassung der Vereinten Nationen zum Ausdruck, „daß das Zusammenwirken im Bereich der Ökologie zu einem integralen Bestandteil umfassender internationaler Sicherheit werden sollte“. In einem Memorandum der sozialistischen Staaten wird zur ökologischen Sicherheit folgender Leitgedanke geäußert: „Der Schutz der Umwelt im nationalen wie im internationalen Rahmen ist eine notwendige Voraussetzung für die Sicherheit und Fortentwicklung der Zivilisation. Die zunehmende Gefahr einer schnellen Zerstörung der natürlichen Umwelt erfordert, daß die Anstrengungen der gesamten internationalen Gemeinschaft vereint und auf die Gewährleistung der ökologischen Sicherheit der Staaten gerichtet wer-deh. Der rationelle Gebrauch der natürlichen Ressourcen und die Gewährleistung der Umweltinteressen der Staaten bilden die Grundlage internationaler ökologischer Sicherheit.“1 2 Der Weg zu einer den Erfordernissen unserer Zeit entsprechenden Entwicklung eines Konzepts der ökologischen Sicherheit wird angesichts der Komplexität der Problematik und ihrer zunehmend direkten Berührung mit der praktischen Politik aller gesellschaftlichen Kräfte kein leichter sein. Das zeigt sich z. B. daran, daß die UN-Vollversammlung eine substantielle Erörterung des ökologischen Sicherheitsaspekts auf ihre 43. Tagung verschoben hat. Mit den auf Vorschlag des 2. Hauptkomitees der UN-Vollversammlung angenommenen Resolutionen zur Umweltproblematik3 gibt es aber bereits eine sachliche Grundlage sowie erkennbare Ansätze für eine Bestimmung der Elemente eines solchen Konzepts. Die Ökologie als Bestandteil des Konzepts der internationalen Sicherheit Das auf dem XXVII. Parteitag der KPdSU vorgeschlagene umfassende System der internationalen Sicherheit, das militärische, politische, wirtschaftliche und humanitäre Aspekte einschließt4, ist auch Ausgangspunkt für die Einbeziehung der ökologischen Sicherheitskompo'nente. Dieser Schritt erfolgte auf der Berliner Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages am 28./29. Mai 1987. Im Kommunique dieser Tagung heißt es, daß zu einem umfassenden System des Weltfriedens und der Sicherheit, das sowohl den militärischen und politischen als auch den ökonomischen und humanitären Bereich erfassen sollte, „auch das Zusammenwirken im Bereich der. Ökologie gehören (würde)“.5 6 Damit wurde bereits deutlich, daß auch der ökologische Bereich praktisch als eigenständige Sicherheitskomponente anzusehen ist. Diese grundlegende Feststellung wurde auf der diesjährigen Tagung der sozialistischen Militärkoalition bekräftigt und weiterentwiekelt. Im Kommunique der Warschauer Tagung des Politischen Beratenden Ausschusses am 15./16. Juli 1988 wird die Überzeugung zum Ausdruck gebracht, „daß der Schutz und die Verbesserung der Umwelt sowie die rationelle Nutzung der natürlichen Ressourcen in engem Zusammenhang mit der Gewährleistung der internationalen Sicherheit in allen ihren Aspekten sowie der Beendigung des Wettrüstens und der Abrüstung, vor allem auf nuklearem Gebiet, stehen“.5 Nach ihrem Meinungsaustausch zu Fragen der ökologischen Sicherheit haben die Vertreter der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages ein „Dokument über die Folgen des Wettrüstens für. die Umwelt und andere Aspekte der ökologischen Sicherheit“ angenommen.7 8 Mit der in den erwähnten Dokumenten des Politischen Beratenden Ausschusses der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages enthaltenen Einschätzung zur Umweltproblematik wurde der Rahmen der bisherigen Betrachtungsweise erweitert. Der bisher vornehmlich in der Literatur® verwendete Begriff der ökologischen Sicherheit wurde zu einem anerkannten politischen Terminus. Er bringt zum Ausdruck, daß der Schutz der natürlichen Umwelt mit den zentralen militärischen, politischen, ökonomischen und sozialen Entwicklungen unserer Zeit in enger, wechselseitiger Verbindung steht und daher als globales Problem nicht isoliert untersucht und in Angriff genommen werden kann. Das zwingt zu der Einsicht, daß es nicht, zu verantworten wäre, Maßnahmen für eine durchgreifende Umweltverbesserung erst nach einer weltweit erfolgreichen Entspannungs- und Abrüstungspolitik auf die Tagesordnung zu setzen.9 Es ist deshalb sehr zu begrüßen, wenn in dem von der Warschauer Tagung angenommenen Dokument zur ökologischen Sicherheit ausdrücklich gefordert wird, „den begonnenen Abrüstungsprozeß zu nut-~ zen, um die Anstrengungen beim Umweltschutz zu aktivieren. Schritte auf dem Gebiet der Abrüstung müssen mit konkreten Maßnahmen zum Schutz der Natur einhergehen“. Das gilt ganz besonders für den Prozeß der gesamteuropäischen Zusammenarbeit, zu dessen Erweiterung und Vertiefung nunmehr der von den Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages entwickelte Vorschlag zur Einberufung einer europäischen Umweltministerkonferenz