Neue Justiz, Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit 1988, Seite 390

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 390 (NJ DDR 1988, S. 390); 390 Neue Justiz 10/88 Beitrag der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR zur Herausbildung und Vervollkommnung der sozialistischen Rechtsordnung ro/. Dr. sc. HORST STEEGER, Rektor der Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft Die heutige Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft der DDR wurde vor 40 Jahren am 12. Oktober 1948 als Deutsche Verwaltungsakademie in Forst Zinna gegründet. Diese Gründung war Ausdruck und Bestandteil der staatspolitischen Konzeption der Partei der Arbeiterklasse, um für den neuen demokratischen Staat und dessen Wirtschaft Führungskader auszubilden.1 Mit der vom II. Parteitag der SED im September 1947 beschlossenen Direktive zur Errichtung einer Deutschen Verwaltungsakademie1 2 wurde die Aufgabe gestellt, die Ausbildung hochqualifizierter Kader für die Organe der deutschen demokratischen Selbstverwaltung und der Wirtschaft zu gewährleisten und wissenschaftliche Forschungsarbeit auf dem Gebiet der neuen demokratischen Verwaltung zu organisieren und durchzuführen.3 Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtswissenschaft eine Grundlage der Weiterentwicklung der Gesetzgebung und Rechtsverwirklichung Die Gründung der Akademie hat sich als eine entscheidende Voraussetzung für die Losung der Aufgaben zur Entwick-Gesetzgebung und Rechtsverwirklichung. Einen wesentli-lung der Staats- und Rechtswissenschaft in der DDR erwiesen. Im Mittelpunkt der Forschungsarbeit der Akademie standen die theoretischen Grundfragen der Entwicklung von Staat und Recht in der DDR sowie ihre Umsetzung in der chen Schwerpunkt ihres Wirkens bildet auch die staats- und rechtswissenschaftliche Qualifizierung von Kadern. In ihrer 40jährigen Entwicklung hat die Akademie mit ihren Aktivitäten zur Herausbildung und Entwicklung der sozialistischen Rechtsordnung beigetragen. Entsprechend den Festlegungen der Partei- und Staatsführung wurde die Forschung im Rahmen der Herausbildung und Entwicklung der marxistisch-leninistischen Staats- und Rechtswissenschaft in der DDR von Anfang an auf grundlegende Bereiche des Staates und des Rechts gerichtet. Wissenschaftler der Akademie haben dazu theoretische Arbeiten insbesondere auf den Gebieten der Staats- und Rechtstheorie, des Staatsrechts, des Verwaltungsrechts, des Arbeitsrechts, des LPG- und Bodenrechts, des Wirtschaftsrechts, des Zivil- und Zivilprozeßrechts sowie des Straf- und Strafprozeßrechts vorgelegt. Ausdruck dafür sind Studien, Forschungsberichte, Monographien, Lehrbücher, Lehrmaterialien und andere Publikationen zur Wirkungsweise des demokratischen Zentralismus, zur Theorie der Volksvertretungen, zu den Rechtsformen der Gemeinschaftsarbeit im Territorium, zu den Funktionen des Verwaltungsrechts, zur Theorie der staatlichen Leitung der gesellschaftlichen Entwicklung, zur Konzeption des Agrarrechts, zur Theorie der sozialistischen Arbeitsverhältnisse und des Arbeitsrechts, zur Entfaltung der Demokratie in der sozialistischen Rechtspflege, zur Stellung der gesellschaftlichen Gerichte, zum materiellen Verbrechensbegriff und zum System der rechtlichen Verantwortlichkeit. Der Stand der Forschung spiegelte sich zunehmend in Lehrbüchern wider, an deren Ausarbeitung Mitarbeiter der Akademie maßgeblich beteiligt waren. In der Gesetzgebung wirkten Wissenschaftler der Akademie an der Vorbereitung und Ausarbeitung der Verfassung, der Rechtsvorschriften für die Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte, der gesetzlichen Bestimmungen über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der wirtschaftslei-tenclen Organe, Kombinate, Betriebe und -Genossenschaften sowie am der Arbeils -, LPG-, Boden-, Zivil- und Strafgesetz-geo/ng aktiv mit. ihre Teilnahme an der Vervollkommnung der DDR des sozialistischen Rechtssystems nach dem VIII. Parteitag der SED war vor allem darauf gerichtet, die theoretisch-konzeptionellen und methodologischen Fragen in die Gesetzgebung einzubringen, mit der Forschungsarbeit die gesellschaftliche Wirklichkeit in ihrer Vielschichtigkeit, Komplexität und Widersprüchlichkeit zu erfassen und zu analysieren sowie Vorschläge und Varianten für die Lösung inhaltlicher Fragen auszuarbeiten. Viele Wissenschaftler der Akademie waren berufene Mitglieder von Grundkommissionen, leiteten Unterkommissionen in der Gesetzgebung und waren danach auch an der Ausarbeitung von Kommentaren auf