Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 391

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 391 (NJ DDR 1988, S. 391); Neue Justiz 10/88 391 wichtiger Faktor zur effektiven Gestaltung der Wechselwirkung zwischen Rechtsetzung und Rechtsverwirklichung im Prozeß der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung. Bei der verantwortungsbewußten Handhabung, Einhaltung und Realisierung des sozialistischen Rechts hat die rechtswissenschaftliche Forschung die Aufgabe, die sozialistische Rechtsverwirklichung- und die sie tangierenden Probleme genau zu untersuchen. Die dabei gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse werden zur weiteren Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit, zur Rechtserziehung der Bürger, zur Organisierung des aktiven rechtmäßigen Handelns auf der Grundlage des geltenden Rechts durch alle Rechtssubjekte und zur Erhöhung der eigenverantwortlichen rechtsverwirklichenden Tätigkeit genutzt. Rechtswissenschaftliche Aus- und Weiterbildung von Kadern An der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR wurden bis heute fast 35 000 Führungskader, Studenten und andere Lehrgangsteilnehmer aus- bzw. weitergebildet. Im innen- und- außenpolitischen Direktstudium erhielten 14 000 und im Fernstudium über 12 000 Studenten ihre Ausbildung. 7 500 Teilnehmer qualifizierten sich in Weiterbildungslehrgängen. Zugleich erfüllt die Akademie Aufgaben der Aus- und Weiterbildung, von Studenten und Lehrgangsteilnehmern aus befreundeten Ländern. In Vorbereitung auf den XI. Parteitag der SED und in Verwirklichung des Beschlusses des Politbüros des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR vom 13. November 1984 zur weiteren Qualifizierung von Forschung und Lehre an der Akademie wurden in der Aus- und Weiterbildung weitere Fortschritte erzielt. Die Akademie bezog in die Lehre neue Gebiete vor allem in bezug auf die staatliche Leitung der Volkswirtschaft und der Territorien sowie die moderne Informations- und Rechentechnik und ihre Anwendung im Staatsapparat ein. Verstärkt wurden in der Lehre die ökonomischen Fächer und solche Unterrichtskomplexe, die eine praxisorientierte Ausbildung und die bessere Ausprägung von Fähigkeiten zur komplexen Leitung ökonomischer und sozialer Prozesse entsprechend den neuem Erfordernissen der Staatspraxis bei den Studenten sichern. Neue Anforderungen stellt in diesem Zusammenhang die Konzeption des Politbüros des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates zur Gestaltung der Aus- und Weiterbildung der Juristen der DDR auch an die Akademie.6 In den Weiterbildungslehrgängen für leitende Kader des Staatsapparates und der Justizorgane werden die neuesten Erkenntnisse und Erfahrungen gezielt angewendet. Die Weiterbildungslehrgänge werden auch für die Forschungen zur Gesetzgebung und Rechtsverwirklichurig insbesondere zur Wirksamkeit des geltenden Rechts genutzt. In den Lehrveranstaltungen werden neueste Forschungsergebnisse zur Diskussion gestellt. Die von den Lehrgangsteilnehmern erarbeiteten Lehr- und Forschungsbeiträge, die auf Forschungsthemen der Akademie bezogen sind, beleben den Erfahrungsaustausch und Meinungsstreit. Sie unterstützen die Forschungen der Akademie wesentlich und bereichern damit die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeit. So befassen sich die Beiträge von Richtern und Staatsanwälten mit Fragen der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität, mit Möglichkeiten der weiteren Erhöhung des gerichtlichen Schutzes der Rechte und Belange der Bürger, mit Gesetzlichkeit, Ordnung und Sicherheit in den Betrieben und Wohngebieten, mit Problemen der Verwirklichung des Arbeitsgesetzbuchs und des LPG-Gesetzes, mit Fragen der Wirksamkeit rechtlicher Verantwortlichkeitsregelungen sowie des Straf- und Zivilprozeßrechts, mit Erfahrungen der Leitungstätigkeit bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften und des Zusammenwirkens mit örtlichen Organen der Staatsmacht. Diese Beiträge sind Bestandteil der Forschungen auf strafrechtlichem, kriminologischem und zivilrechtlichem Gebiet. Sie vermitteln wertvolle Erfahrungen und Anregungen für die weitere Erhöhung der Wirksamkeit des geltenden Rechts und führen hin bis zu Vorschlägen für die Gesetzgebung. Darin eingeschlossen sind die mit großem Nutzen für Theo- rie und Praxis in ausgewählten örtlichen Organen, Betrieben, Gerichten und Staatsanwaltschaften durchgeführten mehrtägigen Exkursionen, die ein wichtiges Forum des Erfahrungsaustausches darstellen. Aufgaben der Rechts er Ziehung und die Geschichte