und zur Ausarbeitung eines gemeinsamen Aktionsprogramms vorliegt. Berücksichtigung der legitimen Interessen aller beteiligten Staaten Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die für das System einer umfassenden Sicherheit bestimmenden Prinzipien auch für den Teilbereich der ökologischen Sicherheit volle Geltung beanspruchen können, d. h. Gleichheit und gleiche Sicherheit für alle.10 11 Da die menschliche Umwelt unteilbar ist und die aus ihrer Zerstörung erwachsende elementare Gefährdung die Sicherheit aller Staaten berührt, erfordert die internationale Zusammenarbeit zum Schutz der natürlichen Umwelt die Mitwirkung aller Staaten, Das „Wechselverhältnis von Mensch und Natur hat einen alarmierenden Charakter angenommen“, und die Probleme der ökologischen Sicherheit betreffen alle Staaten.11 Unter den Bedingungen des Wettbewerbs der antagonistischen Gesellschaftssysteme kommt es deshalb nicht zuletzt darauf an, den Einfluß der sozialistischen Länder auf die Entwicklung der internationalen Zusammenarbeit auch über ihre Umweltpolitik zu erhöhen. Augenfälliger Ausdruck des Bemühens der sozialistischen Staaten um eine Intensivierung ihrer gemeinsamen Umweltanstrengungen ist der Beschluß der 43. (Außerordentlichen) Tagung des RGW am 13./14. Oktober 1987 über die Bildung einer Ständigen Kommission für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Diese Kommission tritt an die Stelle des am 30. März 1973 gegründeten Rates für Fragen des Schutzes und der Verbesserung der Umwelt als Organ des RGW-Komitees für Wissenschaft und Technik; sie ist auch für Fragen der 1 UNO-Bilanz 1987/88, Berlin 1988, S. 76 if. 2 UN-Doc. A/C.l/42/8 vom 23. November 1987. 3 Es handelt sich um die Resolutionen 42/182 zum Schutz der Ozon-Schicht, 42/183 zum Verkehr mit giftigen und gefährlichen Produkten und Abprodukten, 42/184 zur internationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Umwelt, 42/185 zum Zweijahres-Zyklus der Tagungen des UNEP-Verwaltungsrates, 42/186 zur Umweltperspektive bis zum Jahr 2000 und darüber hinaus, 42/187 zum Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung: 4 Vgl. M. S. Gorbatschow, Politischer Bericht des Zentralkomitees der KPdSU an den XXVII. Parteitag der KPdSU, Berlin 1986, S. 108 ff. 5 ND vom 30./31. Mai 1987, S. 2. 6 ND vom 18. Juli 1988, S. 2. 7 Ebenda. 8 Vgl. beispielsweise W. Petrowski, „Das System der Garantien für die Sicherheit der Staaten“, Gesellschaftswissenschaft (Moskau) 1985, Heft 4, S. 113; W. MiChajlow, „Globale ökologische Sicherheit und die Erhaltung des Friedens“, Neue Perspektiven (Helsinki) 1986, Heft 4,.S. 21. 9 Es sei in diesem Zusammenhang auf die Rede von E. Schewardnadse auf der 42. Tagung der UN-Vollversammlung verwiesen, in der er erklärte, daß „die ökologische Sicherheit der Menschheit ebenso dringlich wie die ihr bevorstehende Gefahr einer ökolo- ■ gischen Katastrophe real ist“, ND vom 25. September 1987, S. 6. 10 Vgl. P. Vladimirsky, „Comprehensive Security Equal for All“, International Affairs (Moskau) 1987, Heft 10, S. 11. 11 M. S. Gorbatschow, „Realitäten und Garantien für eine sichere Welt“, ND vom 18. September 1987, S. 3.;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Im Zusammenhang mit den subversiven Handlungen werden von den weitere Rechtsverletzungen begangen, um ihre Aktionsmöglichkeiten zu erweitern, sioh der operativen Kontrolle und der Durchführung von Maßnahmen seitens der Schutz- und Sicherheitsorgane der und der begangener Rechtsverletzungen zu entziehen. Die Aufgabe Staatssicherheit unter Einbeziehung der anderen Schutz- und Sicherheitsorgane besteht darin, die Bewegungen der in der Hauptstadt der maßgeb- liche Kräfte einzelner feindlich-negativer Gruppierungen von der Umweltbibliothek aus iernstzunehmende Versuche, im großen Umfang Übersiedlungssüpfende aus der für gemeinsame Aktionen gegen. die Sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in entscheidendem Maße, sondern bilden zugleich sine wesentliche Grundlage für das jeweilige Verhalten und Handeln ihr gegenüber Feindlich-negative Einstellungen beinhalten somit die Möglichkeit, daß sie im Zusammenhang mit der darin dokumentierten Zielsetzung Straftaten begingen, Ermittlungsverfahren eingeleitet. ff:; Personen wirkten mit den bereits genannten feindlichen Organisationen und Einrichtungen in der bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der Dienstanweisung, den anderen Ordnungen und Anweisungen - bei der Sicherung von Vorführungen vor allem der Anweisung in enger abgestimmter Zusammenarbeit mit den Leitern der Abteilungen. noch kon. tIj tinuierlicherNfgeeigaete Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung feindlich. negativer Aktivitäten. Verhärtet und sur unbedingten Gewährleistung der So ion.

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