den einzelnen Rechtsgebieten beteiligt. Seit dem VIII. Parteitag der SED wurde die Forschungsarbeit zur Gesetzgebung vor allem auf. folgende Schwerpunkte gerichtet: 1 Rechtsvorschriften für die Tätigkeit der örtlichen Volksvertretungen, ihrer Räte, Kommissionen und Abgeordneten; Rechtsvorschriften über die Aufgaben, Rechte und Pflichten der wirtschaftsleitenden Organe, Kombinate, Betriebe und Genossenschaften und zur Leitung der Volkswirtschaft; Entwicklung des LPG-Rechts und eines neuen Bodenrechts ; Einschätzung der Wirksamkeit des Arbeits-, Zivil- und Zivilverfahrensrechts und des Straf- und Strafverfahrensrechts sowie Mitarbeit an entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben; Planung und Organisation der Gesetzgebungstätigkeit und Vorschläge für deren rechtliche Regelung. Analysen der Wirksamkeit des geltenden Rechts Die Sektionen und Institute der Akademie analysierten das geltende Recht und beteiligten sich mit diesen Ergebnissen an der Verallgemeinerung praktischer Erfahrungen. Sie unterbreiteten auf wichtigen Gebieten unserer gesellschaftlichen Entwicklung Vorschläge zur weiteren Vervollkommnung, der sozialistischen Rechtsordnung. Ausgehend von der auf dem XI. Parteitag der SED gestellten Aufgabe, Recht und Gesetz verantwortungsbewußt zu handhaben4, ist die Analyse der Wirksamkeit der geltenden Rechtsvorschriften im Prozeß des Wirkens des sozialistischen Rechts eine zentrale Frage, die sowohl rechtszweigspezifischer als auch rechtstheoretischer Natur ist. 'Diese Wirksamkeitsanalysen erweisen sich als wichtige Grundlage für die Vorbereitung von staatlichen Entscheidungen darüber, ob neue rechtsetzende Maßnahmen in Angriff zu nehmen sind oder ob das geltende Recht wirksamer angewendet und verwirklicht werden muß. Mit diesen Forschungsarbeiten erfüllt die Akademie auf dem Gebiet der Staats- und Rechtswissenschaft die vom XI. Parteitag der SED festgelegte Forderung, das einheitliche sozialistische Rechtssystem konsequent durchzusetzen und anzuwenden.5 Wirksamkeitsanalysen zum geltenden Recht sind ein 1 Vgl. P. A. Steiniger, „Aufgaben der Deutschen Verwaltungsakademie“, NJ 1949, Heft 11, S. 276 ff. 2 Vgl. Protokoll der Verhandlungen des 2. Parteitages der SED, Berlin 1947. 3 Vgl. dazu „Entschließung der staatspolitischen Konferenz der SED in Werder zur demokratischen Festigung der staatlichen Verwaltung“, in:. Geschichte des Staates und des Rechts der DDR, Dokumente 1945-1949, Berlin 1984, S. 52. 4 Vgl. E. Honecker, Bericht des Zentralkomitees der SED an den XI. Parteitag der SED, Berlin 1986, S. 75. 5 Vgl. Zur Wirksamkeit und Effektivität des sozialistischen Rechts, Tagung des Rates flir staats- und rechtswissenschaftliche Forschung an der Akademie der Wissenschaften der DDR vom 31. Oktober 1986, Berlin 1986, insbes. S. 7 ff. und S. 13 ff. \;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 390 (NJ DDR 1988, S. 390) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Seite 390 (NJ DDR 1988, S. 390)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für sozialistisches Recht und Gesetzlichkeit [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 42. Jahrgang 1988, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1988. Die Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 im Januar 1988 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 12 im Dezember 1988 auf Seite 516. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 42. Jahrgang 1988 (NJ DDR 1988, Nr. 1-12 v. Jan.-Dez. 1988, S. 1-516).

Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die allseitige und umfassende Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen von für die Vorgangs- und personenhezögeheyArbeit im und nach dem Operationsgebiet Die wirkunggy; punkten vorhatnäi unter ekampfung der subversiven Tätigkeit an ihren Ausgangs-ntensive Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen und qualitative Erweiterung des Bestandes gemäß den dieser Richtlinie genannten Hauptrichtungen zu erfolgen. Gewinnung von für die Vorgangs- und personenbezogone Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxls von Ermittlungsverfahren. Die Einleitung eines ErmittlunqsVerfahrens ist ein bedeutender Akt staatlicher Machtausübuno durchdas Ministerium für Staats- sicherheit. In Verbindung mit der in der Regel auf die Situation der Untersuchungshaft eingestellt und über ihr Verhalten instruiert. Bei ihnen besteht die reale Gefahr der Verdunklung, aber auch der Fortsetzung Wiederholung der Straftat.

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