der Rechtspflege Forschungs- und Publikationsleistungen der Mitarbeiter der Akademie dokumentieren zugleich ihren Beitrag zur Rechtserziehung. In speziellen Veranstaltungen (z. B. in der gemeinsam mit der Vereinigung der Juristen der DDR durchgeführten Konferenz „Rechtserziehung der Jugend“), in Fachzeitschriften, in populärwissenschaftlichen Publikationen wie der Schriftenreihe „Recht in unserer Zeit“, in der Ausarbeitung von Anleitungsmaterialien für die marxistisch-leninistische Weiterbildung der Staatsfunktionäre und von Materialien zur Rechtspropaganda haben Wissenschaftler der Akademie Anteil an der Rechtserziehung der Bürger. Diesem Anliegen dient auch die umfangreiche Mitarbeit in Presse, Rundfunk und Fernsehen der DDR sowie die Vortragstätigkeit. Für Theorie und Praxis wertvoll sind die Arbeiten des Lehrstuhls „Geschichte der Rechtspflege“ unter Leitung von Prof. Dr. Dr. h. c. Hilde Benjamin. Zur Geschichte der Rechtspflege und der Rechtsentwicklung in der DDR sind auf der Grundlage langfristiger Forschungen seit Anfang der 70er Jahre Beiträge und Monographien kontinuierlich erarbeitet worden. Von der „Geschichte der Rechtspflege der DDR“ sind bisher drei Bände erschienen, die prinzipielle Aussagen zu den Grundfragen der Überwindung der faschistisch-imperialistischen Justiz und der Herausbildung und Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR vermitteln. Hier wird in einzelnen Entwicklungsphasen konkret nachgewiesen, wie die Partei der Arbeiterklasse mit ihrem lebendigen und vielseitigen Wirken in Staat und Gesellschaft die Einordnung der Justiz in die gesellschaftliche Bewegung zum Sozialismus sicherte. Sichtbar wird, daß die Entwicklung der sozialistischen Demokratie ein fester Bestandteil der sozialistischen Gestaltung von Recht und Rechtspflege in der DDR war und so dauerhafte Grundlagen sowohl für die Rechtsprechung als auch für die Stärkung des sozialistischen Rechtsbewußtseins der Werktätigen entstanden. Die Arbeiten zur „Geschichte der Rechtspflege der DDR“ enthalten nicht nur historische Erfahrungen und Erkenntnisse, sie sind vor allem auch Fundament und Erkenntnisquelle für weitere staats- und rechtswissenschaftliche Forschungen und für die Lehrtätigkeit. Höhere Anforderungen an die Forschung Der XI. Parteitag der SED und der Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED und des Ministerrates der DDR über Maßnahmen zur Qualifizierung der Forschung und Lehre an der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR stellten neue Anforderungen an die Arbeit der Akademie.7 Die Forschung konzentriert sich für den Zeitraum bis 1990 auf folgende Schwerpunkte: Aufgaben und Erfahrungen der Leitungstätigkeit zentraler und örtlicher Staatsorgane bei der Verwirklichung der ökonomischen Strategie der SED; Vervollkommnung der Tätigkeit der Organe des sozialistischen Staates bei der Verwirklichung einer ergebnisorientierten bürgernahen Kommunalpolitik; Entwicklung von Staat, Recht und staatlicher Leitung in Verwirklichung des demokratischen Zentralismus bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft; Qualifizierung der Gesetzgebung und Festigung der sozialistischen Gesetzlichkeit; 6 Vgl. Beschluß des Politbüros des Zentralkomitees der SED vom 31. Mai 1988 und Beschluß des Ministerrates der DDR vom 8. Juni 1988, NJ 1988, Heft 8, S. 320 ff. 7 Vgl. dazu auch W. Weichelt, „Die Aufgaben der Staats- und Rechtswissenschaft nach dem XI. Parteitag der SED“, NJ 1986, Heft 7, S. 262 ff.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 391 (NJ DDR 1988, S. 391) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 391 (NJ DDR 1988, S. 391)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Diensteinheiten der Linie sind auf der Grundlage des in Verbindung mit Gesetz ermächtigt, Sachen einzuziehen, die in Bezug auf ihre Beschaffenheit und Zweckbestimmung eine dauernde erhebliche Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit verursacht wird, ein am Körper verstecktes Plakat, das mit einem Text versehen ist, mit welchem die Genehmigung der Übersiedlung in die gefordert wird. durch die Art und Weise der Benutzung der Sache, von der bei sachgemäßer Verwendung keine Gefahr ausgehen würde, unter den konkreten Umständen und Bedingungen ihrer Benutzung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft die Wege zur Befriedigung von Bedürfnissen zu kompliziert verlaufen würden und besonders das Niveaugefälle zwischen Hauptstadt, Großstädten und ländlichen Gebieten Anlaß zu wiederholter Verärgerung war.

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